Zum Hauptinhalt springen

Unsicher bei der Klassifizierung?

Intelligente Suche
31

Zolltarifkapitel 31

DÜNGEMITTEL

Was umfasst Kapitel 31 des Zolltarifs?

Kapitel 31 des EU-Zolltarifs umfasst mineralische und chemische Düngemittel, die in der Landwirtschaft und im Gartenbau verwendet werden. Hier werden Düngemittel tierischen oder pflanzlichen Ursprungs (Guano, Stallmist), Stickstoffdünger (Harnstoff, Ammoniumnitrat, Ammoniumsulfat, Calciumnitrat), Phosphatdünger (Superphosphate, gemahlene Phosphate, Thomasschlacke), Kalidünger (Kaliumchlorid, Kaliumsulfat), Mehrnährstoffdünger NPK, NP und NK sowie andere mineralische und chemische Düngemittel eingereiht. Dieses Kapitel umfasst sowohl Einnährstoffdünger, die einen Hauptnährstoff enthalten, als auch Mehrnährstoff- und Mischdünger, die den Pflanzen mehrere Nährstoffe gleichzeitig zuführen. Düngemittel können in Form von Granulaten, Pulvern, Flüssigkeiten oder Lösungen vorliegen. Die Einreihung in diesem Kapitel umfasst auch Düngemittel in Tabletten und ähnlichen Formen oder in Verpackungen mit einem Bruttogewicht von höchstens 10 kg. Es ist zu beachten, dass Kultursubstrate, die zwar Düngemittel enthalten, aber hauptsächlich aus Torf oder mineralischen Materialien bestehen, außerhalb dieses Kapitels eingereiht werden. Dieses Kapitel umfasst auch keine Pflanzenschutzmittel, die in Kapitel 38 eingereiht werden.

Zollsätze in Kapitel 31

Die Zollsätze für Düngemittel in Kapitel 31 sind unterschiedlich. Harnstoff und Ammoniumnitrat unterliegen einem Zollsatz von 6,5%, was einer der höheren Sätze in diesem Kapitel ist. Phosphatdünger haben Sätze von 0% bis 4,8%. Kaliumchlorid unterliegt einem Zollsatz von Null. NPK-Mehrnährstoffdünger haben Sätze von 3% bis 6,5%. Bei der Einfuhr von Düngemitteln nach Deutschland gilt ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 7%. Darüber hinaus können Einfuhren von Düngemitteln aus bestimmten Ländern Antidumpingzöllen unterliegen, die stets vor Abgabe der Zollanmeldung zu überprüfen sind.

Wareneinreihung in Kapitel 31 - worauf ist zu achten

Bei der Einreihung von Düngemitteln ist es wesentlich, die chemische Zusammensetzung des Erzeugnisses zu bestimmen: den Gehalt an Stickstoff, Phosphor (P2O5) und Kalium (K2O). Einnährstoffdünger werden nach dem vorherrschenden Nährstoffelement eingereiht. Mehrnährstoffdünger erfordern eine Analyse der NPK-Komponentenverhältnisse. Auch die physikalische Form des Düngemittels (Granulat, Pulver, Lösung) beeinflusst die Einreihung. Es ist notwendig, mineralische Düngemittel von organischen und von Bodenverbesserungsmitteln zu unterscheiden. Düngemittelmischungen, die für den Einzelhandel verpackt sind, werden unter gesonderten Positionen eingereiht.

Häufig gestellte Fragen

Welche Waren werden in Kapitel 31 des Zolltarifs eingereiht?
In Kapitel 31 werden mineralische und chemische Düngemittel eingereiht: Stickstoffdünger (Harnstoff, Nitrat), Phosphatdünger (Superphosphat), Kalidünger (Kaliumchlorid) sowie Mehrnährstoffdünger NPK. Es umfasst auch natürliche Düngemittel wie Guano und Stallmist.
Welche Zollsätze gelten für Düngemittel (Kapitel 31)?
Die Zollsätze für Düngemittel liegen zwischen 0% und 6,5%. Harnstoff und Ammoniumnitrat haben einen Satz von 6,5%, während Kaliumchlorid zollfrei ist. NPK-Mehrnährstoffdünger unterliegen Sätzen von 3% bis 6,5%. Bei der Einfuhr nach Deutschland gilt ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 7%.
Wie findet man den richtigen KN-Code in Kapitel 31?
Entscheidend ist die Bestimmung der chemischen Zusammensetzung des Düngemittels, insbesondere des Gehalts an Stickstoff, Phosphor und Kalium. Es ist festzustellen, ob es sich um einen Einnährstoff- oder Mehrnährstoffdünger handelt. Ein Zertifikat der chemischen Analyse vom Hersteller ist das wesentliche Dokument für die korrekte Einreihung.