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76012000
Aluminium UND WAREN DARAUSAluminium in Rohform

Aluminium in Rohform, Aluminium Legierungen

Warenbeschreibung und zollrechtliche Einreihung

Der CN-Code 760120 erfasst unbearbeitete Aluminiumlegierungen, darunter Masseln, Blöcke, Walzbarren und andere gegossene Halbzeuge, die keiner Warm- oder Kaltverformung unterzogen worden sind. Diese Legierungen enthalten Aluminium als Hauptbestandteil mit Zusätzen von Silizium, Magnesium, Mangan, Zink, Kupfer oder anderen Elementen, die ihre mechanischen und thermischen Eigenschaften bestimmen. Die Einreihung in Position 760120 setzt voraus, dass das Material weder gewalzt noch gezogen noch geschmiedet wurde. Masseln und Blöcke werden überwiegend im Strang- oder Halbstrangguss hergestellt und dienen als Grundwerkstoff fur Walzwerke, Strangpressanlagen und Gießereien. Die korrekte Angabe der Legierungsbezeichnung und der chemischen Zusammensetzung ist sowohl zollrechtlich als auch fur die Marktüberwachung unerlässlich. Die Abgrenzung von unlegiertem Aluminium (760110), bei dem der Gesamtgehalt an Legierungselementen unter einem Gewichtsprozent liegt, ist für die Einreihung entscheidend.

Einfuhrregelungen - CBAM und handelspolitische Schutzmaßnahmen

Die Einfuhr unbearbeiteter Aluminiumlegierungen der Unterposition 760120 unterliegt ab dem 1. Januar 2026 dem CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM). EU-Einführer müssen sich als CBAM-Anmelder registrieren, Daten zu den eingebetteten direkten und indirekten CO2-Emissionen von ihren Lieferanten einholen und jährliche CBAM-Erklarungen beim zuständigen nationalen Behörde einreichen sowie eine ausreichende Anzahl von CBAM-Zertifikaten vorhalten. Bei Waren mit Ursprung in China können zusätzlich Antidumpingzölle oder Ausgleichszölle gelten - der aktuelle Anwendungsbereich und die Zollsätze sind vor jeder Lieferung in der TARIC-Datenbank und im Amtsblatt der EU zu überprüfen. Schutzmaßnahmen in Form von Zusatzzöllen oder Zollkontingenten können eingreifen, wenn die Europäische Kommission eine ernsthafte Schädigung der EU-Hersteller durch Einfuhren feststellt. Die ordnungsgemäße Bestimmung des Ursprungs und des Zollwerts ist für die Anwendung der richtigen Zollsätze und Maßnahmen von zentraler Bedeutung.

Dokumentationsanforderungen und Einfuhrpraxis

Die Zollabfertigung unbearbeiteter Aluminiumlegierungen erfordert Standardhandelsdokumente: Handelsrechnung, Packliste sowie Konnossement oder Luftfrachtbrief. Ein Werkstoffprüfzeugnis oder Analysezertifikat des Herstellers oder eines akkreditierten Labors mit Legierungsbezeichnung und chemischer Zusammensetzung wird empfohlen und kann von den Zollbehörden zur Überprüfung der Einreihung angefordert werden. Bei Waren aus Ländern mit präferenziellen Handelsabkommen muss ein Ursprungsnachweis wie ein EUR.1-Warenverkehrsbescheinigung oder Ursprungserklarung beigefügt werden. Für CBAM-Zwecke sind vom ausländischen Hersteller Daten zu den eingebetteten Emissionen in Tonnen CO2 je Tonne Erzeugnis einzuholen. Bei Antidumpingermittlungen können zum Zeitpunkt der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr zusätzliche Erklarungen oder Sicherheitsleistungen erforderlich sein.

Zolltarifliche Einreihung von Unbearbeitete Aluminiumlegierungen (KN 7601 20)

Der KN-Code 7601 20 der Kombinierten Nomenklatur reiht Unbearbeitete Aluminiumlegierungen in Kapitel 76 des EU-Zolltarifs für Aluminium ein. Die Einreihung richtet sich nach dem Verarbeitungsgrad (Rohaluminium, Halbzeug, Fertigerzeugnisse), der Legierungszusammensetzung (Reinaluminium, Legierungsreihen 1000-7000) und der Produktform (Blöcke, Stangen, Bleche, Folien, Rohre, Profile). Die Anmerkung 1 zu Kapitel 76 definiert Aluminiumlegierungen nach dem Mindestaluminiumgehalt. Aluminiumeinfuhren unterliegen TARIC-Regelzollsätzen und möglichen Antidumpingzöllen.

Häufig gestellte Fragen

Unterliegen unbearbeitete Aluminiumlegierungen (760120) ab 2026 dem CBAM?
Ja. Unbearbeitete Aluminiumlegierungen der Unterposition CN 760120 fallen ab dem 1. Januar 2026 in den vollen Anwendungsbereich des CBAM. EU-Einführer müssen eine ausreichende Anzahl von CBAM-Zertifikaten entsprechend den eingebetteten CO2-Emissionen der eingeführten Waren vorhalten und jährliche CBAM-Erklarungen einreichen. Die Pflicht gilt für Waren aus Ländern außerhalb der EU und des EWR, die kein gleichwertiges CO2-Bepreisungssystem anwenden.
Wie unterscheide ich unbearbeitete Aluminiumlegierungen (760120) von unlegiertem Aluminium (760110)?
Das entscheidende Kriterium ist die chemische Zusammensetzung. CN 760110 erfasst unbearbeitetes Aluminium mit einem Aluminiumgehalt von mindestens 99 Gewichtsprozent, während 760120 Legierungen betrifft, bei denen der Gesamtgehalt an anderen Elementen 1 Gewichtsprozent überschreitet. Ein Analysezertifikat des Herstellers oder eines akkreditierten unabhängigen Labors weist die Legierungsbezeichnung und die Elementgehalte eindeutig aus. Die Zollbehörden können bei Zweifeln an der richtigen Einreihung Proben für Laboruntersuchungen entnehmen.
Welche Antidumpingmaßnahmen können bei der Einfuhr von Aluminiumlegierungen aus China gelten?
Die Europäische Union kann auf bestimmte Aluminiumerzeugnisse mit Ursprung in China Antidumping- oder Ausgleichszölle anwenden. Die geltenden Zollsätze und der Warenbereich ändern sich durch periodische Überprüfungen und Auslaufüberprüfungen. Vor der Einfuhr sollten Händler die TARIC-Datenbank und die einschlägigen EU-Verordnungen konsultieren, um zu prüfen, ob das konkrete Erzeugnis, der Hersteller oder der Ausführer einem individuellen Antidumpingzollsatz oder einer Preisverpflichtung unterliegt.
Wie beantragt man eine vZTA für Unbearbeitete Aluminiumlegierungen (KN 7601 20)?
Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) für KN-Code 7601 20 wird beim zuständigen Hauptzollamt beantragt. Der Antrag muss eine detaillierte Warenbeschreibung, Muster, Fotos und technische Unterlagen enthalten. Die vZTA ist drei Jahre lang in.