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95071000
SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖRAngelruten, Angelhaken und anderes Angelgerät; Handnetze zum Landen von Fischen, Schmetterlingsnetze und ähnliche Netze; Lockvögel (ausgenommen solche der Position 9208 oder 9705) und ähnliche Jagdgeräte

Angelruten, Angelhaken und anderes Angelgerät; Handnetze zum Landen von Fischen, Schmetterlingsnetze und ähnliche Netze; Lockvögel (ausgenommen solche der Position 9208 oder 9705) und ähnliche Jagdgeräte, Angelruten

EU-Regelzollsatz
3.7%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
13 Dok.
Y935E012Y903Y946Y945Y821+7
Standardsatze
Gilt fürArtSatzBedingungenVerordnung
ERGA OMNESThird country duty3.7%-R2261/98
Praferenzen
ERGA OMNES 0%AD 0%AL 0%BA 0%CA 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%EUCA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP 0%GSP+ 0%IL 0%JO 0%JP 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%ME 0%MK 0%MX 0%NZ 0%PE 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SG 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%UA 0%VN 0%WS 0%XC 0%XK 0%XL 0%XS 0%ZA 0%
Hinweise
TM5101. Customs duties shall be suspended in respect of goods intended for incorporation in the ships, boats or other vessels classified at the following CN codes 8901 10 10; 8901 20 10; 8901 30 10; 8901 90 10; 8902 00 10; 8903 91 10; 8903 92 10; 8904 00 10; 8904 00 91; 8905 10 10; 8905 90 10; 8906 10 00; 8906 90 10 for the purposes of their construction, repair, maintenance or conversion, and in respect of goods intended for fitting to or equipping such ships, boats or other vessels.2. Customs duties shall be suspended in respect of:(a) goods intended for incorporation in drilling or production platforms:(1) fixed, of subheading ex 8430 49, operating in or outside the territorial sea of Member States, or(2) floating or submersible, of subheading 8905 20, for the purposes of their construction, repair, maintenance or conversion, and in respect of goods intended for equipping the said platforms.(b) tubes, pipes, cables and their connection pieces, linking these drilling or production platforms to the mainland.
EU003According to The Special Provisions of Section II (A) (3) of the Preliminary Provisions of the Combined Nomenclature the suspension of customs duties for goods for certain categories of ships, boats and other vessels and for drilling or production platforms shall be subject to conditions laid down in the relevant provisions of the European Union with a view to customs control of the use of such goods.
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD727Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of an origin declaration stating the European Union origin of the goods, in the context of the Canada-European Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA).
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
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Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

FRgold24-02541

Bamboo fishing rod with accessories (unassembled)

bambusGRI 1GRI 2aGRI 6
FRgold25-03620

Carbon tube for fishing rod structure

KohlenstoffGRI 1GRI 6
SEgold24-22946

Fly fishing kit with rod, reel, line and case

KohlefaserGRI 1GRI 2aGRI 2bGRI 3bGRI 5aGRI 6
DEgold512/24-1

Unassembled carbon fiber fishing rod

KohlefaserGRI 1GRI 2aGRI 6
DEgold366/24-1

Fishing rod hook keeper accessory

KunststoffGRI 1GRI 5bGRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Einreihungsbereich der Unterposition 950710 - Angelruten und ihre Arten

Die KN-Unterposition 950710 erfasst ausschließlich Angelruten, unabhängig von Material und Typ: Spinnruten, Grundruten, Fliegenruten, Bolonesruten, Teleskopruten, Karpfenruten, Welskarpfenruten, Meeresangelruten (Trolling, Surfcasting) und Eisangelruten. Die Unterposition umfasst die Rute selbst - ohne aufgeschnallte Rolle oder eingefädelte Schnur. Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der KN (AV); das maßgebliche Kriterium ist der Angelzweck. Die Position 9507 der Kombinierten Nomenklatur fasst Angelruten und sonstiges Angelzubehör zusammen: Die Unterposition 950710 umfasst ausschließlich Angelruten (fishing rods), Angelrollen werden in 950720 eingereiht, Angelhaken in 950730 und sonstiges Angelzubehör (Schnüre, Schwimmer, Blinker, Kunstköder) in 950790. Kohlefaser-, Glasfaser- und Verbundstoffruten fallen alle unter 950710 - das Material ändert die Einreihung nicht, sofern der Angelzweck offensichtlich ist. Mehrteilige oder teleskopische Ruten, die mit einem Transportbeutel zusammen verkauft werden, werden als vollständige Rute in 950710 eingereiht, sofern das Set eindeutig eine fertige Angelrute darstellt. Angel-Starter-Sets mit Rute, Rolle und Zubehör können einer Beurteilung nach AV 3b (wesentlicher Charakter) oder AV 5b (Verpackung) bedürfen. Importeure sollten technische Spezifikationen für die Waren vorhalten. Bei Einreihungszweifeln wird eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) empfohlen.

Regulatorische Anforderungen und Produktsicherheit beim Import von Angelruten in die EU

Einfuhren von Angelruten der Unterposition 950710 in die Europäische Union unterliegen seit dem 13. Dezember 2024 der Allgemeinen Produktsicherheitsverordnung (GPSR), Verordnung (EU) 2023/988. Importeure sind verpflichtet, für in den Verkehr gebrachte Angelruten eine Risikobewertung durchzuführen, technische Unterlagen bereitzuhalten und eine verantwortliche Person mit Niederlassung in der EU zu benennen. Angelruten und Angelzubehör, die über Online-Marktplätze an Verbraucher verkauft werden, müssen die GPSR-Informationspflichten erfüllen, einschließlich der eindeutigen Identifizierung der verantwortlichen Person, der Produktbeschreibung und der Sicherheitsinformationen. Materialien in der Rutenproduktion - Epoxyharze, Klebstoffe, Oberflächenbeschichtungen, Griffe aus Kautschuk oder EVA - können den Beschränkungen der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 hinsichtlich gefährlicher Stoffe und SVHC unterliegen. Kohlefaserruten enthalten Kohlenstofffasern, deren Entsorgung allgemeinen EU-Umweltvorschriften unterliegt; eine spezifische sektorale Regelung für Angelruten besteht jedoch nicht. Angelruten, die ausdrücklich für Kinder unter 14 Jahren vermarktet werden, können den zusätzlichen Chemikalienbeschränkungen der Spielzeugrichtlinie (2009/48/EG) unterliegen, wenn sie eindeutig für diese Altersgruppe bestimmt sind. MFN-Zollsätze und etwaige Handelsmaßnahmen sind vor jeder Einfuhr in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen.

Zollsätze, Ursprungsregeln und Handelsaspekte beim Import von Angelruten

Die MFN-Zollsätze für die Unterposition 950710 sind in der aktuellen TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen. Angelruten werden hauptsächlich in China, Japan, Südkorea und Taiwan hergestellt - je nach Ursprungsland und anzuwendendem Freihandelsabkommen können Präferenzzollsätze in Anspruch genommen werden. Einfuhren von Angelruten aus Japan können von Präferenzen im Rahmen des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens EU-Japan (EPA) profitieren, sofern ein gültiger Ursprungsnachweis vorgelegt wird. Einfuhren aus GSP- oder GSP+-Begünstigungsländern können für ermäßigte Sätze in Frage kommen, sofern die Ursprungsregeln eingehalten und die entsprechenden Dokumente beigebracht werden. Importeure sollten in TARIC prüfen, ob für das Ursprungsland Antidumping- oder Ausgleichszölle gelten. Typische Einreihungsfehler: vollständige Angel-Starter-Sets (Rute plus Rolle plus Zubehör) werden ohne AV-3b-Analyse vollständig in 950710 eingereiht; teleskopische Stangen ohne Angelzweck werden in 950710 statt in Position 6601 (Schirme) oder 6602 (Gehstöcke) eingereiht; Kohlefaserruten werden fälschlich in Kapitel 68 eingereiht. Angelgeschenk-Sets mit Rute und Zubehör sind nach AV 3b oder 5b einzureihen. Alle Zollsätze und Handelsmaßnahmen sind ausschließlich in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen.

Einreihung und Einfuhr von Angelruten - Unterposition KN 9507 10

Die Unterposition KN 9507 10 umfasst Angelruten. Bei der Einfuhr in die EU sind die geltenden Zollsätze im TARIC zu prüfen, die CE-Kennzeichnungsanforderungen zu beachten (falls zutreffend) und die erforderlichen Zolldokumente vorzubereiten. Die Tarifeinreihung sollte auf den Allgemeinen Vorschriften (AV) der Kombinierten Nomenklatur basieren. Bei Unsicherheit empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde. Prüfen Sie auch, ob das Produkt Einfuhrbeschränkungen, Sanktionen oder Genehmigungspflichten unterliegt.

Häufig gestellte Fragen

Wird ein vollständiges Angel-Starter-Set (Rute, Rolle, Zubehör) in Unterposition 950710 eingereiht?
Ein vollständiges Angel-Starter-Set mit Rute, Rolle und Zubehör erfordert eine Beurteilung nach den Allgemeinen Vorschriften AV 3b (wesentlicher Charakter des Sets) oder AV 5b (Verkaufsverpackung). Verleiht die Angelrute dem Set den wesentlichen Charakter - etwa weil sie das wertvollste und funktionell zentrale Element darstellt - kann die Einreihung als Ganzes in Unterposition 950710 erfolgen. Getrennt verkaufte Rollen werden in 950720 eingereiht, Angelhaken in 950730 und sonstiges Angelzubehör in 950790. Bei Zweifeln empfehlen sich eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) und eine Recherche in der EBTI-Datenbank nach vergleichbaren Entscheidungen. Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank zu überprüfen.
Welche GPSR-Pflichten gelten für Importeure von Angelruten?
Seit dem 13. Dezember 2024 verpflichtet die GPSR (EU) 2023/988 Importeure von Angelruten der Unterposition 950710 zur Durchführung einer Risikobewertung für jedes in den Verkehr gebrachte Produkt, zur Bereithaltung technischer Unterlagen für mindestens 10 Jahre und zur Benennung einer verantwortlichen Person mit Niederlassung in der EU als Ansprechpartner für Marktüberwachungsbehörden. Der Onlineverkauf über Marktplätze erfordert die eindeutige Identifizierung der verantwortlichen Person im Produktangebot. Angelruten, die ausdrücklich für Kinder unter 14 Jahren vermarktet werden, können zusätzlich den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG unterliegen. Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen.
Welche Länder produzieren Angelruten der Unterposition 950710 und welche Präferenzzölle gelten?
Angelruten der Unterposition 950710 werden hauptsächlich in China, Japan, Südkorea und Taiwan hergestellt. Einfuhren aus Japan können im Rahmen des EU-Japan-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens (EPA) von Präferenzzollsätzen profitieren, sofern ein gültiger Ursprungsnachweis - z. B. eine Ursprungserklärung auf der Rechnung oder ein EUR.1-Ursprungszeugnis - vorgelegt wird. Einfuhren aus ausgewählten Entwicklungsländern können im Rahmen des allgemeinen Präferenzsystems (GSP oder GSP+) für ermäßigte Sätze in Betracht kommen, sofern die Ursprungsregeln eingehalten werden. Importeure sollten stets die jeweils aktuellen MFN- und Präferenzzollsätze sowie etwaige Antidumpingmaßnahmen für das konkrete Ursprungsland in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission überprüfen.
Wie werden Angelruten unter KN 9507 10 korrekt eingereiht?
Angelruten werden nach den AV der Kombinierten Nomenklatur unter die Unterposition KN 9507 10 eingereiht. Entscheidende Kriterien sind Material, Verwendungszweck und funktionale Merkmale. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine vZTA.