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Aluminium UND WAREN DARAUSAluminium Bleche und Baender, mit einer Dicke ueber 0,2 mm

Bleche und Baender, aus Aluminium, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm, andere, aus Aluminium Legierungen

Einreihung und Anwendungen von Aluminiumlegierungsfolie - Unterposition 7606 92

Die Unterposition 7606 92 der Kombinierten Nomenklatur umfasst flachgewalzte Erzeugnisse aus Aluminiumlegierungen in Form von Platten, Blechen und Bändern mit einer Dicke von nicht mehr als 0,2 mm - umgangssprachlich als Aluminiumlegierungsfolie bezeichnet. Die Schwelle von 0,2 mm ist das entscheidende Abgrenzungskriterium zu Unterposition 7606 12 (Aluminiumlegierungen, Dicke mehr als 0,2 mm) sowie zu Position 7607 (Aluminiumfolie, Dicke unter 0,2 mm, auch auf Unterlage). Erzeugnisse mit genau 0,2 mm Dicke werden in dieser Unterposition eingereiht. Aluminiumlegierungsfolie wird hauptsächlich aus Legierungen der 3000er-Serie (z.B. 3003, 3004 - Al-Mn) und der 8000er-Serie (z.B. 8011, 8079 - Al-Fe) durch Kaltwalzen auf sehr geringe Dicken hergestellt. Erzeugnisse dieser Unterposition werden in der Verpackungsindustrie (Pharma-Blister, mehrschichtige Lebensmittelverpackungen, Schalen), im Bauwesen (Wärme- und Schalldämmung), in der Kabelindustrie (Kabelschirmung) sowie in der Herstellung von Elektrolytkondensatoren und Batterien eingesetzt. Einführer müssen ein Werksprüfzeugnis besitzen, das die Legierungszusammensetzung und die Dicke bestätigt. Die technische Dokumentation muss sowohl die chemische Zusammensetzung als auch die Nenndicke mit Toleranzen präzise angeben.

CBAM und Einfuhranforderungen für Aluminiumlegierungsfolie - Unterposition 7606 92

Aluminiumlegierungsfolie der Unterposition 7606 92 unterliegt seit dem 1. Januar 2026 vollständig dem CBAM-Mechanismus gemäß Verordnung (EU) 2023/956. Die CBAM-Pflicht ist für dieses Erzeugnis besonders bedeutsam angesichts der intensiven Einfuhren aus asiatischen Ländern, wo die Aluminiumproduktion stark auf kohlebasierter Elektrizität beruht. Der Einführer muss als zugelassener CBAM-Anmelder registriert sein und vierteljährliche CBAM-Erklärungen mit Daten zu eingebetteten Emissionen für jede importierte Partie Folie einreichen - ausgedrückt in Tonnen CO2-Äquivalent je Tonne Erzeugnis. CBAM-Zertifikate werden von der zuständigen nationalen Behörde zum EU-ETS-Preis erworben und bis zum 31. Mai des Folgejahres abgerechnet. Eingebettete Emissionen hängen vom Anteil an Primär- und Sekundäraluminium sowie vom Energiemix im Produktionsprozess ab. Zusätzliche TARIC-Codes der Q-Reihe sind in der Zollanmeldung anzugeben. Standardmäßige Einfuhrunterlagen umfassen: Handelsrechnung mit technischen Parametern (Legierung, Dicke, Breite, Zustand), Beförderungsdokument, Werksprüfzeugnis mit chemischer Analyse und Dickenangabe, Ursprungsnachweis für Präferenzzölle und die EORI-Nummer des Einführers. Folie für den Lebensmittelkontakt muss den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 entsprechen. Aktuelle Zollsätze sind im EU-TARIC zu überprüfen.

Handelsschutzmaßnahmen für Aluminiumlegierungsfolie - Unterposition 7606 92

Aluminiumlegierungsfolie der Unterposition 7606 92 ist eine global intensiv gehandelte Produktkategorie, die in die EU hauptsächlich aus China eingeführt wird. Einfuhren aus China können Antidumpingmaßnahmen (AD) der Europäischen Union unterliegen - Einführer sind verpflichtet, vor jeder Einfuhr den aktuellen Status der AD-Maßnahmen im TARIC für die spezifische Unterposition und den Ausfuhrland-Code zu überprüfen, da Maßnahmen aktiv oder in der Überprüfung sein können. Antidumpingmaßnahmen auf Aluminiumfolie aus China wurden von der Europäischen Kommission mehrfach eingeführt und verlängert - Einführer sollten das Amtsblatt der EU bezüglich Antidumpingverordnungen für Aluminiumerzeugnisse verfolgen. Aluminiumerzeugnisse des KN-Kapitels 76 können Schutzmaßnahmen mit einem TRQ-System unterliegen - Einfuhren oberhalb des vierteljährlichen Mengenkontingents unterliegen zusätzlichen Zöllen. Einfuhren von Aluminiumerzeugnissen aus Russland und Belarus unterliegen EU-Sanktionsbeschränkungen. Präferenzzölle im Rahmen von EU-Freihandelsabkommen (CETA, JEFTA, Südkorea, Vereinigtes Königreich, Vietnam, Ukraine) können die Zollbelastung senken, sofern ein gültiger Ursprungsnachweis vorgelegt wird. Bei der Berechnung der Gesamteinfuhrkosten für Aluminiumlegierungsfolie müssen Einführer MFN- oder AD-Zoll, CBAM-Zertifikate und Mehrwertsteuer einbeziehen. Alle Handelsmaßnahmen sind im EU-TARIC-System zu überprüfen.

Zolltarifliche Einreihung von Aluminiumlegierungsfolie <= 0,2 mm (KN 7606 92)

Der KN-Code 7606 92 der Kombinierten Nomenklatur reiht Aluminiumlegierungsfolie <= 0,2 mm in Kapitel 76 des EU-Zolltarifs für Aluminium ein. Die Einreihung richtet sich nach dem Verarbeitungsgrad (Rohaluminium, Halbzeug, Fertigerzeugnisse), der Legierungszusammensetzung (Reinaluminium, Legierungsreihen 1000-7000) und der Produktform (Blöcke, Stangen, Bleche, Folien, Rohre, Profile). Die Anmerkung 1 zu Kapitel 76 definiert Aluminiumlegierungen nach dem Mindestaluminiumgehalt. Aluminiumeinfuhren unterliegen TARIC-Regelzollsätzen und möglichen Antidumpingzöllen.

Häufig gestellte Fragen

Wie unterscheidet sich Unterposition 7606 92 von Position 7607 bei der Einreihung von Folie?
Das entscheidende Kriterium ist die Dicke. Unterposition 7606 92 umfasst Bleche und Bänder aus Aluminiumlegierungen mit einer Dicke von nicht mehr als 0,2 mm. Position 7607 umfasst Aluminiumfolie mit einer Dicke von weniger als 0,2 mm, auf Unterlage oder ohne Unterlage. Die Grenze liegt bei genau 0,2 mm: Erzeugnisse mit genau 0,2 mm werden in 7606 92 eingereiht, Erzeugnisse unter 0,2 mm in Position 7607. Die Einreihung richtet sich nach einer genauen Dickenmessung, bestätigt durch technische Dokumentation des Herstellers mit Nennwert und Toleranzen.
Unterliegt Aluminiumlegierungsfolie dem CBAM und Antidumpingzöllen aus China?
Ja, in beiden Bereichen. Ab dem 1. Januar 2026 unterliegt Aluminiumlegierungsfolie der Unterposition 7606 92 der CBAM-Pflicht - Einführer müssen vierteljährliche Emissionserklärungen einreichen und CBAM-Zertifikate erwerben. Einfuhren aus China können zusätzlich Antidumpingzöllen unterliegen, deren Status und Höhe im EU-TARIC-System vor jeder Einfuhr zu überprüfen sind. Die Gesamtfiskallast bei Einfuhren aus China (MFN- oder AD-Zoll, CBAM, Mehrwertsteuer) kann erheblich sein und muss in die Wirtschaftlichkeitsberechnung jeder Transaktion einbezogen werden.
Welche zusätzlichen Anforderungen gelten für Aluminiumfolie im Lebensmittelkontakt?
Aluminiumlegierungsfolie, die für den Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt ist, muss den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, entsprechen. Einführer sollten vom Hersteller eine Konformitätserklärung (DoC) und eine Dokumentation einholen, die die Einhaltung der Migrationsgrenzwerte bestätigt. Lackierte oder beschichtete Aluminiumfolie im Lebensmittelkontakt kann spezifischen nationalen oder EU-Anforderungen hinsichtlich zulässiger Beschichtungen unterliegen. Diese Lebensmittelkontaktanforderungen sind von der CBAM-Pflicht und der Zolleinreihung unabhängig.
Wie beantragt man eine vZTA für Aluminiumlegierungsfolie <= 0,2 mm (KN 7606 92)?
Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) für KN-Code 7606 92 wird beim zuständigen Hauptzollamt beantragt. Der Antrag muss eine detaillierte Warenbeschreibung, Muster, Fotos und technische Unterlagen enthalten. Die vZTA ist drei Jahre lang in.