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ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTEElektromotoren und elektrische Generatoren (ausgenommen Stromerzeugungsaggregate)

Elektromotoren und elektrische Generatoren (ausgenommen Stromerzeugungsaggregate), andere Wechselstrommotoren, mehrphasig, mit einer Leistung von mehr als 75 kW

Umfang der Unterposition 850153 - mehrphasige AC-Motoren über 75 kW

Die Unterposition 850153 der Kombinierten Nomenklatur umfasst mehrphasige Wechselstrommotoren mit einer Ausgangsleistung von mehr als 75 kW. Es handelt sich um Hochleistungsmotoren der Schwerindustrie: Gaskompressorantriebe, Hochleistungswasserpumpen, Industrieventilatoren, Zementmühlen, Brecher, Walzwerke und Bergbauantriebe. Der dominierende Typ ist der dreiphasige Induktionsmotor mit Kurzschlussläufer, obwohl in neuesten Anlagen zunehmend Permanentmagnet-Synchronmotoren (PMSM) und Synchron-Reluktanzmotoren mit Effizienzklassen IE4-IE5 eingesetzt werden. Motoren dieser Leistungsklasse werden aus dem Mittelspannungsnetz (3,3 kV, 6,6 kV oder 10 kV) versorgt und können von 75 kW bis zu mehreren Megawatt reichen. Die Einreihung unter 850153 erfordert die Bestätigung mehrphasiger AC-Versorgung und einer Wellenausgangsleistung über 75 kW. Es gibt keine obere Leistungsgrenze. Die Leistung bezieht sich auf den Betrieb S1 nach IEC 60034. Die Einreihung folgt den AV 1 und 6.

Ökodesign- und Regulierungsanforderungen für AC-Motoren über 75 kW

Die Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/1781 stellt Effizienzanforderungen an dreiphasige Induktionsmotoren bis 1000 kW (1 MW). Seit Juli 2023 müssen Motoren mit 75–200 kW mindestens IE3 und Motoren mit 200–1000 kW mindestens IE2 erfüllen. Motoren über 1000 kW unterliegen noch nicht den Anforderungen der Verordnung. Mittelspannungsmotoren (über 1 kV) unterliegen der LVD-Richtlinie im Niederspannungsbereich oder nationalen Vorschriften für Mittelspannungsanlagen. Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 erfasst Motoren als Maschinenteile. ATEX-Motoren für explosionsgefährdete Bereiche unterliegen der Richtlinie 2014/34/EU. IEC 60034 definiert Nenndaten, Isolationsklassen und Schutzarten. CBAM gilt nicht für Motoren aus Kapitel 85. Die Einfuhr erfordert EORI-Nummer und Zollanmeldung mit korrektem KN-Code.

Zollsätze und Handel mit mehrphasigen AC-Motoren über 75 kW

Die MFN-Zollsätze für mehrphasige AC-Motoren der Unterposition 850153 sind im TARIC zu überprüfen. Dies ist eine Produktkategorie mit hohem Stückwert - Motoren über 75 kW kosten von Zehntausenden bis Hunderttausenden EUR. Haupthersteller stammen aus Deutschland, Finnland, Japan und China. Präferenzzollsätze im Rahmen von FTA (CETA, EPA, EVFTA, TCA) erfordern die Einhaltung der Ursprungsregeln. Das Endverwendungsverfahren kann Zollermäßigungen für Motoren mit bestimmter Zweckbestimmung ermöglichen. Einführer sollten im TARIC aktuelle Handelsmaßnahmen prüfen. Motoren über 75 kW für die Modernisierung bestehender Industrieanlagen bilden ein bedeutendes Marktsegment. Einfuhren aus sanktionierten Ländern unterliegen Beschränkungen. Mehrwertsteuer wird erhoben. TARIC-Codes vor der Abfertigung verifizieren.

Ökodesign-Anforderungen für Elektromotoren 8501 53

Elektromotoren unter 8501 53 unterliegen der Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/1781 mit Mindestanforderung IE3 oder IE4 für Drehstrommotoren. Seit 1. Juli 2023 müssen Motoren 75–200 kW IE4 erfüllen. MFN-Zollsatz: 2,7%. Eine CE-Konformitätserklärung (Niederspannung + EMV) und Ökodesign-Dokumentation sind erforderlich.

Häufig gestellte Fragen

Welche Effizienzklasse müssen AC-Motoren über 75 kW erfüllen?
Gemäß Verordnung (EU) 2019/1781 müssen dreiphasige Induktionsmotoren mit 75–200 kW mindestens IE3 und Motoren mit 200–1000 kW mindestens IE2 erfüllen. Motoren über 1000 kW unterliegen noch nicht den Ökodesign-Anforderungen, Erweiterungen sind jedoch geplant. IE-Klassen sind in IEC 60034-30-1 definiert. ATEX-Motoren und Motoren für Sonderanwendungen können von Ausnahmen profitieren. Das Typenschild muss die IE-Klassenbezeichnung tragen. Der Einführer ist für die Produktkonformität verantwortlich.
Unterliegen mehrphasige AC-Motoren über 75 kW dem CBAM?
Nein. Der CBAM-Mechanismus (Verordnung (EU) 2023/956) erfasst ausschließlich Waren aus folgenden Sektoren: Stahl und Eisen, Aluminium, Zement, Düngemittel, Strom und Wasserstoff. Elektromotoren aus Kapitel 85 der Kombinierten Nomenklatur fallen nicht in den Anwendungsbereich des CBAM. Die Einfuhr von Motoren der Unterposition 850153 erfordert keine CBAM-Registrierung, keinen Kauf von CBAM-Zertifikaten und keine Abgabe von CBAM-Erklärungen, unabhängig vom Herstellungsland oder CO2-Emissionsgehalt im Produktionsprozess.
Welche Dokumente sind bei der Einfuhr von AC-Hochleistungsmotoren erforderlich?
Die Einfuhr von Motoren der Unterposition 850153 erfordert: Handelsrechnung mit detaillierter technischer Spezifikation (Leistung, Spannung, Drehzahl, Isolationsklasse, IE-Klasse, Schutzart IP), Beförderungsdokument, EORI-Nummer, Effizienzzertifikat nach IEC 60034-30-1 und ggf. ATEX-Zertifikat. Für Präferenzzollsätze ist ein Ursprungsnachweis (EUR.1, REX) erforderlich. Holzverpackungen erfordern ISPM-15-Kennzeichnung. Zollsätze im TARIC überprüfen.
Welche Ökodesign-Anforderungen gelten für Motoren unter 8501 53?
Motoren unter 8501 53 unterliegen der Verordnung (EU) 2019/1781. Drehstrommotoren müssen IE3 oder IE4 erfüllen, abhängig von Leistung und Inverkehrbringungsdatum.