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76061200
Aluminium UND WAREN DARAUSAluminium Bleche und Baender, mit einer Dicke ueber 0,2 mm

Bleche und Baender, aus Aluminium, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm, rechteckig (einschl. square), aus Aluminium Legierungen

Einreihung und Anwendungen von Aluminiumlegierungsblechen - Unterposition 7606 12

Die Unterposition 7606 12 der Kombinierten Nomenklatur umfasst flachgewalzte Erzeugnisse aus Aluminiumlegierungen, in Form von Platten, Blechen und Bändern mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm. Aluminiumlegierungen im Sinne des KN-Kapitels 76 sind Werkstoffe, bei denen Aluminium nach Masse überwiegt, der Aluminiumgehalt jedoch unter 99 % liegt oder bestimmte Verunreinigungsgrenzen überschritten werden, wie in den Anmerkungen zu Kapitel 76 festgelegt. Die Erzeugnisse dieser Unterposition werden aus den wichtigsten Konstruktions- und Industrielegierungsreihen hergestellt: 2000er-Serie (Al-Cu, z.B. 2024 in der Luft- und Raumfahrt), 3000er-Serie (Al-Mn, z.B. 3003 für Verpackung und Bauwesen), 5000er-Serie (Al-Mg, z.B. 5052 und 5083 für Schiffbau und Druckbehälter), 6000er-Serie (Al-Mg-Si, z.B. 6061 für Konstruktionsprofile) und 7000er-Serie (Al-Zn, z.B. 7075 für hochfeste Luft- und Raumfahrtanwendungen). Aluminiumlegierungsbleche der 5000er- und 6000er-Serie stellen die dominante Kategorie im industriellen Import dar. Zur Einreihung ist die Abgrenzung von 7606 11 (nicht legiertes Aluminium) anhand der chemischen Zusammensetzung erforderlich, die durch ein Werksprüfzeugnis bestätigt wird.

CBAM und Einfuhranforderungen für Aluminiumlegierungsbleche - Unterposition 7606 12

Aluminiumlegierungsbleche der Unterposition 7606 12 unterliegen seit dem 1. Januar 2026 vollständig dem CBAM-Mechanismus gemäß Verordnung (EU) 2023/956. Die CBAM-Pflicht ist für diese Unterposition besonders bedeutsam angesichts des großen Handelsvolumens bei Legierungsblechen aus Ländern mit emissionsintensiver Aluminiumproduktion. Der Einführer muss als zugelassener CBAM-Anmelder bei der zuständigen nationalen Behörde registriert sein und vierteljährliche CBAM-Erklärungen einreichen, die Daten zu eingebetteten Emissionen für jede importierte Partie enthalten, aufgeteilt in direkte Emissionen aus dem Metallherstellungsprozess und indirekte Emissionen aus dem Stromverbrauch. CBAM-Zertifikate werden zum EU-ETS-Preis erworben und bis zum 31. Mai des Folgejahres abgerechnet. Einfuhren aus Ländern mit einem gleichwertigen ETS-System, beispielsweise der Schweiz, können von einer teilweisen oder vollständigen CBAM-Befreiung profitieren. In der Zollanmeldung müssen zusätzliche TARIC-Codes der Q-Reihe angegeben werden. Erforderliche Einfuhrunterlagen umfassen: Handelsrechnung mit technischen Angaben (Legierungsgüte, Zustand, Dicke, Breite, EN-Norm), Beförderungsdokument, Werksprüfzeugnis mit chemischer Analyse und mechanischen Eigenschaften, Ursprungsnachweis für Präferenzzölle sowie die EORI-Nummer des Einführers. Aktuell gültige Zollsätze und Handelsmaßnahmen sind im TARIC der Kommission zu überprüfen.

Handelsschutzmaßnahmen für Aluminiumlegierungsbleche - Unterposition 7606 12

Aluminiumlegierungsbleche der Unterposition 7606 12 gehören zu den Aluminiumerzeugnissen, die am häufigsten EU-Handelsschutzinstrumenten unterliegen. Einfuhren aus China können erheblichen Antidumpingmaßnahmen (AD) unterliegen - Einführer sind verpflichtet, vor jeder Einfuhr den aktuellen Status der AD-Maßnahmen im TARIC für den spezifischen KN-Code und das Ursprungsland zu überprüfen, da Antidumpingzollsätze beträchtlich sein können und die Gesamtkosten stark erhöhen. Aluminiumerzeugnisse können ebenfalls Schutzmaßnahmen unterliegen - Einführer sollten die Verfügbarkeit und den vierteljährlichen Ausschöpfungsstand der Zollkontingente (TRQ) im TARIC prüfen. Einfuhren oberhalb des TRQ-Limits unterliegen zusätzlichen Zöllen, die die Wirtschaftlichkeit einer Transaktion erheblich beeinflussen. Einfuhren von Aluminiumerzeugnissen aus Russland und Belarus unterliegen EU-Sanktionsbeschränkungen - der aktuelle Status muss vor Vertragsabschluss geprüft werden. Präferenzzölle im Rahmen von EU-Freihandelsabkommen (CETA, JEFTA, Südkorea, Vereinigtes Königreich, Vietnam, Ukraine) können die Zollbelastung erheblich senken, sofern die Ursprungsregeln erfüllt sind und ein gültiger Ursprungsnachweis vorliegt. Die Gesamteinfuhrkosten umfassen Zoll, CBAM-Zertifikate und Mehrwertsteuer. Alle geltenden Maßnahmen sind stets im EU-TARIC zu überprüfen.

Zolltarifliche Einreihung von Aluminiumlegierungsbleche > 0,2 mm (KN 7606 12)

Der KN-Code 7606 12 der Kombinierten Nomenklatur reiht Aluminiumlegierungsbleche > 0,2 mm in Kapitel 76 des EU-Zolltarifs für Aluminium ein. Die Einreihung richtet sich nach dem Verarbeitungsgrad (Rohaluminium, Halbzeug, Fertigerzeugnisse), der Legierungszusammensetzung (Reinaluminium, Legierungsreihen 1000-7000) und der Produktform (Blöcke, Stangen, Bleche, Folien, Rohre, Profile). Die Anmerkung 1 zu Kapitel 76 definiert Aluminiumlegierungen nach dem Mindestaluminiumgehalt. Aluminiumeinfuhren unterliegen TARIC-Regelzollsätzen und möglichen Antidumpingzöllen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Aluminiumlegierungsreihen werden in Unterposition 7606 12 eingereiht?
Unterposition 7606 12 umfasst Bleche und Bänder aus allen Aluminiumlegierungen mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm. Die wichtigsten Gruppen sind: 2000er-Serie (Al-Cu, Luft- und Raumfahrt, z.B. 2024), 3000er-Serie (Al-Mn, Verpackung und Bauwesen, z.B. 3003), 5000er-Serie (Al-Mg, Schiffbau und Druckbehälter, z.B. 5052 und 5083), 6000er-Serie (Al-Mg-Si, Konstruktionsbleche und -profile, z.B. 6061) und 7000er-Serie (Al-Zn, hochfeste Anwendungen, z.B. 7075). Die durch ein Werksprüfzeugnis bestätigte chemische Zusammensetzung ist für eine korrekte Einreihung unerlässlich.
Gibt es Antidumpingzölle auf Aluminiumlegierungsbleche aus China unter 7606 12?
Einfuhren von Aluminiumlegierungsblechen der Unterposition 7606 12 aus China können EU-Antidumpingzöllen unterliegen. Der aktuelle Status, Umfang und die Höhe der Antidumpingmaßnahmen müssen im EU-TARIC-System für den spezifischen KN-Code und das Ursprungsland vor jeder Einfuhr überprüft werden, da Maßnahmen sich ändern können. Neben AD-Zöllen muss der Einführer den MFN-Zoll, die CBAM-Pflicht und die Mehrwertsteuer einkalkulieren. Die Gesamteinfuhrkosten aus China können erheblich höher sein als bei Einfuhren aus Ländern mit EU-Freihandelsabkommen.
Was bedeutet die CBAM-Pflicht für einen Einführer von Aluminiumlegierungsblechen?
Ab dem 1. Januar 2026 muss jeder Einführer von Aluminiumlegierungsblechen (Unterposition 7606 12) als zugelassener CBAM-Anmelder registriert sein. Die Pflicht umfasst die vierteljährliche Einreichung von CBAM-Erklärungen mit Daten zu eingebetteten Emissionen je Sendung (in Tonnen CO2 pro Tonne Erzeugnis) und den Erwerb von CBAM-Zertifikaten in entsprechender Höhe. Die jährliche Abrechnung erfolgt bis zum 31. Mai des Folgejahres. Eingebettete Emissionen aus Primäraluminium sind um ein Vielfaches höher als aus recyceltem Sekundäraluminium, was die Zertifikatskosten erheblich beeinflusst. Verstöße gegen die CBAM-Pflicht sind mit Bußgeldern bewehrt.
Wie beantragt man eine vZTA für Aluminiumlegierungsbleche > 0,2 mm (KN 7606 12)?
Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) für KN-Code 7606 12 wird beim zuständigen Hauptzollamt beantragt. Der Antrag muss eine detaillierte Warenbeschreibung, Muster, Fotos und technische Unterlagen enthalten. Die vZTA ist drei Jahre lang in.