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Aluminium UND WAREN DARAUSKonstruktionen aus Aluminium (ausgenommen prefabricated buildings aus heading 9406) und Teile aus Konstruktionen (z. B., bridges und bridge-sections, towers, lattice masts, roofs, roofing frameworks, doors und windows und their frames und thresholds fuer doors, balustrades, pillars und columns); Aluminium plates, rods, profiles, tubes und like, prepared fuer use in Konstruktionen

Konstruktionen aus Aluminium (ausgenommen prefabricated buildings aus heading 9406) und Teile aus Konstruktionen (z. B., bridges und bridge-sections, towers, lattice masts, roofs, roofing frameworks, doors und windows und their frames und thresholds fuer doors, balustrades, pillars und columns); Aluminium plates, rods, profiles, tubes und like, prepared fuer use in Konstruktionen, andere

Einreihung von Aluminiumkonstruktionen - Unterposition 7610 90

Unterposition 7610 90 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Aluminiumkonstruktionen für den Baubereich, die nicht als Türen und Fenster unter Unterposition 7610 10 einzureihen sind. Dazu gehören hinterlüftete Fassaden und Vorhangfassadensysteme (Curtain Wall), Treppen- und Balkongeländer, Gartenpergolen, Carports, Überdachungen sowie tragende Rahmen für Gebäudeverkleidungen. Einreihungsvoraussetzung ist, dass Aluminium oder seine Legierungen im Sinne von Kapitel 76 KN den wesentlichen Konstruktionswerkstoff bilden. Einführer müssen vollständige fertige Konstruktionen (7610 90) von Aluminiumprofilen (Position 7604) oder Verbindungsstücken (7609) unterscheiden. Bei Bausatzlieferungen wird das Gesamtset nach AV 2a eingereiht. Bei Einreihungszweifeln empfiehlt sich eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA). Aus der Anmerkung zu Kapitel 76 sind elektrische Einbauteile und Aluminiumdrahtgewebe ausgeschlossen.

CBAM und Einfuhranforderungen für Aluminiumkonstruktionen - Unterposition 7610 90

Fertige Aluminiumkonstruktionen der Unterposition 7610 90 sind nicht unmittelbar in Anhang I der CBAM-Verordnung (EU) 2023/956 aufgeführt, die sich vorrangig auf Rohaluminium, Legierungen und Walzerzeugnisse aus Kapitel 76 bezieht. Einführer sollten jedoch die aktuelle Liste der von CBAM erfassten KN-Codes in der geltenden Durchführungsverordnung überprüfen, da der Anwendungsbereich erweitert werden kann. Die Einfuhr erfordert eine EORI-Nummer, eine Zollanmeldung, eine Handelsrechnung und eine Materialspezifikation. Aluminium-Vorhangfassaden und verglaste Fassadensysteme unterliegen der Bauproduktenverordnung (EU) 305/2011 (CPR) und können eine Europäische Technische Bewertung (ETA) erfordern. Geländer für öffentliche Bereiche können zusätzlich DIN EN 1090 für Stahl- und Aluminiumtragwerke, EN 13374 und EN 14122 unterliegen. Technische und zertifizierungsrechtliche Anforderungen sind vor jeder Einfuhr zu prüfen.

Zollsätze und Handelsmaßnahmen für Unterposition 7610 90

MFN-Zollsätze für Unterposition 7610 90 sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen, da sie Änderungen unterliegen können. Präferenzzollsätze (Null- oder Ermäßigungssätze) können im Rahmen von FHA-Abkommen der EU verfügbar sein, darunter CETA (Kanada), WPA Japan, EVFTA (Vietnam), EU-UK-Handels- und Kooperationsabkommen sowie APS für Entwicklungsländer - unter Einhaltung der Ursprungsregeln und Vorlage eines gültigen Ursprungsnachweises. Einfuhren von Aluminiumkonstruktionen aus China können Antidumpingzöllen unterliegen - aktuelle Maßnahmen sind in TARIC zu prüfen. Einfuhren aus Russland und Belarus unterliegen EU-Sanktionsbeschränkungen. Der Einführer muss den korrekten Zollwert (CIF oder DAP) angeben und Zollabgaben sowie Einfuhrumsatzsteuer berechnen. Alle Sätze und Handelsmaßnahmen sind vor der Zollanmeldung in TARIC zu überprüfen.

CBAM und Umweltanforderungen für Aluminium (KN 7610 90)

Aluminium unter KN-Code 7610 90 (sonstige Aluminiumkonstruktionen) kann dem EU-CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) unterliegen. Ab 2026 müssen Importeure von Rohaluminium CBAM-Zertifikate erwerben, die den CO2-Emissionen im Produktionsprozess entsprechen. Darüber hinaus müssen Aluminiumerzeugnisse die Anforderungen der REACH-Verordnung erfüllen und können Beschränkungen für gefährliche Stoffe unterliegen. Die Zollbehörden prüfen Umweltdokumente bei der Abfertigung. Das Aluminiumrecycling ist besonders bedeutsam, da Sekundäraluminium 95% weniger Energie benötigt als die Primärproduktion.

Häufig gestellte Fragen

Unterliegen Aluminium-Vorhangfassaden (7610 90) dem CBAM?
Verarbeitete Aluminiumkonstruktionen der Unterposition 7610 90 sind grundsätzlich nicht in Anhang I der CBAM-Verordnung (EU) 2023/956 aufgeführt, der sich auf Rohaluminium und gering verarbeitete Erzeugnisse konzentriert. Einführer sollten jedoch stets die aktuelle Liste der CBAM-erfassten KN-Codes in der Durchführungsverordnung der Kommission überprüfen, da der Anwendungsbereich der Verordnung ausgeweitet werden kann. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Zollbeauftragten oder der zuständigen Zollbehörde.
Wie unterscheidet man Unterposition 7610 90 von Position 7604 (Aluminiumprofile)?
Unterposition 7610 90 umfasst vollständige oder montagebereit gelieferte Aluminiumkonstruktionen - wie Geländer, Pergolen oder Fassadensysteme - die eine eigenständige Baufunktion erfüllen. Position 7604 umfasst Aluminiumprofile, -stangen und -stäbe, die als Material zur Weiterverarbeitung geliefert werden. Entscheidend sind der Verarbeitungsgrad und die Vollständigkeit des Sets: Ein montagebereites Geländer wird unter 7610 90 eingereiht, einzelne Profile als Halbzeug dagegen unter 7604.
Unterliegt die Einfuhr von Aluminiumpergolen aus China Antidumpingzöllen?
Auf Aluminium-Baukonstruktionen aus China können Antidumping- oder Ausgleichsmaßnahmen der EU gelten, abhängig vom konkreten Erzeugnis und den geltenden EU-Verordnungen. Einführer sollten in der TARIC-Datenbank prüfen, ob für Unterposition 7610 90 und das Ursprungsland China (CN) Handelsschutzmaßnahmen bestehen und wie hoch der zusätzliche Zollsatz ist. Diese Prüfung ist vor jeder Einfuhrtransaktion durchzuführen, da Antidumpingverordnungen geändert oder aufgehoben werden können.
Unterliegen sonstige Aluminiumkonstruktionen (KN 7610 90) Antidumpingzöllen?
Die Anwendbarkeit von Antidumpingzöllen für KN-Code 7610 90 hängt von den geltenden EU-Verordnungen und dem Ursprungsland ab. Antidumpingzölle werden auf bestimmte Waren aus festgelegten Ländern erhoben. Den aktuellen Stand können Sie in der.