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76082000
Aluminium UND WAREN DARAUSRohre aus Aluminium

Rohre aus Aluminium, aus Aluminium Legierungen

Einreihung und Merkmale von Rohren aus Aluminiumlegierungen - Unterposition 7608 20

Die Unterposition 7608 20 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Rohre und Hohlprofile aus Aluminiumlegierungen, die durch Kaltziehen, Strangpressen oder Schweißen hergestellt werden. Im Sinne des KN-Kapitels 76 sind Aluminiumlegierungen Werkstoffe, bei denen Aluminium nach Masse überwiegt, der Aluminiumgehalt jedoch unter 99 % liegt oder die in den Anmerkungen zu Kapitel 76 festgelegten Verunreinigungsgrenzen überschritten werden. Die wichtigsten Legierungsreihen für Rohre dieser Unterposition sind: 6000er-Serie (Al-Mg-Si, z.B. 6060, 6061, 6063 - am weitesten verbreitet für stranggepresste Konstruktions- und Industrierohre), 5000er-Serie (Al-Mg, z.B. 5083 - maritime und chemische Anwendungen), 3000er-Serie (Al-Mn, z.B. 3003 - Heizungs- und Klimarohre) und 2000er-Serie (Al-Cu - Luft- und Raumfahrtanwendungen). Rohre aus Aluminiumlegierungen der Serien 6060/6063 sind Standard in industriellen Rohrleitungen, Hydraulik, Pneumatik, Tragkonstruktionen und Architekturanwendungen. Die Abgrenzung zur Unterposition 7608 10 (Rohre aus nicht legiertem Aluminium, mindestens 99 % Al) erfordert die Bestätigung der chemischen Zusammensetzung durch ein Werksprüfzeugnis oder spektrometrische Analyse. Geschweißte Rohre aus legiertem Blech werden in derselben Unterposition wie gezogene und stranggepresste Rohre eingereiht, sofern das Material die Legierungsdefinition erfüllt. Einführer müssen ein Werksprüfzeugnis mit vollständiger chemischer Analyse, Außendurchmesser, Wanddicke und Werkstoffzustand (z.B. T5, T6, H112) besitzen.

CBAM und Einfuhranforderungen für Rohre aus Aluminiumlegierungen - Unterposition 7608 20

Ab dem 1. Januar 2026 unterliegen Rohre und Hohlprofile aus Aluminiumlegierungen der Unterposition 7608 20 vollständig dem CBAM-Mechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism) gemäß Verordnung (EU) 2023/956. Der Einführer muss als zugelassener CBAM-Anmelder registriert sein und vierteljährliche CBAM-Erklärungen mit Daten zu den eingebetteten Emissionen in Tonnen CO2-Äquivalent je Tonne Erzeugnis, getrennt für jede Lieferung, einreichen. CBAM-Zertifikate sind bis zum 31. Mai des Folgejahres zu erwerben. Die eingebetteten Emissionen in Rohren aus Aluminiumlegierungen hängen vom Anteil des Primäraluminiums am Produktionseinsatz ab - Primäraluminium verursacht deutlich höhere Emissionen als Sekundäraluminium aus dem Recycling. Einführer sollten vom Lieferanten verifizierte Emissionsdaten auf Basis der CBAM-Methodik einholen oder konservative CBAM-Standardwerte anwenden. Zusätzliche TARIC-Codes der Q-Reihe müssen in der Zollanmeldung angegeben werden. Die Einfuhrdokumentation umfasst: Handelsrechnung mit technischen Parametern (Legierung, Zustand, Abmessungen, Norm wie EN 754 oder EN 755), Beförderungsdokument (CMR, B/L oder AWB), Werksprüfzeugnis mit chemischer Analyse und mechanischen Eigenschaften, Ursprungsnachweis für Präferenzzölle sowie die EORI-Nummer des Einführers. Rohre für Druckanwendungen können zusätzliche Zulassungen erfordern (z.B. DGRL 2014/68/EU, ATEX). Aktuelle MFN-Zollsätze im EU-TARIC überprüfen.

Handelsschutzmaßnahmen für Rohre aus Aluminiumlegierungen - Unterposition 7608 20

Rohre und Hohlprofile aus Aluminiumlegierungen der Unterposition 7608 20 können Antidumpingmaßnahmen (AD) der Europäischen Union unterliegen, insbesondere im Hinblick auf Einfuhren aus China. Einführer sind verpflichtet, vor jeder Transaktion den aktuellen Status der AD-Maßnahmen im TARIC für die spezifische Kombination aus KN-Code und Ursprungsland zu überprüfen - Antidumpingzollsätze können erheblich sein und die Gesamtkosten der Einfuhr wesentlich erhöhen. Erzeugnisse des KN-Kapitels 76 können auch Schutzmaßnahmen mit einem Zollkontingentsystem (TRQ) unterliegen - Einführer sollten vor Auftragserteilung aktive TRQ-Kontingente und deren vierteljährlichen Ausschöpfungsgrad im TARIC prüfen. Einfuhren oberhalb des TRQ-Limits unterliegen zusätzlichen Zöllen. Einfuhren von Aluminiumerzeugnissen aus Russland und Belarus unterliegen EU-Sanktionsbeschränkungen - der aktuelle Sanktionsstatus muss vor Vertragsabschluss geprüft werden. Präferenzzölle im Rahmen von EU-Freihandelsabkommen (CETA mit Kanada, JEFTA mit Japan, FTA mit Südkorea, dem Vereinigten Königreich, Vietnam und der Ukraine) können die Zollbelastung erheblich senken, sofern die Ursprungsregeln erfüllt sind. Die Gesamtkosten der Einfuhr umfassen MFN-Zoll oder Antidumpingzoll, CBAM-Zertifikate und Mehrwertsteuer. Alle Handelsmaßnahmen im EU-TARIC der Kommission überprüfen.

Zolltarifliche Einreihung von Rohre aus Aluminiumlegierungen (KN 7608 20)

Der KN-Code 7608 20 der Kombinierten Nomenklatur reiht Rohre aus Aluminiumlegierungen in Kapitel 76 des EU-Zolltarifs für Aluminium ein. Die Einreihung richtet sich nach dem Verarbeitungsgrad (Rohaluminium, Halbzeug, Fertigerzeugnisse), der Legierungszusammensetzung (Reinaluminium, Legierungsreihen 1000-7000) und der Produktform (Blöcke, Stangen, Bleche, Folien, Rohre, Profile). Die Anmerkung 1 zu Kapitel 76 definiert Aluminiumlegierungen nach dem Mindestaluminiumgehalt. Aluminiumeinfuhren unterliegen TARIC-Regelzollsätzen und möglichen Antidumpingzöllen.

Häufig gestellte Fragen

Unterliegen Rohre aus Aluminiumlegierungen (7608 20) ab 2026 dem CBAM?
Ja. Ab dem 1. Januar 2026 unterliegen Rohre und Hohlprofile aus Aluminiumlegierungen der Unterposition 7608 20 vollständig dem CBAM gemäß Verordnung (EU) 2023/956. Der Einführer muss als zugelassener CBAM-Anmelder registriert sein, vierteljährliche Erklärungen über eingebettete Emissionen einreichen und CBAM-Zertifikate entsprechend den CO2-Emissionen aus der Herstellung des eingeführten Aluminiums erwerben. Die eingebetteten Emissionen aus der Primäraluminiumproduktion sind um ein Vielfaches höher als aus dem Recycling von Sekundäraluminium, was die Zertifikatskosten direkt beeinflusst. Verstöße gegen die CBAM-Pflichten sind mit erheblichen Bußgeldern bewehrt. Zusätzliche TARIC-Codes der Q-Reihe müssen in der Zollanmeldung angegeben werden.
Wie unterscheidet man nicht legierte Rohre (7608 10) von legierten Rohren (7608 20)?
Das entscheidende Einreihungskriterium ist die chemische Zusammensetzung des Werkstoffs, bestätigt durch ein Werksprüfzeugnis oder spektrometrische Analyse. Rohre aus nicht legiertem Aluminium (Unterposition 7608 10) enthalten mindestens 99 % Al und entsprechen Güten der 1000er-Serie nach EN 573, z.B. 1050A oder 1060. Rohre aus Aluminiumlegierungen (Unterposition 7608 20) werden aus Legierungen der 2000er-, 3000er-, 5000er-, 6000er- oder 7000er-Serie gefertigt - in der Praxis dominieren Rohre aus 6000er-Legierungen (6060, 6063). Einführer sollten vom Lieferanten ein Werksprüfzeugnis mit vollständiger chemischer Analyse verlangen. Das Herstellungsverfahren (Ziehen, Strangpressen, Schweißen) bestimmt nicht die Zuordnung zwischen diesen beiden Unterpositionen.
Welche technischen Normen gelten für Rohre aus Aluminiumlegierungen bei der Einfuhr in die EU?
Rohre aus Aluminiumlegierungen, die in die EU eingeführt werden, sollten den europäischen Normen EN 754 (gezogene Rohre) oder EN 755 (stranggepresste Rohre) hinsichtlich chemischer Zusammensetzung, mechanischer Eigenschaften und Maßtoleranzen entsprechen. Rohre für Druckanwendungen unterliegen der Druckgeräterichtlinie (DGRL 2014/68/EU). Ein Werksprüfzeugnis 3.1 nach EN 10204 ist das standardmäßig erforderliche Dokument bei industriellen Einfuhren. Alle geltenden Zollsätze und Handelsmaßnahmen sind im EU-TARIC der Kommission zu überprüfen.
Wie beantragt man eine vZTA für Rohre aus Aluminiumlegierungen (KN 7608 20)?
Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) für KN-Code 7608 20 wird beim zuständigen Hauptzollamt beantragt. Der Antrag muss eine detaillierte Warenbeschreibung, Muster, Fotos und technische Unterlagen enthalten. Die vZTA ist drei Jahre lang in.