51091000
WOLLE, FEINE UND GROBE TIERHAARE; GARNE UND GEWEBE AUS ROSSHAAR›Garne aus Wolle oder feinen Tierhaaren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf
Garne aus Wolle oder feinen Tierhaaren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an Wolle oder feinen Tierhaaren von 85 GHT oder mehr
Untercodes (2)
51091010Zoll: 0-3,8%
Garne aus Wolle oder feinen Tierhaaren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an Wolle oder feinen Tierhaaren von 85 GHT oder mehr, in Knäueln, Strängen oder Strähnen, mit einem Gewicht von mehr als 125 g, jedoch nicht mehr als 500 g
51091090Zoll: 0-5%
Garne aus Wolle oder feinen Tierhaaren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an Wolle oder feinen Tierhaaren von 85 GHT oder mehr, andere
Zolltarifliche Einreihung und Warenmerkmale
Der KN-Code 510910 umfasst Garne aus gekämmter Wolle oder feinen Tierhaaren mit einem Anteil von mindestens 85 Prozent Wolle oder feinen Tierhaaren, für den Einzelverkauf aufgemacht. Kammgarn zeichnet sich durch seine glatte, feste Struktur aus, die durch den Kämmvorgang erreicht wird, bei dem kurze Fasern entfernt und die verbleibenden langen Fasern parallel ausgerichtet werden. Diese Garne werden hauptsächlich für Hand- und Maschinenstricken zur Herstellung von Oberbekleidung, Schals, Mützen und dekorativen Strickwaren verwendet. Die Einreihung erfordert, dass das Garn für den Einzelverkauf aufgemacht ist, gemäß der Anmerkung 4 zu Kapitel 51 der Kombinierten Nomenklatur. Importeure müssen die Faserzusammensetzung sorgfältig überprüfen, da Mischgarne mit einem Wollanteil unter 85 Prozent anderen Tarifpositionen unterliegen.
Regulatorische Anforderungen an Kennzeichnung und Sicherheit
In die EU eingeführtes Wollkammgarn unterliegt der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 über Textilfaserbezeichnungen und Kennzeichnung. Jede Einzelhandelspackung muss die prozentuale Faserzusammensetzung mit den in Anhang I definierten Faserbezeichnungen angeben. Die Bezeichnung Schurwolle darf nur für Wolle verwendet werden, die zuvor nicht in einem Fertigerzeugnis verarbeitet wurde. Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 beschränkt bestimmte chemische Stoffe in Textilerzeugnissen, einschließlich Azofarbstoffe, die aromatische Amine über 30 mg/kg freisetzen, Formaldehyd und Chrom VI. Die GPSR-Verordnung (EU 2023/988) über die allgemeine Produktsicherheit verpflichtet Importeure sicherzustellen, dass das Produkt kein Risiko für Verbraucher darstellt.
Handelsaspekte und Zolldokumentation
Bei der Einfuhr von Wollkammgarn unter dem KN-Code 510910 sollte die Zollanmeldung eine genaue Beschreibung mit Faserzusammensetzung, Garnfeinheit und Art der Einzelhandelsaufmachung enthalten. Eine Ursprungsbescheinigung ist für die Inanspruchnahme präferenzieller Zollsätze im Rahmen von EU-Freihandelsabkommen oder dem APS-System unerlässlich. Garne aus APS-Begünstigungsländern können von ermäßigten Zöllen profitieren, sofern die Ursprungsregeln eingehalten werden. Eine Überprüfung der verfügbaren Präferenzen im TARIC-System vor der Transaktion wird empfohlen. Exporteure sollten prüfen, ob das Bestimmungsland mengenmäßige Beschränkungen oder spezifische Zertifizierungsanforderungen für Wollprodukte anwendet. Die Handelsdokumentation sollte Proforma-Rechnung, technische Spezifikation und Packliste umfassen.
Klassifizierung von Wollgarn und Zollanforderungen KN 5109 10
Wollgarn KN 5109 10 wird nach Spinnverfahren (Kammgarn oder Streichgarn), Feinheit und Zusammensetzung eingereiht. Die Einfuhr von Wollgarn in die EU unterliegt konventionellen Zöllen und 19% EUSt. Reine Wolle und Mischgarne können unterschiedliche Zollsätze haben. Importeure müssen die korrekte Faserkennzeichnung gemäß EU-Verordnung 1007/2011 sicherstellen. Die aktuellen Zollsätze können in der TARIC-Datenbank überprüft werden. Die Zollanmeldung erfolgt über ATLAS.
Häufig gestellte Fragen
Wie unterscheidet man Kammgarn von Streichgarn bei der Zolleinreihung?
Kammgarn hat eine glatte Oberfläche mit parallel ausgerichteten Fasern, hergestellt durch Kämmen. Streichgarn ist weicher und voluminöser, aus kürzeren Fasern ohne Kämmverfahren hergestellt. Für die Zolleinreihung ist die Spinntechnologie ausschlaggebend, nicht die subjektive Beurteilung des Aussehens. Die Herstellerdokumentation bestätigt das angewandte Verfahren.
Fällt Merinowolle-Garn unter den KN-Code 510910?
Ja, sofern es sich um Kammgarn mit mindestens 85 Prozent Merinowolle handelt, das für den Einzelverkauf aufgemacht ist. Merinowolle wird als Schafwolle gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 eingestuft. Entscheidend ist die Erfüllung der Einzelhandelsaufmachungskriterien gemäß Anmerkung 4 zu Kapitel 51 der Kombinierten Nomenklatur.
Welche Kennzeichnungsanforderungen gelten für Wollgarn in der EU?
Das Etikett muss die prozentuale Faserzusammensetzung in der Amtssprache des Verkaufslandes enthalten, wie in der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 vorgeschrieben. Die Faserbezeichnungen aus Anhang I sind zu verwenden. Die Bezeichnung Schurwolle setzt voraus, dass die Faser zuvor nicht verarbeitet wurde. Das Etikett muss dauerhaft am Produkt oder seiner Verpackung befestigt und für Verbraucher lesbar sein.
Welcher Zollsatz gilt für Kammgarn aus Wolle für Einzelhandel KN 5109 10?
Kammgarn aus Wolle für Einzelhandel unter KN 5109 10 unterliegt dem konventionellen EU-Zollsatz und 19% EUSt. Prüfen Sie den Satz in TARIC. Faserkennzeichnung gemäß EU 1007/2011 ist Pflicht.
Nützliche Tools & Ressourcen
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Zoll- & MwSt.-RechnerBerechnen Sie Zoll und MwSt. für „Garne aus Wolle oder feinen Tierhaaren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an Wolle oder feinen Tierhaaren von 85 GHT oder mehr“ und sehen Sie die gesamten Importkosten.Import-RentabilitätsrechnerPrüfen Sie die Rentabilität des Imports von „Garne aus Wolle oder feinen Tierhaaren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, mit einem Anteil an Wolle oder feinen Tierhaaren von 85 GHT oder mehr“ unter Berücksichtigung aller Kosten.
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