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82019000
WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECK, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLENspades, shovels, mattocks, picks, hoes, forks und rakes; axes, billhooks und similar hewing tools; secateurs und pruners aus jedes kind; scythes, sickles, hay knives, hedge shears, timber wedges und andere tools aus einem kind used in agriculture, horticulture oder forestry

spades, shovels, mattocks, picks, hoes, forks und rakes; axes, billhooks und similar hewing tools; secateurs und pruners aus jedes kind; scythes, sickles, hay knives, hedge shears, timber wedges und andere tools aus einem kind used in agriculture, horticulture oder forestry, andere hand tools aus einem kind used in agriculture, horticulture oder forestry

EU-Regelzollsatz
1.7%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
6 Dok.
N954U045U078U079Y997Y984
Standardsatze
Gilt fürArtSatzBedingungenVerordnung
ERGA OMNESThird country duty1.7%-R2261/98
Praferenzen
AD 0%AL 0%BA 0%CA 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%EUCA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP 0%GSP+ 0%IL 0%JO 0%JP 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%ME 0%MK 0%MX 0%NZ 0%PE 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SG 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%UA 0%VN 0%WS 0%XC 0%XK 0%XL 0%XS 0%ZA 0%
Hinweise
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD727Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of an origin declaration stating the European Union origin of the goods, in the context of the Canada-European Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA).
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
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Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

DEgold593/23-1

3-in-1 joint cleaner tool set

StahlGRI 1GRI 2aGRI 3bGRI 5bGRI 6
PLgold5-000351

Telescopic fruit picker with stainless steel blade

AluminiumGRI 1GRI 6
DEgold107/25-1

Joint scraper garden tool

unedles Metall (Stahl)GRI 1GRI 5bGRI 6
DEgold868/24-1

Log lifter tool for forestry

MetallGRI 1GRI 5bGRI 6
DEgold743/25-1

Garden fork tool with steel tines and rubber grip

StahlGRI 1GRI 3bGRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Einreihung und Geltungsbereich der Unterposition 8201 90

Unterposition 8201 90 der Kombinierten Nomenklatur umfasst sonstige Handwerkzeuge für Landwirtschaft, Gartenbau und Forstwirtschaft, die nicht in den vorangehenden Unterpositionen des Kapitels 82 aufgeführt sind. Dazu gehören unter anderem Heu- und Mistgabeln, Getreidesicheln, Wiesensensen, Gartenhacken, Rechen, Bodenbearbeitungsgeräte, Hippen und Erntewerkzeuge, die in Ackerbau, Gartenbau und Forstwirtschaft eingesetzt werden. Der Geltungsbereich dieser Unterposition ist residual - er erfasst alle land- und forstwirtschaftlichen Handwerkzeuge, die nicht ausdrücklich in früheren Unterpositionen eingereiht sind (z. B. 8201 10 für Spaten und Schaufeln, 8201 20 für Dungabeln oder 8201 30 für Spitzhacken und Äxte). Die Einreihung in Unterposition 8201 90 setzt voraus, dass das Werkzeug für Landwirtschaft, Gartenbau oder Forstwirtschaft bestimmt ist und unter keine der enumerativ genannten Unterpositionen des Kapitels 82 fällt. Die Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 6 bilden die Einreihungsgrundlage. Klingen können aus Kohlenstoff- oder legiertem Stahl bestehen, Stiele aus Holz, Metall oder Kunststoff. Motorisierte Ausführungen mit elektrischem, pneumatischem oder Verbrennungsantrieb werden außerhalb von Kapitel 82 eingereiht.

Einfuhranforderungen für Unterposition 8201 90

Die Einfuhr von land- und forstwirtschaftlichem Handwerkzeug der Unterposition 8201 90 in die Europäische Union erfordert die Einhaltung des Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Der Einführer muss über eine EORI-Nummer verfügen und eine korrekte Zollanmeldung über das AIS/IMPORT-System oder auf einem SAD-Formular abgeben. Erforderliche Unterlagen sind eine Handelsrechnung mit Angaben zur Werkzeugart, Klingen- und Stielmaterial sowie Produktionsland, ein Beförderungsdokument (CMR, B/L oder AWB) sowie eine Zollwertanmeldung. Ein Ursprungszeugnis ist für die Inanspruchnahme von Präferenzzollsätzen im Rahmen von EU-Freihandelsabkommen erforderlich. Verbraucherwerkzeuge unterliegen der Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit und müssen dauerhaft mit Hersteller- oder Importeurangaben, Produktionsland und einer Gebrauchsanweisung mit Sicherheitshinweisen in der Sprache des Bestimmungslandes versehen sein. Stahlklingen können je nach Ursprungsland und dem Stand laufender Schutzmaßnahmenuntersuchungen EU-Stahlmarktschutzmaßnahmen unterliegen - Einfuhrüberwachung, Importregistrierung oder zusätzliche Zölle. Einführer sollten aktuelle Handelsmaßnahmen in TARIC und einschlägigen Durchführungsverordnungen der Europäischen Kommission verfolgen. Aktuelle MFN-Zollsätze und Anforderungen in TARIC überprüfen. Eine korrekte Zollanmeldung mit vollständigen Warenangaben ist Grundvoraussetzung für eine reibungslose Zollabfertigung und vermeidet das Risiko von Warenfesthaltungen.

Zollsätze und Handelsmaßnahmen für Unterposition 8201 90

MFN-Zollsätze für land- und forstwirtschaftliche Handwerkzeuge der Unterposition 8201 90 sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen, da sie durch neue Handelsmaßnahmen, Schutzmaßnahmenuntersuchungen oder Aktualisierungen von Präferenzabkommen geändert werden können. Präferenzzollsätze können im Rahmen von EU-Freihandelsabkommen (CETA, EU-Japan-WPA, EU-Südkorea-FHA, EU-UK-TCA) sowie des APS und APS+ für Entwicklungsländer und kleine Inselstaaten verfügbar sein. Die Einhaltung der Ursprungsregeln und die Vorlage des entsprechenden Ursprungsnachweises - EUR.1-Bescheinigung, Exporteurserklärung oder REX-Eintrag - sind Voraussetzung. Einführer sollten in TARIC auf Antidumping- oder Ausgleichsmaßnahmen prüfen, insbesondere für Werkzeuge mit Stahlklingen aus Ländern mit bekannten Überkapazitäten und subventionierter Produktion, da die effektiven Zollsätze deutlich über den MFN-Sätzen liegen können. Stahlklingen können auch Schutzmaßnahmen gemäß EU-Durchführungsverordnungen zu warmgewalzten Flacherzeugnissen und ähnlichen Produkten unterliegen. Einfuhren aus Russland und Belarus unterliegen EU-Sanktionspaketen. Die MwSt wird bei der Einfuhr nach nationalem Satz erhoben. Alle aktuellen Zollsätze und Handelsmaßnahmen sind in TARIC zu überprüfen. Zusätzlich sollten Einführer die halbjährlichen Überprüfungen der EU-Stahlschutzmaßnahmen verfolgen, da sich der Anwendungsbereich und die Höhe der Schutzmaßnahmen regelmäßig ändern können.

landwirtschaftl. Handwerkzeuge - Einfuhrvorschriften und EU-Normen

Der KN-Code 8201 90 umfasst landwirtschaftl. Handwerkzeuge aus unedlen Metallen für Land-, Garten- und Forstwirtschaft. Die Einfuhr unterliegt den TARIC-Zollsätzen. Handwerkzeuge müssen die Sicherheitsanforderungen der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die harmonisierten EN-Normen erfüllen. Bei der ATLAS-Zollanmeldung sind Handelsrechnung, Ursprungszeugnis und Konformitätserklärung vorzulegen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Werkzeuge werden in Unterposition 8201 90 des Zolltarifs eingereiht?
Unterposition 8201 90 erfasst Handwerkzeuge für Landwirtschaft, Gartenbau und Forstwirtschaft, die nicht unter andere Unterpositionen des Kapitels 82 fallen, wie Heugabeln, Getreidesicheln, Wiesensensen, Gartenhacken und spezielle Bodenbearbeitungsgeräte für den Obst- und Gemüseanbau. Es handelt sich um eine Restunterposition: Werkzeuge, die nicht unter die ausdrücklich genannten Unterpositionen 8201 10 bis 8201 60 fallen, werden hier eingereiht. Vor der Zuweisung zu dieser Unterposition sollten Einführer prüfen, ob das Werkzeug nicht präziser unter eine frühere, spezifischere Unterposition desselben Kapitels fällt. Motorisierte Werkzeuge mit elektrischem, Verbrennungs- oder Pneumatikantrieb sind in anderen KN-Kapiteln einzureihen. Zollsätze und Handelsmaßnahmen stets in TARIC überprüfen.
Benötigen importierte landwirtschaftliche Handwerkzeuge eine CE-Kennzeichnung in der EU?
Einfache Handwerkzeuge wie Gabeln, Sicheln und Sensen der Unterposition 8201 90 unterliegen keiner Pflicht zur CE-Kennzeichnung - die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 gilt in erster Linie für Geräte mit mechanischer Antriebsquelle, nicht für vollständig manuell betriebene Werkzeuge. Verbraucherprodukte müssen jedoch die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung ((EU) 2023/988) erfüllen und dauerhaft mit Hersteller- oder Importeurangaben und Produktionsland gekennzeichnet sein sowie eine Gebrauchsanweisung mit Sicherheitshinweisen in der Sprache des Bestimmungslandes enthalten. Professionelle Agrarwerkzeuge für den Einsatz durch Arbeitnehmer müssen die am Verwendungsort geltenden Arbeitsschutzvorschriften des jeweiligen Mitgliedstaats erfüllen. Fehlende erforderliche Kennzeichnungen können zur Zurückhaltung der Waren durch Marktüberwachungsbehörden bei der Einfuhr führen.
Wie lassen sich Einreihungsfehler zwischen 8201 90 und anderen Unterpositionen des Kapitels 82 vermeiden?
Die Einreihung in Unterposition 8201 90 ist residual - zunächst ist zu prüfen, ob das Werkzeug unter die enumerativ genannten Unterpositionen fällt: 8201 10 (Spaten und Schaufeln allgemein), 8201 20 (Mist- und Dungabeln), 8201 30 (Äxte, Hippen und Spitzhacken für die Forstwirtschaft), 8201 40 bis 8201 60. Verwendungszweck (Landwirtschaft, Gartenbau, Forstwirtschaft) und Werkzeugkonstruktion sind maßgeblich. Eine fehlerhafte Einreihung kann zur Anwendung eines falschen Zollsatzes und einer zollamtlichen Nachforderung mit möglichen Sanktionen führen. Bei echten Zweifeln empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde. Aktuelle Zollsätze stets in TARIC prüfen.
Welcher Zollsatz gilt für landwirtschaftl. Handwerkzeuge KN 8201 90?
Der Zollsatz für landwirtschaftl. Handwerkzeuge KN 8201 90 richtet sich nach dem Ursprungsland gemäß TARIC. Präferenzzölle können im Rahmen von EU-Handelsabkommen gelten. MFN-Satz und eventuelle Antidumping-Maßnahmen sind im TARIC nachprüfbar.