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72230000
EISEN UND STAHL

Draht aus rostfreiem Stahl

Draht aus nichtrostendem Stahl - Definition und Einreihung nach Kapitel 72

Die Position 7223 00 erfasst Draht aus nichtrostendem Stahl in Ringen, abzugrenzen von Stäben sowie Walzdraht in Ringen. Das Unterscheidungsmerkmal zwischen Draht und Walzdraht liegt im Herstellungsverfahren: Walzdraht wird durch Warmwalzen zu Zwischendurchmessern, typischerweise ab 5,5 mm, in Ringen gewalzt und ist für das Weiterziehen bestimmt; Draht entsteht durch Kalt- oder Warmziehen durch Matrizen zu präzisen Enddurchmessern mit hoher Maßgenauigkeit und Biegsamkeit. Anmerkung 1 Buchstabe f zu Kapitel 72 definiert nichtrostenden Stahl als Legierung mit mindestens 1,2 % Chrom und höchstens 1,2 % Kohlenstoff. Ein Nickelgehalt von mindestens 2,5 % ist ein zusätzliches Einreihungskriterium für Position 7223 00 und muss durch chemische Analyse nachgewiesen werden. Draht aus nichtrostendem Stahl mit geringerem Nickelgehalt kann einer anderen Zolltarifposition zuzuordnen sein. Einführer sollten sicherstellen, dass das Abnahmeprüfzeugnis den Nickelgehalt explizit ausweist.

CBAM und Einfuhr von Draht aus nichtrostendem Stahl ab 2026

Draht aus nichtrostendem Stahl des CN-Codes 7223 00 fällt als in emissionsintensiven Verfahren hergestelltes Stahlerzeugnis in den Anwendungsbereich des CBAM. Ab dem 1. Januar 2026 sind Einführer verpflichtet, eine jährliche CBAM-Erklärung abzugeben und CBAM-Zertifikate zu erwerben, die den eingebetteten CO2-Emissionen des eingeführten Drahts entsprechen. Eingebettete Emissionen umfassen direkte Emissionen aus der Elektrostahlerzeugung sowie Emissionen aus Walz- und Ziehprozessen. Hat der Hersteller im Exportland CO2-Kosten im Rahmen eines nationalen ETS oder einer Kohlenstoffsteuer getragen, kann der Einführer eine Verringerung der erforderlichen CBAM-Zertifikate beantragen, sofern ein Nachweis vorgelegt wird. Die Kommission stellt detaillierte methodische Anleitungen bereit; Einführer sollten die Erhebung von Emissionsdaten in ihre Lieferantenqualifikationsprozesse integrieren.

Schutzmaßnahmen, TRQ und Sanktionen bei Draht aus nichtrostendem Stahl

Draht aus nichtrostendem Stahl der Position 7223 00 unterliegt den EU-Schutzmaßnahmen für Stahlerzeugnisse mit vierteljährlichen Zollkontingenten. Innerhalb des Kontingents entfällt der Zusatzzoll; nach Ausschöpfung gilt ein Schutzzoll von 25 %. Für bestimmte Ursprungsländer, insbesondere China, können Antidumping- oder Ausgleichszölle parallel erhoben werden und sich mit dem Schutzzoll kumulieren. Der genaue Ursprung der Ware ist festzustellen, was bei Lieferketten über Taiwan, Südkorea oder Vietnam besonders anspruchsvoll sein kann. Das EU-Sanktionsregime verbietet Einfuhren von Draht aus nichtrostendem Stahl mit Ursprung in Russland und Belarus umfassend; jede Sendung ist gegen die konsolidierte Sanktionsliste zu prüfen. Einführer sollten auch mögliche Umgehungsuntersuchungen im Blick behalten, die zur Ausweitung von Antidumpingmaßnahmen auf Drittländer führen können.

EU-Zollsätze und Schutzmaßnahmen für KN 7223 00

Der KN-Code 7223 00 reiht Draht aus nichtrostendem Stahl, in Ringen in Kapitel 72 der Kombinierten Nomenklatur ein. Stahleinfuhren in die EU unterliegen nicht nur den Standardzollsätzen des TARIC, sondern auch Schutzmaßnahmen in Form von Zollkontingenten. Nach Ausschöpfung des Kontingents wird ein Zusatzzoll von 25% erhoben. Der Importeur muss das Ursprungsland korrekt angeben, da im Rahmen von EU-Freihandelsabkommen Präferenzzollsätze gelten können. Antidumpingzölle können für bestimmte Ursprungsländer in Kraft sein. Die EUSt von 19% wird auf den Zollwert zuzüglich aller Abgaben erhoben.

Häufig gestellte Fragen

Wie unterscheidet sich Draht der Position 7223 00 von Walzdraht der Position 7221 00?
Walzdraht (Position 7221 00) wird durch Warmwalzen zu Zwischendurchmessern, typischerweise ab 5,5 mm, in Ringen hergestellt und ist für das Weiterziehen bestimmt. Draht (Position 7223 00) entsteht durch Kalt- oder Warmziehen zu präzisen Enddurchmessern mit hoher Maßgenauigkeit und Biegsamkeit, die ein Aufringen ohne bleibende Verformung ermöglicht. Das Herstellungsverfahren ist das primäre Unterscheidungskriterium, ergänzt durch Maßmerkmale und physikalische Eigenschaften des aufgeringten Erzeugnisses.
Welche Dokumente bestätigen einen Nickelgehalt von mindestens 2,5 % für die Einreihung?
Der Nickelgehalt sollte durch ein Abnahmeprüfzeugnis (z. B. EN 10204 Typ 3.1 oder 3.2), ein vom Hersteller oder einem akkreditierten Labor ausgestelltes chemisches Analysezeugnis sowie die Erzeugnisangabe unter Verweis auf die geltende AISI- oder EN-Gütebezeichnung belegt werden. Zollbehörden können eine zusätzliche Laboranalyse von Proben der Sendung anfordern; Einführer sollten vollständige Unterlagen mindestens fünf Jahre aufbewahren. Fehlt der Nachweis der chemischen Zusammensetzung, kann dies zur Neueinreihung und Nacherhebung von Zöllen führen.
Gilt für Draht aus nichtrostendem Stahl aus Indien ein Antidumpingzoll?
Der Status von Antidumpingmaßnahmen für Draht aus nichtrostendem Stahl mit Ursprung in Indien ist direkt in der TARIC-Datenbank zu prüfen, da Maßnahmen zu unterschiedlichen Zeitpunkten eingeführt, ausgesetzt oder aufgehoben werden können. Die Europäische Kommission führt regelmäßig Überprüfungen bestehender Maßnahmen durch. Einführer sollten vor jeder Transaktion in TARIC prüfen, ob für den spezifischen CN-Code und das Ursprungsland zusätzliche Handelsmaßnahmen gelten, und diese in ihrer Kostenkalkulation berücksichtigen.
Wie beantragt man eine vZTA für Draht aus nichtrostendem Stahl, in Ringen (KN 7223 00)?
Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) für KN-Code 7223 00 wird beim zuständigen Hauptzollamt beantragt. Der Antrag muss eine detaillierte Warenbeschreibung, Muster, Fotos und technische Unterlagen enthalten. Die vZTA ist drei Jahre lang in.