Zum Hauptinhalt springen
72169100
EISEN UND STAHLProfile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl

Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, andere, kaltverformt oder kaltfertiggestellt from flachgewalzte Erzeugnisse

Einreihung kaltgeformter Profile in Unterposition 7216 91

Unterposition 7216 91 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Profile aus Eisen oder unlegierten Stahl, die kalt geformt oder kalt gebogen wurden, einschließlich Trapezbleche und Wellbleche, die als Bauelemente verwendet werden. Diese Erzeugnisse werden durch Kaltprofilieren von Stahlblechen oder -baendern mittels Rollenformgebung oder Abkantpressen ohne Erwaerming des Werkstoffs hergestellt. Das wesentliche Einreihungsmerkmal dieser Unterposition ist die Herstellungstechnologie: ausschließlich Kaltumformung, ohne Warmwalzen; sowie die Tatsache, dass das Erzeugnis als Profil und nicht als gewalztes Flacherzeugnis einzureihen ist. Profilierte Bleche für den Hochbau mit Trapez-, Well- oder Rippenprofil, die bei geringem Gewicht hohe Steifigkeit bieten, sind typische Erzeugnisse dieser Unterposition. Die Abgrenzung von warmgewalzten Profilen (Unterpositionen 7216 10 bis 7216 61) beruht auf der Verarbeitungstechnologie: Erzeugnisse der Unterposition 7216 91 werden aus einem ebenen Vorprodukt ohne Erwaermung geformt. Importeure sollten über technische Unterlagen verfuegen, aus denen das Herstellungsverfahren, die Querschnittsform und der Stahlguete des Ausgangswerkstoffs hervorgehen. Für kaltgeformte Profile, die im Bauwesen verwendet werden, können die Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (BauPVO) gelten. Bei Zweifeln an der zutreffenden Einreihung wird empfohlen, eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) einzuholen.

CBAM und Einfuhranforderungen für kaltgeformte Profile 7216 91

Kaltgeformte Profile und Stahlprofile der Unterposition 7216 91 unterliegen seit 1. Januar 2026 vollumfaenglich dem CBAM-Mechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism) gemäß Verordnung (EU) 2023/956. Der Einfulhrer muss den Status eines zugelassenen CBAM-Anmelders besitzen, der von der zuständigen nationalen Behörde vergeben wird. Die Pflichten umfassen die quartalsweise Einreichung von CBAM-Erklärungen mit Daten zu den eingebetteten Emissionen, ausgedrueckt in Tonnen CO2 pro Tonne Erzeugnis, einschließlich direkter Emissionen aus der Stahlerzeugung und des Kaltformungsprozesses sowie indirekter Emissionen aus dem Stromverbrauch. CBAM-Zertifikate sind zum EU-ETS-Preis zu erwerben und bis zum 31. Mai des auf das Einfuhrjahr folgenden Jahres zu verwenden. In der Zollanmeldung sind die TARIC-Zusatzcodes der Q-Reihe anzugeben. Erforderliche Einfuhrunterlagen umfassen: Handelsrechnung mit Angabe des Profilquerschnitts, der Grundblechdicke, des Stahlguete und der technischen Norm, Werkstoffpruefzeugnis (mill certificate) zur chemischen Zusammensetzung, Befoerderungsdokument sowie die EORI-Nummer des Einfulhrers. Für kaltgeformte Profile, die im Bauwesen eingesetzt werden, können die Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (BauPVO) gelten, was eine Leistungserklaerung und CE-Kennzeichnung erfordert. Der Einfulhrer sollte prüfen, ob der Lieferant tatsaechliche CO2-Emissionsdaten bereitstellt, da die Standardwerte der Europäischen Kommission bei fehlenden Daten in der Regel höher sind. Aktuelle MFN-Zoelle sind im TARIC-System der Europäischen Kommission zu prüfen.

Handelspolitische Schutzmassnahmen und TRQ für Profile 7216 91

Kaltgebogene Profile aus Eisen oder unlegierten Stahl der Unterposition 7216 91 unterliegen den EU-Schutzmaassnahmen für Stahlerzeugnisse. Das System der Zollkontingente (TRQ) bedeutet, dass Einfuhren innerhalb des Quartalskontingents dem regulaeren MFN-Zollsatz unterliegen, während Einfuhren über dem Quartalsgrenzwert mit einem zusaetzlichen Zoll von 25 % belastet werden. Die Kontingente werden quartalsweise von der Europäischen Kommission nach Ursprungslaendern und Erzeugniskategorien zugeteilt; der Einfulhrer sollte die Ausschoepfung regelmäßig im TARIC-System verfolgen. Auf kaltgeformte Stahlprofile aus bestimmten Drittlaendern können Antidumpingzoelle oder Ausgleichszoelle gelten. Bei Einfuhren aus China, Indien und der Tuerkei ist besondere Aufmerksamkeit geboten, da die EU dort Schutzverfahren für Baustahlerzeug-nisse eingeleitet hat oder durchfuehrt. Die Einfuhr von Stahlerzeugnissen aus Russland und Belarus ist aufgrund der seit 2022 geltenden EU-Sanktionen verboten. Praeferenzielle Zoelle können im Rahmen von Freihandelsabkommen der EU (u.a. CETA, EU-Japan-EPA, EU-Suedkorea, EU-UK) beansprucht werden, sofern die Ursprungsregeln eingehalten und entsprechende Ursprungsnachweise vorgelegt werden. Die Gesamtbelastung aus Grundzoll, Antidumpingzoll, Schutzzoll und CBAM-Zertifikatskosten sollte vor der Bestellung berechnet werden.

EU-Zollsätze und Schutzmaßnahmen für KN 7216 91

Der KN-Code 7216 91 reiht kaltgeformte Stahlprofile in Kapitel 72 der Kombinierten Nomenklatur ein. Stahleinfuhren in die EU unterliegen nicht nur den Standardzollsätzen des TARIC, sondern auch Schutzmaßnahmen in Form von Zollkontingenten. Nach Ausschöpfung des Kontingents wird ein Zusatzzoll von 25% erhoben. Der Importeur muss das Ursprungsland korrekt angeben, da im Rahmen von EU-Freihandelsabkommen Präferenzzollsätze gelten können. Antidumpingzölle können für bestimmte Ursprungsländer in Kraft sein. Die EUSt von 19% wird auf den Zollwert zuzüglich aller Abgaben erhoben.

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst Unterposition 7216 91 des Zolltarifs?
Unterposition 7216 91 umfasst Profile aus Eisen oder unlegierten Stahl, die kalt geformt oder kalt gebogen wurden, einschließlich Trapezbleche und Wellbleche für die Bauindustrie als Dach-, Fassaden- und Deckenelemente. Das wesentliche Einreihungsmerkmal ist die Herstellungstechnologie: ausschließlich Kaltformung aus Stahlblechen oder -baendern ohne Erwaermung des Werkstoffs. Die Abgrenzung von warmgewalzten Profilen der Unterpositionen 7216 10 bis 7216 61 beruht auf diesem technologischen Unterschied. Technische Unterlagen mit Angabe des Herstellungsverfahrens, der Querschnittsform und des Stahlguete sind erforderlich. Bei Zweifeln wird empfohlen, eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde einzuholen.
Unterliegen kaltgebogene Stahlbleche dem CBAM?
Ja, kaltgeformte Profile der Unterposition 7216 91 unterliegen dem CBAM seit 1. Januar 2026 vollumfaenglich gemäß Verordnung (EU) 2023/956. Der Einfulhrer muss den Status eines zugelassenen CBAM-Anmelders besitzen, der von der zuständigen nationalen Behörde vergeben wird, quartalsweise Erklärungen zu eingebetteten Emissionen in Tonnen CO2 je Tonne Erzeugnis einreichen und CBAM-Zertifikate zum EU-ETS-Preis erwerben. Eingebettete Emissionen umfassen die Stahlerzeugungsphase, das Vorwalzen des Ausgangsmaterials und den Kaltformungsprozess sowie indirekte Emissionen aus dem Stromverbrauch. In der Zollanmeldung sind die TARIC-Zusatzcodes der Q-Reihe anzugeben. Fehlen Daten des Lieferanten, gelten höhere Standardwerte der Europäischen Kommission.
Welche Handelsmassnahmen gelten für Einfuhren von Profilen der Unterposition 7216 91?
Einfuhren von Profilen der Unterposition 7216 91 können Stahlschutzmaassnahmen mit einem zusaetzlichen Zoll von 25 % über dem von der Europäischen Kommission verwalteten TRQ-Quartalslimit sowie Antidumpingzoelle je nach Exportland und Hersteller unterliegen. Diese Maßnahmen betreffen insbesondere Einfuhren aus China, Indien und der Tuerkei; Antidumpingzollsaetze variieren je nach konkretem Lieferanten. Einfuhren aus Russland und Belarus sind aufgrund der EU-Sanktionen verboten. Vor jeder Transaktion sollte der Einfulhrer die aktuellen Handelsmassnahmen für die konkrete Kombination aus CN-Code und Exportland in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission prüfen.
Wie hoch ist der EU-Zollsatz für KN-Code 7216 91 im Jahr 2026?
Der Zollsatz für KN-Code 7216 91 (kaltgeformte Stahlprofile) ist im TARIC-Zolltarif festgelegt und hängt vom Ursprungsland ab. Präferenzzollsätze können im Rahmen von EU-Handelsabkommen gelten. Den aktuellen Satz finden Sie in der TARIC-Datenbank.