Zum Hauptinhalt springen
82041100
WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECK, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLENHandwerkzeuge zum Schrauben (einschl. Drehmomentschluessel, aber ohne Gewindeschneidkluppen); auswechselbare Steckschluesseleinsaetze, auch mit Griffen

Handwerkzeuge zum Schrauben (einschl. Drehmomentschluessel, aber ohne Gewindeschneidkluppen); auswechselbare Steckschluesseleinsaetze, auch mit Griffen, hand-operated spanners und wrenches, non-adjustable

EU-Regelzollsatz
1.7%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
13 Dok.
X844Y719Y745X834X840Y708+7
Standardsatze
Gilt fürArtSatzBedingungenVerordnung
ERGA OMNESThird country duty1.7%-R2261/98
Praferenzen
ERGA OMNES 0%ERGA OMNES 0%AD 0%AL 0%BA 0%CA 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%EUCA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP 0%GSP+ 0%IL 0%JO 0%JP 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%ME 0%MK 0%MX 0%NZ 0%PE 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SG 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%UA 0%VN 0%WS 0%XC 0%XK 0%XL 0%XS 0%ZA 0%
Hinweise
TM5101. Customs duties shall be suspended in respect of goods intended for incorporation in the ships, boats or other vessels classified at the following CN codes 8901 10 10; 8901 20 10; 8901 30 10; 8901 90 10; 8902 00 10; 8903 91 10; 8903 92 10; 8904 00 10; 8904 00 91; 8905 10 10; 8905 90 10; 8906 10 00; 8906 90 10 for the purposes of their construction, repair, maintenance or conversion, and in respect of goods intended for fitting to or equipping such ships, boats or other vessels.2. Customs duties shall be suspended in respect of:(a) goods intended for incorporation in drilling or production platforms:(1) fixed, of subheading ex 8430 49, operating in or outside the territorial sea of Member States, or(2) floating or submersible, of subheading 8905 20, for the purposes of their construction, repair, maintenance or conversion, and in respect of goods intended for equipping the said platforms.(b) tubes, pipes, cables and their connection pieces, linking these drilling or production platforms to the mainland.
EU003According to The Special Provisions of Section II (A) (3) of the Preliminary Provisions of the Combined Nomenclature the suspension of customs duties for goods for certain categories of ships, boats and other vessels and for drilling or production platforms shall be subject to conditions laid down in the relevant provisions of the European Union with a view to customs control of the use of such goods.
CD333The autonomous Common Customs Tariff duties laid down in Regulation (EEC) No 2658/87 for parts, components and other goods of a kind to be incorporated in or used for aircraft and parts thereof in the course of their manufacture, repair, maintenance, rebuilding, modification or conversion is suspended.In order to benefit from the suspension, the declarant shall present to the customs authorities an Authorised Release Certificate — EASA Form 1, as set out in Appendix I to Annex I to Regulation (EU) No 748/2012, or an equivalent certificate.The certificates which are deemed to be equivalent to Authorised Release Certificates are listed in Annex II to the Regulation (EU) 2018/1517.
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD727Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of an origin declaration stating the European Union origin of the goods, in the context of the Canada-European Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA).
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
5

Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

DEgold827/24-1

Bone wrench for hex bolts, zinc-plated

unedles MetallGRI 1GRI 5bGRI 6
DEgold568/24-1

L-shaped hex key for cutting tool holders

StahlGRI 1GRI 6
DEsilver551/25-1

13-piece L-shaped hex key set

StahlGRI 1GRI 5aGRI 5bGRI 6
FRgold24-02336

Steel hand wrench for umbrella crank block

StahlGRI 1GRI 6
DEgold691/25-1

Torque wrench, steel, 5-25 Nm, 280mm

StahlGRI 1GRI 5aGRI 5bGRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Einreihung und Umfang der Unterposition 8204 11 - verstellbare Handschlüssel

Unterposition 8204 11 der Kombinierten Nomenklatur umfasst nicht selbsteinstellende handbetätigte Schraubenschlüssel, d.h. Schlüssel, bei denen die Maulweite vor der Verwendung durch eine Schraube, eine Riffelverzahnung oder einen ähnlichen Mechanismus manuell eingestellt werden muss. Typische Vertreter sind der verstellbare Schraubenschlüssel (Engländer, Franzose, Universalschlüssel), der Einmaulschlüssel mit verstellbarem Schiebebacken und Schneckentrieb sowie der Wasserpumpenzangen-Schlüssel für Rohrleitungsarbeiten und Sanitärmontagen. Diese Werkzeuge werden aus legiertem oder Chrom-Vanadium-Stahl gefertigt, der hohen Torsions-, Biege- und Schlagbeanspruchungen bei großen Anzugsmomenten standhält. Oberflächen werden häufig verchromt oder phosphatiert, um Korrosionsbeständigkeit und Griffigkeit zu verbessern. Die Abgrenzung zur Unterposition 8204 12 (selbsteinstellende Schraubenschlüssel) erfolgt anhand des Einstellmechanismus: Bei Unterposition 8204 11 stellt der Nutzer die Maulweite manuell ein, bevor das Werkzeug am Befestigungselement angesetzt wird, während selbsteinstellende Schlüssel ihre Backen während des Anziehens oder Lösens automatisch anpassen. Von Unterposition 8204 20 (Steckschlüssel und Zubehör) unterscheidet sie das Fehlen austauschbarer Stecknüsse. Motorisch angetriebene Schraubenschlüssel sind in Kapitel 84 einzureihen. Die Einreihung erfolgt gemäß den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der KN und den Anmerkungen zu Kapitel 82 sowie den HS-Erläuterungen zur Position 82.04.

Einfuhranforderungen und Vorschriften für verstellbare Schraubenschlüssel 8204 11

Die Einfuhr handbetätigter verstellbarer Schraubenschlüssel der Unterposition 8204 11 in die Europäische Union unterliegt dem Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Der Einführer muss eine EORI-Nummer besitzen und eine Zollanmeldung mit dem richtigen KN-Code 8204 11 abgeben. Erforderliche Unterlagen sind eine Handelsrechnung mit Produktbeschreibung (Schlüsseltyp, Einstellbereich der Maulweite, Werkstoff, Gesamtlänge), ein Beförderungsdokument (CMR, B/L oder AWB), die Herstellerspezifikation sowie ein Ursprungsnachweis für Präferenzzollsätze. Verstellbare Schraubenschlüssel für den Einzelhandel oder gewerbliche Nutzung in der EU müssen die allgemeinen Produktsicherheitsanforderungen der Verordnung (EU) 2023/988 (Allgemeine Produktsicherheitsverordnung) erfüllen; Hersteller oder Einführer muss die Sicherheit sicherstellen und die technische Dokumentation für Marktüberwachungsbehörden bereithalten. Bei gewerblicher Nutzung als Arbeitsmittel gilt die Richtlinie 2009/104/EG. Für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen - etwa in der Chemie-, Öl- oder Gasbranche - kann eine ATEX-Zertifizierung nach Richtlinie 2014/34/EU erforderlich sein; in diesem Fall müssen Schlüssel aus funkenfreiem Material (z.B. Beryllium-Kupfer) gefertigt sein. Werkzeuge des Kapitels 82 unterliegen nicht dem CBAM-Mechanismus. Aktuelle MFN-Zollsätze, Präferenzzollsätze und Handelsmaßnahmen sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen.

Handelsschutzmaßnahmen und Präferenzen für verstellbare Schraubenschlüssel 8204 11

Die Einfuhr handbetätigter verstellbarer Schraubenschlüssel der Unterposition 8204 11 kann EU-Handelsschutzmaßnahmen unterliegen. Stahl-Handschraubenschlüssel aus China waren historisch Gegenstand von EU-Antidumpingverfahren - der Einführer muss stets in der TARIC-Datenbank prüfen, ob für Unterposition 8204 11 und den Ursprungsländercode aktive Antidumping- oder Ausgleichszölle bestehen. Die Höhe der Antidumpingzölle ist abhängig vom individuellen Status des ausführenden Herstellers; manche Exporteure profitieren von niedrigeren Individualsätzen. Stahlschutzmaßnahmen im Rahmen des TRQ-Systems (Zollkontingente) können Kategorien von Handwerkzeugen aus Kapitel 82 betreffen - der aktuelle Stand der Quartalskontingente und deren Ausschöpfungsgrad ist vor der Einfuhr zu prüfen. Einfuhren aus Russland und Belarus unterliegen den Einfuhrverboten aus den EU-Sanktionspaketen. Präferenzzollsätze können im Rahmen von EU-Freihandelsabkommen mit Japan (JEFTA), der Republik Korea, Kanada (CETA), Vietnam (EVFTA) und der Ukraine sowie unter dem APS/GSP+ für Entwicklungsländer verfügbar sein. Für Präferenzen müssen die jeweiligen Ursprungsregeln erfüllt und eine EUR.1-Warenverkehrsbescheinigung, eine Rechnungserklärung eines ermächtigten Ausführers oder ein REX-Nachweis vorgelegt werden. Gesamteinfuhrkosten umfassen Zoll, Einfuhrumsatzsteuer (in Deutschland 19%) und sonstige Abgaben. Handelsmaßnahmenstatus ist stets in TARIC der Europäischen Kommission zu prüfen.

DIN- und ISO-Normen für verstellbare Schraubenschlüssel in der EU

Der KN-Code 8204 11 umfasst verstellbare Schraubenschlüssel aus unedlen Metallen. Handwerkzeuge für den EU-Markt müssen die harmonisierten EN-ISO-Normen für Sicherheit und Ergonomie erfüllen. Die TARIC-Zollsätze hängen vom Ursprungsland ab, Präferenzzölle können im Rahmen von EU-Handelsabkommen gelten. Bei der ATLAS-Anmeldung sind Handelsrechnung, Ursprungszeugnis und Konformitätserklärung vorzulegen.

Häufig gestellte Fragen

Wie unterscheide ich einen nicht selbsteinstellenden Schlüssel 8204 11 von einem selbsteinstellenden 8204 12?
Das Einreihungsmerkmal ist der Backeneinstellmechanismus. Unterposition 8204 11 umfasst Schraubenschlüssel, bei denen der Nutzer die Maulweite mit einer Schraube, einem Riffelrad oder ähnlichen Mitteln manuell einstellt, bevor das Werkzeug am Befestigungselement angesetzt wird - das sind nicht selbsteinstellende Schlüssel. Unterposition 8204 12 umfasst Schlüssel, deren Backen sich beim Anziehen oder Lösen automatisch an das Befestigungselement anpassen, ohne vorherige manuelle Einstellung. Bei Unklarheiten über den Mechanismus des einzuführenden Produkts empfiehlt sich eine Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA). Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank zu prüfen.
Welche Dokumente sind für die Einfuhr von verstellbaren Schraubenschlüsseln in die EU erforderlich?
Für die Einfuhr von Schraubenschlüsseln der Unterposition 8204 11 sind folgende Unterlagen erforderlich: Handelsrechnung mit Produktbeschreibung (Schlüsseltyp, Einstellbereich der Maulweite, Werkstoff, Grifflänge), Beförderungsdokument (CMR, B/L oder AWB), EORI-Nummer des Einführers sowie die Herstellerspezifikation mit technischen Kennwerten. Ein Ursprungsnachweis (EUR.1-Warenverkehrsbescheinigung, Rechnungserklärung eines ermächtigten Ausführers oder REX-Nachweis) ist für die Inanspruchnahme von Präferenzzollsätzen im Rahmen von EU-Freihandelsabkommen zwingend erforderlich. Je nach Zielmarkt kann eine Produktsicherheitsdokumentation gemäß Verordnung (EU) 2023/988 verlangt werden. Aktuelle Anforderungen und Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen.
Können Einfuhren verstellbarer Schraubenschlüssel aus China EU-Antidumpingzöllen unterliegen?
Stahl-Handwerkzeuge aus China, einschließlich verstellbarer Schraubenschlüssel der Unterposition 8204 11, können EU-Antidumping- oder Ausgleichsmaßnahmen unterliegen, die auf Handwerkzeuge des Kapitels 82 anwendbar sind. Die Höhe etwaiger Zusatzzölle hängt von den jeweils geltenden Ratsverordnungen und dem individuellen Status des ausführenden Herstellers ab - bestimmte Exporteure können niedrigere Individualsätze in Anspruch nehmen. TRQ-Stahlschutzmaßnahmen können ebenfalls für bestimmte Produktkategorien gelten, sodass Einfuhren über das Quartalskontingent hinaus zusätzlichen Zöllen unterliegen. Einfuhren aus Russland und Belarus sind aufgrund der EU-Sanktionen verboten. Vor Aufgabe eines Importauftrags ist der aktuelle Status aller Handelsmaßnahmen für Unterposition 8204 11 und das Ursprungsland stets in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen.
Welche Normen müssen verstellbare Schraubenschlüssel KN 8204 11 erfüllen?
verstellbare Schraubenschlüssel KN 8204 11 müssen den EN-ISO-Normen für Handwerkzeugsicherheit entsprechen. Eine Konformitätserklärung des Herstellers ist erforderlich, isolierte Werkzeuge müssen zusätzlich VDE-Normen erfüllen.