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Aluminium UND WAREN DARAUSStaebe, Stangen und Profile, aus Aluminium

Staebe, Stangen und Profile, aus Aluminium, aus Aluminium, nicht alloyed

Einreihung und Verwendung von Aluminiumstangen - Unterposition 7604 10

Die Unterposition 7604 10 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Stangen und Profile aus nicht legiertem Aluminium - massive Vollprofile mit beliebigem Querschnitt (rund, quadratisch, sechskantig, rechteckig oder anders), hergestellt durch Strangpressen (Extrusion), Walzen oder Ziehen. Nicht legiertes Aluminium ist gemäß den Anmerkungen zu KN-Kapitel 76 als Aluminium mit einem Reinheitsgrad von mindestens 99,00 Gew.-% definiert, bei dem kein einzelnes Legierungselement die festgelegten Grenzwerte überschreitet. Hauptlegierungen sind 1050, 1060 und 1100 nach EN 573. Rundstangen aus Reinaluminium werden vor allem in der Elektroindustrie als Sammelschienen und Leiter, in der chemischen Industrie als Drehteile sowie als Elektroden in Anodisierbädern verwendet. Rechteck- und Quadratstangen aus Reinaluminium dienen als Schutzanoden, Kathodenstangen in Elektrolysezellen und als Einschmelzgut. Die korrekte Einreihung erfordert die Unterscheidung zwischen nicht legiertem Aluminium (7604 10) und Aluminiumlegierungen (7604 21 für Hohlprofile, 7604 29 für sonstige Vollprofile aus Legierungen) - die chemische Zusammensetzung gemäß Werkstoffzeugnis ist das entscheidende Kriterium.

Importanforderungen und CBAM für Aluminiumstangen - Unterposition 7604 10

Die Einfuhr von Aluminiumstangen der Unterposition 7604 10 in die Europäische Union erfordert eine Zollanmeldung mit der richtigen KN-Einreihung und der EORI-Nummer des Einführers. Die erforderlichen Einfuhrunterlagen umfassen eine Handelsrechnung mit technischer Beschreibung (Legierung, Zustand, Abmessungen, anwendbare Norm), Beförderungsdokument (CMR, B/L oder AWB), Werkstoffzeugnis (Mill Test Certificate) mit chemischer Analyse und mechanischen Eigenschaften, Maßspezifikation sowie Ursprungsnachweis bei Inanspruchnahme von Präferenzzollsätzen. Seit dem 1. Januar 2026 unterliegen Aluminiumstangen und -profile der Unterposition 7604 10 der vollständigen CBAM-Pflicht gemäß Verordnung (EU) 2023/956. Der Einführer muss sich als zugelassener CBAM-Anmelder registrieren, vierteljährliche CBAM-Erklärungen zu eingebetteten Emissionen einreichen und die entsprechende Anzahl von CBAM-Zertifikaten erwerben. Die eingebetteten Emissionen für Primäraluminium sind erheblich höher als für Sekundäraluminium aus Recycling - der Einführer sollte verifizierte Emissionsdaten vom Lieferanten einholen oder die konservativ angesetzten CBAM-Standardwerte verwenden. Aktuelle Zollsätze und Handelsmaßnahmen sind im TARIC-System zu überprüfen.

Handelsschutzmaßnahmen für Aluminiumstangen - Unterposition 7604 10

Aluminiumstangen aus China der Unterposition 7604 10 können EU-Antidumpingzöllen (AD) unterliegen. Der Einführer ist verpflichtet, den aktuellen Status der AD-Maßnahmen für diese Unterposition und das Ursprungsland im TARIC-System vor der Einfuhr zu überprüfen. AD-Zölle werden zusätzlich zum MFN- oder Präferenzzollsatz erhoben und können die Gesamtimportkosten erheblich erhöhen. Aluminiumerzeugnisse des KN-Kapitels 76 können auch von EU-Schutzmaßnahmen in Form von Zollkontingenten (TRQ) erfasst sein - der Einführer sollte den aktuellen Status und die Ausschöpfung im TARIC prüfen. Die Einfuhr von Aluminiumerzeugnissen aus Russland und Belarus kann Sanktionsbeschränkungen der EU unterliegen. Präferenzzollsätze im Rahmen von EU-Freihandelsabkommen (CETA, JEFTA, Korea, Ukraine) können die Zollbelastung erheblich verringern, sofern ein gültiger Ursprungsnachweis vorgelegt wird - EUR.1-Bescheinigung, Rechnungserklärung oder REX-Eintrag. Die Gesamtimportkosten sind unter Berücksichtigung von Zoll, etwaigen AD-Zöllen, CBAM-Zertifikaten und Mehrwertsteuer zu kalkulieren. Alle aktuellen Handelsschutzmaßnahmen sind im TARIC-System der Europäischen Kommission verfügbar.

CBAM und Umweltanforderungen für Aluminium (KN 7604 10)

Aluminium unter KN-Code 7604 10 (Stangen und Profile aus Reinaluminium) kann dem EU-CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) unterliegen. Ab 2026 müssen Importeure von Rohaluminium CBAM-Zertifikate erwerben, die den CO2-Emissionen im Produktionsprozess entsprechen. Darüber hinaus müssen Aluminiumerzeugnisse die Anforderungen der REACH-Verordnung erfüllen und können Beschränkungen für gefährliche Stoffe unterliegen. Die Zollbehörden prüfen Umweltdokumente bei der Abfertigung. Das Aluminiumrecycling ist besonders bedeutsam, da Sekundäraluminium 95% weniger Energie benötigt als die Primärproduktion.

Häufig gestellte Fragen

Unterliegen Aluminiumstangen der Unterposition 7604 10 ab 2026 dem CBAM?
Ja. Seit dem 1. Januar 2026 unterliegen Aluminiumstangen und -profile der Unterposition 7604 10 der vollständigen CBAM-Pflicht gemäß Verordnung (EU) 2023/956. Der Einführer muss sich als zugelassener CBAM-Anmelder registrieren, vierteljährliche Emissionserklärungen einreichen und CBAM-Zertifikate erwerben. Die eingebetteten Emissionen für Primäraluminium sind erheblich höher als für Recyclingaluminium. Der Einführer sollte verifizierte Emissionsdaten vom Exporteur einholen oder die CBAM-Standardwerte verwenden, die konservativ oberhalb typischer realer Werte angesetzt sind.
Wie unterscheidet man Reinaluminiumstangen (7604 10) von Aluminiumlegierungsprofilen (7604 21/7604 29)?
Das entscheidende Kriterium ist die chemische Zusammensetzung, die durch das Werkstoffzeugnis (Mill Test Certificate) belegt wird. Nicht legiertes Aluminium der Unterposition 7604 10 muss mindestens 99,00 % Al enthalten, wobei kein einzelnes Legierungselement (z.B. Silizium, Eisen, Kupfer, Magnesium) die in den Anmerkungen zu KN-Kapitel 76 festgelegten Grenzwerte überschreiten darf. Aluminiumlegierungen der Serien 2000, 3000, 5000, 6000 oder 7000 (z.B. 6060, 6063, 6082) werden in 7604 21 (Hohlprofile) oder 7604 29 (sonstige Vollprofile) eingereiht. Eine Spektralanalyse oder ein Werkstoffzeugnis klärt Einreihungsfragen eindeutig.
Welche Antidumpingmaßnahmen können für Aluminiumstangen aus China gelten?
Die EU hat Antidumpingmaßnahmen gegenüber bestimmten Aluminiumerzeugnissen, einschließlich Stangen und Vollprofilen aus China, angewandt oder wendet diese derzeit an. Der aktuelle Status der AD-Maßnahmen für die Unterposition 7604 10 und das Ursprungsland China ist vor jeder Einfuhr zwingend im TARIC-System der Europäischen Kommission zu überprüfen. AD-Zölle werden zusätzlich zum MFN- oder Präferenzzollsatz erhoben. Die Angabe eines falschen Ursprungslandes zur Umgehung von AD-Zöllen stellt ein Zollvergehen mit erheblichen Geldstrafen und strafrechtlichen Folgen dar.
Unterliegen Stangen und Profile aus Reinaluminium (KN 7604 10) Antidumpingzöllen?
Die Anwendbarkeit von Antidumpingzöllen für KN-Code 7604 10 hängt von den geltenden EU-Verordnungen und dem Ursprungsland ab. Antidumpingzölle werden auf bestimmte Waren aus festgelegten Ländern erhoben. Den aktuellen Stand können Sie in der.