Einreihung von warmgewalzten Edelstahlstäben - Unterposition 7222 11
Die Unterposition 7222 11 der Kombinierten Nomenklatur erfasst Stäbe aus nichtrostendem Stahl, warmgewalzt, mit kreisförmigem Querschnitt und einem Durchmesser von weniger als 80 mm. Auf TARIC-Ebene ist ein Nickelgehalt von mindestens 2,5 Gewichtsprozent ein gesonderter 10-stelliger Code, charakteristisch für austenitische nichtrostende Stähle (AISI 304, 316, 321, 347). Nichtrostender Stahl gemäß Anmerkung 1(f) zu Kapitel 72 muss mindestens 10,5 % Cr und nicht mehr als 1,2 % C enthalten. Der 2,5-%-Ni-Schwellenwert auf TARIC-Ebene trennt austenitische Güten von ferritischen und Duplex-Güten mit niedrigerem Nickelgehalt. Warmgewalzte Rundstäbe unter 80 mm Durchmesser gehören zu den meistverwendeten Halbzeugen für die spanende Weiterbearbeitung - Drehen, Fräsen, Bohren - zu Befestigungselementen, Ventilen, Wellen, Spindeln. Stäbe ab 80 mm Durchmesser fallen unter 7222 19. Die Abgrenzung von kaltgezogenen Stäben (7222 20) und Schmiedestücken (7222 30) erfolgt nach dem Herstellungsverfahren. Das Werksprüfzeugnis muss Stahlgüte, Zusammensetzung (Cr, Ni, Mo, Mn) und mechanische Eigenschaften ausweisen.
CBAM und Einfuhranforderungen für die Unterposition 7222 11
Warmgewalzte Edelstahlstäbe der Unterposition 7222 11 unterliegen ab dem 1. Januar 2026 den vollständigen CBAM-Pflichten. Der Einführer als zugelassener CBAM-Anmelder muss vierteljährliche CBAM-Erklärungen mit Daten zu eingebetteten Emissionen in Tonnen CO2 je Tonne Erzeugnis einreichen - sowohl direkte Emissionen aus der Elektrolichtbogenofenroute als auch indirekte Emissionen aus dem Stromverbrauch. Emissionsdaten sollten vom Hersteller geliefert werden; Standardwerte der Europäischen Kommission kommen nur bei Fehlen tatsächlicher Daten zur Anwendung. CBAM-Zertifikate sind zu ETS-Preisen zu erwerben und bis zum 31. Mai des Folgejahres abzugeben. In der Zollanmeldung sind TARIC-Q-Codes anzugeben. Erforderliche Einfuhrdokumente: Handelsrechnung mit Güte, Durchmesser und Länge, Werksprüfzeugnis mit chemischer Analyse und mechanischen Eigenschaften, Beförderungsdokument, Ursprungsnachweis, EORI-Nummer.
Handelsschutzmaßnahmen und Sanktionen für die Unterposition 7222 11
Warmgewalzte Edelstahlstäbe der Unterposition 7222 11 unterliegen den EU-Schutzmaßnahmen für Stahlerzeugnisse. Vierteljährliche TRQ erfassen eine gesonderte Kategorie für lange Erzeugnisse aus nichtrostendem Stahl - Einfuhren oberhalb des Limits sind einem zusätzlichen Zoll von 25 % unterworfen. Antidumpingmaßnahmen für Edelstahlstäbe aus China, Indien und Taiwan können mit für einzelne Hersteller unterschiedlichen Sätzen gelten - eine Prüfung in der TARIC-Datenbank vor der Einfuhr ist unerlässlich. Die Einfuhr von Stahlerzeugnissen aus Russland und Belarus ist aufgrund der seit 2022 geltenden EU-Sanktionspakete verboten; Sanktionen können auch Erzeugnisse aus nichtrostendem Stahl erfassen, die Rohstoffe oder Komponenten aus diesen Ländern enthalten. Präferenzzollsätze können für Einfuhren aus FHA-Partnerländern angewendet werden, sofern ein gültiger Ursprungsnachweis vorgelegt wird.
EU-Zollsätze und Schutzmaßnahmen für KN 7222 11
Der KN-Code 7222 11 reiht Edelstahlstäbe, warm, d < 80 mm in Kapitel 72 der Kombinierten Nomenklatur ein. Stahleinfuhren in die EU unterliegen nicht nur den Standardzollsätzen des TARIC, sondern auch Schutzmaßnahmen in Form von Zollkontingenten. Nach Ausschöpfung des Kontingents wird ein Zusatzzoll von 25% erhoben. Der Importeur muss das Ursprungsland korrekt angeben, da im Rahmen von EU-Freihandelsabkommen Präferenzzollsätze gelten können. Antidumpingzölle können für bestimmte Ursprungsländer in Kraft sein. Die EUSt von 19% wird auf den Zollwert zuzüglich aller Abgaben erhoben.