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Aluminium UND WAREN DARAUSAluminiumfolien (auch printed oder backed mit paper, paperboard, Kunststoff oder similar backing materials) mit einer Dicke (ausgenommen jedes backing) nicht mehr als 0,2 mm

Aluminiumfolien (auch printed oder backed mit paper, paperboard, Kunststoff oder similar backing materials) mit einer Dicke (ausgenommen jedes backing) nicht mehr als 0,2 mm, nicht backed, andere

Einreihung und Anwendungen kaschierter Reinaluminiumfolie - Unterposition 7607 19

Die Unterposition 7607 19 der Kombinierten Nomenklatur (KN) umfasst Aluminiumfolie aus nicht legiertem Aluminium (Al-Gehalt mindestens 99 %), mit einer Dicke von nicht mehr als 0,2 mm, auf einer Unterlage - d.h. auf Papier, Pappe, Kunststoff (PE, PP, PET) oder einem anderen Trägermaterial kaschiert oder beschichtet. Das Vorhandensein einer Unterlage ist das entscheidende Abgrenzungskriterium zur Unterposition 7607 11 (nicht legierte Folie ohne Unterlage). Nicht legiertes Aluminium entspricht Güten der 1000er-Serie nach EN 573, typischerweise 1050A, 1100, 1200 und 1235. Kaschierte Folie wird durch Kaltwalzen und anschließendes Kaschieren oder Beschichten mit einer Trägerschicht hergestellt, um erhöhte Steifigkeit, Reißfestigkeit, Heißsiegeleigenschaften oder Mehrschicht-Barriereleistung zu erzielen. Hauptanwendungen sind: mehrschichtige flexible Lebensmittelverpackungen (Beutel, Sachets, Heißsiegelfolien), Pharma-Blisterfolien auf Papierunterlage, Aluminiumbackpapier fur die Gastronomie, Baustoffe wie Dammplatten mit Papierkaschierung sowie Sicherheitsetiketten und Hologramme. Bei der Einreihung sind die Anmerkungen zu KN-Kapitel 76 bezüglich kaschierter Folie zu beachten: Wenn die Aluminiumschicht als Unterlage fur ein anderes Material dient, das die Hauptfunktion übernimmt, kann sich die Einreihung ändern. Bei Zweifeln wird die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) empfohlen. Einführer müssen Spezifikationen besitzen, die Aluminiumgüte, Dicke der Aluminiumschicht, Art der Unterlage und Verbindungsverfahren angeben.

CBAM und Einfuhranforderungen fur kaschierte Folie - Unterposition 7607 19

Ab dem 1. Januar 2026 unterliegt Reinaluminiumfolie mit Unterlage der Unterposition 7607 19 vollstandig dem CBAM-Mechanismus gemass Verordnung (EU) 2023/956, soweit Aluminium der wesentliche Bestandteil ist, der in den Anwendungsbereich von Anhang I dieser Verordnung fällt. Der Einführer muss als zugelassener CBAM-Anmelder registriert sein und vierteljährliche CBAM-Erklärungen mit Daten zu eingebetteten Emissionen in Tonnen CO2-Äquivalent je Tonne Erzeugnis fur jede Sendung einreichen. CBAM-Zertifikate werden zum EU-ETS-Preis erworben und bis zum 31. Mai des Folgejahres abgerechnet. Die eingebetteten Emissionen hangen vom Anteil an Primär- und Sekundäraluminium in der Produktion ab - vom Lieferanten sind verifizierte Daten einzuholen oder Standardwerte der Europäischen Kommission anzuwenden. Zusätzliche TARIC-Codes der Q-Reihe sind in der Zollanmeldung anzugeben. Erforderliche Einfuhrunterlagen umfassen: Handelsrechnung mit Beschreibung der Aluminiumschicht und Unterlage (Legierungsgüte, Dicke der Aluminiumschicht, Laminattyp), Beförderungsdokument, Werksprüfzeugnis zur Bestätigung der Aluminiumgüte, Konformitätserklärung fur Lebensmittelkontaktmaterialien sofern zutreffend und Ursprungsnachweis fur Präferenzzölle. Kaschierte Folie fur Lebensmittelkontakt muss den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 entsprechen - Einführer müssen eine Konformitätserklärung fur jede Schicht des Laminats einholen. Der Einführer muss eine EORI-Nummer besitzen. Aktuelle Zollsätze sind im EU-TARIC zu überprüfen.

Handelsschutzmaßnahmen fur kaschierte Reinaluminiumfolie - Unterposition 7607 19

Reinaluminiumfolie mit Unterlage der Unterposition 7607 19 aus China kann Antidumpingmaßnahmen (AD) der Europäischen Union unterliegen. Antidumpingmaßnahmen auf Aluminiumfolie aus China erfassen sowohl Folie ohne als auch mit Unterlage - die Europäische Kommission hat diese Maßnahmen mehrfach eingeführt, überprüft und verlängert. Einführer sind verpflichtet, den aktuellen Status der AD-Maßnahmen im TARIC fur den spezifischen KN-Code und das Ausfuhrland vor jeder Einfuhr zu überprüfen, da Antidumpingzollsätze erheblich sein können. Aluminiumerzeugnisse des KN-Kapitels 76 können Schutzmaßnahmen unterliegen - Einführer sollten aktive Zollkontingente (TRQ) und den vierteljährlichen Ausschöpfungsstand im TARIC überprüfen. Einfuhren oberhalb des TRQ-Limits unterliegen zusätzlichen Zöllen. Einfuhren von Aluminiumerzeugnissen aus Russland und Belarus unterliegen EU-Sanktionsbeschränkungen - der Sanktionsstatus ist vor Vertragsabschluss zu überprüfen. Präferenzzölle im Rahmen von EU-Freihandelsabkommen (CETA, JEFTA, Südkorea, Vereinigtes Königreich, Vietnam, Ukraine) können die Zollbelastung senken, sofern die Ursprungsregeln erfüllt sind und ein gültiger Ursprungsnachweis vorgelegt wird. Die Gesamteinfuhrkosten umfassen MFN- oder AD-Zoll, CBAM-Zertifikate und Mehrwertsteuer. Alle Handelsmaßnahmen sind im EU-TARIC zu überprüfen.

Zolltarifliche Einreihung von Reinaluminiumfolie mit Unterlage (KN 7607 19)

Der KN-Code 7607 19 der Kombinierten Nomenklatur reiht Reinaluminiumfolie mit Unterlage in Kapitel 76 des EU-Zolltarifs für Aluminium ein. Die Einreihung richtet sich nach dem Verarbeitungsgrad (Rohaluminium, Halbzeug, Fertigerzeugnisse), der Legierungszusammensetzung (Reinaluminium, Legierungsreihen 1000-7000) und der Produktform (Blöcke, Stangen, Bleche, Folien, Rohre, Profile). Die Anmerkung 1 zu Kapitel 76 definiert Aluminiumlegierungen nach dem Mindestaluminiumgehalt. Aluminiumeinfuhren unterliegen TARIC-Regelzollsätzen und möglichen Antidumpingzöllen.

Häufig gestellte Fragen

Worin unterscheidet sich Unterposition 7607 19 von 7607 11?
Unterposition 7607 11 umfasst Reinaluminiumfolie ohne Unterlage - eine freistehende Folie ohne jegliche Trägerschicht. Unterposition 7607 19 umfasst nicht legierte Aluminiumfolie mit Unterlage, d.h. auf Papier, Pappe, Kunststoff oder einem anderen Material kaschiert oder beschichtet. Beide Unterpositionen erfordern nicht legiertes Aluminium (mind. 99 % Al) und eine Dicke von nicht mehr als 0,2 mm. Das entscheidende Einreihungskriterium ist daher das Vorhandensein oder Fehlen einer Trägerschicht, was in der technischen Dokumentation und der Zollanmeldung klar anzugeben ist. Bei Zweifeln wird eine vZTA empfohlen.
Gibt es Antidumpingzölle auf kaschierte Reinaluminiumfolie aus China unter 7607 19?
Einfuhren von Reinaluminiumfolie mit Unterlage der Unterposition 7607 19 aus China können EU-Antidumpingzöllen auf Aluminiumfolie unterliegen. AD-Maßnahmen auf Aluminiumfolie aus China wurden mehrfach eingeführt und verlängert und können sowohl Folie ohne als auch mit Unterlage erfassen. Der aktuelle Status, Umfang und die Höhe der Antidumpingmaßnahmen sind im EU-TARIC-System vor jeder Einfuhr zu überprüfen. Die Gesamtbelastung - MFN- oder AD-Zoll, CBAM und Mehrwertsteuer - kann erheblich sein und muss in die Transaktionskostenkalkulation einfließen.
Welche Zusatzanforderungen gelten fur kaschierte Folie im Lebensmittelkontakt?
Reinaluminiumfolie mit Unterlage fur den Lebensmittelkontakt muss den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstande fur den Lebensmittelkontakt entsprechen. Einführer müssen vom Hersteller eine Konformitätserklärung (DoC) fur jede Schicht des Laminats einholen, die die Einhaltung der Migrationsgrenzen und die Zulässigkeit der verwendeten Stoffe bestätigt. Ist die Unterlage ein Kunststoff, gilt zusätzlich die Verordnung (EU) Nr. 10/2011. Diese Lebensmittelkontaktanforderungen sind unabhängig von der CBAM-Pflicht und der Zolleinreihung. Aktuelle Zollsätze sind im EU-TARIC zu überprüfen.
Wie hoch ist der EU-Zollsatz für KN-Code 7607 19 im Jahr 2026?
Der Zollsatz für KN-Code 7607 19 (Reinaluminiumfolie mit Unterlage) ist im TARIC-Zolltarif festgelegt und hängt vom Ursprungsland ab. Präferenzzollsätze können im Rahmen von EU-Handelsabkommen gelten. Den aktuellen Satz finden Sie in der.