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18

Zolltarifkapitel 18

Chocolate and anderer food Zubereitungen mit einem Gehalt an cocoa

180610
Chocolate and anderer food Zubereitungen mit einem Gehalt an cocoa, cocoa powder, mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln
Zoll:0-8%
180620
Chocolate and anderer food Zubereitungen mit einem Gehalt an cocoa, anderer Zubereitungen in blocks, slabs or bars mit einem Gewicht von more than 2 kg or in liquid, paste, powder, granular or anderer bulk form in containers or immediate packings, of a content von mehr als 2 kg
Zoll:0-15,4%
180690
Chocolate and anderer food Zubereitungen mit einem Gehalt an cocoa, anderer
Zoll:0-8,3%

Was umfasst Position 1806 des Zolltarifs?

Position 1806 umfasst Schokolade und kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen. Kakao und Kakaoerzeugnisse gehoeren zu den wichtigsten tropischen Rohstoffen, die in die EU importiert werden, und bilden die Grundlage der Schokoladen- und Suesswarenindustrie. Die Einfuhr dieser Produkte in die EU unterliegt einem Zollsatz von etwa 8-15%. Ein Pflanzengesundheitszeugnis ist für Kakaobohnen erforderlich. Produkte müssen die EU-Lebensmittelsicherheitsnormen erfüllen, einschliesslich Grenzwerte für Cadmium, Blei, Mykotoxine und Pestizide. Die EU hat die Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Produkte eingefuehrt. Position 1806 gehört zu Kapitel 18 (Fette, verarbeitete Lebensmittel, Getränke und Tabak) der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union. Diese Einreihung basiert auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation (WZO), das in über 200 Ländern weltweit angewendet wird. Die Kombinierte Nomenklatur der EU erweitert das HS um zusätzliche 8-stellige Unterpositionen, während das TARIC-System 10-stellige Codes zur Identifizierung spezifischer Handelsmaßnahmen hinzufügt. Jede 4-stellige Position wie 1806 wird in 6-stellige (HS), 8-stellige (KN) und 10-stellige (TARIC) Unterpositionen unterteilt, die die Art der Waren für die Anwendung der richtigen Zollsätze, Handelsmaßnahmen und regulatorischen Anforderungen präzisieren. Die korrekte Bestimmung des 10-stelligen Codes ist wesentlich für die Feststellung der Höhe der Zollabgaben und Steuern sowie der erforderlichen Genehmigungen und Zertifikate.

Zollsätze und Einfuhranforderungen für Position 1806

Die Einfuhr dieser Produkte in die EU unterliegt einem Zollsatz von etwa 8-15%. Ein Pflanzengesundheitszeugnis ist für Kakaobohnen erforderlich. Kakao unterliegt der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR 2023/1115). Kakaoerzeugnisse müssen die EU-Grenzwerte für Cadmium, Blei und Ochratoxin A erfüllen. Pruefen Sie, ob das Ausfuhrland von Zollpraeferenzen profitiert (APS, EBA). Schokolade und Kakaoerzeugnisse müssen gemäß Richtlinie 2000/36/EG gekennzeichnet sein. Bei der Einfuhr von Waren der Position 1806 in die EU sind die geltenden Zollsätze zu beachten, die von der konkreten Unterposition (8- oder 10-stelliger Code) und dem Ursprungsland abhängen. MFN-Zollsätze (Meistbegünstigung) gelten für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU keine Präferenzhandelsabkommen geschlossen hat. Aktuelle Sätze können in der EU-Datenbank TARIC auf der Website der Europäischen Kommission überprüft werden. Die Einfuhr von Waren der Position 1806 kann von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Freihandelsabkommen (FHA) der EU mit Drittländern, dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für Entwicklungsländer oder autonomen Zollaussetzungen profitieren. Die Inanspruchnahme von Präferenzen erfordert die Vorlage eines geeigneten Ursprungsnachweises (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung, REX-Bescheinigung). Waren der Position 1806 unterliegen Lebensmittelsicherheits- und Handelsqualitätskontrollen. Erforderliche Unterlagen umfassen: Gesundheitszeugnisse, Qualitätsbescheinigungen, Verbrauchsteuerunterlagen. Neben dem Zoll unterliegen Einfuhren der Mehrwertsteuer zum im Bestimmungsland geltenden Satz. Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert zuzüglich Zoll und etwaiger Ausgleichs- oder Antidumpingzölle. Der Importeur muss eine elektronische Zollanmeldung im nationalen Einfuhrsystem abgeben.

Einreihung von Waren in Position 1806 - worauf ist zu achten

Position 1806 umfasst Schokolade und kakaohaltige Zubereitungen. Entscheidend für die Einreihung sind Verarbeitungsgrad, Zusammensetzung und Verwendungszweck. KN-Unterpositionen unterteilen die Waren detailliert. Häufiger Fehler: biała czekolada - 1704. Die Abgrenzung zu benachbarten Positionen (1704/1805) hängt von der Konservierungs- oder Verarbeitungsmethode ab. Abschnitts- und Kapitelanmerkungen definieren den genauen Umfang jeder Position.

Häufig gestellte Fragen

Welche Zollsätze gelten für die Einfuhr von Schokolade und kakaohaltigen Zubereitungen in die EU?
Schokolade und kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen fallen unter die Position 1806. Die Zollsätze liegen zwischen 8% und 15,4%, oft mit einem zusätzlichen spezifischen Anteil basierend auf Zucker- und Milchfettgehalt. Milchschokolade mit Milchfett unterliegt höheren Sätzen. Diese Position umfasst Schokoladentafeln, Pralinen, Schokoladenfüllungen, Kakaopulver mit Zucker und Schokoladengetränke. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Welche Dokumente sind für die Einfuhr von Schokolade in die EU erforderlich?
Für die Einfuhr von Schokolade ist eine Gesundheitsbescheinigung erforderlich. Bei Milchschokolade kann ein Veterinärzeugnis nötig sein. Die EUDR-Verordnung zu entwaldungsfreiem Kakao gilt. Das Produkt muss EU-Schokoladenzusammensetzungsstandards (Richtlinie 2000/36/EG), Kennzeichnungsvorschriften und zugelassene Zusatzstoffe einhalten. Handelsrechnung, Zollanmeldung und Ursprungszeugnis sind erforderlich. Dies betrifft Waren der Position 1806 der Kombinierten Nomenklatur. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.
Welche praktischen Aspekte sind beim Import von Schokolade in die EU zu beachten?
Die EU reguliert die Schokoladenzusammensetzung streng - Mindestgehalte an Kakaotrockenmasse, Kakaobutter und Milch sind gesetzlich festgelegt. Die Kennzeichnung muss zwischen Schokolade und schokoladenähnlichen Produkten unterscheiden. Zollsätze sind wegen Zucker- und Milchkomponenten komplex. Cadmium-Grenzwerte sind streng. Allergeninformationen (Milch, Nüsse, Soja) müssen klar deklariert werden. Die EUDR verlangt eine dokumentierte Rückverfolgbarkeit der Kakao-Lieferkette. Dies betrifft Waren der Position 1806 der Kombinierten Nomenklatur. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Die Einreihung erfolgt gemäß der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.