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EISEN UND STAHL›Anderer Stabstahl aus rostfreiem Stahl; Profile aus rostfreiem Stahl
Anderer Stabstahl aus rostfreiem Stahl; Profile aus rostfreiem Stahl, andere Stabstahl
Untercodes (3)
72223051Zoll: 0%
Anderer Stabstahl aus rostfreiem Stahl; Profile aus rostfreiem Stahl, andere Stabstahl, geschmiedet, mit einem Anteil, in Gewichtsprozent, von, 2,5 % oder mehr aus Nickel
72223091Zoll: 0%
Anderer Stabstahl aus rostfreiem Stahl; Profile aus rostfreiem Stahl, andere Stabstahl, weniger als 2,5 % aus Nickel
72223097Zoll: 0%
Anderer Stabstahl aus rostfreiem Stahl; Profile aus rostfreiem Stahl, andere Stabstahl, andere
Klassifizierung von legiertem Stahl gemäß Anmerkung 1 Buchstabe f zu Kapitel 72
Der CN-Code 7222 30 erfasst Stäbe aus nichtrostendem Stahl, die einer weitergehenden Bearbeitung unterzogen wurden als dem bloßen Kaltformen oder Kaltfertigstellen, also Verfahren wie Schmieden, Schleifen, Polieren oder sonstige form- oder oberflächenverändernde Prozesse. Gemäß Anmerkung 1 Buchstabe f zu Kapitel 72 ist nichtrostender Stahl eine Eisenlegierung mit mindestens 1,2 % Chrom und höchstens 1,2 % Kohlenstoff. Die entscheidende Abgrenzung zwischen nichtrostendem Stahl der Position 7222 und Werkzeugstahl der Position 7228 liegt im Kohlenstoff- und Legierungselementgehalt: Werkzeugstähle enthalten höhere Kohlenstoffgehalte sowie Zusätze wie Wolfram, Molybdän oder Vanadium für Schneidanwendungen. Stäbe müssen über den gesamten Querschnitt ein gleichmäßiges Vollprofil aufweisen. Zur korrekten Einreihung ist ein Abnahmeprüfzeugnis des Herstellers mit vollständiger chemischer Analyse erforderlich, da eine fehlerhafte Einreihung zu Zollnacherhebungen führen kann.
CBAM-Pflichten für nichtrostende Stahlstäbe ab 1. Januar 2026
Ab dem 1. Januar 2026 unterliegen Einfuhren von Stäben aus nichtrostendem Stahl des CN-Codes 7222 30 aus Drittländern dem CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) gemäß Verordnung (EU) 2023/956. Einführer sind verpflichtet, CBAM-Zertifikate zu erwerben, die den im Herstellungsland erzeugten eingebetteten CO2-Emissionen entsprechen. Beide Emissionsarten sind erfasst: direkte Emissionen aus Elektrolichtbogenöfen sowie indirekte Emissionen aus dem Stromverbrauch im Produktionsprozess. Die Übergangsberichtspflichten für 2023 bis 2025 sind abgelaufen; ab 2026 gilt die vollständige finanzielle Haftung. Ausführer aus Ländern mit einem dem EU-ETS als gleichwertig anerkannten Emissionshandelssystem wie der Schweiz oder den EWR-Staaten können Ermäßigungen beantragen. Einführer sollten geeignete Verfahren zur Erhebung von Emissionsdaten bei ihren Lieferanten einrichten.
Schutzmaßnahmen, TRQ, Antidumpingzölle und Sanktionen
Einfuhren von Stäben aus nichtrostendem Stahl in die EU unterliegen den EU-Schutzmaßnahmen für Stahlerzeugnisse, die vierteljährliche Zollkontingente (TRQ) vorsehen. Innerhalb des Kontingents entfällt der zusätzliche Schutzzoll; nach Ausschöpfung des Kontingents wird ein Zusatzzoll von 25 % erhoben. Für Einfuhren aus bestimmten Ursprungsländern können parallel Antidumping- oder Ausgleichszölle gelten, die sich mit dem Schutzzoll kumulieren. Der genaue Ursprung der Ware muss festgestellt werden, insbesondere bei Lieferketten über asiatische Verarbeitungszentren. Das EU-Sanktionsregime verbietet Einfuhren von Stäben aus nichtrostendem Stahl mit Ursprung in Russland und Belarus vollständig; alle Lieferkettenverbindungen zu sanktionierten Unternehmen müssen vor der Einfuhr ausgeschlossen werden. Die vollständige Überprüfung aller anwendbaren Maßnahmen in TARIC vor jeder Einfuhr ist unerlässlich.
Einfuhr von Stäbe aus nichtrostendem Stahl, weiterbearbeitet -
Bei der Einfuhr von Stäbe aus nichtrostendem Stahl, weiterbearbeitet unter KN-Code 7222 30 in die EU muss eine Zollanmeldung über ATLAS mit dem korrekten TARIC-Code abgegeben werden. Erforderliche Dokumente umfassen Handelsrechnung, Frachtbrief, Ursprungszeugnis und Qualitätszertifikat mit chemischer Zusammensetzung. Stahlerzeugnisse können Antidumping- oder Ausgleichszöllen unterliegen, abhängig vom Ursprungsland - insbesondere bei Einfuhren aus China, Russland und der Türkei. EU-Schutzmaßnahmen erheben einen Zusatzzoll von 25% nach Ausschöpfung des Kontingents. Die EUSt beträgt 19%.
Häufig gestellte Fragen
Worin besteht der Unterschied zwischen den Positionen 7222 30 und 7222 20 bei nichtrostenden Stahlstäben?
Position 7222 20 erfasst Stäbe aus nichtrostendem Stahl, die lediglich kaltfertiggestellt oder kaltgeformt wurden, etwa durch Ziehen oder begrenztes Schleifen im Ziehprozess. Position 7222 30 betrifft Stäbe, die einer weitergehenden Bearbeitung unterzogen wurden, wie Schmieden, Präzisionsschleifen, Polieren oder andere form- oder oberflächenverändernde Verfahren. Das entscheidende Abgrenzungskriterium ist der Umfang und die Art der durchgeführten Bearbeitung, belegt durch Herstelleraufzeichnungen und technische Unterlagen.
Gilt CBAM für nichtrostende Stahlstäbe, die nach aktiver Veredelung reimportiert werden?
Bei der aktiven Veredelung, bei der EU-Ursprungsware exportiert, im Ausland bearbeitet und reimportiert wird, kann eine teilweise oder vollständige CBAM-Befreiung bestehen, sofern der Einführer den EU-Ursprung des eingesetzten Stahls durch eine Massenbilanz nachweisen kann. Wird das Erzeugnis vollständig außerhalb der EU aus Drittlandsmaterialien hergestellt, findet CBAM in vollem Umfang Anwendung. Jeder Reimportfall ist individuell zu prüfen; die Zollbehörden können entsprechende Nachweise verlangen.
Wie können Einführer die Verfügbarkeit des TRQ für CN 7222 30 prüfen?
Die Verfügbarkeit des Zollkontingents für Stäbe aus nichtrostendem Stahl kann über die Zollkontingentdatenbank der Europäischen Kommission und das TARIC-System überwacht werden. Vierteljährliche Kontingente öffnen am ersten Tag des Quartals und können für beliebte Produktkategorien innerhalb weniger Tage ausgeschöpft sein. Es empfiehlt sich dringend, den Kontingentstatus vor Abgabe der Zollanmeldung zu prüfen, um eine unerwartete Belastung mit dem Zusatzzoll von 25 % zu vermeiden. Zollspediteure können bei der Echtzeitüberwachung der Kontingentverfügbarkeit behilflich sein.
Unterliegen Stäbe aus nichtrostendem Stahl (KN 7222 30) Antidumpingzöllen?
Die Anwendbarkeit von Antidumpingzöllen für KN-Code 7222 30 hängt von den geltenden EU-Verordnungen und dem Ursprungsland ab. Antidumpingzölle werden auf bestimmte Waren aus festgelegten Ländern erhoben. Den aktuellen Stand können Sie in der.
Nützliche Tools & Ressourcen
Zollrechner
Zoll- & MwSt.-RechnerBerechnen Sie Zoll und MwSt. für „Anderer Stabstahl aus rostfreiem Stahl; Profile aus rostfreiem Stahl, andere Stabstahl“ und sehen Sie die gesamten Importkosten.CBAM-RechnerBerechnen Sie die CBAM-Gebühr (Carbon Border Adjustment Mechanism) für CO2-Emissionen beim Import.Import-RentabilitätsrechnerPrüfen Sie die Rentabilität des Imports von „Anderer Stabstahl aus rostfreiem Stahl; Profile aus rostfreiem Stahl, andere Stabstahl“ unter Berücksichtigung aller Kosten.