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EISEN UND STAHL›Flachgewalzte Erzeugnisse aus anderem legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr
Flachgewalzte Erzeugnisse aus anderem legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, andere, andere
Untercodes (1)
Einreihungsbereich der KN-Unterposition 7225 99 - weiterverarbeiteter legierter Flachstahl
Die Unterposition 7225 99 der Kombinierten Nomenklatur (KN) erfasst Flacherzeugnisse aus legiertem Stahl mit Ausnahme von nichtrostendem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, die über das Warm- oder Kaltwalzen hinaus weiterverarbeitet wurden, jedoch nicht durch Verzinken. Als Weiterverarbeitung gelten Vorgänge wie Beizen, organische Beschichtung, Lackieren, Plattieren mit anderen Metallen als Zink, Präzisionsrichten, Polieren oder Laserprofilieren, sofern diese den Charakter des Erzeugnisses wesentlich verändern. Typische Erzeugnisse der Unterposition 7225 99 sind gebeizte und geölte Bor-Mangan-Stahlbleche, Warmband aus Chrom-Molybdän-Stahl mit organischer Grundierungsbeschichtung sowie phosphatiertes Federstahl-Breitband. Nichtrostender Stahl (Position 7220), Silicium-Elektrostahl (7225 11, 7225 19) und verzinkte Erzeugnisse (7225 91, 7225 92) sind explizit ausgeschlossen. Legierter Stahl im Sinne des Kapitels 72 muss die in Anmerkung 1 Buchstabe f festgelegten Mindestgehalte an Legierungselementen erfüllen. Bei Unklarheiten, ob ein Bearbeitungsschritt zur Einreihung in 7225 99 anstelle von 7225 98 führt, empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde.
CBAM-Pflichten für weiterverarbeiteten legierten Flachstahl 7225 99 ab 2026
Flacherzeugnisse aus legiertem Stahl der Unterposition 7225 99 unterliegen seit dem 1. Januar 2026 vollumfänglich dem CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM). CBAM gilt unabhängig vom Ursprungsland, es sei denn, das Herkunftsland betreibt ein von der Europäischen Kommission als gleichwertig anerkanntes CO2-Bepreisungssystem. EU-Einführer müssen den Status eines zugelassenen CBAM-Anmelders innehaben und vierteljährlich CBAM-Erklärungen einreichen, in denen die eingeführten Mengen in Tonnen und die eingebetteten Treibhausgasemissionen in Tonnen CO2-Äquivalent je Tonne Erzeugnis angegeben werden. Bis zum 31. Mai des Folgejahres sind CBAM-Zertifikate in entsprechender Anzahl abzugeben, um die nicht bereits im Herstellerland bepriesten Emissionen auszugleichen. In der Zollanmeldung sind zusätzliche TARIC-Codes der Q-Reihe zu verwenden. Erforderliche Importdokumente umfassen Handelsrechnung mit KN-Code und Stahlgüte, Werkszeugnis nach EN 10204 Typ 3.1 mit chemischer Analyse und mechanischen Kennwerten, Beförderungsdokument, EORI-Nummer und CBAM-Erklärung. Die eingebetteten Emissionen weiterverarbeiteter Stahlerzeugnisse können höher ausfallen als bei einfach gewalzten Produkten, da zusätzliche energieintensive Bearbeitungsschritte hinzukommen. Die aktuellen MFN-Zollsätze und alle handelspolitischen Maßnahmen sind stets vor jeder Einfuhr in der TARIC-Datenbank zu überprüfen.
Schutzmaßnahmen TRQ, Antidumping und Einfuhrbeschränkungen für legierten Flachstahl 7225 99
Einfuhren von weiterverarbeiteten Flacherzeugnissen aus legiertem Stahl der Unterposition 7225 99 unterliegen den EU-Stahlschutzmaßnahmen in Form vierteljährlicher Zollkontingente (TRQ), die von der Europäischen Kommission verwaltet werden. Lieferungen innerhalb des gültigen Quartalskontingents werden nur mit dem MFN-Zollsatz belastet; Mengen oberhalb des Kontingents unterliegen einem zusätzlichen Schutzzoll von 25%. Die Erzeugnisse der Unterposition 7225 99 fallen in die einschlägige Produktkategorie für breite legierte Flacherzeugnisse und müssen mit dem entsprechenden Produktkategoriecode in der Zollanmeldung deklariert werden. Für bestimmte Erzeugnisse aus China, Indien, Indonesien oder Taiwan können Antidumping- oder Ausgleichszölle gelten; Einführer müssen die jeweils gültigen herstellerspezifischen Sätze vor jeder Transaktion in der TARIC-Datenbank prüfen. Einfuhren aus Russland und Belarus sind aufgrund von EU-Sanktionen verboten. Präferenzzölle im Rahmen von Freihandelsabkommen wie CETA, EU-Japan-EPA, EU-Korea und EU-UK stehen bei nachgewiesenem Präferenzursprung durch EUR.1 oder Rechnungserklärung zur Verfügung. Die Kontingentverfügbarkeit ist vor jeder Verschiffung im SURV2-Portal der Kommission zu prüfen. Alle Zollsätze und Handelsmaßnahmen sind in der TARIC-Datenbank zu prüfen.
EU-Zollsätze und Schutzmaßnahmen für KN 7225 99
Der KN-Code 7225 99 reiht Legierter Flachstahl weiterverarbeitet, >= 600 mm in Kapitel 72 der Kombinierten Nomenklatur ein. Stahleinfuhren in die EU unterliegen nicht nur den Standardzollsätzen des TARIC, sondern auch Schutzmaßnahmen in Form von Zollkontingenten. Nach Ausschöpfung des Kontingents wird ein Zusatzzoll von 25% erhoben. Der Importeur muss das Ursprungsland korrekt angeben, da im Rahmen von EU-Freihandelsabkommen Präferenzzollsätze gelten können. Antidumpingzölle können für bestimmte Ursprungsländer in Kraft sein. Die EUSt von 19% wird auf den Zollwert zuzüglich aller Abgaben.
Häufig gestellte Fragen
Was unterscheidet die Unterposition 7225 99 von 7225 98 bei breiten Flacherzeugnissen aus legiertem Stahl?
Unterposition 7225 98 erfasst Flacherzeugnisse aus legiertem Stahl mit einer Breite von 600 mm oder mehr, die nach dem Walzen keinerlei weiterer Bearbeitung wie Beizen, Beschichten oder Plattieren unterzogen wurden. Unterposition 7225 99 gilt für genau dieselben Ausgangserzeugnisse, die anschließend einer zusätzlichen Bearbeitung außer Verzinken unterzogen wurden, z.B. Beizen, organischer Beschichtung, Lackieren oder Präzisionsrichten. Maßgebliches Dokument ist das Werkszeugnis mit eindeutiger Lieferzustandsangabe sowie die technische Spezifikation des Herstellers. Bei Einreihungszweifeln empfiehlt sich eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde. Aktuelle MFN-Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank zu prüfen.
Unterliegen weiterverarbeitete legierte Stahlbleche der Unterposition 7225 99 immer dem CBAM?
Ja, alle Flacherzeugnisse aus legiertem Stahl der Unterposition 7225 99 fallen seit dem 1. Januar 2026 vollständig in den CBAM-Anwendungsbereich, unabhängig vom Ursprungsland. Die Pflicht umfasst direkte und indirekte eingebettete Emissionen je Tonne importierter Ware, die vierteljährlich zu deklarieren sind. CBAM-Zertifikate in entsprechender Anzahl sind bis zum 31. Mai des auf die Einfuhr folgenden Jahres abzugeben. Als einzige Ausnahme kommen Länder in Betracht, deren CO2-Bepreisungssystem von der Europäischen Kommission förmlich als gleichwertig anerkannt wurde. Einführer benötigen den Status eines zugelassenen CBAM-Anmelders, bevor sie die erste Einfuhr unter dieser Unterposition vornehmen. Aktuelle CBAM-Anforderungen und Zollsätze in TARIC prüfen.
Wie wirken sich die Schutzzölle TRQ auf die Einfuhr von legiertem Stahl 7225 99 aus Japan im Rahmen des EPA aus?
Das EU-Japan-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPA) kann den MFN-Zollsatz für Erzeugnisse der Unterposition 7225 99 senken oder auf null setzen, jedoch gilt der zusätzliche Schutzzoll von 25% unverändert weiter, sobald das Quartalskontingent für die einschlägige Produktkategorie ausgeschöpft ist. Der Präferenzursprung befreit ausdrücklich nicht vom Schutzzoll, da dieser neben dem Zolltarif wirkt. Einführer sollten die Kontingentausschöpfung vor der Verschiffung über die Portale SURV2 oder SIGL der Europäischen Kommission überwachen. Außerdem ist CBAM unabhängig von Präferenzen einzuhalten. Aktuelle Kontingentmengen, Zollsätze und Antidumpingmaßnahmen sind stets in der TARIC-Datenbank zu prüfen.
Wie hoch ist der EU-Zollsatz für KN-Code 7225 99 im Jahr 2026?
Der Zollsatz für KN-Code 7225 99 (Legierter Flachstahl weiterverarbeitet, >= 600 mm) ist im TARIC-Zolltarif festgelegt und hängt vom Ursprungsland ab. Präferenzzollsätze können im Rahmen von EU-Handelsabkommen gelten. Den aktuellen Satz finden Sie.
Nützliche Tools & Ressourcen
Zollrechner
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