76020000
Aluminium UND WAREN DARAUS
Abfaelle und Schrott, aus Aluminium
Untercodes (3)
Warenbeschreibung und zollrechtliche Einreihung
Der CN-Code 760200 erfasst Abfälle und Schrott aus Aluminium, also aluminiumhaltige Materialien, die durch Gebrauch, Beschädigung, mechanische Bearbeitung oder als Nebenprodukte von Fertigungsprozessen ihre ursprüngliche Verwendbarkeit verloren haben. Zur Kategorie gehören gebrauchte Getränkedosen (UBC), Späne, Drehspäne, Bohrspäne, Schnittabfälle aus Strangpresserei und Walzwerken, fehlerhafte Gussteile, Aluminiumkomponenten aus Altfahrzeugen sowie gemischter oder sortierter Aluminiumschrott. Die Einreihung erfordert eine Abgrenzung von sekundären unbearbeiteten Legierungen (760120) und Halbzeug - maßgeblich ist, ob das Material vor einer Weiterverwendung umgeschmolzen werden muss. Die chemische Zusammensetzung von Schrott kann inhomogen sein; der Zollwert wird unter Berücksichtigung aktueller Marktpreise und Abzügen für Verunreinigungen und Feuchte ermittelt.
Abfallverbringungsrecht und Umweltanforderungen
Der grenzüberschreitende Handel mit Aluminiumschrott unterliegt der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen in der durch die Verordnung (EU) 2024/1157 geänderten Fassung, die im Mai 2024 in Kraft getreten ist. Je nach Einstufung als grüner oder gelber Abfall kann Aluminiumschrott mit begleitenden Dokumenten gehandelt oder muss vorher notifiziert und von den zuständigen Behörden genehmigt werden. Einfuhren aus Ländern außerhalb der OECD unterliegen strengeren Kontrollen. Händler sollten prüfen, ob das Material die Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft nach anwendbaren nationalen Vorschriften oder EU-weit geltenden Standards erfüllt, was es aus dem Abfallregime herausnimmt. CN 760200 ist ausdrücklich vom Anwendungsbereich des CBAM ausgenommen, da Abfälle und Schrott nicht unter die Verordnung (EU) 2023/956 fallen.
Zollpraxis und Zollwertermittlung bei Aluminiumschrott
Die Zollabfertigung von Aluminiumschrott erfordert eine sorgfältige Dokumentation des Zollwerts, der in der Regel auf dem tatsächlichen Transaktionspreis nach Art. 70 UZK basiert. Die Zollbehörden gleichen den angemeldeten Wert mit den aktuellen LME-Preisen für Primäraluminium ab, korrigiert um Qualitätsabschläge für Verunreinigungen, Legierungszusammensetzung, Feuchtegehalt und Verpackung. Bei Geschäften zwischen verbundenen Parteien kann der Nachweis erforderlich sein, dass der Preis nicht durch die Verbundenheit beeinflusst wurde, oder es sind alternative Zollwertmethoden anzuwenden. Erforderliche Dokumente sind: Handelsrechnung, Schrottqualitätsspezifikation mit Gütebezeichnung (z. B. nach EAA- oder ISRI-Klassifizierung), Wiegeattest und bei Abfallverbringung das entsprechende Notifizierungsdokument oder das Formblatt Anhang VII. Für einige 8-stellige Unterpositionen können autonome Zollaussetzungen gelten.
Zolltarifliche Einreihung von Abfälle und Schrott aus Aluminium (KN 7602 00)
Der KN-Code 7602 00 der Kombinierten Nomenklatur reiht Abfälle und Schrott aus Aluminium in Kapitel 76 des EU-Zolltarifs für Aluminium ein. Die Einreihung richtet sich nach dem Verarbeitungsgrad (Rohaluminium, Halbzeug, Fertigerzeugnisse), der Legierungszusammensetzung (Reinaluminium, Legierungsreihen 1000-7000) und der Produktform (Blöcke, Stangen, Bleche, Folien, Rohre, Profile). Die Anmerkung 1 zu Kapitel 76 definiert Aluminiumlegierungen nach dem Mindestaluminiumgehalt. Aluminiumeinfuhren unterliegen TARIC-Regelzollsätzen und möglichen Antidumpingzöllen.
Häufig gestellte Fragen
Ist für die Einfuhr von Aluminiumschrott (760200) eine Abfallverbringungsgenehmigung erforderlich?
Das hängt vom Ursprungsland und der Abfallklassifizierung ab. Aluminiumschrott wird in der Regel als grüner oder gelber Abfall eingestuft. Die Einfuhr grünen Schrotts aus OECD-Ländern erfordert nur Begleitpapiere. Bei Einfuhren aus Nicht-OECD-Ländern oder bei Einstufung als gelber Abfall ist eine vorherige Notifizierung und schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörde vor der Verbringung erforderlich. Der Status des Versandlandes und die anwendbare Abfalllisteneinstufung sollten vor jeder Transaktion überprüft werden.
Unterliegt Aluminiumschrott (760200) dem CBAM?
Nein. Aluminiumabfälle und -schrott der Unterposition CN 760200 sind ausdrücklich vom Anwendungsbereich des CO2-Grenzausgleichsmechanismus nach der Verordnung (EU) 2023/956 ausgenommen. Der CBAM gilt nur für primäre und weiterverarbeitete Metallerzeugnisse, nicht für zum Recycling bestimmte Materialien. Einführer von Aluminiumschrott haben daher keine Pflicht zur Beschaffung von CBAM-Zertifikaten oder zur Abgabe von CBAM-Erklarungen für diese Waren.
Wie wird der Zollwert von Aluminiumschrott bei der Einfuhr ermittelt?
Der Zollwert wird auf der Grundlage des tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Transaktionspreises nach Art. 70 UZK bestimmt. In der Praxis gleichen die Zollbehörden den angemeldeten Wert mit den aktuellen LME-Aluminiumpreisen ab, angepasst um Qualitätsabschläge für Verunreinigungen, Legierungszusammensetzung und Feuchtegehalt. Bei Geschäften zwischen verbundenen Parteien können alternative Wertermittlungsmethoden angewendet werden. Eine zuverlässige Laboranalyse, die die Schrottgüte bestätigt, stärkt die Position des Einführers in einem etwaigen Zollstreit.
Wie beantragt man eine vZTA für Abfälle und Schrott aus Aluminium (KN 7602 00)?
Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) für KN-Code 7602 00 wird beim zuständigen Hauptzollamt beantragt. Der Antrag muss eine detaillierte Warenbeschreibung, Muster, Fotos und technische Unterlagen enthalten. Die vZTA ist drei Jahre lang in.
Nützliche Tools & Ressourcen
Zollrechner
Zoll- & MwSt.-RechnerBerechnen Sie Zoll und MwSt. für „Abfaelle und Schrott, aus Aluminium“ und sehen Sie die gesamten Importkosten.CBAM-RechnerBerechnen Sie die CBAM-Gebühr (Carbon Border Adjustment Mechanism) für CO2-Emissionen beim Import.Import-RentabilitätsrechnerPrüfen Sie die Rentabilität des Imports von „Abfaelle und Schrott, aus Aluminium“ unter Berücksichtigung aller Kosten.