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WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECK, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLENMesser und Schneidklingen, fuer Maschinen oder mechanische Geraete

Messer und Schneidklingen, fuer Maschinen oder mechanische Geraete, fuer woodworking

EU-Regelzollsatz
1.7%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
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15 Dok.
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Standardsatze
Gilt fürArtSatzBedingungenVerordnung
ERGA OMNESThird country duty1.7%-R2261/98
Praferenzen
AD 0%AL 0%BA 0%CA 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%EUCA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP 0%GSP+ 0%IL 0%JO 0%JP 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%ME 0%MK 0%MX 0%NZ 0%PE 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SG 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%UA 0%VN 0%WS 0%XC 0%XK 0%XL 0%XS 0%ZA 0%
Hinweise
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD727Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of an origin declaration stating the European Union origin of the goods, in the context of the Canada-European Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA).
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
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Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

DEgold878/24-1

Reversible knife for electric wood planer

StahlGRI 1GRI 6
PLgold4-000120

Steel shredder disc for meat mincing machine

StahlGRI 1GRI 6
DEgold589/25-1

Replacement blades for paper cutting machine

StahlGRI 1GRI 5bGRI 6
DEgold084/25-1

Replacement blade for universal cutter

StahlGRI 1GRI 6
DEgold782/25-1

Joint cutter blade for oscillating multi-tool

unedles MetallGRI 1GRI 5bGRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Einreihung und Arten von Messern für Holzbearbeitungsmaschinen - Unterposition 8208 20

Die Unterposition 8208 20 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Messer und Schneidklingen, die speziell für Holzbearbeitungsmaschinen bestimmt sind, wie Dickenhobelmaschinen und Abrichthobelmaschinen, Holzfräsmaschinen und Handoberfräsen, Bandsägen und Kreissägen, Kehlmaschinen, Kantenanleimmaschinen sowie Produktionslinien für Holzwerkstoffe. Zu den charakteristischen Erzeugnissen dieser Unterposition zählen gerade Hobelmesser für Dicken- und Abrichthobel, Profilmesser für Messerwellen, Klingen für Holzhackmaschinen und Trommelzerspaner sowie auswechselbare Hartmetallwendeplatten für Fräsköpfe zur Bearbeitung von Vollholz, MDF und Spanplatten. Typische Werkstoffe sind Werkzeugstähle (z. B. HS6-5-2, HS6-5-2-5, HS18-0-1), TiN- oder TiAlN-beschichtete Schnellarbeitsstähle und Hartmetallsorten für die Holzbearbeitung. Das Abgrenzungsmerkmal der Unterposition 8208 20 gegenüber anderen Unterpositionen der Position 8208 ist der spezifische Verwendungszweck in Holzbearbeitungsmaschinen, der durch die Herstellerbeschreibung oder technische Spezifikation nachgewiesen werden muss. Besonders wichtig ist die Abgrenzung zur Position 8207, die auswechselbare Werkzeuge für Werkzeugmaschinen mit spanabhebender Bearbeitung umfasst. Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) zur Kombinierten Nomenklatur und den Erläuterungen zur Position 8208, die von der Europäischen Kommission herausgegeben werden.

Einfuhranforderungen für Holzbearbeitungsmesser - Unterposition 8208 20

Die Einfuhr von Messern und Schneidklingen für Holzbearbeitungsmaschinen der Unterposition 8208 20 in die Europäische Union erfordert die Einhaltung des Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Der Einführer benötigt eine EORI-Nummer und muss eine Zollanmeldung mit korrekter KN-Einreihung einreichen. Erforderliche Unterlagen sind eine Handelsrechnung mit präziser technischer Beschreibung (Werkstoff, Abmessungen, Bestimmungsmaschinentyp, Schneidenwinkel oder Profil), ein Beförderungsdokument sowie die Herstellerspezifikation, die den Einsatz in einer Holzbearbeitungsmaschine bestätigt. Als eigenständige Metallerzeugnisse aus Kapitel 82 unterliegen diese Messer nicht der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 und benötigen keine CE-Kennzeichnung als Einzelprodukte. Die Produktsicherheit muss jedoch den Anforderungen der Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit entsprechen. Hartmetall- oder Werkzeugstahlklingen können Prüfungen nach der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 hinsichtlich beschränkter Stoffe unterliegen. Der Einführer sollte sicherstellen, dass alle erforderlichen technischen Unterlagen - einschließlich Werkstoffzeugnis und Maßspezifikation - vor der Zollanmeldung vorliegen. Aktuelle MFN-Zollsätze und Handelsmaßnahmen für die Unterposition 8208 20 sind im TARIC-System der Europäischen Kommission zu prüfen.

Handelsschutzmaßnahmen und detaillierte Einreihung - Unterposition 8208 20

Messer und Schneidklingen für Holzbearbeitungsmaschinen der Unterposition 8208 20 können EU-Handelsschutzmaßnahmen unterliegen. Importeure sollten in der TARIC-Datenbank prüfen, ob für den spezifischen 10-stelligen TARIC-Code und das Ursprungsland Antidumping- oder Ausgleichsmaßnahmen in Kraft sind, da diese sich regelmäßig ändern können. Die EU hat Antidumpingverfahren für Hartmetallplatten und Schneidwerkzeuge aus China mehrfach durchgeführt - der aktuelle Status muss vor jeder Einfuhr sorgfältig geprüft werden. Einfuhren aus Russland und Weißrussland unterliegen EU-Sanktionen, die Einfuhren vieler Kategorien von Industriegütern erheblich einschränken oder vollständig verbieten. Präferenzzollsätze können im Rahmen von EU-Freihandelsabkommen mit Südkorea, Japan (JEFTA), Kanada (CETA), dem Vereinigten Königreich und anderen Partnern bei Erfüllung der Ursprungsregeln in Anspruch genommen werden. Der erforderliche Ursprungsnachweis ist eine EUR.1-Warenverkehrsbescheinigung, eine Erklärung auf der Rechnung bis zum geltenden Schwellenwert oder eine Erklärung eines im REX-System registrierten Ausführers. Bei Einreihungszweifeln zwischen Unterposition 8208 20 und anderen Unterpositionen der Position 8208 oder Position 8207 wird eine Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde empfohlen. Alle aktuellen Handelsmaßnahmen sind im TARIC-System der Europäischen Kommission veröffentlicht.

Messer für Holzmaschinen - Sicherheitsanforderungen und Einreihung

Der KN-Code 8208 20 umfasst Messer für Holzmaschinen für industrielle Anwendungen. Maschinenmesser müssen EN-ISO-Normen für Härte, Verschleißfestigkeit und Sicherheit erfüllen. Die Einreihung richtet sich nach dem Maschinentyp - Messer für Landmaschinen, Holzbearbeitungs- oder Metallbearbeitungsmaschinen haben eigene Unterpositionen.

Häufig gestellte Fragen

Fallen Hobelmesser für die Holzbearbeitung unter Unterposition 8208 20 oder Position 8207?
Hobel- und Fräsmesser für Holzbearbeitungsmaschinen werden in die Unterposition 8208 20 eingereiht, nicht in Position 8207. Position 8207 gilt für auswechselbare Werkzeuge für Werkzeugmaschinen, die durch spanabhebende Bearbeitung arbeiten, wie Bohrer, Schaftfräser und Drehplatten. Gerade Hobelmesser und Klingen für Abricht- und Dickenhobelmaschinen schneiden hingegen durch eine Vorschubbewegung, was dem Anwendungsbereich der Position 8208 entspricht. Das maßgebliche Einreihungskriterium ist das Arbeitsprinzip des Werkzeugs, nicht die Maschine selbst. Auswechselbare Hartmetallwendeplatten für Fräsköpfe in der Holzbearbeitung können eine individuelle Analyse erfordern - bei Zweifeln wird eine vZTA empfohlen.
Welche technischen Normen gelten für in die EU eingeführte Holzbearbeitungsmesser?
Messer und Klingen für Holzbearbeitungsmaschinen unterliegen als eigenständige Erzeugnisse keiner obligatorischen CE-Zertifizierung, müssen jedoch die allgemeinen Produktsicherheitsanforderungen der Verordnung (EU) 2023/988 erfüllen. Die Maschinen, für die die Klingen bestimmt sind, fallen unter die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 - der Maschinenhersteller ist für die Festlegung geeigneter Klingenparameter, Werkstoffgüten und Sicherheitsabstände verantwortlich. Hartmetallklingen unterliegen zudem der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 hinsichtlich beschränkter gefährlicher Stoffe. Geometrische Parameter wie Stahlgüte, Schneidenwinkel, Axialschlag und Klingenabmessungen sollten durch die technische Spezifikation oder das Datenblatt des Herstellers belegt werden.
Wie ist der Ursprung von Holzbearbeitungsmessern (8208 20) bei der Einfuhr in die EU nachzuweisen?
Zur Inanspruchnahme eines Präferenzzollsatzes bei der Einfuhr von Messern der Unterposition 8208 20 ist ein gültiger Ursprungsnachweis erforderlich: eine EUR.1-Warenverkehrsbescheinigung, ausgestellt vom Ausführer oder der Zollbehörde des Ausfuhrlandes, eine Erklärung auf der Rechnung für Sendungen bis zum geltenden Schwellenwert (in der Regel 6.000 EUR) oder eine Erklärung eines im REX-System registrierten Ausführers. Die in jedem Freihandelsabkommen festgelegten Kumulierungs- und Verarbeitungsregeln müssen erfüllt sein, damit das Messer als Ursprungserzeugnis des betreffenden Landes anerkannt wird. Aktuelle Wertgrenzen und spezifische Ursprungsregeln sind im Wortlaut des jeweiligen Freihandelsabkommens oder im EU-Amtsblatt nachzuprüfen.
Wie werden Messer für Holzmaschinen KN 8208 20 eingereiht?
Die Einreihung von Maschinenmessern KN 8208 20 richtet sich nach dem Maschinentyp, für den sie bestimmt sind. Entscheidend ist der Verwendungszweck, nicht das Material. Eine vZTA kann Rechtssicherheit schaffen.