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WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECK, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLENMesser und Schneidklingen, fuer Maschinen oder mechanische Geraete

Messer und Schneidklingen, fuer Maschinen oder mechanische Geraete, fuer metalworking

EU-Regelzollsatz
1.7%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
15 Dok.
X844Y719Y745Y970C076X834+9
Standardsatze
Gilt fürArtSatzBedingungenVerordnung
ERGA OMNESThird country duty1.7%-R2261/98
Praferenzen
AD 0%AL 0%BA 0%CA 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%EUCA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP 0%GSP+ 0%IL 0%JO 0%JP 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%ME 0%MK 0%MX 0%NZ 0%PE 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SG 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%UA 0%VN 0%WS 0%XC 0%XK 0%XL 0%XS 0%ZA 0%
Hinweise
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD727Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of an origin declaration stating the European Union origin of the goods, in the context of the Canada-European Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA).
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
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Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

PLgold4-000120

Steel shredder disc for meat mincing machine

StahlGRI 1GRI 6
DEgold589/25-1

Replacement blades for paper cutting machine

StahlGRI 1GRI 5bGRI 6
DEgold878/24-1

Reversible knife for electric wood planer

StahlGRI 1GRI 6
DEgold084/25-1

Replacement blade for universal cutter

StahlGRI 1GRI 6
DEgold782/25-1

Joint cutter blade for oscillating multi-tool

unedles MetallGRI 1GRI 5bGRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Einreihung und Verwendung von Industriemessern - Unterposition 8208 10

Die Unterposition 8208 10 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Messer und Schneidklingen, die für Maschinen oder mechanische Geräte bestimmt sind und in der Lebensmittel-, Verpackungs-, Papier-, Chemie- und Metallurgieindustrie eingesetzt werden. Darunter fallen insbesondere Guillotinemesser zum Schneiden von Blechen und Metallfolien, Kreis- und Geradmesser für die Papier- und Kartonherstellung, Klingen für Verpackungs- und Umformmaschinen sowie Messer für Kunststoffverarbeitungsmaschinen. Das maßgebliche Einreihungskriterium ist die Bestimmung als auswechselbares Schneidwerkzeug einer Maschine - das Messer muss ein Arbeitswerkzeug der Maschine sein, kein eigenständiges Handwerkzeug. Die Abgrenzung zur Position 8207 (auswechselbare Werkzeuge für Werkzeugmaschinen) ergibt sich aus der Bauform: Position 8208 umfasst flache, gerade und kreisförmige Klingen, die durch Vorschub oder Rotation schneiden, nicht durch Bohren, Fräsen oder Drehen. Typische Werkstoffe sind Werkzeugstähle, Schnellarbeitsstähle (HSS), stellitbeschichtete Stähle und Hartmetall (HM/Carbide). Importeure sollten über eine technische Spezifikation mit Werkstoff, Abmessungen und Bestimmungsmaschine verfügen, da diese Angaben für die korrekte Zolleinreihung und die Beurteilung des Antidumping-Risikos unerlässlich sind.

Einfuhranforderungen und Handelsvorschriften - Unterposition 8208 10

Die Einfuhr von Messern und Schneidklingen der Unterposition 8208 10 in die Europäische Union unterliegt dem Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Der Einführer benötigt eine EORI-Nummer und muss eine Zollanmeldung mit dem korrekten KN-Code einreichen. Erforderliche Einfuhrdokumente sind eine Handelsrechnung mit technischer Beschreibung (Werkstoff, Abmessungen, Bestimmungsmaschine), ein Beförderungsdokument (CMR, Konnossement oder AWB) sowie die Herstellerspezifikation. Industriemesser und -klingen aus Kapitel 82 unterliegen als eigenständige Metallerzeugnisse nicht der CE-Kennzeichnungspflicht nach der Maschinenrichtlinie, es sei denn, sie bilden ein vollständiges Schneideaggregat mit Antrieb. Importeure sollten jedoch Produktsicherheitsunterlagen gemäß Verordnung (EU) 2023/988 bereithalten, wenn Waren an Endverbraucher geliefert werden. Bei Käufen aus asiatischen Ländern, insbesondere China, sollte in der TARIC-Datenbank geprüft werden, ob für die betreffende Unterposition und das Ursprungsland Antidumping- oder Ausgleichsmaßnahmen gelten. Ein gültiger Ursprungsnachweis (EUR.1, Erklärung auf der Rechnung oder REX-Erklärung) ist erforderlich, um präferenzielle Zollsätze aus EU-Freihandelsabkommen in Anspruch nehmen zu können. Die aktuellen MFN-Zollsätze sind im TARIC-System der Europäischen Kommission zu prüfen.

Handelsschutzmaßnahmen und detaillierte Einreihung - Unterposition 8208 10

Messer und Schneidklingen der Unterposition 8208 10 können EU-Handelsschutzmaßnahmen unterliegen. Importeure sollten in der TARIC-Datenbank den aktuellen Status von Antidumping- und Ausgleichsmaßnahmen für die jeweilige KN-Code- und Ursprungslandkombination prüfen. Die EU hat in der Vergangenheit verschiedene Handelsmaßnahmen für Schneidwerkzeuge und Klingen aus unterschiedlichen Ländern angewandt - der aktuelle Stand muss vor jeder Einfuhr überprüft werden. Einfuhren aus Russland und Weißrussland unterliegen Verboten und Beschränkungen aus den EU-Sanktionspaketen. Präferenzzollsätze können im Rahmen von EU-Abkommen mit Südkorea, Japan (JEFTA), Kanada (CETA) und anderen Partnern gelten, sofern Ursprungsregeln erfüllt sind. Der erforderliche Ursprungsnachweis ist ein EUR.1-Warenverkehrsbescheinigung, eine Erklärung auf der Rechnung oder eine REX-Erklärung. Die detaillierte Einreihung auf 8-stelliger (KN) und 10-stelliger (TARIC) Ebene kann Klingen nach Werkstoff (Werkzeugstahl, HSS, Hartmetall) oder Verwendungszweck unterscheiden. Bei Einreihungszweifeln sollte eine Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde beantragt werden - sie gilt drei Jahre EU-weit. Alle aktuellen Handelsmaßnahmen sind im TARIC-System der Europäischen Kommission veröffentlicht.

Industriemesser für Maschinen - Sicherheitsanforderungen und Einreihung

Der KN-Code 8208 10 umfasst Industriemesser für Maschinen für industrielle Anwendungen. Maschinenmesser müssen EN-ISO-Normen für Härte, Verschleißfestigkeit und Sicherheit erfüllen. Die Einreihung richtet sich nach dem Maschinentyp - Messer für Landmaschinen, Holzbearbeitungs- oder Metallbearbeitungsmaschinen haben eigene Unterpositionen.

Häufig gestellte Fragen

Wie unterscheiden sich Messer der Unterposition 8208 10 von Werkzeugen der Position 8207 im Zollrecht?
Position 8208 umfasst Messer und Schneidklingen, die durch linearen Vorschub oder Rotation schneiden - flache, gerade oder kreisförmige Klingen, die in Industriemaschinen eingebaut werden. Position 8207 gilt dagegen für auswechselbare Werkzeuge für Werkzeugmaschinen, die durch spanabhebende Bearbeitung arbeiten, wie Bohrer, Schaftfräser und Drehplatten. Ein Guillotinemesser, eine Verpackungsmaschinenklingen oder ein Kreismesser für eine Papierschneidemaschine fällt unter Position 8208, weil das Arbeitsprinzip das Schneiden und Trennen ist, kein Spanabheben. Das entscheidende Beweisdokument ist die Herstellerspezifikation mit Angabe der Bestimmungsmaschine und Beschreibung der Schneidwirkung.
Gelten Antidumpingmaßnahmen für Industriemesser aus China (8208 10)?
Der aktuelle Status von Antidumping- und Ausgleichsmaßnahmen für die Unterposition 8208 10 und das jeweilige Ursprungsland muss stets im TARIC-System der Europäischen Kommission überprüft werden (ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/taric). Handelsschutzmaßnahmen können sich häufig ändern - die EU leitet regelmäßig Antidumpingverfahren für Werkzeuge und Klingen aus verschiedenen Drittländern ein und schließt sie ab. Vor jeder Bestellung von Industriemessern aus China oder anderen asiatischen Ländern ist stets der relevante TARIC-Code und alle für das Ursprungsland geltenden Maßnahmen zu prüfen, um unerwartete Zusatzzölle bei der Zollabfertigung zu vermeiden.
Welche Dokumente sind für die Zollabfertigung von Industriemessern der Unterposition 8208 10 erforderlich?
Für die Zollabfertigung von Industriemessern der Unterposition 8208 10 sind folgende Unterlagen erforderlich: eine Handelsrechnung mit vollständiger technischer Beschreibung einschließlich Werkstoff (z. B. HSS-Stahl, Hartmetall), Abmessungen, Bestimmungsmaschinentyp und Herstellerangabe; ein Beförderungsdokument (CMR, Konnossement oder AWB); sowie eine Herstellerspezifikation oder ein Datenblatt als Nachweis des Verwendungszwecks in der Maschine. Für die Inanspruchnahme eines Präferenzzollsatzes aus EU-Freihandelsabkommen ist eine EUR.1-Warenverkehrsbescheinigung, eine Erklärung auf der Rechnung oder eine REX-Erklärung des registrierten Ausführers erforderlich. Bei neuen Lieferanten ist zusätzlich ein Werkstoffzeugnis für Werkzeugstahl- oder Hartmetallklingen empfehlenswert.
Wie werden Industriemesser für Maschinen KN 8208 10 eingereiht?
Die Einreihung von Maschinenmessern KN 8208 10 richtet sich nach dem Maschinentyp, für den sie bestimmt sind. Entscheidend ist der Verwendungszweck, nicht das Material. Eine vZTA kann Rechtssicherheit schaffen.