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30045000
3Medicaments (ausgenommen goods der Position 3002, 3005 or 3006) consisting of mixed or unmixed Erzeugnisse for therapeutisch or prophylaktisch uses, in abgemessenen Dosen (einschließlich those in Form von transdermal administration systems) or in forms or packings für den Einzelverkauf

Medicaments (ausgenommen goods der Position 3002, 3005 or 3006) consisting of mixed or unmixed Erzeugnisse for therapeutisch or prophylaktisch uses, in abgemessenen Dosen (einschließlich those in Form von transdermal administration systems) or in forms or packings für den Einzelverkauf, andere, containing Vitamine or andere Erzeugnisse der Position 2936

EU-Regelzollsatz
0%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
11 Dok.
Y106Y110Y1137P237P24N954+5
Praferenzen
ERGA OMNES 0%AD 0%CH 0%DZ 0%EH 0%FO 0%GB 0%IL 0%JO 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%XC 0%XL 0%
Hinweise
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
CloseMRN — potwierdzenie wywozu z każdego portu UE
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Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

NLgold024-0281

Enteral nutritional emulsion for medical use

składniki odżywcze (maltodekstryna, białka, oleje)GRI 1GRI 6
IEgold4-BTI168

Calcifediol capsules for kidney disease

kalcyfediol (substancja czynna)GRI 1GRI 6
NLgold024-0282

Enteral nutritional emulsion for medical use

składniki żywieniowe (woda, maltodekstryna, białka, oleje)GRI 1GRI 6
SEgold24-02784

Cancer treatment capsules containing Selumetinib

substancje farmaceutyczne (Selumetinib, tokofersolan)GRI 1GRI 6
DEgold405/24-1

Enteral nutrition for medical use

składniki odżywcze (witaminy, minerały, aminokwasy)GRI 1GRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Einreihung und Umfang des KN-Codes 300450

Der KN-Code 300450 umfasst Arzneimittel, die Vitamine oder andere Erzeugnisse der Position 2936 enthalten, in Dosierungen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf. Hierunter fallen fertige Arzneimittel mit Vitaminen als Wirkstoffen, die zur Behandlung oder Vorbeugung von Vitaminmangelzuständen bestimmt sind. Dies umfasst Einzelvitaminpräparate (wie Vitamin D3, Vitamin B12, Vitamin K) sowie Multivitaminpräparate, die als Arzneimittel zugelassen sind. Darreichungsformen umfassen Tabletten, Kapseln, Injektionslösungen, Tropfen zum Einnehmen, Sirupe und Ampullen. Das entscheidende Einreihungskriterium ist der regulatorische Status des Produkts als Arzneimittel, nicht als Nahrungsergänzungsmittel. Nahrungsergänzungsmittel mit Vitaminen, auch in Dosierungen verpackt, werden unter Kapitel 21 (Position 2106) als Lebensmittelzubereitungen eingereiht. Diese Unterscheidung ist grundlegend für die korrekte Zolleinreihung.

Regulatorische Einfuhranforderungen

Die Einfuhr von Vitaminarzneimitteln in die EU erfordert eine Genehmigung für das Inverkehrbringen (MA) gemäß Richtlinie 2001/83/EG - im zentralisierten (EMA-), Verfahren der gegenseitigen Anerkennung (MRP), dezentralisierten (DCP) oder nationalen Verfahren. Der Hersteller muss ein GMP-Zertifikat besitzen, und die Produktionsstätte sollte in der EudraGMDP-Datenbank registriert sein. Verschreibungspflichtige Vitaminarzneimittel unterliegen der obligatorischen Serialisierung gemäß Richtlinie 2011/62/EU mit einzigartigem DataMatrix-Identifikator und Manipulationssicherung. Der Vertriebshändler muss ein GDP-Zertifikat und eine pharmazeutische Großhandelsvertriebsgenehmigung besitzen. Das Pharmakovigilanz-System erfordert die Führung von Nebenwirkungsregistern. Arzneimittel mit hochdosiertem Vitamin A können aufgrund des Teratogenitätsrisikos zusätzlichen Beschränkungen unterliegen.

Praktische Einfuhrhinweise

Bei der Zollabfertigung von Vitaminarzneimitteln unter KN-Code 300450 ist eine vollständige pharmazeutische Dokumentation erforderlich: Genehmigung für das Inverkehrbringen, GMP-Zertifikat, Analysezertifikat (CoA) für jede Charge und Serialisierungsdokumentation für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die meisten Vitaminarzneimittel werden bei kontrollierter Raumtemperatur (15-25 Grad Celsius) mit Licht- und Feuchtigkeitsschutz transportiert, obwohl einige Präparate (z. B. Vitamin-B12-Injektionslösungen) Kühlkettentransport erfordern können. Zollsätze sind im TARIC oder ISZTAR zu prüfen. Die Zollbehörden können Unterlagen verlangen, die den Arzneimittelstatus (MA) bestätigen, um das Produkt von Nahrungsergänzungsmitteln zu unterscheiden. Der Importeur sollte sicherstellen, dass die Verpackung eine Gebrauchsinformation in der Landessprache enthält.

GMP-Anforderungen und Arzneimittelzulassung

Die Einfuhr pharmazeutischer Produkte unter KN-Code 3004 50 (Vitaminarzneimittel in Dosen) erfordert eine Genehmigung der zuständigen Arzneimittelbehörde. Alle auf dem EU-Markt in Verkehr gebrachten Arzneimittel müssen eine Zulassung der EMA (zentralisiertes Verfahren) oder einer nationalen Behörde besitzen. Die Einhaltung der Guten Herstellungspraxis (GMP) muss durch ein Zertifikat bestätigt werden. Biologische Produkte erfordern die Aufrechterhaltung der Kühlkette. Serialisierung und Echtheitsprüfung (FMD 2011/62/EU) sind für verschreibungspflichtige Arzneimittel obligatorisch.

Häufig gestellte Fragen

Wie unterscheidet man ein Vitaminarzneimittel (Code 300450) von einem Vitamin-Nahrungsergänzungsmittel?
Das entscheidende Kriterium ist der regulatorische Status des Produkts. Ein Vitaminarzneimittel besitzt eine von einer Zulassungsbehörde erteilte Genehmigung für das Inverkehrbringen (MA) und unterliegt der Richtlinie 2001/83/EG. Ein Nahrungsergänzungsmittel wird als Lebensmittel gemeldet und unter Kapitel 21 eingereiht. Bei der Zollabfertigung ist das MA-Dokument entscheidend - sein Fehlen bedeutet Einreihung außerhalb von Kapitel 30.
Unterliegt Vitamin D3 in Injektionsampullen der Serialisierung?
Ja, wenn das Produkt ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel ist. Gemäß Richtlinie 2011/62/EU und Delegierter Verordnung (EU) 2016/161 müssen verschreibungspflichtige Arzneimittel eine Serialisierung mit einzigartigem DataMatrix-Identifikator und Manipulationssicherung (ATD) tragen. Nicht verschreibungspflichtige Vitaminarzneimittel können je nach nationaler Regelung von dieser Anforderung befreit sein.
Werden Multivitaminpräparate mit Mineralstoffen unter Code 300450 eingereiht?
Multivitamin-Mineralstoff-Präparate, die als Arzneimittel zugelassen sind (MA besitzen), werden unter Code 300450 eingereiht, sofern Vitamine die Hauptwirkstoffe darstellen. Ist das Produkt als Nahrungsergänzungsmittel registriert, wird es unter Position 2106 in Kapitel 21 eingereiht. Der regulatorische Status, nicht allein die Zusammensetzung, bestimmt die Tarifeinreihung.
Welche Genehmigungen braucht man für Arzneimittel KN 3004 50?
Für die Einfuhr von Arzneimitteln unter KN-Code 3004 50 sind eine Zulassung (nationale Behörde/EMA), eine Einfuhrgenehmigung, ein GMP-Zertifikat des Herstellers und GDP-Dokumentation erforderlich.