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KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO›Chocolate and anderer food Zubereitungen mit einem Gehalt an cocoa
Chocolate and anderer food Zubereitungen mit einem Gehalt an cocoa, anderer, in blocks, slabs or bars, not filled
Untercodes (2)
18063210Zoll: 0-8,3%
Chocolate and anderer food Zubereitungen mit einem Gehalt an cocoa, anderer, in blocks, slabs or bars, not filled, with added cereal, fruit or nuts
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Chocolate and anderer food Zubereitungen mit einem Gehalt an cocoa, anderer, in blocks, slabs or bars, not filled, anderer
Ungefuellte Schokolade im internationalen Handel
Der KN-Code 18 06 32 umfasst Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen in Tafeln, Riegeln oder Stuecken mit einem Gewicht von höchstens 2 kg, nicht gefuellt. Diese Kategorie umfasst Schokoladentafeln, Schokoladenriegel ohne Fuellung, Zartbitter-, Milch- und weisse Schokolade in fester Form. Die Einfuhr ungefuellter Schokolade in die EU unterliegt im Jahr 2026 den EUDR-Vorschriften bezueglich der Kakao-Rueckverfolgbarkeit. Diese Produkte stellen eine der wichtigsten Einfuhrkategorien im Süßwaren-sektor dar. Schokolade mit Einschluessen wie Nuessen, Rosinen oder Fruchtsstuecken, die gleichmaessig in der Schokoladenmasse verteilt sind, wird als ungefuellt eingereiht, da sie keine eigenstaendige Fuellungsschicht aufweist.
Regulatorische Anforderungen und Qualitaetskontrollen
Ungefuellte Schokolade, die in die EU importiert wird, muss die Anforderungen der Schokoladenrichtlinie 2000/36/EG erfüllen, die den Mindestgehalt an Kakaobestandteilen für verschiedene Schokoladenkategorien festlegt. Lebensmittelsicherheitskontrollen umfassen Untersuchungen auf Cadmium, Mykotoxine und Pflanzenschutzmittelrueckstaende. Die Cadmiumgrenzwerte sind nach Kakaotrockenmasse-gehalt differenziert: Schokolade mit hoeherem Kakaogehalt unterliegt strengeren Grenzwerten. Die Kennzeichnung muss der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 entsprechen und eine vollstaendige Zutatenliste, Allergeninformationen und Naehrwerte enthalten. Die Schokoladenrichtlinie verlangt die Angabe des prozentualen Anteils der Kakaotrockenmasse. Importeure müssen auch die Einhaltung der Vorschriften über den Einsatz von Kakaobutteraequivalenten in Schokolade sicherstellen, die bis zu einem bestimmten Anteil zulässig sind.
Zollaspekte und Dokumentation
Die Zollabfertigung ungefuellter Schokolade unter dem KN-Code 18 06 32 erfordert eine vollstaendige Handels- und Regulierungsdokumentation. Die Handelsrechnung muss eine genaue Produktbeschreibung, Stueckgewicht, Kakaogehalt und Zusammensetzung enthalten. Das Ursprungszeugnis bestimmt den Zollsatz und die Berechtigung zur Inanspruchnahme von Handelspraeferenzen. Die EUDR-Erklärung bestaetigt die Sorgfalt in der Kakaolieferkette. Der Zollwert umfasst den Produktpreis zu Lieferbedingungen bis zur EU-Grenze. Importeure sollten auf die korrekte Unterscheidung zwischen ungefuellter und gefuellter Schokolade achten, da eine fehlerhafte Einreihung zu anderen Zollbetraegen fuehren kann. Zollbehörden können physische Kontrollen durchführen, einschließlich des Durchschneidens des Produkts zur Überprüfung des Vorhandenseins einer Fuellung. Schokolade erfordert temperaturkontrollierte Lager- und Transportbedingungen.
Ungefüllte Schokolade KN 1806 32 importieren
Ungefüllte Schokolade unter KN 1806 32 umfasst Tafeln, Riegel und andere Schokoladenerzeugnisse ohne Füllung bis 2 kg. Zusammengesetzte Zollsätze gelten. Richtlinie 2000/36/EG setzt Mindestgehalt an Kakaotrockenmasse fest. EUDR-Anforderungen gelten. Die EUSt beträgt 7%.
Häufig gestellte Fragen
Wie unterscheidet man gefuellte von ungefuellter Schokolade?
Gefuellte Schokolade (KN 18 06 31) weist eine eigenstaendige Schicht eines anderen Lebensmittelmaterials innerhalb einer Schokoladenhuelle auf. Ungefuellte Schokolade (KN 18 06 32) ist homogen oder enthaelt Einschluesse wie Nuesse oder Rosinen, die gleichmaessig in der Masse verteilt sind. Zollbehörden können das Produkt durch Durchschneiden physisch überprüfen.
Welche Anforderungen der Schokoladenrichtlinie gelten für Einfuhren?
Die Richtlinie 2000/36/EG legt den Mindestgehalt an Kakaobestandteilen für verschiedene Schokoladenkategorien fest. Schokolade muss ein bestimmtes Minimum an Kakaotrockenmasse und Kakaobutter enthalten. Sie erlaubt auch den begrenzten Einsatz von Kakaobutteraequivalenten. Produkte, die diese Anforderungen nicht erfüllen, duerfen in der EU nicht unter der Bezeichnung Schokolade verkauft werden.
Wird Schokolade mit Nuessen als gefuellt eingereiht?
Nein, Schokolade mit Nuessen, Rosinen oder anderen Einschluessen, die gleichmaessig in der Schokoladenmasse verteilt sind, wird als ungefuellt unter KN-Code 18 06 32 eingereiht. Eine Fuellung im tariflichen Sinne ist eine eigenstaendige Schicht eines anderen Materials innerhalb einer Schokoladenhuelle. Produkte wie Pralinen mit eigenstaendiger Fuellung sind gefuellte Schokolade.
Welcher Mindestkakaogehalt gilt für ungefüllte Schokolade KN 1806 32?
Richtlinie 2000/36/EG verlangt für Zartbitterschokolade mindestens 35% Kakaotrockenmasse, Milchschokolade 25% und weiße Schokolade 20% Kakaobutter.
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