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82021000
WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECK, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLENHandsaegen; Saegeblaetter aller Art (einschl. Fraeser-Saegeblaetter und nicht gezahnte Saegeblaetter)

Handsaegen; Saegeblaetter aller Art (einschl. Fraeser-Saegeblaetter und nicht gezahnte Saegeblaetter), handsaws

EU-Regelzollsatz
1.7%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
13 Dok.
X844Y719Y745X834X840Y708+7
Standardsatze
Gilt fürArtSatzBedingungenVerordnung
ERGA OMNESThird country duty1.7%-R2261/98
Praferenzen
ERGA OMNES 0%AD 0%AL 0%BA 0%CA 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%EUCA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP 0%GSP+ 0%IL 0%JO 0%JP 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%ME 0%MK 0%MX 0%NZ 0%PE 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SG 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%UA 0%VN 0%WS 0%XC 0%XK 0%XL 0%XS 0%ZA 0%
Hinweise
TM5101. Customs duties shall be suspended in respect of goods intended for incorporation in the ships, boats or other vessels classified at the following CN codes 8901 10 10; 8901 20 10; 8901 30 10; 8901 90 10; 8902 00 10; 8903 91 10; 8903 92 10; 8904 00 10; 8904 00 91; 8905 10 10; 8905 90 10; 8906 10 00; 8906 90 10 for the purposes of their construction, repair, maintenance or conversion, and in respect of goods intended for fitting to or equipping such ships, boats or other vessels.2. Customs duties shall be suspended in respect of:(a) goods intended for incorporation in drilling or production platforms:(1) fixed, of subheading ex 8430 49, operating in or outside the territorial sea of Member States, or(2) floating or submersible, of subheading 8905 20, for the purposes of their construction, repair, maintenance or conversion, and in respect of goods intended for equipping the said platforms.(b) tubes, pipes, cables and their connection pieces, linking these drilling or production platforms to the mainland.
EU003According to The Special Provisions of Section II (A) (3) of the Preliminary Provisions of the Combined Nomenclature the suspension of customs duties for goods for certain categories of ships, boats and other vessels and for drilling or production platforms shall be subject to conditions laid down in the relevant provisions of the European Union with a view to customs control of the use of such goods.
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD727Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of an origin declaration stating the European Union origin of the goods, in the context of the Canada-European Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA).
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
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Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

DEgold587/24-1

3-in-1 hand saw set with interchangeable blades

unedles MetallGRI 1GRI 2aGRI 3bGRI 5aGRI 5bGRI 6
PLgold5-000385

Telescopic pruning saw with steel blade

StahlGRI 1GRI 6
DEgold437/24-1

Folding Japanese saw for wood

StahlGRI 1GRI 6
DEgold551/23-1

Hand saw for cutting meat

StahlGRI 1GRI 6
DEgold307/25-1

Japanese hand saw with folding steel blade

StahlGRI 1GRI 6GRI 5b

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Einreihung und Umfang der Unterposition 8202 10 - Handsägen

Unterposition 8202 10 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Handsägen - von Hand betriebene Schneidwerkzeuge ohne mechanischen Antrieb zum Sägen von Holz, Metall, Kunststoffen, Baustoffen und anderen Materialien. Das Handelssortiment ist breit: Tischler- und Zimmermannssägen mit gehärtetem Stahlblatt und ergonomischem Griff, Metallbügelsägen mit Stahl- oder Bimetallblatt in einem verstellbaren Metallrahmen, Bügelsägen (Bowsägen) mit auswechselbaren Sägeblättern, japanische Zugsägen, Trockenbausägen, Fliesensägen und PVC-Rohrsägen. Das wesentliche Einreihungskriterium für Position 8202 ist das Fehlen eines mechanischen, elektrischen oder pneumatischen Eigenantriebs - kraftgetriebene Sägen werden in anderen Positionen eingereiht (8467, 8465, 8460). Das Blattmaterial (Kohlenstoffstahl, Edelstahl, Bimetall, TiN-beschichtet) beeinflusst die Einreihung in Unterposition 8202 10 nicht, sofern das Werkzeug ausschließlich von Hand betrieben wird. Der Gegenstand muss ein vollständiges, gebrauchsfertiges Werkzeug sein - blosse Sägeblätter ohne Griff oder Rahmen werden gesondert in den Unterpositionen 8202 31 oder 8202 39 eingereiht. Importeure sollten auf die Abgrenzung zu Mehrzweckwerkzeugen mit beweglichen Klingen achten, bei denen eine abweichende Einreihung nach AV 3b (wesentlicher Charakter) in Betracht kommt. Sets mit einer Handsäge und weiteren Werkzeugen werden nach Zusammensetzung und AV 3b oder 3c eingereiht.

Einfuhranforderungen und technische Vorschriften für Unterposition 8202 10

Die Einfuhr von Handsägen der Unterposition 8202 10 in die Europäische Union unterliegt dem Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Der Importeur muss eine EORI-Nummer besitzen und eine Zollanmeldung mit dem korrekten KN-Code abgeben. Handsägen als nicht motorisierte Handwerkzeuge unterliegen den allgemeinen Produktsicherheitsanforderungen der Verordnung (EU) 2023/988 (GPSR). Bei Sägen für den professionellen Einsatz am Arbeitsplatz können zusätzlich arbeitsschutzrechtliche Vorschriften gelten. Auf dem EU-Markt in Verkehr gebrachte Werkzeuge müssen ergonomischen Anforderungen genügen und mit Gebrauchsanweisungen in der Landessprache des Bestimmungslandes versehen sein. Erforderliche Einfuhrdokumente umfassen Handelsrechnung mit Beschreibung des Blattmaterials und des Griffs, Beförderungsdokument, technische Spezifikation und eine Konformitätserklärung mit den Produktsicherheitsanforderungen. Für die Inanspruchnahme von Präferenzzollsätzen aus Freihandelsabkommen ist ein Ursprungszeugnis erforderlich. Handsägen werden hauptsächlich in China, Taiwan, Japan und Polen hergestellt - das Produktionsland bestimmt, ob MFN- oder Präferenzzollsätze gelten. Antidumpingmassnahmen können für bestimmte Stahl- oder Werkzeugstahlwaren aus bestimmten Ländern gelten - der aktuelle Status ist stets in der TARIC-Datenbank zu prüfen. Einfuhren von Waren aus Russland und Belarus unterliegen EU-Sanktionsrestriktionen.

Handelsmassnahmen und Einreihung von Handsägen - Unterposition 8202 10

Handsägen der Unterposition 8202 10 können verschiedenen handelspolitischen Schutzmassnahmen der EU unterliegen. Importeure sollten den aktuellen Status von Antidumping- und Ausgleichsmassnahmen in der TARIC-Datenbank für die betreffende Unterposition und das Ursprungsland vor der Auftragserteilung überprüfen. MFN-Zollsätze für Handwerkzeuge des Kapitels 82 bewegen sich in der Regel in einem einstelligen Prozentbereich des Zollwerts - der genaue Satz für Unterposition 8202 10 und ein bestimmtes Ursprungsland ist im aktuellen TARIC zu prüfen. Präferenzzollsätze sind im Rahmen von EU-Freihandelsabkommen mit wichtigen werkzeugproduzierenden Ländern verfügbar, darunter Südkorea, Japan, Vietnam und das Vereinigte Königreich - erforderlich ist eine EUR.1-Warenverkehrsbescheinigung, eine Ursprungserklärung auf der Rechnung oder ein REX-Eintrag. Einfuhren aus Entwicklungsländern können im Rahmen des APS oder APS+ von null- oder reduzierten Zollsätzen profitieren. In der EU gelten technische Normen für Handsägen, darunter EN ISO 11228 zur manuellen Lastenhandhabung und Ergonomienormen für Handwerkzeuge. Die Gesamtkosten der Einfuhr umfassen Zoll, MwSt (23% in Polen) und etwaige Zertifizierungskosten. Aktuelle Handelsmassnahmen sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission verfügbar.

Sicherheitsnormen für Handsägen - EU-Maschinenrichtlinie

Der KN-Code 8202 10 umfasst Handsägen aus unedlen Metallen und Cermets. Beim Import von Schneidwerkzeugen ist die Einhaltung der Sicherheitsnormen EN 847 und der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erforderlich. Die Zollsätze richten sich nach dem Ursprungsland. Bei der ATLAS-Anmeldung sind CE-Konformitätserklärung und Handelsrechnung vorzulegen.

Häufig gestellte Fragen

Wie unterscheidet sich eine Handsäge (8202 10) von einer Kraftsäge für Zollzwecke?
Das wesentliche Einreihungskriterium ist das Fehlen eines mechanischen Eigenantriebs. Handsägen der Unterposition 8202 10 werden ausschließlich durch die körperliche Kraft des Benutzers angetrieben und besitzen weder einen Elektro- noch einen Druckluftmotor. Elektrisch betriebene Handsägen wie Stichsägen und Säbelsägen werden je nach Bauart in Position 8467 oder 8465 eingereiht. Druckluft- oder hydraulisch angetriebene Sägen werden in Position 8467 eingereiht. Werden Sets mit sowohl einer Handsäge als auch einer Kraftsäge eingeführt, richtet sich die Einreihung des Sets nach dem wesentlichen Charakter gemäss AV 3b.
Benoetigen Handsägen (8202 10) für die Einfuhr in die EU eine CE-Kennzeichnung?
Handsägen als nicht motorisierte Handwerkzeuge fallen nicht in den Anwendungsbereich der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 und bedürfen daher keiner CE-Kennzeichnung nach dieser Richtlinie. Sie unterliegen jedoch den allgemeinen Produktsicherheitsanforderungen der Verordnung (EU) 2023/988 (GPSR). Hersteller oder Importeur haften dafür, dass die Säge sicher ist, ergonomischen Anforderungen entspricht und keine Gefährdung des Benutzers darstellt. Eine technische Dokumentation und GPSR-Konformitätserklärung sind empfehlenswert. Werkzeuge für den Einsatz am Arbeitsplatz sollten den geltenden Arbeitsschutzvorschriften entsprechen.
Welche Antidumpingmassnahmen können für Handsägen aus China (8202 10) gelten?
Für Handsägen der Unterposition 8202 10 aus China können Antidumpingmassnahmen der EU verhängt worden sein oder Untersuchungen laufen - der aktuelle Status ist vor jeder Einfuhrtransaktion in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Gelten Antidumpingzölle, werden sie als Prozentzuschlag auf den Zollwert oder als Stückbetrag erhoben. Der Importeur ist für die korrekte Angabe des Ursprungslandes und des Herstellers verantwortlich, da Antidumpingmassnahmen häufig herstellerspezifisch gestaltet sind. Die Prüfung muss anhand des KN-Codes und des Ursprungslandcodes im aktuellen TARIC erfolgen.
Brauchen Handsägen KN 8202 10 eine CE-Kennzeichnung?
Ja, Handsägen für den EU-Markt müssen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entsprechen und eine CE-Kennzeichnung tragen. Dies gilt besonders für Blätter, die in Elektrowerkzeugen eingesetzt werden.