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EISEN UND STAHLFlachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm, plattiert oder ueberzogen

Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm, plattiert oder ueberzogen, otherwise plattiert oder ueberzogen mit Zink

Einreihung und technische Eigenschaften der Unterposition 7212 30

Unterposition 7212 30 des EU-Zolltarifs umfasst flachgewalzte Erzeugnisse aus nichtlegiertem Stahl mit einer Breite von weniger als 600 mm, mit Zink auf andere Weise als elektrolytisch uberzogen (typischerweise Feuerverzinkung durch Eintauchen). Position 72.12 klassifiziert flachgewalzte Erzeugnisse aus nichtlegiertem Stahl mit einer Breite unter 600 mm, plattiert oder uberzogen. Erzeugnisse dieser Unterposition sind feuerverzinkte Stahlbander, die im Bauwesen zur Herstellung von Dachprofilen, Verblendungen, Luftungskanalen, Kabelrinnen und Zaunelementen verwendet werden. Die Feuerverzinkung erfolgt durch Eintauchen des Stahlbandes in ein Bad aus geschmolzenem Zink, wodurch eine dauerhafte korrosionsschutzende Schicht entsteht. Die Einreihung erfordert drei Bedingungen: Breite unter 600 mm, Zinkbeschichtung durch ein nicht-elektrolytisches Verfahren und Grundwerkstoff aus nichtlegiertem Stahl. Einfuhrer sollten diese Erzeugnisse von elektrolytisch verzinkten (Unterposition 7212 20) und von verzinkten Erzeugnissen mit Breite >= 600 mm (Position 72.10, Unterpositionen 7210 41 und 7210 49) unterscheiden. Die Dicke der Zinkschicht und die Stahlsorte sind wichtige Spezifikationselemente, beeinflussen jedoch nicht den 6-stelligen KN-Code.

CBAM und Einfuhranforderungen fur Unterposition 7212 30

Seit dem 1. Januar 2026 unterliegen Stahlerzeugnisse der Unterposition 7212 30 den vollen CBAM-Anforderungen gemas Verordnung (EU) 2023/956. Einfuhrer mussen den Status eines zugelassenen CBAM-Anmelders besitzen, CBAM-Zertifikate fur die enthaltenen CO2-Emissionen erwerben und vierteljahrliche CBAM-Erklarungen abgeben. Die Emissionen umfassen sowohl direkte Emissionen aus dem Stahlherstellungs- und Verzinkungsprozess als auch indirekte Emissionen aus dem Stromverbrauch. Tatsachliche Emissionsdaten sind vom Hersteller zu beziehen. Bei fehlenden Daten gelten Standardwerte. Die Einfuhr in die EU unterliegt dem Unionszollkodex. Erforderliche Unterlagen umfassen eine Handelsrechnung, ein Befoerderungsdokument, eine technische Spezifikation mit Stahlsorte, Abmessungen, Zinkauflage und Produktionsnorm. Eine EORI-Nummer ist obligatorisch. Fur Praferenzzollsatze ist ein Ursprungszeugnis erforderlich. Verzinkte Erzeugnisse im Bauwesen konnen eine Leistungserklarung gemas CPR erfordern. Erzeugnisse fur den Kontakt mit Trinkwasser unterliegen zusatzlichen Hygienenormen. Aktuelle Zollsatze sind in der TARIC-Datenbank zu uberprufen.

Handelsschutzmassnahmen fur Unterposition 7212 30

Stahlerzeugnisse der Unterposition 7212 30 unterliegen den EU-Schutzmassnahmen auf Stahlerzeugnisse in Form von Zollkontingenten (TRQ). Nach Erschopfung des Kontingents wird ein zusatzlicher Zoll von 25% erhoben. Die Kontingente werden vierteljahrlich vergeben und auf Ausfuhrlander und Produktkategorien aufgeteilt. Auf verzinkte Stahlerzeugnisse aus bestimmten Drittlandern konnen Antidumpingzolle erhoben werden. Die EU unterhalt oder unterhielt Antidumpingmassnahmen gegen verzinkte Flachstahlerzeugnisse aus China und anderen Landern. Die Satze dieser Zolle sind nach Hersteller und Ausfuhrer differenziert. Ausgleichszolle konnen ebenfalls auf subventionierte Einfuhren erhoben werden. Einfuhrer mussen im TARIC-System fur jede Transaktion uberprufen, welche Handelsschutzmassnahmen fur die Kombination aus KN-Code 7212 30 und Ursprungsland gelten. Die Gesamteinfuhrkosten sollten Grundzoll, etwaige Antidumping- und Ausgleichszolle, Schutzzoll und CBAM-Zertifikatskosten umfassen.

Einfuhr von verzinkte Flacherzeugnisse - Zollvorschriften und Dokumente

Bei der Einfuhr von verzinkte Flacherzeugnisse unter KN-Code 7212 30 in die EU muss eine Zollanmeldung über ATLAS mit dem korrekten TARIC-Code abgegeben werden. Erforderliche Dokumente umfassen Handelsrechnung, Frachtbrief, Ursprungszeugnis und Qualitätszertifikat mit chemischer Zusammensetzung. Stahlerzeugnisse können Antidumping- oder Ausgleichszöllen unterliegen, abhängig vom Ursprungsland - insbesondere bei Einfuhren aus China, Russland und der Türkei. EU-Schutzmaßnahmen erheben einen Zusatzzoll von 25% nach Ausschöpfung des Kontingents. Die EUSt beträgt 19%.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Unterposition 7212 30 und 7212 20?
Unterposition 7212 30 umfasst flachgewalzte Erzeugnisse mit Breite < 600 mm, die nicht-elektrolytisch verzinkt sind (typischerweise Feuerverzinkung durch Eintauchen in geschmolzenes Zink). Unterposition 7212 20 umfasst elektrolytisch verzinkte Erzeugnisse. Das Verzinkungsverfahren ist das entscheidende Unterscheidungskriterium. Ahnliche Erzeugnisse mit Breite >= 600 mm werden in Position 72.10 eingereiht.
Unterliegen verzinkte Erzeugnisse der Unterposition 7212 30 dem CBAM?
Ja, seit dem 1. Januar 2026 unterliegen Stahlerzeugnisse der Unterposition 7212 30 den vollen CBAM-Anforderungen. Der Einfuhrer muss als zugelassener CBAM-Anmelder registriert sein, Zertifikate fur die enthaltenen CO2-Emissionen erwerben und vierteljahrliche Erklarungen abgeben. Die Emissionen umfassen Stahlherstellung, Verzinkung und Energieverbrauch. Emissionsdaten sind vom Hersteller zu beziehen oder es gelten Standardwerte.
Welche Handelsschutzmassnahmen gelten fur Einfuhren unter Unterposition 7212 30?
Fur Einfuhren unter Unterposition 7212 30 gelten Schutzmassnahmen in Form von Zollkontingenten mit einem zusatzlichen Zoll von 25% nach Erschopfung. Antidumpingzolle konnen ebenfalls auf Einfuhren aus bestimmten Landern, darunter China, Indien und die Turkei, gelten. Konkrete Satze und Anwendungsbereiche sind in der TARIC-Datenbank vor jeder Einfuhrtransaktion zu uberprufen.
Unterliegen verzinkte Flacherzeugnisse (KN 7212 30) Antidumpingzöllen?
Die Anwendbarkeit von Antidumpingzöllen für KN-Code 7212 30 hängt von den geltenden EU-Verordnungen und dem Ursprungsland ab. Antidumpingzölle werden auf bestimmte Waren aus festgelegten Ländern erhoben. Den aktuellen Stand können Sie in der.