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82016000
WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECK, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLENspades, shovels, mattocks, picks, hoes, forks und rakes; axes, billhooks und similar hewing tools; secateurs und pruners aus jedes kind; scythes, sickles, hay knives, hedge shears, timber wedges und andere tools aus einem kind used in agriculture, horticulture oder forestry

spades, shovels, mattocks, picks, hoes, forks und rakes; axes, billhooks und similar hewing tools; secateurs und pruners aus jedes kind; scythes, sickles, hay knives, hedge shears, timber wedges und andere tools aus einem kind used in agriculture, horticulture oder forestry, hedge shears, two-handed pruning shears und similar two-handed shears

EU-Regelzollsatz
1.7%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
6 Dok.
N954U045U078U079Y997Y984
Standardsatze
Gilt fürArtSatzBedingungenVerordnung
ERGA OMNESThird country duty1.7%-R2261/98
Praferenzen
AD 0%AL 0%BA 0%CA 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%EUCA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP 0%GSP+ 0%IL 0%JO 0%JP 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%ME 0%MK 0%MX 0%NZ 0%PE 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SG 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%UA 0%VN 0%WS 0%XC 0%XK 0%XL 0%XS 0%ZA 0%
Hinweise
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD727Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of an origin declaration stating the European Union origin of the goods, in the context of the Canada-European Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA).
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
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Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

PLgold5-001497

Telescopic garden shears for hedges and shrubs

StahlGRI 1GRI 5bGRI 6
PLgold5-001506

Telescopic two-handed pruning shears

StahlGRI 1GRI 5bGRI 6
PLgold5-001514

Two-handed anvil pruner for dry wood

StahlGRI 1GRI 5bGRI 6
PLgold5-001308

Telescopic garden shears for hedges

StahlGRI 1GRI 5bGRI 6
PLgold5-000442

Two-handed telescopic pruning shear

StahlGRI 1GRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Einreihung und Geltungsbereich der Unterposition 8201 60

Unterposition 8201 60 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Heckenscheren, zweihändige Astscheren und ähnliche Schneidwerkzeuge, die den beidhändigen Einsatz erfordern. Es handelt sich um Werkzeuge mit langen Klingen und ausgedehnten Griffen für den beidhändigen Betrieb, die zum Schneiden von Hecken, Sträuchern und Ästen mit einem größeren Durchmesser als bei einhandigen Gartenscheren vorgesehen sind. Dazu gehören Langklingenscheren zum Ausgleichen von Hecken, langgestielte Astscheren mit Kreuzgriff sowie Schneidwerkzeuge mit Zahnradübersetzung für dickere Triebe und hartholzige Sträucher. Die Einreihung erfolgt gemäß den Allgemeinen Vorschriften (AV) der Kombinierten Nomenklatur, insbesondere AV 1 und 6. Grundlage der Einreihung sind beidhändiger Betrieb, Klingenkonstruktion und Verwendungszweck im Gartenbau und der Grünpflege. Diese Unterposition ist klar von einhandigen Gartenscheren (8201 50) und von elektrischen oder pneumatischen Heckenschneidern abzugrenzen, die außerhalb von Kapitel 82 in Positionen für Arbeitsmaschinen eingereiht werden. Bei echten Zweifeln an der korrekten Einreihung empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA). Kapitel 82 der KN erfasst Handwerkzeuge aus unedlen Metallen, wobei die spezifischen Einreihungskriterien der Unterposition durch Erläuterungen der Weltzollorganisation konkretisiert werden.

Einfuhranforderungen für Unterposition 8201 60

Die Einfuhr von Heckenscheren und zweihändigen Astscheren der Unterposition 8201 60 in die Europäische Union erfordert die Einhaltung des Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Der Einführer muss über eine EORI-Nummer verfügen und eine Zollanmeldung mit dem korrekten KN-Code über das AIS/IMPORT-System oder auf einem SAD-Formular abgeben. Die Zollanmeldung erfordert eine Handelsrechnung mit Produktbeschreibung, Stahlsorte und -güte der Klingen, Klingenlänge, Griffmaterial und Nettogewicht sowie ein Beförderungsdokument (CMR, B/L oder AWB). Verbraucherprodukte müssen die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit erfüllen und dauerhaft mit dem Hersteller oder bevollmächtigten Vertreter, Produktionsland und einer Gebrauchsanweisung mit Sicherheitshinweisen in der Sprache des Bestimmungslandes versehen sein. Einfuhren von Stahlgartenwerkzeug aus bestimmten Ländern können im Rahmen der EU-Stahlschutzmaßnahmen einer Registrierungs- oder Überwachungspflicht unterliegen. Ein Ursprungszeugnis ist für die Inanspruchnahme von Präferenzzollsätzen erforderlich. Aktuelle Handelsmaßnahmen und MFN-Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank zu überprüfen. Darüber hinaus sollten Einführer prüfen, ob besondere Anforderungen an die Kennzeichnung der Klingenmaterialien oder die Herkunftsbezeichnung der verwendeten Stähle nach nationalen Verbraucherschutzvorschriften bestehen.

Zollsätze und Handelsmaßnahmen für Unterposition 8201 60

MFN-Zollsätze für Heckenscheren und zweihändige Astscheren der Unterposition 8201 60 sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen, da sie durch neue Handelsmaßnahmen, Schutzmaßnahmenuntersuchungen oder renegozierte Präferenzabkommen geändert werden können. Präferenzzollsätze können im Rahmen von EU-Freihandelsabkommen verfügbar sein: CETA (Kanada), EU-Japan-WPA, EU-Südkorea-FHA, EU-UK-TCA sowie das APS für Entwicklungsländer. Die Einhaltung der jeweiligen Ursprungsregeln und die Vorlage eines gültigen Ursprungsnachweises (EUR.1-Bescheinigung, Rechnungserklärung oder REX) sind Voraussetzung. Einführer sollten in TARIC prüfen, ob für Waren aus bestimmten Ursprungsländern Antidumping- oder Ausgleichsmaßnahmen gelten, da diese die effektive Zollbelastung erheblich über den Standard-MFN-Satz hinaus erhöhen können. Stahlwerkzeuge aus bestimmten Drittländern können auch zusätzlichen Schutzmaßnahmen im Rahmen der EU-Stahlschutzverordnungen unterliegen. Einfuhren aus Russland und Belarus sind durch EU-Sanktionen eingeschränkt. Die MwSt wird bei der Einfuhr nach nationalem Satz erhoben. Alle aktuellen Zollsätze und Handelsmaßnahmen sind in TARIC zu überprüfen. Einführer sollten regelmäßig die Durchführungsverordnungen der Europäischen Kommission zu Stahlschutzmaßnahmen und Antidumpingverfahren überwachen, da diese sich auf die Gesamtimportkosten und die Wettbewerbsfähigkeit der eingeführten Produkte auswirken können.

Heckenscheren - Einfuhrvorschriften und EU-Normen

Der KN-Code 8201 60 umfasst Heckenscheren aus unedlen Metallen für Land-, Garten- und Forstwirtschaft. Die Einfuhr unterliegt den TARIC-Zollsätzen. Handwerkzeuge müssen die Sicherheitsanforderungen der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die harmonisierten EN-Normen erfüllen. Bei der ATLAS-Zollanmeldung sind Handelsrechnung, Ursprungszeugnis und Konformitätserklärung vorzulegen.

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst Unterposition 8201 60 des Zolltarifs und wie ist sie anzuwenden?
Unterposition 8201 60 erfasst Heckenscheren, zweihändige Astscheren und ähnliche Schneidwerkzeuge für den beidhändigen Betrieb im Gartenbau, darunter Langklingenscheren zum Ausgleichen von Hecken und Sträuchern sowie langgestielte Kreuzgriffscheren für dickere Äste. Elektrische oder pneumatische Heckenschneider werden nicht in dieser Unterposition eingereiht, sondern fallen unter Kapitel für Arbeitsmaschinen mit Antrieb. Maßgebliche Einreihungsmerkmale sind beidhändiger Betrieb und lange Klingen für Flächenschnitte. Einhandige Werkzeuge wie Gartenscheren fallen unter Unterposition 8201 50 und dürfen nicht mit 8201 60 verwechselt werden. Zollsätze und Handelsmaßnahmen sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen.
Welche Sicherheitsanforderungen gelten für in die EU eingeführte Heckenscheren?
In die EU für Verbraucher eingeführte Heckenscheren müssen die Anforderungen der Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit erfüllen, die die GPSD seit 2024 ersetzt hat und verbesserte Durchsetzungsmechanismen eingeführt hat. Das Produkt muss dauerhaft mit Angaben zum Hersteller oder bevollmächtigten EU-Vertreter und dem Produktionsland gekennzeichnet sein. Eine Gebrauchsanweisung und Sicherheitshinweise in der Landessprache des Bestimmungslandes sind erforderlich. Scharfe Werkzeuge sollten mit einer Klingenschutzhülle oder Scheide geliefert werden, die den Benutzer bei Lagerung und Transport schützt. Eine CE-Kennzeichnung ist für einfache, nicht angetriebene Handwerkzeuge nicht vorgeschrieben, obwohl Marktüberwachungsbehörden bei der Einfuhr Konformitätsprüfungen durchführen können. Aktuelle Anforderungen in TARIC und nationalen Produktsicherheitsvorschriften überprüfen.
Wie unterscheiden sich die Unterpositionen 8201 50 und 8201 60 bei der Zolltarifeinreihung?
Der entscheidende Unterschied zwischen den Unterpositionen 8201 50 und 8201 60 liegt in der Bedienungsweise und Werkzeugkonstruktion. Unterposition 8201 50 erfasst einhandige Werkzeuge - Gartenscheren und Blumenscheren mit kurzer Klinge und Federrückstellung, die in einer Faust gehalten werden. Unterposition 8201 60 erfasst zweihändige Werkzeuge - Heckenscheren mit langen Klingen und langen Kreuzgriffschäften. Bei Grenzfällen sind die tatsächliche Werkzeugkonstruktion, Klingenlänge und Grifflänge sowie der vom Hersteller angegebene Verwendungszweck maßgeblich. Eine fehlerhafte Einreihung kann zur Anwendung eines abweichenden Zollsatzes und einer zollamtlichen Nachforderung führen. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine vZTA. Zollsätze in TARIC verfügbar.
Welcher Zollsatz gilt für Heckenscheren KN 8201 60?
Der Zollsatz für Heckenscheren KN 8201 60 richtet sich nach dem Ursprungsland gemäß TARIC. Präferenzzölle können im Rahmen von EU-Handelsabkommen gelten. MFN-Satz und eventuelle Antidumping-Maßnahmen sind im TARIC nachprüfbar.