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68022300
WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFENWerksteine (Natursteine) zu Denkmälern oder für Bauzwecke (ausgenommen Schiefer) und Waren daraus, andere als Waren der Position 6801; Würfel, Steinchen und Ähnliches für Mosaike, aus Naturstein (einschließlich Schiefer), auch auf einer Unterlage; Körnungen, Splitter und Mehl von Natursteinen (einschließlich Schiefer), künstlich gefärbt

Werksteine (Natursteine) zu Denkmälern oder für Bauzwecke (ausgenommen Schiefer) und Waren daraus, andere als Waren der Position 6801; Würfel, Steinchen und Ähnliches für Mosaike, aus Naturstein (einschließlich Schiefer), auch auf einer Unterlage; Körnungen, Splitter und Mehl von Natursteinen (einschließlich Schiefer), künstlich gefärbt, andere Werksteine zu Denkmälern oder für Bauzwecke und Waren daraus, lediglich zerteilt oder gesägt, mit flacher oder ebener Oberfläche, Granit

EU-Regelzollsatz
1.7%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
6 Dok.
N954U045U078U079Y997Y984
Standardsatze
Gilt fürArtSatzBedingungenVerordnung
ERGA OMNESThird country duty1.7%R2261/98
Praferenzen
ERGA OMNES 0%AD 0%AL 0%BA 0%CA 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%EUCA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP 0%GSP+ 0%IL 0%JO 0%JP 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%ME 0%MK 0%MX 0%NZ 0%PE 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SG 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%UA 0%VN 0%WS 0%XC 0%XK 0%XL 0%XS 0%ZA 0%
Hinweise
TM5101. Customs duties shall be suspended in respect of goods intended for incorporation in the ships, boats or other vessels classified at the following CN codes 8901 10 10; 8901 20 10; 8901 30 10; 8901 90 10; 8902 00 10; 8903 91 10; 8903 92 10; 8904 00 10; 8904 00 91; 8905 10 10; 8905 90 10; 8906 10 00; 8906 90 10 for the purposes of their construction, repair, maintenance or conversion, and in respect of goods intended for fitting to or equipping such ships, boats or other vessels.2. Customs duties shall be suspended in respect of:(a) goods intended for incorporation in drilling or production platforms:(1) fixed, of subheading ex 8430 49, operating in or outside the territorial sea of Member States, or(2) floating or submersible, of subheading 8905 20, for the purposes of their construction, repair, maintenance or conversion, and in respect of goods intended for equipping the said platforms.(b) tubes, pipes, cables and their connection pieces, linking these drilling or production platforms to the mainland.
EU003According to The Special Provisions of Section II (A) (3) of the Preliminary Provisions of the Combined Nomenclature the suspension of customs duties for goods for certain categories of ships, boats and other vessels and for drilling or production platforms shall be subject to conditions laid down in the relevant provisions of the European Union with a view to customs control of the use of such goods.
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD727Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of an origin declaration stating the European Union origin of the goods, in the context of the Canada-European Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA).
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
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Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

DEgold829/24-1

Light grey granite palisade

GranitGRI 1GRI 6
DEgold865/24-1

Light grey granite palisade

GranitGRI 1GRI 6
DEgold835/24-1

Light grey granite palisade

GranitGRI 1GRI 6
DEgold828/24-1

Light grey granite palisade

GranitGRI 1GRI 6
DKgold480113-2

Granite corner tile for outdoor paving

GranitGRI 1GRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Produktdefinition und Einreihungsbereich CN

Der CN-Code 680223 erfasst Granit, der durch Schneiden oder Sägen bearbeitet wurde und eine ebene Oberfläche aufweist. Zu dieser Kategorie gehören Küchenarbeitsplatten und Badezimmerplatten aus Granit, Fensterbänke, Bodenplatten, Wandverkleidungen und andere Innen- und Baukonstruktionselemente aus massivem Granit. Granit ist ein plutonisches Magmatit mit kristalliner Struktur, das sich durch hohe Härte (6-7 auf der Mohs-Skala), chemische und mechanische Beständigkeit sowie natürliche Mineralmuster auszeichnet. Für Zolleinreihungszwecke ist es wichtig, zwischen grober Bearbeitung (Position 680100) und Schneiden oder Sägen mit Erzeugung einer ebenen Oberfläche (680223) zu unterscheiden. Erzeugnisse mit einer geschliffenen oder polierten ebenen Oberfläche können je nach Bearbeitungsgrad für Code 680223 oder spezifische Unterpositionen in Betracht kommen.

Technische Normen und CPR-Anforderungen

Gesägte Graniterzeugnisse, die für Bauzwecke bestimmt sind, können den Vorschriften der Bauprodukteverordnung (CPR - EU-Verordnung 305/2011) unterliegen. Granitarbeitsplatten und Bodenplatten, die im Bauwesen verwendet werden, sollten die Anforderungen der einschlägigen europäischen Normen erfüllen. Für Natursteinbodenplatten kann die harmonisierte Norm EN 1341 gelten, für Wandverkleidungen EN 1469. Eine Leistungserklärung sollte Angaben zu den wesentlichen Produktparametern enthalten, wie Biegezugfestigkeit, Wasseraufnahme, Rutschfestigkeit und Frostbeständigkeit. Importeure sollten in jedem Einzelfall prüfen, ob die eingeführten Erzeugnisse die im Bestimmungsland geltenden technischen Anforderungen erfüllen und ob eine CE-Kennzeichnung erforderlich ist. Der Grad der Oberflächenbearbeitung beeinflusst im Allgemeinen nicht die Verpflichtung zur Erstellung einer Leistungserklärung.

Handel mit gesägtem Granit und Einfuhrbesonderheiten

Gesägter Granit mit ebener Oberfläche ist ein bedeutendes Produkt im europäischen Import von Bau- und Ausbaumaterialien. Die weltweit größten Granitproduzenten sind China, Indien, Brasilien und Norwegen. Importierte Granitplatten und Arbeitsplatten erfordern häufig eine spezialisierte Logistikabwicklung - Kantenschutzverpackungen, rutschfeste Holzpaletten und Transport mit vertikaler Ausrichtung der Platten. Die Zolleinreihung sollte eine genaue Beschreibung der Abmessungen, des Grads der Oberflächenbehandlung (roh gesägt, geschliffen, poliert, geflammt oder gebürstet) und der beabsichtigten Verwendung des Erzeugnisses berücksichtigen. Granit als Rohstoff weist je nach Abbauort erhebliche Farb- und Mustervariation auf, was seinen Handelswert und die Qualitätsklassifizierung auf der Rechnung beeinflusst. Handelsdokumente sollten die Steinsorte und ihre technischen Parameter präzise angeben.

Geschnittener Granit — Arbeitsplatten KN 6802 23

Granit mit flacher oder ebener Oberfläche unter KN 6802 23 hat einen Regelzollsatz von 0%. Umfasst Küchenarbeitsplatten, Bodenbeläge und Verkleidungen aus Granit. CE-Kennzeichnung gemäß BauPVO 305/2011/EU für Bauanwendungen erforderlich.

Häufig gestellte Fragen

Wird eine Granit-Küchenarbeitsplatte unter CN-Code 680223 eingereiht?
Ja, Küchen- und Badezimmerarbeitsplatten aus Naturgranit, die durch Schneiden und Oberflächenbearbeitung zu einer ebenen Form verarbeitet wurden, werden grundsätzlich unter CN-Code 680223 eingereiht. Maßgebend ist, dass das Erzeugnis aus Granit (plutonisches Magmatit) besteht und eine durch Sägen oder Schneiden erzeugte ebene Oberfläche aufweist, die gegebenenfalls weiter geschliffen oder poliert wurde. Bei Arbeitsplatten aus Steinkonglomerat oder Kunststein gilt eine andere Einreihung. Für Gewissheit über den korrekten CN-Code empfiehlt es sich, bei der zuständigen Zollbehörde eine Verbindliche Zolltarifauskunft zu beantragen.
Welche Granitparameter sind bei der Erstellung der Zolldokumentation wichtig?
Bei der Erstellung der Einfuhrdokumentation für gesägten Granit sind folgende Angaben wichtig: Steinsorte und Handelsname, Abmessungen und Dicke der Platten oder Elemente, Grad der Oberflächenbehandlung (gesägt, geschliffen, poliert, geflammt oder gebürstet), Netto- und Bruttogewicht der Ware, Abbauland und Bearbeitungsland (für Ursprungsregelungszwecke) sowie der Zollwert. Eine präzise Beschreibung vermeidet Probleme bei der Zollabfertigung und beschleunigt das Einreihungsverfahren. Fotografien und Muster können bei der Identifizierung der Steinsorte und der Unterstützung der Klassifizierungsentscheidung hilfreich sein.
Werden Granit-Fensterbänke und Bodenplatten für Zollzwecke gleich behandelt?
Aus der Perspektive der KN-Klassifikation können sowohl Granit-Fensterbänke als auch Bodenplatten mit ebener Schnittfläche unter Code 680223 eingereiht werden, wenn sie die Kriterien der Position erfüllen. Unterschiede können sich aus dem Grad der Oberflächenbearbeitung ergeben - Flammen oder Polieren ändert im Allgemeinen nicht die Einreihung innerhalb der Position 6802 für Granit. Granitele­mente mit fortgeschrittener Verarbeitung oder als fertige Bauelemente montiert können jedoch einer anderen Einreihung unterliegen. Jeder Fall sollte individuell unter Berücksichtigung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur analysiert werden, und gegebenenfalls sollte eine VZTA-Auskunft beantragt werden.
Wie hoch ist der Zollsatz für Granit-Arbeitsplatten KN 6802 23?
Geschnittener Granit KN 6802 23: Regelzollsatz 0%. CE-Kennzeichnung für Bauprodukte erforderlich. EUSt: 19%.