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68053000
WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFENNatürliches oder künstliches Schleifpulver oder Schleifkorn, auf einer Unterlage aus Geweben, Papier, Pappe oder anderen Stoffen, auch zugeschnitten, genäht oder anders zusammengefügt

Natürliches oder künstliches Schleifpulver oder Schleifkorn, auf einer Unterlage aus Geweben, Papier, Pappe oder anderen Stoffen, auch zugeschnitten, genäht oder anders zusammengefügt, auf einer Unterlage aus anderen Stoffen

EU-Regelzollsatz
1.7%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
10 Dok.
C669C670C672Y923N954U045+4
Standardsatze
Gilt fürArtSatzBedingungenVerordnung
ERGA OMNESThird country duty1.7%R2261/98
Praferenzen
ERGA OMNES 0%AD 0%AL 0%BA 0%CA 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%EUCA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP 0%GSP+ 0%IL 0%JO 0%JP 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%ME 0%MK 0%MX 0%NZ 0%PE 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SG 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%UA 0%VN 0%WS 0%XC 0%XK 0%XL 0%XS 0%ZA 0%
Hinweise
TM5101. Customs duties shall be suspended in respect of goods intended for incorporation in the ships, boats or other vessels classified at the following CN codes 8901 10 10; 8901 20 10; 8901 30 10; 8901 90 10; 8902 00 10; 8903 91 10; 8903 92 10; 8904 00 10; 8904 00 91; 8905 10 10; 8905 90 10; 8906 10 00; 8906 90 10 for the purposes of their construction, repair, maintenance or conversion, and in respect of goods intended for fitting to or equipping such ships, boats or other vessels.2. Customs duties shall be suspended in respect of:(a) goods intended for incorporation in drilling or production platforms:(1) fixed, of subheading ex 8430 49, operating in or outside the territorial sea of Member States, or(2) floating or submersible, of subheading 8905 20, for the purposes of their construction, repair, maintenance or conversion, and in respect of goods intended for equipping the said platforms.(b) tubes, pipes, cables and their connection pieces, linking these drilling or production platforms to the mainland.
EU003According to The Special Provisions of Section II (A) (3) of the Preliminary Provisions of the Combined Nomenclature the suspension of customs duties for goods for certain categories of ships, boats and other vessels and for drilling or production platforms shall be subject to conditions laid down in the relevant provisions of the European Union with a view to customs control of the use of such goods.
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD727Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of an origin declaration stating the European Union origin of the goods, in the context of the Canada-European Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA).
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
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Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

FRgold24-03822

Two-layer abrasive sponge for household cleaning

włókna syntetyczne (poliestrowa warstwa ścierna)GRI 1GRI 5bGRI 6
DEgold112/25-1

Pot scrubbers with handle strip

materiały ścierne (naturalne lub sztuczne)GRI 1GRI 5bGRI 6
BEgold.018.343

Three-layer abrasive cleaning sponge

LeinenGRI 1GRI 6
DEgold620/24-1

Brown nonwoven abrasive pad

AluminiumGRI 1GRI 6
DEgold973/25-1

Stain and rust removal pads for medical instruments

materiały ścierne (naturalne lub sztuczne)GRI 1GRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Was umfasst die Unterposition KN 6805 30?

Unterposition KN 6805 30 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Schleifpulver und -körner auf Unterlagen aus anderen Materialien als Gewebe, Papier oder Pappe. Hierzu gehören Erzeugnisse mit Unterlagen aus vulkanisierter Faser (Fiberscheiben), Polyamid- oder Polyestervliesstoffen, Kunststofffolien sowie Klettverschluss-Unterlagen (Hook-and-Loop-System) für Exzenterschleifmaschinen. Position 6805 umfasst alle flexiblen Schleifmittel auf Unterlage — sogenannte Schleifmittel auf Unterlage (coated abrasives); Unterposition 6805 30 ist die Auffangposition für alle Unterlagen, die nicht unter 6805 10 (Gewebe) oder 6805 20 (Papier und Pappe) fallen. Diese Erzeugnisse sind unverzichtbare Werkzeuge für die Bearbeitung und Oberflächenveredlung von Metall, Kunststoff, Stein, Holz und Lacken — insbesondere dort, wo eine hohe mechanische Belastbarkeit, Reißfestigkeit und Formstabilität der Unterlage erforderlich sind. Das Sortiment reicht von Fiberscheiben für Winkelschleifer über Klettverschluss-Schleifscheiben für Exzenterschleifmaschinen bis hin zu dreidimensionalen Vliesscheiben, die bei der Oberflächenveredelung in der Automobil- und Möbelindustrie eingesetzt werden. Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) und den Anmerkungen zu Kapitel 68 der Kombinierten Nomenklatur, die auf dem Harmonisierten System der WZO beruht. Das maßgebliche Einreihungskriterium ist stets die Art der Unterlage, nicht das verwendete Schleifkorn. Bei Einreihungszweifeln wird eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) empfohlen.

Einfuhranforderungen für Unterposition KN 6805 30

Die Einfuhr von Waren der Unterposition KN 6805 30 in die Europäische Union unterliegt dem Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Der Einführer muss über eine EORI-Nummer verfügen und eine Zollanmeldung mit dem richtigen KN-Code und dem nach Zollwertvorschriften ermittelten Zollwert abgeben. Die Handelsrechnung muss eine detaillierte Produktbeschreibung enthalten: Unterlagenart (vulkanisierte Faser, Vliesstoff, Kunststofffolie oder Klettverschluss), Schleifkornart (Al2O3, SiC, Zirkonkorund), Körnung sowie Abmessungen. Bei Erzeugnissen, die REACH-beschränkte Stoffe in Bindemitteln oder Beschichtungen enthalten, ist ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 erforderlich. Normen EN 12413 (gebundene Schleifkörper) und EN 13236 (Superhartstoffwerkzeuge) betreffen starre Schleifkörper und gelten nicht für flexible Schleifmittel der Unterposition 6805 30. Maßgebend ist die Normreihe EN ISO 6344 für Schleifmittel auf Unterlage sowie EN 13743 für Fiberscheiben. Einfuhren aus Drittländern erfordern eine Überprüfung in TARIC auf Antidumpingzölle und Zollkontingente sowie auf sonstige handelspolitische Maßnahmen. Der Einführer muss vor der Abfertigung sicherstellen, dass die angemeldete Warennummer mit der tatsächlichen Beschaffenheit des Erzeugnisses übereinstimmt, um zollrechtliche Risiken zu minimieren. Für diese Produktkategorie sind keine besonderen Einfuhrlizenzen erforderlich.

Zollsätze und Handelsmaßnahmen für KN 6805 30

MFN-Zollsätze für Unterposition KN 6805 30 sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen, da sie sich durch Zollverordnungen oder die Einleitung von Handelsschutzverfahren ändern können. Präferenzzollsenkungen oder -freistellungen können bei Erfüllung der Ursprungsregeln im Rahmen von EU-Freihandelsabkommen gewährt werden: CETA (Kanada), EU-Japan-WPA, Abkommen mit Südkorea, EU-UK-TCA sowie APS für Entwicklungsländer. Ursprungsnachweise sind: EUR.1-Warenverkehrsbescheinigung, Erklärung auf der Rechnung (für REX-registrierte Ausführer oder Sendungen bis 6.000 EUR) oder eine vollständige REX-Erklärung. Einführer sollten in TARIC prüfen, ob für Schleifmittelimporte aus bestimmten Ursprungsländern Antidumpingmaßnahmen gelten, da dieser Sektor in der Vergangenheit Gegenstand von EU-Handelsschutzverfahren war; eine fehlerhafte Deklaration des Ursprungslandes kann zu Nachzahlungen und Sanktionen führen. Bei der Einfuhr wird die nationale Mehrwertsteuer erhoben, deren Satz je nach Mitgliedstaat variiert. Der Einführer hat die korrekte Einstufung seiner Ware vor der Abfertigung sicherzustellen und bei Bedarf eine Zollanmeldungsberichtigung zu beantragen. Bei Einreihungszweifeln empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA), die drei Jahre gültig und gegenüber allen EU-Zollbehörden bindend ist.

Schleifmittel auf anderen Unterlagen — KN 6805 30

Schleifmittel auf Unterlagen außer Gewebe oder Papier unter KN 6805 30 haben einen Regelzollsatz von 0%.

Häufig gestellte Fragen

Was sind Fiberscheiben und Klettverschluss-Schleifscheiben der KN 6805 30?
Fiberscheiben sind Schleifmittel auf Unterlage aus vulkanisierter Faser — einem harten, verstärkten Zellstoffmaterial, das die für Hochgeschwindigkeits-Winkelschleiferanwendungen notwendige Steifigkeit, Hitzebeständigkeit und mechanische Festigkeit liefert. Sie werden überwiegend zum Schleifen von Schweißnähten, zum Entfernen von Rost und Beschichtungen sowie zum Grobschleifen von Metall- und Steinoberflächen eingesetzt. Klettverschluss-Schleifscheiben (Hook-and-Loop) besitzen eine synthetische Vliesunterlage mit integriertem Selbstbefestigungssystem für den werkzeugfreien Schnellwechsel an Exzenterschleifmaschinen. Beide Produkttypen werden in Unterposition KN 6805 30 eingereiht, da ihre Unterlagen weder Gewebe, Papier noch Pappe sind. Sie sind in der Metall-, Lack-, Stein- und Holzbearbeitung weit verbreitet. Bei Einreihungszweifeln sollte eine vZTA beantragt werden.
Welche Normen gelten für Schleifmittel auf sonstigen Unterlagen KN 6805 30?
Flexible Schleifmittel auf Unterlage der Unterposition KN 6805 30 unterliegen der Normreihe EN ISO 6344, die Anforderungen an Charakterisierung, Prüfung und Kennzeichnung von Schleifbändern, -bögen und -scheiben festlegt. Fiberscheiben fallen zusätzlich unter EN 13743, die Sicherheitsanforderungen einschließlich der maximalen Betriebsdrehzahlkennzeichnung regelt. Hersteller und Einführer müssen die ordnungsgemäße Sicherheitskennzeichnung sicherstellen. EN 12413 und EN 13236 betreffen gebundene Schleifkörper und Superhartstoffwerkzeuge und gelten nicht für die Schleifmittel auf Unterlage nach 6805 30. REACH-Konformität hinsichtlich beschränkter Stoffe in Kunstharzbindern ist produktspezifisch und getrennt zu prüfen.
Welche Unterlagen sind bei der Einfuhr von Waren der KN 6805 30 erforderlich?
Erforderlich sind: Handelsrechnung mit Angabe von Unterlagenart, Schleifkornart und Körnung, Beförderungsdokument (CMR, B/L oder AWB), EORI-Nummer des Einführers sowie Ursprungsnachweis für Präferenzzollsätze (EUR.1-Warenverkehrsbescheinigung, Erklärung auf der Rechnung oder REX-Erklärung). Antidumpingmaßnahmen oder Zollkontingente aus bestimmten Ursprungsländern sind stets vor der Abfertigung in TARIC zu überprüfen. Bei REACH-relevanten Stoffen in Bindemitteln kann ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 erforderlich sein; dieses muss in der Amtssprache des Einfuhrmitgliedstaats vorliegen. Aktuelle MFN- und Präferenzzollsätze sind vor der Zollanmeldung stets in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu bestätigen, um kostspielige Nacherhebungen zu vermeiden.
Was fällt unter KN 6805 30?
Unter KN 6805 30 fallen Schleifmittel auf anderen Unterlagen. Zollsatz: 0%.