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9Optische Fasern und Bündel aus optischen Fasern; Kabel aus optischen Fasern, andere als solche der Position 8544; Polarisationsfolien und -platten; Linsen (einschließlich Kontaktlinsen), Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, nicht gefasst, ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas

Optische Fasern und Bündel aus optischen Fasern; Kabel aus optischen Fasern, andere als solche der Position 8544; Polarisationsfolien und -platten; Linsen (einschließlich Kontaktlinsen), Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, nicht gefasst, ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas, Kontaktlinsen

EU-Regelzollsatz
2.9%
MwSt.
19%
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0 Regeln
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34 Dok.
Y935L152Y727Y728Y870Y750+28
Standardsatze
Gilt fürArtSatzBedingungenVerordnung
ERGA OMNESThird country duty2.9%R2261/98
Praferenzen
AD 0%AL 0%BA 0%CA 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%EUCA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP 0%GSP+ 0%IL 0%JO 0%JP 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%ME 0%MK 0%MX 0%NZ 0%PE 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SG 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%UA 0%VN 0%WS 0%XC 0%XK 0%XL 0%XS 0%ZA 0%
Hinweise
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD727Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of an origin declaration stating the European Union origin of the goods, in the context of the Canada-European Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA).
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
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Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

IEgold4-BTI114

Polymer contact lens in saline solution

polimerGRI 1GRI 6
DEgold029/24-1

Self-adhesive plastic polarization filters for optical sensors

KunststoffGRI 1GRI 6
FRgold24-05275

Plastic replacement screen for ski goggles

KunststoffGRI 1GRI 6
DEgold345/24-1

BEF prismatic foils for LCD backlighting

AcrylGRI 1GRI 6
DEgold618/25-1

Unfinished silicon optical lens blanks

krzem domieszkowany borem i fosforemGRI 1GRI 2aGRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Was umfasst Unterposition 9001 30 - Kontaktlinsen als Medizinprodukte?

Unterposition 9001 30 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Kontaktlinsen, die zum Tragen auf dem Auge bestimmt sind. Es handelt sich um optische Elemente aus transparenten Polymeren (z.B. Silikonhydrogel, PMMA, konventionelles Hydrogel), die in korrigierender oder schützender Form geformt und direkt auf die Hornhaut aufgesetzt werden. Die Unterposition umfasst: Tageseinweglinsen, zweiwöchentlich und monatlich ausgetauschte Linsen, formstabile gasdurchlässige Linsen (RGP), torische Linsen für Astigmatismus, Multifokallinsen und kosmetische (farbige) Linsen. Das Einreihungskriterium ist das direkte Aufsetzen auf die Augenoberfläche mit optischer Funktion (Sehkorrektur, Schutz oder kosmetische Veränderung). Kontaktlinsen werden in Kapitel 90, nicht in Kapitel 39 (Kunststoffe), eingereiht, weil der wesentliche Charakter des Erzeugnisses optisch und medizinisch ist. Abgrenzung Kapitel 84/90: Kapitel 90 erfasst Elemente, deren Hauptfunktion optisch oder messtechnisch ist, unabhängig vom Material. Die Erläuterungen des HS zu Position 9001 bestätigen, dass Kontaktlinsen unabhängig vom Werkstoff unter diese Position fallen, sofern sie zum direkten Aufsetzen auf den Augapfel bestimmt sind. Intraokularlinsen (Augenimplantate) sind von Kontaktlinsen abzugrenzen. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine vZTA. Einreihung nach AV 1 und Erläuterungen des HS zu Position 9001.

MDR 2017/745, CE-Kennzeichnung und regulatorische Anforderungen für Kontaktlinsen

Kontaktlinsen sind Medizinprodukte der Klasse IIa gemäß MDR (EU) 2017/745, die die Richtlinie MDD 93/42/EWG ersetzt hat. Die CE-Kennzeichnung ist obligatorisch und erfordert die Beteiligung einer Benannten Stelle (Notified Body) zur Prüfung der technischen Dokumentation und des Qualitätsmanagementsystems des Herstellers (ISO 13485). Der Hersteller muss vollständige technische Dokumentation führen, eine klinische Bewertung gemäß MDR-Anhang XIV durchführen, ein Post-Market-Surveillance-System (PMSS) implementieren und das Produkt in der europäischen EUDAMED-Datenbank registrieren. Ein Einführer von Produkten nicht-europäischer Hersteller muss einen bevollmächtigten EU-Vertreter benennen, der in EUDAMED registriert ist. Die harmonisierte Schlüsselnorm ist ISO 18369 (Kontaktlinsen). Linsen müssen steril sein (EO- oder Strahlungssterilisation) oder zur Sterilisation durch den Anwender geeignet sein. Die Kennzeichnung muss MDR-Anhang I erfüllen: Sprache des Einfuhrlandes, Hersteller-Symbol, Verfallsdatum, UDI-Code. Das Zertifikat der Benannten Stelle muss während des gesamten Produktlebenszyklus gültig bleiben und in der NANDO-Datenbank überprüfbar sein. Zollbehörden können CE-Kennzeichnung und EUDAMED-Registrierung an der Grenze überprüfen.

Zollsätze und Einfuhrkontrollen für Kontaktlinsen

Kontaktlinsen der Unterposition 9001 30 können von einem MFN-Zollsatz von 0% im Rahmen des WTO-ITA-Abkommens oder anderer Handelsvereinbarungen profitieren. Der aktuelle MFN-Satz ist in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen. Präferenzzollsätze aus EU-FTA-Abkommen (CETA, EU-Japan WPA, EU-UK TCA) sind bei Einhaltung der Ursprungsregeln verfügbar, nachgewiesen durch EUR.1-Zeugnis, Rechnungserklärung oder REX-Erklärung. Erzeugnisse des Kapitels 90 sind vollständig vom CBAM ausgenommen. Die Einfuhr von Kontaktlinsen als Medizinprodukte unterliegt der Zoll- und Gesundheitsbordkontrolle: Behörden können CE-Kennzeichnung, Gültigkeit des Benannte-Stelle-Zertifikats, EUDAMED-Registrierung und MDR-Konformitätsunterlagen überprüfen. Fehlendes CE-Zertifikat oder ungültige EUDAMED-Registrierung führt zur Festhaltung der Sendung. Der Einführer sollte TARIC regelmäßig auf Änderungen des MFN-Satzes und etwaige Antidumpingmaßnahmen überprüfen. Bei der Einfuhr wird Mehrwertsteuer nach dem nationalen Steuersatz erhoben. Erforderliche Einfuhrdokumente: Handelsrechnung, Beförderungsdokument, CE-Konformitätserklärung, Zertifikat der Benannten Stelle, EUDAMED-Gerätregistrierungsnummer.

Sterilität und Verpackungsanforderungen für Kontaktlinsen KN 9001 30

Kontaktlinsen der Unterposition KN 9001 30 unterliegen strengen Sterilität- und Verpackungsanforderungen bei der Einfuhr in die EU. Als Medizinprodukte der Klasse IIa (MDR 2017/745) müssen sie in einzeln versiegelten, hermetischen Blisterpackungen mit Kochsalzlösung verpackt sein. Jede Verpackung muss eine UDI-Nummer, ein Verfallsdatum und eine CE-Kennzeichnung mit der Nummer der Benannten Stelle tragen. Der Importeur muss sicherstellen, dass Transportbedingungen 1–30°C eingehalten und die Linsen vor UV-Strahlung geschützt werden.

Häufig gestellte Fragen

Welche MDR-Anforderungen müssen eingeführte Kontaktlinsen erfüllen?
Kontaktlinsen sind Medizinprodukte der Klasse IIa gemäß MDR (EU) 2017/745. Obligatorisch: CE-Kennzeichnung durch eine Benannte Stelle, vollständige technische Dokumentation, klinische Bewertung gemäß MDR-Anhang XIV, UDI-Code und EUDAMED-Registrierung. Nicht-EU-Hersteller müssen einen bevollmächtigten EU-Vertreter benennen, der in EUDAMED registriert ist. Schlüsselnorm: ISO 18369, die Werkstoff-, Biokompatibilitäts- und optische Anforderungen abdeckt. Fehlendes CE-Zertifikat oder ungültige EUDAMED-Registrierung führt zur Festhaltung durch die Zollbehörden und kann zu Rücknahmeauflagen führen.
Unterliegen kosmetische (farbige, nicht korrigierende) Kontaktlinsen denselben MDR-Anforderungen wie Korrektionslinsen?
Ja. Farbige Kontaktlinsen ohne Sehkorrektur werden weiterhin unter Unterposition 9001 30 eingereiht und sind Medizinprodukte gemäß MDR 2017/745, da sie auf die Hornhaut aufgesetzt werden und deren Zustand beeinflussen können. CE-Kennzeichnung durch eine Benannte Stelle, klinische Bewertung, Sterilitätsprüfung und Sicherheitskonformität sind obligatorisch. Der Verkauf ohne CE-Zertifikat ist in der EU illegal und unterliegt Verwaltungssanktionen. Die EUDAMED-Registrierungsanforderungen sind dieselben wie für Korrektionslinsen. Das Produktetikett muss Hersteller, Verfallsdatum und UDI-Code enthalten.
Unterliegen Kontaktlinsen der Unterposition 9001 30 dem CBAM?
Nein. Das CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism, Verordnung (EU) 2023/956) ist ein CO2-Bepreisungsmechanismus, der ausschließlich Einfuhren aus kohlenstoffintensiven Industriezweigen betrifft. Der Anwendungsbereich ist auf Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Strom und Wasserstoff beschränkt. Optische und medizinische Produkte des Kapitels 90, einschließlich Kontaktlinsen der Unterposition 9001 30, sind vollständig vom CBAM ausgenommen. Einführer von Kontaktlinsen haben weder CBAM-Berichtspflichten noch finanzielle CBAM-Verpflichtungen, unabhängig vom Ursprungsland der Ware.
Unterliegen Kontaktlinsen KN 9001 30 einer Grenzkontrolle bei der Einfuhr?
Ja, als Medizinprodukte der Klasse IIa unterliegen Kontaktlinsen der Marktüberwachung. Der Zoll kann die Konformitätserklärung, das CE-Zertifikat einer Benannten Stelle und die EUDAMED-Registrierung verlangen. Fehlende Dokumentation führt zur Zurückhaltung der Ware an der Grenze.