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82042000
WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECK, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLENHandwerkzeuge zum Schrauben (einschl. Drehmomentschluessel, aber ohne Gewindeschneidkluppen); auswechselbare Steckschluesseleinsaetze, auch mit Griffen

Handwerkzeuge zum Schrauben (einschl. Drehmomentschluessel, aber ohne Gewindeschneidkluppen); auswechselbare Steckschluesseleinsaetze, auch mit Griffen, interchangeable spanner sockets, mit oder without handles

EU-Regelzollsatz
1.7%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
13 Dok.
X844Y719Y745X834X840Y708+7
Standardsatze
Gilt fürArtSatzBedingungenVerordnung
ERGA OMNESThird country duty1.7%-R2261/98
Praferenzen
ERGA OMNES 0%ERGA OMNES 0%AD 0%AL 0%BA 0%CA 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%EUCA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP 0%GSP+ 0%IL 0%JO 0%JP 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%ME 0%MK 0%MX 0%NZ 0%PE 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SG 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%UA 0%VN 0%WS 0%XC 0%XK 0%XL 0%XS 0%ZA 0%
Hinweise
TM5101. Customs duties shall be suspended in respect of goods intended for incorporation in the ships, boats or other vessels classified at the following CN codes 8901 10 10; 8901 20 10; 8901 30 10; 8901 90 10; 8902 00 10; 8903 91 10; 8903 92 10; 8904 00 10; 8904 00 91; 8905 10 10; 8905 90 10; 8906 10 00; 8906 90 10 for the purposes of their construction, repair, maintenance or conversion, and in respect of goods intended for fitting to or equipping such ships, boats or other vessels.2. Customs duties shall be suspended in respect of:(a) goods intended for incorporation in drilling or production platforms:(1) fixed, of subheading ex 8430 49, operating in or outside the territorial sea of Member States, or(2) floating or submersible, of subheading 8905 20, for the purposes of their construction, repair, maintenance or conversion, and in respect of goods intended for equipping the said platforms.(b) tubes, pipes, cables and their connection pieces, linking these drilling or production platforms to the mainland.
EU003According to The Special Provisions of Section II (A) (3) of the Preliminary Provisions of the Combined Nomenclature the suspension of customs duties for goods for certain categories of ships, boats and other vessels and for drilling or production platforms shall be subject to conditions laid down in the relevant provisions of the European Union with a view to customs control of the use of such goods.
CD333The autonomous Common Customs Tariff duties laid down in Regulation (EEC) No 2658/87 for parts, components and other goods of a kind to be incorporated in or used for aircraft and parts thereof in the course of their manufacture, repair, maintenance, rebuilding, modification or conversion is suspended.In order to benefit from the suspension, the declarant shall present to the customs authorities an Authorised Release Certificate — EASA Form 1, as set out in Appendix I to Annex I to Regulation (EU) No 748/2012, or an equivalent certificate.The certificates which are deemed to be equivalent to Authorised Release Certificates are listed in Annex II to the Regulation (EU) 2018/1517.
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD727Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of an origin declaration stating the European Union origin of the goods, in the context of the Canada-European Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA).
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
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Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

DEgold637/24-1

3-piece socket wrench set for alloy wheels

MetallGRI 1GRI 5aGRI 6
DEgold882/24-1

108-piece socket wrench set in plastic case

StahlGRI 1GRI 3bGRI 5aGRI 5bGRI 6
CZgold00-04/01

Set of 3 impact sockets for wheel rims

StahlGRI 1GRI 5aGRI 6
DEgold467/23-1

Wheel nut wrench with telescopic arm

StahlGRI 1GRI 6GRI 5b
DEsilver935/24-1

Oil service wrench set with socket bits

StahlGRI 1GRI 5aGRI 5bGRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Einreihung und Warenumfang der Unterposition 8204 20 - auswechselbare Einsätze

Unterposition 8204 20 der Kombinierten Nomenklatur erfasst auswechselbare Steckschlüsseleinsätze (Nüsse) und Zubehör, darunter Sechskant- und Zwölfkantnüsse in metrischen und zölligen Größen, Tiefen-Nüsse, Zündkerzennüsse, Bit-Nüsse für Schrauberbits mit Vierkantantrieb, Verlängerungen verschiedener Länge, Gelenkstücke (Kardangelenke), Vierkantadapter und Ratschenantriebe. Das entscheidende Einreihungsmerkmal ist die Auswechselbarkeit: Alle Waren dieser Unterposition sind als auswechselbare Elemente eines Steckschlüsselsystems mit Vierkantantrieb der Größe 1/4, 3/8, 1/2, 3/4 oder 1 Zoll konzipiert. Die Nüsse können aus Chrom-Vanadium-Stahl, Chrom-Molybdän-Stahl oder Werkzeugstahl gefertigt und wärmebehandelt sein. Die Abgrenzung zu Unterposition 8204 12 (nicht verstellbare Schraubenschlüssel) beruht auf der Auswechselbarkeit: Nüsse der Unterposition 8204 20 sind vom Antriebswerkzeug getrennt und werden über den Vierkantantrieb aufgesteckt. Nusskassetten, die zusammen mit einem Ratschenknarre als Garnitur verkauft werden, sind gemäß Allgemeiner Vorschrift 3b als Garnitur einzureihen. Kraftbetriebene Steckschlüsselwerkzeuge mit elektrischem oder pneumatischem Antrieb fallen unter Kapitel 84 oder 85.

Einfuhrvoraussetzungen und Regelungen für Steckschlüsseleinsätze 8204 20

Die Einfuhr auswechselbarer Steckschlüsseleinsätze und Zubehör der Unterposition 8204 20 in die Europäische Union unterliegt dem Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Der Einführer muss eine EORI-Nummer besitzen und eine Zollanmeldung mit dem richtigen CN-Code abgeben. Erforderliche Dokumente umfassen eine Handelsrechnung mit detaillierter Warenbezeichnung (Nusstyp, Vierkantgröße, Abmessungen in mm oder Zoll, Werkstoff), ein Transportdokument (CMR, Konnossement oder Luftfrachtbrief), die technische Spezifikation des Herstellers sowie einen Ursprungsnachweis bei Inanspruchnahme von Präferenzzollsätzen. Auf dem EU-Markt in Verkehr gebrachte Steckschlüsselnüsse und Zubehörteile müssen die allgemeinen Produktsicherheitsanforderungen der Verordnung (EU) 2023/988 erfüllen. Hersteller oder Einführer sind für die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen verantwortlich und müssen die technische Dokumentation den Marktüberwachungsbehörden zugänglich machen. Bei beruflicher Verwendung als Arbeitsmittel gilt die Richtlinie 2009/104/EG. Steckschlüsselnüsse für die Kraftfahrzeug- oder Luftfahrtindustrie können zusätzliche Qualitätsanforderungen nach Branchennormen unterliegen. Waren des Kapitels 82 unterliegen nicht dem CBAM-Mechanismus. Aktuelle Zollsätze und alle Handelsmaßnahmen sind im TARIC der Europäischen Kommission zu überprüfen.

Handelsschutzmaßnahmen und Präferenzen für Steckschlüsseleinsätze 8204 20

Die Einfuhr auswechselbarer Steckschlüsseleinsätze der Unterposition 8204 20 kann EU-Handelsschutzmaßnahmen unterliegen. Stahlwerkzeuge und Werkzeugzubehör aus China waren historisch Gegenstand von EU-Antidumpingverfahren im Rahmen von Kapitel 82 - Einführer sollten in der TARIC-Datenbank prüfen, ob für die Unterposition 8204 20 und den jeweiligen Ursprungslandscode derzeit Antidumping- oder Ausgleichszölle aktiv sind. Stahlschutzmaßnahmen im Rahmen des TRQ-Kontingentsystems können Stahlnüsse erfassen - der aktuelle Stand der Quartalskontingente ist zu überprüfen. Die Einfuhr aus Russland und Belarus unterliegt EU-Sanktionsbeschränkungen. Präferenzzollsätze können im Rahmen von EU-Freihandelsabkommen - u.a. mit Japan (JEFTA), der Republik Korea, Kanada (CETA), Vietnam (EVFTA) und der Ukraine - sowie im Rahmen des APS/APS+-Systems verfügbar sein. Die Inanspruchnahme von Präferenzen setzt die Einhaltung der Ursprungsregeln und die Vorlage eines gültigen Ursprungsnachweises (EUR.1, Erklärung auf der Rechnung oder REX-Registrierung) voraus. Die Gesamtimportkosten umfassen Zoll, Mehrwertsteuer und sonstige Abgaben. Alle aktuellen Handelsmaßnahmen sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission abrufbar.

Antriebssysteme für Steckschlüsseleinsätze in der EU

Der KN-Code 8204 20 umfasst Steckschlüsseleinsätze aus unedlen Metallen. Handwerkzeuge für den EU-Markt müssen die harmonisierten EN-ISO-Normen für Sicherheit und Ergonomie erfüllen. Die TARIC-Zollsätze hängen vom Ursprungsland ab, Präferenzzölle können im Rahmen von EU-Handelsabkommen gelten. Bei der ATLAS-Anmeldung sind Handelsrechnung, Ursprungszeugnis und Konformitätserklärung vorzulegen.

Häufig gestellte Fragen

Wie ist ein Nusskassetten-Set mit Ratsche einzureihen - 8204 12 oder 8204 20?
Garnituren aus Steckschlüsselnüssen zusammen mit einer Ratschenknarre, Verlängerungen und Gelenkstücken sind grundsätzlich unter Unterposition 8204 20 einzureihen, da die gesamte Funktionalität des Systems auf auswechselbaren Nüssen mit Vierkantantrieb beruht. Allgemeine Vorschrift 3b schreibt vor, dass Garnituren nach dem Bestandteil einzureihen sind, der ihnen ihren wesentlichen Charakter verleiht - ist dies das Steckschlüsselsystem, gilt Unterposition 8204 20. Enthält eine Garnitur ausschließlich feste Schraubenschlüssel ohne auswechselbare Nüsse, ist Unterposition 8204 12 maßgeblich. Bei Zweifeln wird die Einholung einer Verbindlichen Zolltarifauskunft (VZTA) empfohlen. Aktuelle Zollsätze sind im TARIC zu überprüfen.
Welche Einfuhrdokumente sind für auswechselbare Steckschlüsseleinsätze erforderlich?
Die Einfuhr von Nüssen und Zubehör der Unterposition 8204 20 erfordert eine Handelsrechnung mit Beschreibung der Nüsse (Typ, Vierkantgröße - 1/4, 3/8 oder 1/2 Zoll, Abmessungen in mm oder Zoll, Werkstoff), ein Transportdokument (CMR, Konnossement oder Luftfrachtbrief) sowie die EORI-Nummer des Einführers. Die Herstellerspezifikation ist für die zolltarifliche Einreihung hilfreich. Ein Ursprungsnachweis (EUR.1, Erklärung auf der Rechnung oder REX-Eintrag) ist für Präferenzzollsätze aus EU-Freihandelsabkommen erforderlich. Produktsicherheitsunterlagen können von Marktüberwachungsbehörden angefordert werden. Aktuelle Anforderungen und Zollsätze sind im TARIC zu überprüfen.
Unterliegen Steckschlüsselnüsse aus China Antidumpingzöllen?
Auswechselbare Steckschlüsselnüsse aus Stahl mit Ursprung in China können EU-Antidumping- oder Ausgleichsmaßnahmen unterliegen, die für Handwerkzeuge des Kapitels 82 gelten. Die Höhe etwaiger Zusatzzölle hängt von den derzeit geltenden Verordnungen des Rates der EU und dem individuellen Status des ausführenden Herstellers ab. Auch Stahlschutzmaßnahmen im Rahmen des TRQ-Systems können anwendbar sein. Vor Aufgabe einer Importbestellung muss der aktuelle Stand der Handelsmaßnahmen für die Unterposition 8204 20 und den Ursprungslandscode in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission überprüft werden.
Welche Normen müssen Steckschlüsseleinsätze KN 8204 20 erfüllen?
Steckschlüsseleinsätze KN 8204 20 müssen den EN-ISO-Normen für Handwerkzeugsicherheit entsprechen. Eine Konformitätserklärung des Herstellers ist erforderlich, isolierte Werkzeuge müssen zusätzlich VDE-Normen erfüllen.