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WAREN AUS EISEN ODER STAHLRohrformstucke, Rohrverschlussstuecke und Rohrverbindungsstuecke (z. B. Bogen, Muffen), aus Eisen oder Stahl

Rohrformstucke, Rohrverschlussstuecke und Rohrverbindungsstuecke (z. B. Bogen, Muffen), aus Eisen oder Stahl, andere, butt welding fittings

Zolltarifliche Einreihung von Formstücken aus nichtrostendem Stahl 7307 93

Der CN-Code 7307 93 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Rohrformstücke aus nichtrostendem Stahl, die zum Stumpfschweißen (Butt-Welding) bestimmt sind. In der Handelspraxis handelt es sich um Bögen, T-Stücke, Reduzierstücke, Kappen und Übergangsstücke aus austenitischem Edelstahl (z. B. AISI 304, 316, 316L) oder Duplexstahl, die in chemischen, petrochemischen, lebensmittelverarbeitenden, pharmazeutischen und energietechnischen Anlagen eingesetzt werden. Stumpfschweißformstücke zeichnen sich durch speziell vorbereitete Rohrenden (beveled ends) aus, die eine Schweißverbindung ohne Gewinde oder Flansche ermöglichen. Die Einreihung unter CN 7307 93 erfordert die gleichzeitige Erfüllung zweier Kriterien: Werkstoff aus nichtrostendem Stahl mit einem Chromgehalt von mindestens 10,5 Masseprozent und eine Konstruktion zum Stumpfschweißen. Gewindeformstücke aus Edelstahl fallen unter CN 7307 91, Formstücke aus Kohlenstoffstahl unter CN 7307 19 oder 7307 99. Relevante technische Normen sind EN 10253-3 und EN 10253-4 für nahtlose und geschweißte Edelstahlformstücke sowie ASME B16.9 im internationalen Handel. Die korrekte Einreihung erfordert die Analyse des Werkstoffzeugnisses.

Einfuhranforderungen und CBAM für Edelstahlformstücke 7307 93

Die Einfuhr von Formstücken aus nichtrostendem Stahl unter CN 7307 93 in die Europäische Union unterliegt dem Unionszollkodex. Der Importeur muss eine EORI-Nummer besitzen und eine Zollanmeldung mit dem korrekten CN-Code abgeben. Seit dem 1. Januar 2026 fallen Stahlerzeugnisse des Kapitels 73, einschließlich Formstücke der Position 7307, unter den CBAM-Mechanismus (CO2-Grenzausgleichsmechanismus) gemäß Verordnung (EU) 2023/956. Importeure müssen sich als zugelassene CBAM-Anmelder registrieren, vierteljährliche Erklärungen über eingebettete Emissionen abgeben und CBAM-Zertifikate erwerben. Erforderliche Einfuhrdokumente umfassen die Handelsrechnung mit technischen Spezifikationen (Stahlsorte, Produktionsnorm, Abmessungen), ein Werkstoffzeugnis nach EN 10204 Typ 3.1 oder 3.2, Transportdokumente, einen Ursprungsnachweis für Präferenzzölle und eine Konformitätserklärung. Formstücke für Druckanwendungen unterliegen der Druckgeräterichtlinie PED 2014/68/EU und erfordern eine CE-Kennzeichnung unter Beteiligung einer benannten Stelle. Aktuelle MFN- und Präferenzzollsätze sind in der TARIC-Datenbank zu überprüfen.

Handelsschutzmaßnahmen für Edelstahlformstücke 7307 93

Formstücke aus nichtrostendem Stahl zum Stumpfschweißen unter CN 7307 93 können EU-Handelsschutzmaßnahmen unterliegen. Die EU hat Antidumpingzölle auf Rohrformstücke aus nichtrostendem Stahl aus China und Taiwan verhängt - Importeure sollten den aktuellen AD-Zollstatus in der TARIC-Datenbank für den spezifischen TARIC-Code und das Ursprungsland prüfen. Stahl-Schutzmaßnahmen (Safeguard) in Form von Zollkontingenten (TRQ) können auf Formstücke dieser Position Anwendung finden, wobei oberhalb des Quartalslimits ein zusätzlicher Zollsatz von 25 Prozent erhoben wird. Einfuhren von Stahlformstücken aus Russland und Belarus sind aufgrund der EU-Sanktionspakete verboten. Antidumpingzölle können auch für Formstücke aus der Türkei und Indien gelten. Präferenzzollsätze im Rahmen von EU-Freihandelsabkommen (CETA, EU-Japan EPA, EU-Korea FTA) können die Einfuhrkosten erheblich senken, sofern die Ursprungsregeln erfüllt und gültige Ursprungsnachweise (EUR.1, Rechnungserklärung oder REX) vorgelegt werden. Die Gesamtimportkosten umfassen konventionellen Zoll, AD-Zölle, Safeguard-Abgaben, CBAM-Verpflichtungen und Mehrwertsteuer.

Einfuhr von Formstücke zum Stumpfschweißen, rostfrei in die EU - Verfahren

Das Einfuhrverfahren für Formstücke zum Stumpfschweißen, rostfrei (KN-Code 7307 93) in die Europäische Union erfordert eine elektronische Zollanmeldung über ATLAS. Erforderliche Dokumente sind Handelsrechnung, Frachtdokument, Ursprungszeugnis (für Präferenzzollsätze) und Qualitätszertifikate, die die Konformität mit EN-Normen bestätigen. Stahlerzeugnisse können EU-Schutzmaßnahmen und Antidumpingzöllen unterliegen. Der Regelzollsatz liegt je nach TARIC-Unterposition zwischen 0% und 3,7%. Die EUSt von 19% wird auf den Zollwert zuzüglich aller Zölle erhoben.

Häufig gestellte Fragen

Was unterscheidet CN 7307 93 von CN 7307 99 bei Rohrformstücken?
CN 7307 93 umfasst ausschließlich Formstücke aus nichtrostendem Stahl zum Stumpfschweißen. CN 7307 99 ist ein Auffangcode für andere Stahlformstücke, die nicht unter die übrigen Unterpositionen der Position 7307 fallen. Das entscheidende Unterscheidungskriterium ist der Werkstoff: Nichtrostender Stahl mit einem Chromgehalt von mindestens 10,5 Masseprozent qualifiziert das Erzeugnis für CN 7307 93. Ein Werkstoffzeugnis mit chemischer Analyse ist für die korrekte Einreihung unerlässlich.
Unterliegen Edelstahlformstücke CN 7307 93 ab 2026 dem CBAM?
Ja. Seit dem 1. Januar 2026 unterliegen Formstücke aus nichtrostendem Stahl unter CN 7307 93 dem vollständigen CBAM-Mechanismus gemäß Verordnung (EU) 2023/956. Importeure müssen sich als zugelassene CBAM-Anmelder bei der zuständigen nationalen Behörde registrieren, vierteljährliche Erklärungen über eingebettete Emissionen abgeben und CBAM-Zertifikate erwerben. Die Zertifikatskosten hängen vom aktuellen Preis der CO2-Emissionsrechte im EU-ETS ab.
Welche technischen Normen gelten für Edelstahl-Stumpfschweißformstücke?
Formstücke aus nichtrostendem Stahl zum Stumpfschweißen sollten die Normen EN 10253-3 (nahtlose und geschweißte Formstücke ohne besondere Prüfanforderungen) oder EN 10253-4 (mit Prüfanforderungen) für den europäischen Markt erfüllen. Im internationalen Handel gilt ASME B16.9. Formstücke für Druckinstallationen erfordern eine CE-Kennzeichnung gemäß der Druckgeräterichtlinie PED 2014/68/EU. Ein Werkstoffzeugnis nach EN 10204 Typ 3.1 bestätigt Stahlsorte und mechanische Eigenschaften.
Welche Dokumente braucht man für den Import von Formstücke zum Stumpfschweißen (KN 7307 93)?
Für die Einfuhr unter KN-Code 7307 93 sind erforderlich: Handelsrechnung, Frachtdokument (CMR/B/L), Ursprungszeugnis (EUR.1 oder Erklärung auf der Rechnung), Qualitäts- oder Werkzeugnis und eine ATLAS-Zollanmeldung mit dem korrekten TARIC-Code..