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83062900
VERSCHIEDENE WAREN AUS UNEDLEN METALLENGlocken, Klingeln, Gongs und aehnliche Waren, nicht elektrisch, aus unedlen Metallen; Statuetten und andere Ziergaegenstaende, aus unedlen Metallen; Rahmen fuer Fotografien, Bilder oder aehnliche Rahmen, aus unedlen Metallen; Spiegel aus unedlen Metallen

Glocken, Klingeln, Gongs und aehnliche Waren, nicht elektrisch, aus unedlen Metallen; Statuetten und andere Ziergaegenstaende, aus unedlen Metallen; Rahmen fuer Fotografien, Bilder oder aehnliche Rahmen, aus unedlen Metallen; Spiegel aus unedlen Metallen, statuettes und andere ornaments, andere

EU-Regelzollsatz
0%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
8 Dok.
Y038Y962N954U045U078U079+2
Praferenzen
ERGA OMNES 0%ERGA OMNES 0%AD 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP 0%GSP+ 0%IL 0%JO 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%MX 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SG 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%VN 0%WS 0%XC 0%XL 0%ZA 0%
Hinweise
TM5101. Customs duties shall be suspended in respect of goods intended for incorporation in the ships, boats or other vessels classified at the following CN codes 8901 10 10; 8901 20 10; 8901 30 10; 8901 90 10; 8902 00 10; 8903 91 10; 8903 92 10; 8904 00 10; 8904 00 91; 8905 10 10; 8905 90 10; 8906 10 00; 8906 90 10 for the purposes of their construction, repair, maintenance or conversion, and in respect of goods intended for fitting to or equipping such ships, boats or other vessels.2. Customs duties shall be suspended in respect of:(a) goods intended for incorporation in drilling or production platforms:(1) fixed, of subheading ex 8430 49, operating in or outside the territorial sea of Member States, or(2) floating or submersible, of subheading 8905 20, for the purposes of their construction, repair, maintenance or conversion, and in respect of goods intended for equipping the said platforms.(b) tubes, pipes, cables and their connection pieces, linking these drilling or production platforms to the mainland.
EU003According to The Special Provisions of Section II (A) (3) of the Preliminary Provisions of the Combined Nomenclature the suspension of customs duties for goods for certain categories of ships, boats and other vessels and for drilling or production platforms shall be subject to conditions laid down in the relevant provisions of the European Union with a view to customs control of the use of such goods.
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
CloseMRN — potwierdzenie wywozu z każdego portu UE
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Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

DEgold270/24-1

LED light tube reindeer decorative figure

unedles MetallGRI 1GRI 6
DEsilver148/25-1

Solar garden stake with metal and glass flower

unedles MetallGRI 1GRI 2aGRI 2bGRI 3bGRI 6
DEgold581/24-1

Decorative candle holder 'NIDEA lantern'

StahlGRI 1GRI 2bGRI 3bGRI 6
DEgold926/25-1

Set of 3 black steel garden decoration hangers

StahlGRI 1GRI 6
DEgold430/23-1

Decorative metal flower pot holder with chain

unedles MetallGRI 1GRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Definition und Umfang der Unterposition 830629 - Statuetten und Ziergegenstände aus Metall

Die Unterposition 830629 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Statuetten und anderen Zierrat aus unedlen Metallen, anderweitig nicht in Position 8306 erfasst. Es handelt sich um dreidimensionale Gegenstände dekorativen oder Andenkencharakters aus Kupferlegierungen, Zink, Blei, Aluminium, Eisen oder anderen unedlen Metallen. Typische Erzeugnisse dieser Unterposition sind Sammel- und Dekorationsfiguren, Sporttrophäen und Pokale, Firmen- und Werbeaufsteller, Spielfiguren für Brett- und Miniaturspiele (sofern keine Spielzeuge) sowie metallene Regal- und Schreibtischdekorationen. Das entscheidende Einreihungskriterium ist, dass die Waren der Unterposition 830629 ausschließlich einen dekorativen oder Gedenkzweck erfüllen, ohne die Gebrauchsfunktion anderer Waren aus unedlen Metallen. Die Abgrenzung zu Spielzeug (Abschnitt 95) erfolgt auf Grundlage der Zweckbestimmung: Figuren zum Spielen für Kinder gehören zu Kapitel 95. Vergoldete oder versilberte Waren müssen von Edelmetallwaren (Kapitel 71) unterschieden werden. Unterposition 830629 ist außerdem von Unterposition 830621 (mit Edelmetallen plattierte Statuetten) und von Waren aus Eisen oder Stahl, die nicht von Position 8306 erfasst werden, abzugrenzen. Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der KN (AV), insbesondere AV 1 und 6. Bei Zweifelsfällen wird empfohlen, eine Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) einzuholen.

Regulatorische Anforderungen bei der Einfuhr von Waren der Unterposition 830629

Die Einfuhr von Statuetten und Figuren aus unedlen Metallen der Unterposition 830629 in die Europäische Union unterliegt dem Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Einführer müssen über eine EORI-Nummer verfügen und eine elektronische Zollanmeldung mit dem korrekten 8-stelligen KN-Code einreichen. Die Standarddokumentation umfasst: Handelsrechnung mit Warenbeschreibung, Beförderungsdokument (CMR, B/L oder AWB) und Materialspezifikation mit Angabe der Metalllegierung. Waren aus unedlen Metallen der Unterposition 830629, die in der EU in Verkehr gebracht werden, unterliegen den allgemeinen Produktsicherheitsanforderungen der Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR). Waren für Kinder (auch außerhalb von Kapitel 95 eingereiht) können zusätzlichen Spielzeug-Sicherheitsanforderungen unterliegen. Waren mit Lackierungen oder Farbbeschichtungen unterliegen den Beschränkungen für Schwermetalle (Blei, Cadmium) gemäß der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU und der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) findet auf Waren aus unedlen Metallen des KN-Kapitels 83 keine Anwendung. Präferenzzölle können im Rahmen der Freihandelsabkommen der EU mit Japan (EPA), Südkorea, Kanada (CETA) oder dem Vereinigten Königreich (TCA) verfügbar sein, sofern die Ursprungsregeln erfüllt und gültige Ursprungsnachweise (EUR.1, Erklärung auf der Rechnung oder REX) vorgelegt werden.

Zollsätze und Handelsmaßnahmen für Unterposition 830629

Die aktuellen MFN-Zollsätze für Waren der Unterposition 830629 sind vor jeder Zollabfertigung in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen, da sie bei der jährlichen Aktualisierung der Kombinierten Nomenklatur geändert werden können. Präferenzzölle können im Rahmen der Freihandelsabkommen der EU verfügbar sein, u.a. mit Japan (EPA), Südkorea, Kanada (CETA), Vietnam (EVFTA), Singapur (EUSFTA) und dem Vereinigten Königreich (TCA). Für Entwicklungsländer im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) oder der EBA-Initiative (Everything But Arms) können ermäßigte oder Nullzollsätze gelten. Voraussetzung für die Anwendung eines Präferenzzolls ist die Erfüllung der Ursprungsregeln und die Vorlage eines gültigen EUR.1-Zertifikats, einer Erklärung auf der Rechnung oder einer REX-Registrierung. Einführer sollten in TARIC prüfen, ob für Statuetten und Metallfiguren aus einem bestimmten Ursprungsland Antidumping- oder Ausgleichsmaßnahmen gelten. Waren aus China und einigen anderen asiatischen Märkten können spezifischen Handelsschutzmaßnahmen unterliegen. Die Einfuhr aus Russland und Belarus kann EU-Sanktionsbeschränkungen unterliegen. Bei jeder Einfuhr wird die nationale Umsatzsteuer nach dem im jeweiligen Mitgliedstaat geltenden Satz erhoben. Die maßgeblichen 10-stelligen TARIC-Codes, die auch etwaige Zollaussetzungen oder zusätzliche handelspolitische Maßnahmen abbilden, sind vor jeder Abfertigung sorgfältig zu überprüfen. Für wiederkehrende Einfuhren mit erheblichem Warenwert empfiehlt sich die Einholung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) zur Absicherung der Einreihung.

Metallfiguren - KN-Einreihung vs. Kunstwerke

Der KN-Code 8306 29 umfasst Statuetten und Figuren aus Metall aus unedlen Metallen. Die Einfuhr unterliegt den TARIC-Standardzollsätzen. Die Erzeugnisse müssen die einschlägigen EN-Normen und REACH-Anforderungen für chemische Stoffe in Metallen erfüllen. Die ATLAS-Anmeldung erfordert Handelsrechnung, Ursprungszeugnis und Konformitätserklärung.

Häufig gestellte Fragen

Wie ist Unterposition 830629 von Spielzeug-Figuren (Kapitel 95) abzugrenzen?
Das ausschlaggebende Kriterium ist die Zweckbestimmung der Ware: Figuren und Statuetten aus unedlen Metallen, die ausschließlich zur Dekoration, als Trophäen oder als Sammlerstücke dienen, werden in Unterposition 830629 eingereiht. Figuren, die zum Spielen durch Kinder bestimmt sind, werden unabhängig vom Material in Kapitel 95 als Spielzeug eingereiht. Entscheidend ist die tatsächliche Zweckbestimmung, wie sie aus der Produktverpackung, den Herstellerkatalogen und der üblichen Verwendung der Ware hervorgeht. Bei Zweifeln wird empfohlen, eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) einzuholen. Zollsätze sind in TARIC zu überprüfen.
Unterliegen Metallfiguren der Unterposition 830629 dem CBAM?
Nein. Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM, Verordnung (EU) 2023/956) erfasst ausschließlich einen abschließenden Katalog emissionsintensiver Waren: Eisen und Stahl in Grundformen aus Kapitel 72, Aluminium in Rohform, Zement, Düngemittel, elektrischen Strom und Wasserstoff. Waren aus unedlen Metallen, die in Position 8306 (KN-Kapitel 83) eingereiht sind, einschließlich Statuetten und Figuren der Unterposition 830629, sind verarbeitete Fertigwaren und fallen nicht in den Anwendungsbereich des CBAM. Deren Einfuhr erfordert weder eine CBAM-Registrierung noch den Kauf von CBAM-Zertifikaten, unabhängig vom Produktionsland.
Welche Dokumente sind bei der Einfuhr von Metallstatuetten in die EU erforderlich?
Bei der Einfuhr von Waren der Unterposition 830629 sind erforderlich: Handelsrechnung mit Warenbeschreibung, Angabe der Metalllegierung und des Zollwerts, Beförderungsdokument (CMR, B/L oder AWB) sowie die EORI-Nummer des Einführers. Eine Materialspezifikation, die die Zusammensetzung der verwendeten Metalllegierung und die Art der Oberflächenbehandlung beschreibt, ist für die Klassifizierungsprüfung durch die Zollbehörde hilfreich. Für Präferenzzölle ist ein EUR.1-Ursprungszeugnis, eine Erklärung auf der Rechnung oder ein REX-Nachweis beizufügen. Bei Waren mit Lackierungen oder Farbbeschichtungen wird eine Dokumentation zum Schwermetallgehalt (REACH, RoHS-Konformität) empfohlen. Zollsätze und etwaige Antidumpingmaßnahmen sind vor jeder Abfertigung in TARIC der Europäischen Kommission zu überprüfen.
Welcher Zollsatz gilt für Statuetten und Figuren aus Metall KN 8306 29?
Der Zollsatz für Statuetten und Figuren aus Metall KN 8306 29 wird durch den TARIC bestimmt und richtet sich nach dem Ursprungsland. Präferenzielle Zollsätze können im Rahmen von EU-Handelsabkommen gelten.