MINERALISCHE BRENNSTOFFE, MINERALÖLE UND ERZEUGNISSE IHRER DESTILLATION; BITUMINÖSE STOFFE; MINERALWACHSE›Vaseline; Paraffin, mikrokristallines Erdölwachs, Paraffingatsch, Ozokerit, Montanwachs, Torfwachs, andere Mineralwachse und ähnliche durch Synthese oder andere Verfahren gewonnene Erzeugnisse, auch gefärbt
Vaseline; Paraffin, mikrokristallines Erdölwachs, Paraffingatsch, Ozokerit, Montanwachs, Torfwachs, andere Mineralwachse und ähnliche durch Synthese oder andere Verfahren gewonnene Erzeugnisse, auch gefärbt, andere
Der KN-Code 2712 90 umfasst andere Erdölwachse, einschließlich mikrokristallinem Wachs, Gatsch, Ozokerit, Braunkohlenwachs, Torfwachs, anderen Mineralwachsen und ähnlichen durch Synthese oder andere Verfahren gewonnenen Erzeugnissen, auch gefärbt. Mikrokristallines Wachs, eines der Hauptprodukte dieser Position, unterscheidet sich von Paraffinwachs durch seine feinere Kristallstruktur, höheren Schmelzpunkt (62-90°C) und größere Flexibilität. Gatsch ist ein ölhaltiges Halbfertigprodukt, aus dem durch Entölung Paraffinwachs hergestellt wird. Ozokerit ist ein natürliches Mineralwachs, das aus geologischen Lagerstätten gewonnen wird. Die Einreihung unter diesen Code umfasst eine breite Palette von Wachsprodukten, die nicht unter die Positionen 2712 10 (Vaseline) und 2712 20 (Paraffinwachs mit niedrigem Ölgehalt) fallen. Die korrekte Einreihung erfordert die Bestimmung der chemischen Zusammensetzung, Kristallstruktur und physikalischen Eigenschaften.
Einfuhrvorschriften für Erdölwachse
Die Einfuhr von Erdölwachsen in die EU unterliegt den üblichen Zollvorschriften. Die Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank zu prüfen, da sie vom Herkunftsland abhängen und von Präferenzen aus Handelsabkommen profitieren können. EU-Sanktionen gegen Russland können Erdölwachse als Erzeugnisse der Rohölverarbeitung umfassen, weshalb das Herkunftsland zu überprüfen ist. Erdölwachse für den Lebensmittelkontakt müssen die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 erfüllen. Die REACH-Verordnung kann je nach chemischer Zusammensetzung und Verwendungszweck Anwendung finden, insbesondere hinsichtlich des Gehalts an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK). Erdölwachse unterliegen keiner Verbrauchsteuer, sofern sie nicht als Brennstoffe verwendet werden. Sie unterliegen auch nicht dem CBAM-Mechanismus. Der Transport fester Wachse erfordert keine besondere ADR-Kennzeichnung, was die Logistik vereinfacht. Flüssige Wachse oder solche mit niedrigem Schmelzpunkt können besondere Transportbedingungen erfordern.
Praktische Hinweise für Importeure von Erdölwachsen
Der Import von Erdölwachsen variiert je nach Produkttyp und Verwendungszweck. Mikrokristallines Wachs wird in Lebensmittelverpackungen, Kosmetik, Hautpflegeprodukten, elektrischer Isolierung und als Rheologiemodifikator breit eingesetzt, wobei die Hauptproduzenten China, Südkorea, die USA und Deutschland sind. Gatsch wird hauptsächlich als Rohstoff für die Weiterverarbeitung in Raffinerien importiert. Ozokerit, der hauptsächlich in der Ukraine gewonnen wird, findet Verwendung in Kosmetik und Pharmazie. Beim Kauf von Wachsen für Lebensmittel- und Kosmetikanwendungen sind Reinheitszertifikate und Nachweise der Konformität mit Sicherheitsstandards erforderlich. Wichtige Qualitätsparameter sind Schmelzpunkt, Nadelpenetration, Ölgehalt, Farbe und Geruch. Feste Wachse werden in Säcken, Kartons oder Fässern transportiert. Der Import erfordert keine Energiehandelsgenehmigungen oder verbrauchsteuerliche Registrierung, was diese Tarifposition formal vergleichsweise unkompliziert macht.
Qualitätsnormen und Wachszertifizierung
Erdölwachse, die in die EU eingeführt werden, müssen bei Lebensmittelkontakt die Verordnung (EG) 1935/2004 erfüllen. Mikrokristallines Wachs für Lebensmittelverpackungen erfordert eine Konformitätserklärung. Wichtige Qualitätsparameter sind Schmelzpunkt (60-100°C), Viskosität, Ölgehalt und Farbe. Pharmazeutische Wachse müssen PhEur-Standards entsprechen. Der konventionelle Zollsatz liegt bei 0 % für die meisten Erdölwachse. Eine REACH-Registrierung ist bei Einfuhrmengen über 1 Tonne pro Jahr erforderlich.
Häufig gestellte Fragen
Wie unterscheidet sich mikrokristallines Wachs von Paraffinwachs?
Mikrokristallines Wachs (eingereiht unter Code 2712 90) unterscheidet sich von Paraffinwachs (2712 20) in Kristallstruktur, physikalischen Eigenschaften und chemischer Zusammensetzung. Paraffinwachs besteht hauptsächlich aus n-Alkanen mit regelmäßiger Kristallstruktur, während mikrokristallines Wachs mehr Isoalkane und Cycloalkane mit feineren Kristallen enthält. Mikrokristallines Wachs hat einen höheren Schmelzpunkt (62-90°C vs. 46-68°C), größere Flexibilität und bessere Haftung.
Unterliegen Erdölwachse der REACH-Verordnung?
Erdölwachse können je nach chemischer Zusammensetzung und Verwendungszweck der REACH-Verordnung unterliegen. Besonderes Augenmerk ist auf den Gehalt an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) zu legen, die das Produkt als besorgniserregenden Stoff einstufen können. Wachse für kosmetische und Lebensmittelanwendungen müssen zusätzliche Reinheitsanforderungen erfüllen. Der Importeur sollte den REACH-Status des spezifischen Produkts in der ECHA-Datenbank überprüfen.
Welche industriellen Anwendungen haben Erdölwachse unter KN 271290?
Erdölwachse unter dem KN-Code 2712 90 haben vielfältige industrielle Anwendungen. Mikrokristallines Wachs wird in Lebensmittelverpackungen, Kosmetik, Hautpflegeprodukten, elektrischer Isolierung und als Modifikator rheologischer Eigenschaften eingesetzt. Gatsch dient als Rohstoff für die Herstellung von raffiniertem Paraffinwachs. Ozokerit findet Anwendung in Kosmetik und Pharmazie. Mineralwachse werden auch in der Gießereitechnik, im Druckwesen und bei der Herstellung von Schutzmaterialien verwendet.
Ist für KN 2712 90 Wachse eine REACH-Registrierung nötig?
Ja, bei einer jährlichen Einfuhrmenge über 1 Tonne muss der Importeur eine REACH-Registrierung als Stoffimporteur vornehmen. Dies gilt für mikrokristallines Wachs, Gatsch und Ozokerit. Eine Alleinvertreter-Registrierung ist alternativ möglich.