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54

Zolltarifkapitel 54

Synthetische Filamentgarne (andere als Nähgarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, including synthetic monofilament of less than 67 decitex

Was umfasst Position 5402 des Zolltarifs?

Position 5402 umfasst Garne aus synthetischen Filamenten (ausgenommen Naehgarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf. Dies schliesst Garne aus Nylon, Polyester, Polypropylen und anderen Synthesefasern ein, einschliesslich synthetischer Monofilamente mit einer Laengenmasse von weniger als 67 Dezitex. Dieses Garn ist ein grundlegender Rohstoff für die Textilindustrie. Die Einfuhr von Garnen aus synthetischen Filamenten in die EU unterliegt Zollsätzen von 4% bis 5%. Die Einreihung haengt vom Polymertyp und der Garntextur ab (texturiert, gedreht, mehrfach gedreht). Die Produkte müssen den REACH-Standards und den EU-Anforderungen an die Textilkennzeichnung entsprechen. Position 5402 gehört zu Kapitel 54 (Textilien, Gewebe und Bekleidung) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 5402 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate.

Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 5402

Die Einfuhr von Garnen aus synthetischen Filamenten in die EU unterliegt Zollsätzen von 4% bis 5%. Die Produkte müssen den REACH-Standards und den EU-Anforderungen an die Textilkennzeichnung entsprechen. Die Zollsätze für Garne aus synthetischen Filamenten betragen 4%-5% je nach Polymertyp und Verarbeitung. Die Unterscheidung zwischen texturiertem und nicht texturiertem Garn ist für die Tarifeinreihung grundlegend. Monofilament mit weniger als 67 dtex wird unter Position 5402 eingereiht, ab 67 dtex unter 5404. Die Produkte müssen der REACH-Verordnung entsprechen - pruefen Sie die beschraenkten Stoffe in Anhang XVII. Bei der Einfuhr von Waren der Position 5402 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 5402 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung). Waren der Position 5402 unterliegen Kennzeichnungs- und Faserzusammensetzungskontrollen. Erforderliche Unterlagen umfassen: Faserzusammensetzungsetiketten (EU-VO 1007/2011), OEKO-TEX-Zertifikate, REACH-Berichte. Neben dem Zoll unterliegen Einfuhren der Mehrwertsteuer zum im Bestimmungsland geltenden Satz. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich Zoll und etwaiger Ausgleichs- oder Antidumpingzölle. Der Importeur muss eine elektronische Zollanmeldung im nationalen Einfuhrsystem abgeben.

Einreihung von Waren in Position 5402 - worauf ist zu achten

Position 5402 umfasst synthetisches Filamentgarn (Nylon, Polyester, PP), nicht für den Einzelhandel aufgemacht. Nähgarn - 5401, Spinnfasern - Kapitel 55. HT-Garn für Reifen/Gurte hat eigene Unterpositionen. Häufiger Fehler: Monofilament >1mm hier statt in 5404. Einzelhandelsgarn - 5406. Entscheidend: Polymertyp, Garntiter und Aufmachung.

Häufig gestellte Fragen

Welche Zollsätze gelten für Garne aus synthetischen Filamenten?
Die Zollsätze für Garne aus synthetischen Filamenten der Position 5402 liegen zwischen 0% und 4%. Die Einreihung hängt vom Polymertyp (Nylon, Polyester, Polypropylen) und der Garntextur ab - texturiert, gezwirnt oder mehrfach gezwirnt. Synthetische Monofilamente mit weniger als 67 Dezitex fallen ebenfalls unter diese Position. Einige Unterpositionen profitieren vom Nullsatz, der genaue Satz hängt von der KN-Unterposition ab. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Welche Dokumente werden für den Import von synthetischem Filamentgarn benötigt?
Der Import erfordert Standardzolldokumente: Handelsrechnung mit Angabe des Polymertyps und der Garnparameter, Frachtbrief und Zollanmeldung. Die Produkte müssen den REACH-Anforderungen entsprechen. Die Kennzeichnung der Faserzusammensetzung gemäß Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 ist verpflichtend. Ein Ursprungszeugnis wird für Präferenzsätze benötigt. Dies betrifft Waren der Position 5402 der Kombinierten Nomenklatur. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Welche praktischen Aspekte sind beim Import von synthetischem Garn zu beachten?
Die korrekte Einreihung von synthetischem Garn erfordert die Bestimmung von Polymertyp und Textur, was den Zollsatz beeinflusst. Garn erfordert Schutz vor Feuchtigkeit und Verunreinigung beim Transport. Position 5402 umfasst nur nicht für den Einzelverkauf aufgemachtes Garn - Einzelhandelsgarn wird unter Position 5406 eingereiht. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.