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DÜNGEMITTELMineral or chemisch Düngemittel containing two or three of the fertilising elements Stickstoff, phosphorus and potassium; andere Düngemittel; goods of this chapter in tablets or similar forms or in packages of a gross weight not exceeding 10 kg

Mineral or chemisch Düngemittel containing two or three of the fertilising elements Stickstoff, phosphorus and potassium; andere Düngemittel; goods of this chapter in tablets or similar forms or in packages of a gross weight not exceeding 10 kg, andere mineral or chemisch Düngemittel containing the two fertilising elements Stickstoff and phosphorus, andere

Klassifizierung von NP-Düngern

Der KN-Code 310559 umfasst sonstige mineralische oder chemische Düngemittel mit zwei Nährstoffen - Stickstoff und Phosphor - die nicht in spezifischeren Unterpositionen der Position 3105 enthalten sind. Hierzu gehören NP-Düngermischungen mit verschiedenen Stickstoff-Phosphor-Verhältnissen, granulierte und kompaktierte Phosphor-Stickstoff-Dünger außer MAP und DAP sowie NP-Düngerlösungen. Diese Produkte werden als Grund- und Startdünger verwendet. Die Einreihung erfordert ein Analysezertifikat mit N- und P2O5-Gehalt.

Düngemittelvorschriften und CBAM

NP-Dünger unter Code 310559 unterliegen der Verordnung (EU) 2019/1009 bezüglich Qualität, Kennzeichnung und Schadstoffgrenzwerten. Als stickstoffhaltige Dünger der Position 3105 unterliegen sie dem CBAM. Ab 2026 müssen Importeure CBAM-Zertifikate erwerben. Cadmiumgrenzwerte im Phosphoranteil müssen eingehalten werden. Die Dünger unterliegen REACH. Ein Sicherheitsdatenblatt ist erforderlich.

Handel und Zollverfahren

Die Einfuhr unter KN-Code 310559 erfordert Handelsrechnung mit NP-Zusammensetzung, Analysezertifikat und CBAM-Dokumentation. Importeure sollten Zollsätze im TARIC prüfen. Bei der Zollabfertigung können Behörden prüfen, ob die Ware unter eine spezifischere Unterposition wie 310530 (MAP) oder 310540 (DAP) einzureihen ist.

EU-Düngeprodukteverordnung 2019/1009

Die Einfuhr von Düngemitteln unter KN-Code 3105 59 (Sonstige NP-Dünger) unterliegt der EU-Verordnung 2019/1009 über Düngeprodukte. Düngemittel müssen Qualitätsstandards bezüglich Nährstoffgehalt, Schwermetallen (Cd, Pb, Hg) und Verunreinigungen erfüllen. Das Etikett muss eine EU-Konformitätserklärung, Zusammensetzung und Anwendungshinweise enthalten. Der Transport von stickstoffreichen Düngemitteln unterliegt ADR (Klasse 5.1). Die Einfuhr aus Drittländern kann ein Pflanzengesundheitszeugnis erfordern.

Häufig gestellte Fragen

Wie unterscheidet man Code 310559 von MAP- und DAP-Codes?
Code 310530 umfasst MAP (Monoammoniumphosphat), Code 310540 DAP (Diammoniumphosphat). Code 310559 ist die Restposition für sonstige NP-Dünger, die kein reines MAP oder DAP sind, einschließlich NP-Mischungen und anderer Phosphor-Stickstoff-Formulierungen.
Unterliegen NP-Dünger unter Code 310559 dem CBAM?
Ja. Stickstoffhaltige Dünger der Position 3105 unterliegen dem CBAM. Ab 2026 müssen Importeure CBAM-Zertifikate erwerben. In der Übergangsphase ist Emissionsberichterstattung ohne Zertifikatskaufpflicht vorgeschrieben.
Welche Cadmiumgrenzwerte gelten für NP-Dünger?
Phosphordünger einschließlich NP-Dünger unterliegen einem Cadmiumgrenzwert von 60 mg Cd pro kg P2O5 gemäß Verordnung (EU) 2019/1009 für CE-gekennzeichnete Dünger. Importeure sollten Analysezertifikate mit Cadmiumgehalt von Lieferanten anfordern.
Welche Normen gelten für Düngemittel KN 3105 59 in der EU?
Düngemittel unter KN-Code 3105 59 müssen der EU-Verordnung 2019/1009 (FPR) entsprechen, die Grenzwerte für Schwermetalle, Mindest-Nährstoffgehalt und Kennzeichnungsanforderungen festlegt.