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76051900
Aluminium UND WAREN DARAUSAluminiumdraht

Aluminiumdraht, aus Aluminium, nicht alloyed, andere

Produktmerkmale und Verwendungsbereiche des CN 760519

Der CN-Code 760519 erfasst Draht aus Aluminiumlegierungen mit einem maximalen Querschnittsdurchmesser von mehr als 7 mm. Dieses Produkt - in der Praxis häufig als Walzdraht oder Gießwalzdraht bezeichnet - wird überwiegend im kontinuierlichen Gieß-Walz-Verfahren (continuous casting and rolling) oder durch Strangpressen und anschließendes Ziehen hergestellt und in Ringform (Coils) geliefert. Es dient als Ausgangsprodukt für die Weiterverarbeitung zu feinerem Draht und Leitern in der Kabel- und Drahtindustrie. Die am häufigsten eingesetzten Legierungen sind die der 1xxx-Reihe (hohe Leitfähigkeit), 6xxx-Reihe (konstruktiver Draht) und 8xxx-Reihe (z. B. EN AW-8030 und 8176 für Freileitungsseile). Typische Anwendungen umfassen Freileitungsleiter (Typen ACSR, AAAC, ACAR), Erdungsdrähte, Sammelschienen sowie Schweißdraht für Aluminiumlegierungen.

Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur - Position 7605

Die Position 7605 der KN erfasst Draht aus Aluminium, definiert als Erzeugnis mit massivem Querschnitt in Ringen oder Rollen. Die Unterteilung erfolgt nach Werkstoff (nicht legiert vs. legiert) und Querschnittsmaß (über 7 mm bzw. 7 mm und weniger). CN 760519 gilt für legierten Draht mit einem Querschnitt von mehr als 7 mm. Das entscheidende Abgrenzungsmerkmal gegenüber Position 7604 (Stäbe und Profile) ist die Lieferform: Draht liegt aufgewickelt vor, Stäbe werden in geraden Längen geliefert. Das Querschnittsmaß wird an der breitesten Stelle gemessen. Werden aus diesem Walzdraht weiterverarbeitete Verseilleiter oder isolierte Kabel hergestellt, erfolgt eine Umklassifizierung in die Position 7614 bzw. das Kapitel 85.

Einfuhrzölle, Handelsschutzmaßnahmen und CBAM

Die Einfuhr von legiertem Aluminiumdraht mit Querschnitt über 7 mm unterliegt dem GZT-Zollsatz, der in TARIC abrufbar ist und durch Präferenzabkommen gesenkt sein kann. Einführer sollten prüfen, ob Antidumping- oder Ausgleichszölle gegen das Ursprungsland des Erzeugnisses bestehen, da Handelsschutzmaßnahmen die Gesamtzollbelastung erheblich erhöhen können. Seit dem 1. Januar 2026 ist CN 760519 in den Anwendungsbereich des CBAM einbezogen. Einführer müssen die eingebetteten CO2-Emissionen des eingeführten Drahtes deklarieren, dabei sowohl direkte Prozessemissionen (insbesondere aus der Schmelzflusselektrolyse) als auch indirekte Emissionen aus dem Stromverbrauch berücksichtigen und CBAM-Zertifikate in entsprechender Menge bis zum 31. Mai des Folgejahres abgeben. Die Zertifikatspreise richten sich nach dem wöchentlichen Durchschnittspreis der EU-ETS-Emissionsberechtigungen.

Zolltarifliche Einreihung von Draht aus Aluminiumlegierung, Querschnitt > 7 mm

Der KN-Code 7605 19 der Kombinierten Nomenklatur reiht Draht aus Aluminiumlegierung, Querschnitt > 7 mm in Kapitel 76 des EU-Zolltarifs für Aluminium ein. Die Einreihung richtet sich nach dem Verarbeitungsgrad (Rohaluminium, Halbzeug, Fertigerzeugnisse), der Legierungszusammensetzung (Reinaluminium, Legierungsreihen 1000-7000) und der Produktform (Blöcke, Stangen, Bleche, Folien, Rohre, Profile). Die Anmerkung 1 zu Kapitel 76 definiert Aluminiumlegierungen nach dem Mindestaluminiumgehalt. Aluminiumeinfuhren unterliegen TARIC-Regelzollsätzen und möglichen Antidumpingzöllen.

Häufig gestellte Fragen

Wie wird Aluminiumdraht CN 760519 von Aluminiumstäben CN 7604 zolltariflich abgegrenzt?
Das maßgebliche Unterscheidungsmerkmal ist die Lieferform. Draht der Position 7605 wird in Ringen oder auf Rollen geliefert und hat einen massiven Querschnitt. Stäbe und Profile der Position 7604 hingegen werden in geraden Abschnitten geliefert. Ein Aluminiumerzeugnis mit einem Querschnitt von mehr als 7 mm in gerader Form ist regelmäßig als Stab (CN 7604) einzureihen. Dasselbe Querschnittsmaß in aufgewickelter Form fällt unter CN 760519 (Legierung) oder CN 760511 (nicht legiert). Bei Unsicherheiten sollte eine vZTA eingeholt werden.
Gilt CBAM für Aluminiumdraht CN 760519 ab Januar 2026?
Ja. Legierter Aluminiumdraht mit einem Querschnitt von mehr als 7 mm (CN 760519) ist seit dem 1. Januar 2026 vollständig in den CBAM einbezogen. Einführer müssen als autorisierte CBAM-Anmelder registriert sein, die eingebetteten Treibhausgasemissionen je Tonne Ware melden und die entsprechenden CBAM-Zertifikate bis zum 31. Mai des Folgejahres abgeben. Die eingebetteten Emissionen schließen sowohl direkte Emissionen aus dem Herstellungsprozess als auch indirekte Emissionen aus der bei der Schmelzflusselektrolyse verbrauchten elektrischen Energie ein.
Welche Aluminiumlegierungen werden für Walzdraht CN 760519 am häufigsten verwendet?
Für elektrische Anwendungen dominieren Legierungen der 1xxx-Reihe und der 8xxx-Reihe (EN AW-8030, 8176), da sie eine hohe elektrische Leitfähigkeit mit ausreichender Zugfestigkeit für Freileitungsleiter verbinden. Für konstruktive und schweißtechnische Anwendungen werden häufig Legierungen der 5xxx-Reihe (AlMg) und 6xxx-Reihe (AlMgSi) eingesetzt. Die genaue Legierungsbezeichnung beeinflusst sowohl die mechanischen Kennwerte als auch die zolltarifliche Einreihung ggf. weiterverarbeiteter Erzeugnisse.
Wie hoch ist der EU-Zollsatz für KN-Code 7605 19 im Jahr 2026?
Der Zollsatz für KN-Code 7605 19 (Draht aus Aluminiumlegierung, Querschnitt > 7 mm) ist im TARIC-Zolltarif festgelegt und hängt vom Ursprungsland ab. Präferenzzollsätze können im Rahmen von EU-Handelsabkommen gelten. Den aktuellen Satz finden Sie.