Zum Hauptinhalt springen
73082000
WAREN AUS EISEN ODER STAHLKonstruktionen (ausgenommen prefabricated buildings aus heading 9406) und Teile aus Konstruktionen (z. B., bridges und bridge-sections, lock-gates, towers, lattice masts, roofs, roofing frameworks, doors und windows und their frames und thresholds fuer doors, shutters, balustrades, pillars und columns), aus Eisen oder Stahl; plates, rods, angles, shapes, sections, tubes und like, prepared fuer use in Konstruktionen, aus Eisen oder Stahl

Konstruktionen (ausgenommen prefabricated buildings aus heading 9406) und Teile aus Konstruktionen (z. B., bridges und bridge-sections, lock-gates, towers, lattice masts, roofs, roofing frameworks, doors und windows und their frames und thresholds fuer doors, shutters, balustrades, pillars und columns), aus Eisen oder Stahl; plates, rods, angles, shapes, sections, tubes und like, prepared fuer use in Konstruktionen, aus Eisen oder Stahl, towers und lattice masts

Zolltarifliche Einreihung von Gittertürmen und Gittermasten 7308 20

Der CN-Code 7308 20 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Türme und Gittermaste (Pylone) aus Eisen oder Stahl. In der Handelspraxis handelt es sich um Gitterkonstruktionen, die als Telekommunikationstürme, Antennenmasten, Hochspannungstürme, Stadion- und Flughafenbeleuchtungstürme, Aussichtstürme und Tragmasten für Windkraftanlagen eingesetzt werden. Gitterkonstruktionen zeichnen sich durch eine Bauweise aus Stahlprofilen (Winkel, Rohre, U-Profile) aus, die in dreieckigen oder vieleckigen Modulen verbunden sind und hohe Steifigkeit bei relativ geringem Gewicht bieten. Die Einreihung unter CN 7308 20 erfordert, dass das Erzeugnis einen Turm oder Mast in Gitterbauweise darstellt. Vollwandige (rohrförmige) Türme können gesondert unter CN 7308 90 eingereiht werden. Betonmaste gehören nicht zu diesem Code. Die Norm EN 1993-3-1 Eurocode 3 definiert die Entwurfsanforderungen für Stahltürme und -maste, während EN 1090-1 die Ausführung von Stahltragwerken regelt. Der Import vorgefertigter Türme erfordert Entwurfsunterlagen, statische Berechnungen und Werkstoffzeugnisse.

Einfuhranforderungen und CBAM für Gittertürme 7308 20

Die Einfuhr von Gittertürmen und -masten aus Stahl unter CN 7308 20 in die EU unterliegt dem Unionszollkodex. Seit dem 1. Januar 2026 fallen Stahlkonstruktionen der Position 7308 unter den CBAM-Mechanismus gemäß Verordnung (EU) 2023/956. Importeure müssen sich als zugelassene CBAM-Anmelder registrieren, vierteljährliche Emissionserklärungen abgeben und CBAM-Zertifikate erwerben. Gittertürme und -maste als Bauprodukte unterliegen der Bauproduktenverordnung (BauPVO) Nr. 305/2011 und erfordern eine CE-Kennzeichnung auf Grundlage der harmonisierten Norm EN 1090-1. Die Ausführungsklasse (EXC1-EXC4) richtet sich nach der Schadensfolgenklasse und Nutzungskategorie. Telekommunikations- und Energietürme erfordern in der Regel die Klasse EXC3 oder EXC4. Erforderliche Einfuhrdokumente umfassen Handelsrechnung mit technischen Spezifikationen (Höhe, Masse, Querschnitt, Stahlsorte, Windlast), Entwurfsunterlagen, Werkstoffzeugnisse nach EN 10204, CE-Leistungserklärung, Schweißdokumentation und Ursprungsnachweis. Aktuelle MFN-Zollsätze sind in TARIC zu prüfen.

Handelsmaßnahmen für Gittertürme aus Stahl 7308 20

Gittertürme und -maste aus Stahl unter CN 7308 20 können EU-Handelsschutzmaßnahmen für Stahlerzeugnisse unterliegen. Stahl-Schutzmaßnahmen (Safeguard) im Rahmen von Zollkontingenten (TRQ) können Stahlkonstruktionen der Position 7308 erfassen, mit einem Zusatzzoll von 25 Prozent oberhalb des Quartalslimits. Einfuhren von Stahlkonstruktionen aus Russland und Belarus sind aufgrund der EU-Sanktionspakete verboten. Antidumpingzölle können für Stahltürme aus bestimmten Ländern gelten - der aktuelle Status ist in TARIC zu prüfen. Türme für Windparks und Energieinfrastruktur stellen ein bedeutendes Marktsegment dar, wobei die Hauptlieferanten aus China, der Türkei, Indien und Südkorea stammen. Präferenzzollsätze im Rahmen von EU-FTA (CETA, EU-Japan, EU-Korea, EU-Vietnam) können die Importkosten bei Erfüllung der Ursprungsregeln senken. Die Gesamtimportkosten umfassen Zollwert, konventionellen Zoll, AD- und Safeguard-Maßnahmen, CBAM-Verpflichtungen und Mehrwertsteuer.

Zolltarifliche Einreihung von Gittertürme und Gittermaste aus Stahl (KN 7308 20)

Der KN-Code 7308 20 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Gittertürme und Gittermaste aus Stahl im Rahmen des Kapitels 73, das Waren aus Eisen und Stahl behandelt. Die Einreihung richtet sich nach der Art des Erzeugnisses, seinem Verwendungszweck, dem Herstellungsverfahren (Gießen, Schmieden, Schweißen, Stanzen) und dem Grundwerkstoff (Gusseisen, unlegierter Stahl, nichtrostender Stahl oder legierter Stahl). Eine korrekte Einreihung erfordert die Analyse technischer Unterlagen. Bei Zweifeln kann eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragt werden.

Häufig gestellte Fragen

Benötigen Gittertürme unter CN 7308 20 eine CE-Kennzeichnung?
Ja. Gittertürme und -maste aus Stahl als Bauprodukte unterliegen der BauPVO Nr. 305/2011 und erfordern eine CE-Kennzeichnung gemäß EN 1090-1. Der Hersteller muss eine Leistungserklärung (DoP) erstellen und eine zertifizierte werkseigene Produktionskontrolle vorhalten. Telekommunikations- und Energietürme der Klassen EXC3 und EXC4 erfordern eine Zertifizierung durch eine benannte Stelle. Die Entwurfsanforderungen sind im Eurocode 3 (EN 1993-3-1) festgelegt.
Unterliegen Gittertürme aus Stahl ab 2026 dem CBAM?
Ja. Seit dem 1. Januar 2026 fallen Stahlkonstruktionen der Position 7308, einschließlich Gittertürme und -maste unter CN 7308 20, unter den vollständigen CBAM-Mechanismus gemäß Verordnung (EU) 2023/956. Importeure müssen sich als zugelassene CBAM-Anmelder registrieren, vierteljährliche Erklärungen über eingebettete Emissionen abgeben und CBAM-Zertifikate erwerben, deren Kosten vom EU-ETS-Zertifikatpreis abhängen.
Welche Entwurfsnormen gelten für Stahl-Gittertürme in der EU?
Stahl-Gittertürme und -maste müssen den Eurocode-3-Anforderungen entsprechen, insbesondere EN 1993-3-1 (Türme, Maste und Schornsteine) für den Entwurf und EN 1993-1-1 für allgemeine Stahlbauregeln. Die Ausführung muss EN 1090-2 entsprechen. Windlastberechnungen erfolgen nach EN 1991-1-4. Das Schweißen erfordert eine Qualifizierung nach EN ISO 3834 und Schweißerzertifizierung nach EN ISO 9606-1.
Wie beantragt man eine vZTA für Gittertürme und Gittermaste aus Stahl (KN 7308 20)?
Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) für KN-Code 7308 20 wird beim zuständigen Hauptzollamt beantragt. Der Antrag muss eine detaillierte Warenbeschreibung, Muster, Fotos und technische Unterlagen enthalten. Die vZTA ist drei Jahre lang in.