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88073000
LUFTFAHRZEUGE UND RAUMFAHRZEUGE, TEILE DAVONTeile von Waren der Positionen 8801, 8802 oder 8806

Teile von Waren der Positionen 8801, 8802 oder 8806, andere Teile von Flugzeugen, Hubschraubern oder unbemannten Luftfahrzeugen

Einreihung

Der KN-Code 880730 umfasst andere Teile, nicht unter 880710 oder 880720 eingereiht: Rümpfe, Flügel, Leitwerke, Steuerflächen, Beplankungen, Klappen und Kabineninnenausstattung.

Zertifizierung

Alle Luftfahrtteile unterliegen EASA-Vorschriften. EASA Form 1 erforderlich. Ausfuhrkontrolle für Luft- und Wehrtechnik.

Import und Handel

EASA-Zertifikate, technische Dokumentation und Ausfuhrgenehmigungen erforderlich. Globaler Markt.

Andere Flugzeugteile - EASA Part 21 Dokumentation

Die Einfuhr von andere Flugzeugteile (KN 8807 30) in die EU unterliegt den EASA Part 21 Vorschriften zur Zertifizierung von Luftfahrtteilen. Jedes in ein zertifiziertes Luftfahrzeug eingebaute Teil muss ein EASA Form 1 Zertifikat besitzen. Der MFN-Zollsatz ist in der TARIC-Datenbank zu prüfen. Luftfahrtteile können Dual-Use- und Endverwendungskontrollen unterliegen. EORI-Nummer erforderlich. EUSt 19%.

Häufig gestellte Fragen

Welche Teile umfasst KN 880730?
Auffangposition: Rümpfe, Flügel, Leitwerke, Beplankungen, Klappen und Kabineninnenausstattung.
Benötigen gebrauchte Teile Zertifizierung?
Ja. Gebrauchte Teile müssen Lufttüchtigkeitsdokumentation einschließlich EASA Form 1 und Wartungsaufzeichnungen aufweisen.
Unterliegen Luftfahrtteilimporte Sicherheitskontrollen?
Ja. Zollbehörden können Endverwendung und Empfänger überprüfen. EU-Sanktionen können gelten.
Welche Zertifikate sind bei der Einfuhr von andere Flugzeugteile KN 8807 30 nötig?
Die Einfuhr von andere Flugzeugteile (KN 8807 30) erfordert ein EASA-Zertifikat (Form 1 für Luftfahrtteile). EORI-Nummer und Zollanmeldung erforderlich. TARIC-Datenbank für Zollsatz prüfen. EUSt 19%.