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82041200
WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECK, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLENHandwerkzeuge zum Schrauben (einschl. Drehmomentschluessel, aber ohne Gewindeschneidkluppen); auswechselbare Steckschluesseleinsaetze, auch mit Griffen

Handwerkzeuge zum Schrauben (einschl. Drehmomentschluessel, aber ohne Gewindeschneidkluppen); auswechselbare Steckschluesseleinsaetze, auch mit Griffen, hand-operated spanners und wrenches, adjustable

EU-Regelzollsatz
1.7%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
13 Dok.
X844Y719Y745X834X840Y708+7
Standardsatze
Gilt fürArtSatzBedingungenVerordnung
ERGA OMNESThird country duty1.7%-R2261/98
Praferenzen
ERGA OMNES 0%ERGA OMNES 0%AD 0%AL 0%BA 0%CA 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%EUCA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP 0%GSP+ 0%IL 0%JO 0%JP 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%ME 0%MK 0%MX 0%NZ 0%PE 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SG 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%UA 0%VN 0%WS 0%XC 0%XK 0%XL 0%XS 0%ZA 0%
Hinweise
TM5101. Customs duties shall be suspended in respect of goods intended for incorporation in the ships, boats or other vessels classified at the following CN codes 8901 10 10; 8901 20 10; 8901 30 10; 8901 90 10; 8902 00 10; 8903 91 10; 8903 92 10; 8904 00 10; 8904 00 91; 8905 10 10; 8905 90 10; 8906 10 00; 8906 90 10 for the purposes of their construction, repair, maintenance or conversion, and in respect of goods intended for fitting to or equipping such ships, boats or other vessels.2. Customs duties shall be suspended in respect of:(a) goods intended for incorporation in drilling or production platforms:(1) fixed, of subheading ex 8430 49, operating in or outside the territorial sea of Member States, or(2) floating or submersible, of subheading 8905 20, for the purposes of their construction, repair, maintenance or conversion, and in respect of goods intended for equipping the said platforms.(b) tubes, pipes, cables and their connection pieces, linking these drilling or production platforms to the mainland.
EU003According to The Special Provisions of Section II (A) (3) of the Preliminary Provisions of the Combined Nomenclature the suspension of customs duties for goods for certain categories of ships, boats and other vessels and for drilling or production platforms shall be subject to conditions laid down in the relevant provisions of the European Union with a view to customs control of the use of such goods.
CD333The autonomous Common Customs Tariff duties laid down in Regulation (EEC) No 2658/87 for parts, components and other goods of a kind to be incorporated in or used for aircraft and parts thereof in the course of their manufacture, repair, maintenance, rebuilding, modification or conversion is suspended.In order to benefit from the suspension, the declarant shall present to the customs authorities an Authorised Release Certificate — EASA Form 1, as set out in Appendix I to Annex I to Regulation (EU) No 748/2012, or an equivalent certificate.The certificates which are deemed to be equivalent to Authorised Release Certificates are listed in Annex II to the Regulation (EU) 2018/1517.
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD727Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of an origin declaration stating the European Union origin of the goods, in the context of the Canada-European Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA).
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
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Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

CZgold00-04/01

Adjustable oil filter wrench with chain

MetallGRI 1GRI 6
CZgold00-04/01

Universal oil filter wrench with adjustable jaw

unedles MetallGRI 1GRI 6
DEgold036/23-1

Oil filter wrench with adjustable steel band

StahlGRI 1GRI 6
CZgold00-04/01

Steel body of adjustable hand wrench

StahlGRI 1GRI 6
CZgold00-04/01

Steel jaws for adjustable wrench

StahlGRI 1GRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Einreihung und Warenumfang der Unterposition 8204 12 - nicht verstellbare Schlüssel

Unterposition 8204 12 der Kombinierten Nomenklatur erfasst nicht verstellbare Handschraubenschlüssel, deren Maulweite oder Profilquerschnitt fest ist und vom Benutzer nicht verändert werden kann. Zu dieser Gruppe gehören einseitige und doppelseitige Maulschlüssel (offene Schlüssel), Ringschlüssel mit geschlossenem Sechs- oder Zwölfkantprofil, Kombischlüssel (auf einer Seite Maul, auf der anderen Seite Ring), feste Steckschlüssel sowie Inbusschlüssel (Sechskantstiftschlüssel, Torx-Schlüssel und Spline-Schlüssel), die von Hand ohne Antriebswerkzeug eingesetzt werden. Allen Werkzeugen dieser Unterposition gemeinsam ist, dass sie auf eine Mutter oder einen Schraubenkopf einer genau bestimmten Größe passen und keinerlei Verstellmechanismus aufweisen. Die Abgrenzung zu Unterposition 8204 11 (nicht selbsteinstellende verstellbare Schraubenschlüssel) beruht genau auf dem Fehlen eines solchen Verstellmechanismus. L- und T-förmige Inbusschlüsselsätze werden hier eingereiht, sofern sie ausschließlich von Hand betätigt werden. Schlüssel mit auswechselbaren Steckköpfen mit Vierkantantrieb werden unter Unterposition 8204 20 eingereiht. Kraftbetriebene Werkzeuge - elektrisch oder pneumatisch - fallen unter Kapitel 84 oder 85. Die Einreihung erfolgt auf Grundlage der Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der KN sowie der Anmerkungen zu Kapitel 82 und der Erläuterungen des HS zu Position 82.04.

Einfuhrvoraussetzungen und Regelungen für nicht verstellbare Schlüssel 8204 12

Die Einfuhr nicht verstellbarer Handschraubenschlüssel der Unterposition 8204 12 in die Europäische Union unterliegt dem Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Der Einführer muss eine gültige EORI-Nummer besitzen und eine Zollanmeldung mit dem richtigen CN-Code abgeben. Erforderliche Einfuhrdokumente umfassen eine Handelsrechnung mit einer detaillierten Warenbeschreibung (Schlüsseltyp, Größe, Werkstoff), ein Transportdokument (CMR, Konnossement oder Luftfrachtbrief), die technische Spezifikation des Herstellers sowie einen Ursprungsnachweis, wenn der Einführer präferenzielle Zollsätze aus EU-Freihandelsabkommen in Anspruch nehmen möchte. Handschraubenschlüssel, die auf dem EU-Markt in den Verkehr gebracht werden, müssen die allgemeinen Produktsicherheitsanforderungen der Verordnung (EU) 2023/988 erfüllen. Der Hersteller oder Einführer ist dafür verantwortlich, dass das Produkt keine Gefahr für den Benutzer darstellt und dass die technische Dokumentation den Marktüberwachungsbehörden zur Verfügung steht. Bei beruflicher Verwendung als Arbeitsmittel findet die Richtlinie 2009/104/EG über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz Anwendung. Schlüssel für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen können eine ATEX-Zertifizierung gemäß Richtlinie 2014/34/EU erfordern. Waren des Kapitels 82 unterliegen nicht dem CBAM-Mechanismus. Aktuelle MFN-Zollsätze, Präferenzzollsätze und alle Handelsmaßnahmen sind im TARIC-System der Europäischen Kommission zu überprüfen.

Handelsschutzmaßnahmen und Zollpräferenzen für Schraubenschlüssel 8204 12

Die Einfuhr nicht verstellbarer Handschraubenschlüssel der Unterposition 8204 12 kann EU-Handelsschutzmaßnahmen unterliegen. Handwerkzeuge und Stahlwerkzeuge mit Ursprung in China waren historisch Gegenstand von EU-Antidumpingverfahren im Rahmen von Kapitel 82 - Einführer müssen stets in der TARIC-Datenbank prüfen, ob für die Unterposition 8204 12 und den jeweiligen Ursprungslandscode derzeit Antidumping- oder Ausgleichszölle aktiv sind. Schutzmaßnahmen auf Stahlerzeugnisse im Rahmen des TRQ-Systems können Kategorien von Handwerkzeugen aus Kapitel 82 erfassen - der aktuelle Stand der Quartalskontingente ist zu prüfen. Die Einfuhr aus Russland und Belarus unterliegt den EU-Sanktionsbeschränkungen. Präferenzzollsätze können im Rahmen von EU-Freihandelsabkommen, u.a. mit Japan (JEFTA), der Republik Korea, Kanada (CETA), Vietnam (EVFTA) und der Ukraine sowie im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS/APS+) für Entwicklungsländer verfügbar sein. Die Inanspruchnahme von Präferenzen setzt die Einhaltung der Ursprungsregeln und die Vorlage eines gültigen Ursprungsnachweises (EUR.1-Warenverkehrsbescheinigung, Ursprungserklärung auf der Rechnung oder REX-Registrierung) voraus. Die Gesamtimportkosten umfassen Zoll, MwSt. und sonstige Abgaben. Alle aktuellen Handelsmaßnahmen sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission abrufbar.

Werkstoffe und Stahlsorten für nicht verstellbare Schlüssel in der EU

Der KN-Code 8204 12 umfasst nicht verstellbare Schlüssel aus unedlen Metallen. Handwerkzeuge für den EU-Markt müssen die harmonisierten EN-ISO-Normen für Sicherheit und Ergonomie erfüllen. Die TARIC-Zollsätze hängen vom Ursprungsland ab, Präferenzzölle können im Rahmen von EU-Handelsabkommen gelten. Bei der ATLAS-Anmeldung sind Handelsrechnung, Ursprungszeugnis und Konformitätserklärung vorzulegen.

Häufig gestellte Fragen

Wie unterscheidet man Schlüssel 8204 12 von verstellbaren Schlüsseln 8204 11?
Das Einreihungskriterium ist das Vorhandensein oder Fehlen eines Maulverstellmechanismus. Unterposition 8204 12 erfasst nicht verstellbare Schlüssel - Maulschlüssel, Ringschlüssel, Inbusschlüssel und ähnliche -, deren Arbeitsprofil fest ist und einer bestimmten Mutter- oder Schraubengröße entspricht. Unterposition 8204 11 erfasst nicht selbsteinstellende verstellbare Schlüssel, bei denen der Benutzer die Maulweite vor der Benutzung durch Drehen einer Einstellschraube oder Betätigen eines anderen Verstellmechanismus manuell einstellt. L- und T-förmige Inbusschlüsselsätze werden unter 8204 12 eingereiht. Bei Zweifelsfällen wird die Einholung einer Verbindlichen Zolltarifauskunft (VZTA) empfohlen. Aktuelle Zollsätze sind im TARIC-System zu überprüfen.
Welche Einfuhrdokumente sind für nicht verstellbare Schraubenschlüssel erforderlich?
Die Einfuhr von Schlüsseln der Unterposition 8204 12 erfordert eine Handelsrechnung mit Beschreibung des Schlüsseltyps (Maulschlüssel, Ringschlüssel, Inbusschlüssel), Größen und Werkstoff, ein Transportdokument (CMR, Konnossement oder Luftfrachtbrief) sowie die EORI-Nummer des Einführers. Die technische Spezifikation des Herstellers erleichtert die zolltarifliche Einreihung. Ein Ursprungsnachweis (EUR.1, Erklärung auf der Rechnung oder REX-Eintrag) ist erforderlich, um Präferenzzollsätze aus EU-Freihandelsabkommen in Anspruch zu nehmen. Produktsicherheitsunterlagen können von Marktüberwachungsbehörden verlangt werden. Aktuelle Anforderungen und Zollsätze sind im TARIC der Europäischen Kommission zu überprüfen.
Unterliegen nicht verstellbare Handschraubenschlüssel aus China Antidumpingzöllen?
Handschraubenschlüssel und Stahlwerkzeuge aus China können EU-Antidumping- oder Ausgleichsmaßnahmen unterliegen, die für Handwerkzeuge des Kapitels 82 gelten. Die Höhe etwaiger zusätzlicher Zölle hängt von den derzeit geltenden Verordnungen des Rates der EU und dem individuellen Status des ausführenden Herstellers ab. Auch Stahlschutzmaßnahmen im Rahmen des TRQ-Systems können Anwendung finden. Vor Aufgabe einer Importbestellung muss der aktuelle Stand der Handelsmaßnahmen für die Unterposition 8204 12 und den Ursprungslandscode unbedingt in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission überprüft werden.
Welche Normen müssen nicht verstellbare Schlüssel KN 8204 12 erfüllen?
nicht verstellbare Schlüssel KN 8204 12 müssen den EN-ISO-Normen für Handwerkzeugsicherheit entsprechen. Eine Konformitätserklärung des Herstellers ist erforderlich, isolierte Werkzeuge müssen zusätzlich VDE-Normen erfüllen.