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51099000
WOLLE, FEINE UND GROBE TIERHAARE; GARNE UND GEWEBE AUS ROSSHAARGarne aus Wolle oder feinen Tierhaaren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf

Garne aus Wolle oder feinen Tierhaaren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, andere

EU-Regelzollsatz
5%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
10 Dok.
C400Y900Y922Y084N954U045+4
Standardsatze
Gilt fürArtSatzBedingungenVerordnung
ERGA OMNESThird country duty5%-R1789/03
Praferenzen
ERGA OMNES 0%AD 0%AL 0%BA 0%CA 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%EUCA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP 4%GSP+ 0%IL 0%JO 0%JP 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%ME 0%MK 0%MX 0%NZ 0%PE 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SG 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%UA 0%VN 0%WS 0%XC 0%XK 0%XL 0%XS 0%ZA 0%
Hinweise
CD605The benefit of this tariff quota is subject to the presentation of the outward processing authorisation, for the purpose of implementing Council Regulation (EC) No 32/2000, Annex II, footnote (1). This concerns goods resulting from processing work as provided for in the arrangements with Switzerland on processing traffic in textiles.
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD727Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of an origin declaration stating the European Union origin of the goods, in the context of the Canada-European Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA).
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
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Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

DEgold793/24-1

Vintage wool felt cord yarn for crafting

WolleGRI 1GRI 5bGRI 6
DEgold083/25-1

Knitting yarn, 75% wool, 25% polyamide

WolleGRI 1GRI 5bGRI 6
DEgold716/25-1

Knitting yarn: 75% wool, 25% polyamide

WolleGRI 1GRI 5bGRI 6
DEgold459/23-1

Wool wick yarn on jute core

WolleGRI 1GRI 5bGRI 6
DEgold211/25-1

Knitting yarn - wool/polyamide blend

WolleGRI 1GRI 5bGRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Einreihungsbereich und Produkteigenschaften

Der KN-Code 510990 umfasst andere Garne aus gekämmter Wolle oder feinen Tierhaaren, für den Einzelverkauf aufgemacht, die nicht unter die Unterposition 510910 fallen. Dies betrifft vor allem Mischgarne mit einem Woll- oder Feinhaaranteil unter 85 Prozent, bei denen diese Fasern dennoch überwiegen. Zu feinen Tierhaaren zählen Fasern von Alpaka, Lama, Kamel, Kaschmirziege, Angorakaninchen und Mohairziege, wie in der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 definiert. Diese Garne werden wegen ihrer thermoregulierenden Eigenschaften, Weichheit und ästhetischen Qualitäten geschätzt. Die Einreihung erfordert, dass die Ware für den Einzelverkauf aufgemacht ist, was diese Unterposition von Garnen zur industriellen Weiterverarbeitung unterscheidet.

Zusammensetzungskennzeichnung und chemische Sicherheit

Die Einfuhr von Feinhaargarnen in die EU erfordert die vollständige Einhaltung der Textilverordnung (EU) Nr. 1007/2011 bezüglich der Faserzusammensetzungskennzeichnung. Die Bezeichnungen einzelner Fasern wie Kaschmir, Mohair oder Alpaka dürfen nur gemäß den Definitionen in Anhang I verwendet werden. Die fehlerhafte Verwendung einer Faserbezeichnung stellt einen Rechtsverstoß dar und kann Sanktionen der Marktüberwachungsbehörden nach sich ziehen. Die REACH-Verordnung beschränkt bestimmte Chemikalien in Textilerzeugnissen, darunter Azofarbstoffe mit Freisetzung aromatischer Amine über 30 mg/kg. Importeure sollten Laborprüfberichte von Lieferanten verlangen, die die chemische Konformität bestätigen. Die GPSR-Verordnung (EU 2023/988) verpflichtet Importeure zur Gewährleistung der Verbraucherproduktsicherheit.

Internationaler Handel und Zollverfahren

Garne unter dem KN-Code 510990 unterliegen den standardmäßigen EU-Zollverfahren bei der Einfuhr. Die Zollanmeldung sollte die Faserzusammensetzung, das Garngewicht und die Art der Einzelhandelsaufmachung präzise angeben. Eine Ursprungsbescheinigung ist für die Erlangung präferenzieller Zollsätze im Rahmen von Freihandelsabkommen oder dem APS-System unerlässlich. Kaschmir- und Alpakagarne stammen am häufigsten aus der Mongolei, Peru und China, was die verfügbaren Handelspräferenzen bestimmt. Die Zollkontrolle kann eine Laborüberprüfung der Faserzusammensetzung umfassen, insbesondere bei Zweifeln an den deklarierten Anteilen teurer Fasern wie Kaschmir. Importeure sollten Unterlagen zum Ursprung und zur Zusammensetzung der Ware für den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum aufbewahren.

Klassifizierung von Wollgarn und Zollanforderungen KN 5109 90

Wollgarn KN 5109 90 wird nach Spinnverfahren (Kammgarn oder Streichgarn), Feinheit und Zusammensetzung eingereiht. Die Einfuhr von Wollgarn in die EU unterliegt konventionellen Zöllen und 19% EUSt. Reine Wolle und Mischgarne können unterschiedliche Zollsätze haben. Importeure müssen die korrekte Faserkennzeichnung gemäß EU-Verordnung 1007/2011 sicherstellen. Die aktuellen Zollsätze können in der TARIC-Datenbank überprüft werden. Die Zollanmeldung erfolgt über ATLAS.

Häufig gestellte Fragen

Was unterscheidet den KN-Code 510990 von 510910?
Code 510910 betrifft Kammgarn mit mindestens 85 Prozent Wolle oder feinen Tierhaaren. Code 510990 umfasst andere Kammgarne aus Wolle oder feinen Tierhaaren für den Einzelverkauf, typischerweise Mischgarne mit einem Anteil dieser Fasern unter 85 Prozent. Der prozentuale Anteil von Wolle oder feinen Tierhaaren ist das entscheidende Kriterium.
Erfordert Kaschmirwolle ein spezielles Zertifikat?
Das EU-Zollrecht verlangt kein gesondertes Zertifikat für Kaschmir, aber die Bezeichnung ist durch die Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 geschützt und darf nur für Fasern der Kaschmirziege verwendet werden. Zollbehörden können Laboruntersuchungen zur Überprüfung der deklarierten Zusammensetzung anordnen. Falsche Kennzeichnung stellt einen Rechtsverstoß dar und unterliegt Sanktionen.
Welche Grenzwerte für chemische Stoffe gelten für Tierhaargewebe?
Die REACH-Verordnung legt einen Grenzwert von 30 mg/kg für aromatische Amine aus Azofarbstoffen fest. Formaldehyd in Textilien mit Hautkontakt sollte 75 mg/kg nicht überschreiten. Chrom VI aus Färbeprozessen unterliegt Beschränkungen. PFAS-Substanzen in Ausrüstungen werden gesondert reguliert. Importeure sollten Laborprüfberichte von ihren Lieferanten verlangen.
Welcher Zollsatz gilt für Kammgarn aus feinen Tierhaaren KN 5109 90?
Kammgarn aus feinen Tierhaaren unter KN 5109 90 unterliegt dem konventionellen EU-Zollsatz und 19% EUSt. Prüfen Sie den Satz in TARIC. Faserkennzeichnung gemäß EU 1007/2011 ist Pflicht.