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KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVONMaschinen zum Aufbereiten von Spinnstoffen; Spinn-, Doppel- oder Zwirnmaschinen und andere Maschinen und Apparate zum Herstellen von Spinnstoffgarnen; Spulmaschinen (einschließlich Schussspulmaschinen) oder Haspelmaschinen für Spinnstoffe und Maschinen zum Vorbereiten von Spinnstoffgarnen für die Maschinen der Position 8446 oder 8447

Maschinen zum Aufbereiten von Spinnstoffen; Spinn-, Doppel- oder Zwirnmaschinen und andere Maschinen und Apparate zum Herstellen von Spinnstoffgarnen; Spulmaschinen (einschließlich Schussspulmaschinen) oder Haspelmaschinen für Spinnstoffe und Maschinen zum Vorbereiten von Spinnstoffgarnen für die Maschinen der Position 8446 oder 8447, Maschinen zum Aufbereiten von Spinnstoffen, Karden

EU-Regelzollsatz
1.7%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
14 Dok.
X858Y811Y920C052Y970C076+8
Standardsatze
Gilt fürArtSatzBedingungenVerordnung
ERGA OMNESThird country duty1.7%-R2261/98
Praferenzen
AD 0%AL 0%BA 0%CA 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%EUCA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP 0%GSP+ 0%IL 0%JO 0%JP 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%ME 0%MK 0%MX 0%NZ 0%PE 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SG 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%UA 0%VN 0%WS 0%XC 0%XK 0%XL 0%XS 0%ZA 0%
Hinweise
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD727Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of an origin declaration stating the European Union origin of the goods, in the context of the Canada-European Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA).
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
CloseMRN — potwierdzenie wywozu z każdego portu UE
3

Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

DEgold626/25-1

Yarn winder machine, unassembled

HolzGRI 1GRI 2aGRI 6
DEgold630/25-1

Umbrella swift for winding yarn

HolzGRI 1GRI 6
DEgold199/23-1

Sectional warping machine for yarns

MetallGRI 1GRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Definition und Klassifizierungsumfang der Unterposition 8445 11

Die Unterposition 8445 11 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Krempelmaschinen (Karden), die zur Vorbereitung von Textilfasern durch Auflösen, Reinigen und Anordnen in ein Krempelband dienen. Krempelmaschinen stellen die erste Stufe des Spinnprozesses dar und verarbeiten rohe Naturfasern (Baumwolle, Wolle, Flachs) sowie synthetische und künstliche Fasern in ein gleichmäßiges Faservlies. Zu dieser Unterposition gehören Trommelkrempel, Deckelkarden und Wollkarden. Diese Maschinen trennen verflochtene Fasern, entfernen Verunreinigungen und richten sie parallel aus. Die Einreihung unter der Unterposition 8445 11 basiert auf den Anmerkungen zu Kapitel 84 der KN und den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung, insbesondere den Vorschriften 1 und 6. Krempelmaschinen sind von Kämmaschinen (8445 12) und Streckmaschinen (8445 13) zu unterscheiden. Bei Einreihungszweifeln sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragt werden.

Einfuhranforderungen und Vorschriften für Krempelmaschinen (8445 11)

Die Einfuhr von Krempelmaschinen der Unterposition 8445 11 in die EU erfordert die Einhaltung des Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Der Importeur muss eine EORI-Nummer besitzen und eine Zollanmeldung abgeben. Krempelmaschinen als Industriemaschinen fallen unter die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 und erfordern CE-Kennzeichnung, EU-Konformitätserklärung und Betriebsanleitung. Sie unterliegen auch der Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU) und der EMV-Richtlinie (2014/30/EU). Aufgrund der beweglichen mechanischen Teile wie nadelbeschichtete Walzen und Trommeln müssen Krempelmaschinen strenge Sicherheitsanforderungen einschließlich Schutzvorrichtungen und Notabschaltsysteme erfüllen. Die Einfuhrdokumentation umfasst Handelsrechnung, Frachtpapiere, technische Spezifikation, CE-Erklärung und Betriebsanleitung. Großformatige Krempelmaschinen können besondere Transportanforderungen erfordern. MFN-Zollsätze im TARIC überprüfen.

Industrielle Anwendungen und Handel mit Krempelmaschinen (8445 11)

Krempelmaschinen der Unterposition 8445 11 sind wesentliche Ausrüstung in der Spinnerei- und Textilindustrie. Sie werden in Baumwoll-, Woll-, Flachs- und Kunstfaserspinnereien weltweit eingesetzt. Moderne Krempelmaschinen erreichen hohe Durchsatzleistungen und verarbeiten hunderte Kilogramm Fasern pro Stunde. Die EU importiert Krempelmaschinen hauptsächlich aus China, Indien, Japan, der Schweiz und Deutschland. Europäische Textilmaschinenhersteller gehören zur Weltspitze, wobei die wachsende asiatische Konkurrenz die Importstruktur beeinflusst. Die MFN-Zollsätze sind in der aktuellen TARIC-Datenbank zu überprüfen. Präferenzzollsätze können im Rahmen von EU-FTA und dem GSP für Entwicklungsländer verfügbar sein. Einfuhren aus Russland und Belarus unterliegen EU-Sanktionen. Bei der Einfuhr wird Mehrwertsteuer erhoben. Der Importeur sollte im TARIC die aktuellen Handelsmaßnahmen für das jeweilige Ursprungsland prüfen.

Technische Anforderungen an Textilmaschinen 8445 11

Krempelmaschinen für Fasern der Unterposition 8445 11 unterliegen der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 mit CE-Kennzeichnungspflicht. Die harmonisierten Normen der Reihe EN ISO 11111 legen Sicherheitsanforderungen für Textilmaschinen fest - Schutzeinrichtungen, Not-Halt-Systeme, Lärm- und Vibrationsschutz. Elektrische Maschinen müssen die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU und die EMV-Richtlinie 2014/30/EU erfüllen. Bei Gebrauchtmaschinen ist die Konformität mit aktuellen EU-Normen zu prüfen. Die Zollanmeldung erfolgt über ATLAS.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Krempelmaschine und welche Rolle spielt sie in der Textilindustrie?
Eine Krempelmaschine (Karde) ist eine Industrieausrüstung der Unterposition 8445 11, die zum Auflösen, Reinigen und Anordnen roher Textilfasern in ein Krempelband dient. Sie stellt die erste Stufe des Spinnprozesses dar. Krempelmaschinen verarbeiten Naturfasern (Baumwolle, Wolle, Flachs) und Kunstfasern, indem sie verflochtene Fasern trennen und Verunreinigungen entfernen. Zu den Haupttypen gehören Trommelkrempel, Deckelkarden und Wollkarden.
Welche Zertifizierungen sind bei der Einfuhr von Krempelmaschinen in die EU erforderlich?
In die EU importierte Krempelmaschinen müssen gemäß der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 eine CE-Kennzeichnung tragen. Eine EU-Konformitätserklärung, Risikobeurteilung und Betriebsanleitung in der Sprache des Verwendungslandes sind erforderlich. Die Maschinen unterliegen auch der Niederspannungs- und EMV-Richtlinie. Aufgrund beweglicher mechanischer Elemente sind Schutzvorrichtungen und Notabschaltsysteme vorgeschrieben. Fehlende CE-Dokumentation verhindert das Inverkehrbringen auf dem EU-Markt.
Wie unterscheidet man Krempelmaschinen (8445 11) von Kämmaschinen (8445 12)?
Krempelmaschinen der Unterposition 8445 11 lösen und richten Fasern erstmalig aus und erzeugen ein Krempelband. Kämmaschinen der Unterposition 8445 12 führen die nächste Verarbeitungsstufe durch, entfernen Kurzfasern und Verunreinigungen und richten Langfasern zu einem Kammzugband aus. Krempelmaschinen arbeiten mit Rohfasern, während Kämmaschinen bereits gekrämpelte Bänder verarbeiten. Die korrekte Einreihung hängt von der Maschinenfunktion im Spinnprozess ab.
Benötigen gebrauchte Krempelmaschinen für Fasern (8445 11) eine Aufrüstung der Schutzeinrichtungen?
Gebrauchte Krempelmaschinen für Fasern der Unterposition 8445 11 aus Nicht-EU-Ländern müssen die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 erfüllen.