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DÜNGEMITTELMineral or chemisch Düngemittel containing two or three of the fertilising elements Stickstoff, phosphorus and potassium; andere Düngemittel; goods of this chapter in tablets or similar forms or in packages of a gross weight not exceeding 10 kg

Mineral or chemisch Düngemittel containing two or three of the fertilising elements Stickstoff, phosphorus and potassium; andere Düngemittel; goods of this chapter in tablets or similar forms or in packages of a gross weight not exceeding 10 kg, goods of this chapter in tablets or similar forms or in packages of a gross weight not exceeding 10 kg

Klassifizierung von Einzelhandelsdüngern

Der KN-Code 310510 umfasst mineralische oder chemische Düngemittel mit zwei oder drei Nährstoffen (Stickstoff, Phosphor, Kalium) in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Bruttogewicht von höchstens 10 kg. Diese Unterposition umfasst Mehrnährstoffdünger NPK, NP, NK und PK für den Einzelhandel, einschließlich Gartendünger, Zimmerpflanzendünger und Rasendünger in Kleinpackungen. Die Einreihung erfordert mindestens zwei der drei Hauptnährstoffe und Verpackung in Einzelhandelseinheiten bis 10 kg.

Düngemittelvorschriften und Kennzeichnung

Düngemittel unter Code 310510 unterliegen der Verordnung (EU) 2019/1009 bezüglich Kennzeichnung, Qualität und Schadstoffgrenzwerten. Die Kennzeichnung muss garantierten Nährstoffgehalt (N, P2O5, K2O), Anwendungshinweise und Hersteller- oder Importeurdaten enthalten. Schwermetallgrenzwerte müssen eingehalten werden. Der Transport kleiner Düngemittelpackungen unterliegt nicht dem ADR. Die Einfuhr stickstoffhaltiger Mehrnährstoffdünger unter Position 3105 kann dem CBAM unterliegen.

Handel und Zollverfahren

Die Einfuhr unter KN-Code 310510 erfordert Handelsrechnung mit NPK-Zusammensetzung, Packungsgewicht und Verwendungszweck. Importeure sollten Zollsätze im TARIC prüfen. Stickstoffhaltige Mehrnährstoffdünger der Position 3105 können dem CBAM unterliegen. Ursprungsnachweise ermöglichen Tarifpräferenzen. Einzelhandelsdünger müssen die Kennzeichnungsanforderungen des Zielmarktes erfüllen.

EU-Düngeprodukteverordnung 2019/1009

Die Einfuhr von Düngemitteln unter KN-Code 3105 10 (Düngemittel in Tabletten oder bis 10 kg) unterliegt der EU-Verordnung 2019/1009 über Düngeprodukte. Düngemittel müssen Qualitätsstandards bezüglich Nährstoffgehalt, Schwermetallen (Cd, Pb, Hg) und Verunreinigungen erfüllen. Das Etikett muss eine EU-Konformitätserklärung, Zusammensetzung und Anwendungshinweise enthalten. Der Transport von stickstoffreichen Düngemitteln unterliegt ADR (Klasse 5.1). Die Einfuhr aus Drittländern kann ein Pflanzengesundheitszeugnis erfordern.

Häufig gestellte Fragen

Unterliegen Gartendünger in Packungen bis 10 kg dem CBAM?
Stickstoffhaltige Mehrnährstoffdünger der Position 3105 können dem CBAM unterliegen. Importeure sollten prüfen, ob der spezifische Dünger anhand des KN-Codes und Stickstoffgehalts in den CBAM-Anwendungsbereich fällt. Reine Kali- oder Phosphatdünger unterliegen nicht dem CBAM.
Welche Kennzeichnungsanforderungen gelten für Einzelhandelsdünger?
Die Kennzeichnung muss garantierten NPK-Gehalt, chemische Form der Nährstoffe, Nettopackungsgewicht, Anwendungs- und Dosierungshinweise, Hersteller- oder Importeurdaten und Sicherheitswarnungen gemäß Verordnung (EU) 2019/1009 enthalten.
Wie unterscheidet man Dünger unter 310510 von größeren Packungen?
Das Kriterium ist das Bruttopackungsgewicht - bis 10 kg Einreihung unter 310510, über 10 kg unter andere Unterpositionen der Position 3105. Düngertabletten und -stäbchen werden unabhängig vom Gewicht unter 310510 eingereiht, wenn in Einzelhandelsform.
Welche Normen gelten für Düngemittel KN 3105 10 in der EU?
Düngemittel unter KN-Code 3105 10 müssen der EU-Verordnung 2019/1009 (FPR) entsprechen, die Grenzwerte für Schwermetalle, Mindest-Nährstoffgehalt und Kennzeichnungsanforderungen festlegt.