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SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR›Geräte und Ausrüstungsgegenstände für Allgemeingymnastik, Turnen, Leichtathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder für Spiele im Freien, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimmbecken und Planschbecken
Geräte und Ausrüstungsgegenstände für Allgemeingymnastik, Turnen, Leichtathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder für Spiele im Freien, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimmbecken und Planschbecken, andere, andere
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Geräte und Ausrüstungsgegenstände für Allgemeingymnastik, Turnen, Leichtathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder für Spiele im Freien, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimmbecken und Planschbecken, andere, andere, Kricket- und Poloausrüstung, ausgenommen Bälle
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Geräte und Ausrüstungsgegenstände für Allgemeingymnastik, Turnen, Leichtathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder für Spiele im Freien, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimmbecken und Planschbecken, andere, andere, andere
Einreihungsbereich der Unterposition 950699 - sonstige Sportartikel und Fitnessgeräte
Die KN-Unterposition 950699 ist eine Auffangposition, die Artikel und Geräte für Leibesübungen und Sport erfasst, die in keine speziellere Unterposition der Position 9506 einzureihen sind. Sie umfasst ein breites Spektrum an Fitnessgeräten für den Heim- und Gewerbegebrauch: Grauguss- und Stahlhanteln, gummibeschichtete Hanteln, Kettlebells, Langhanteln und Gewichtsscheiben, Widerstandsbänder, Expanderseile, Medizinbälle, Bauchroller sowie verschiedene Trainingszubehörteile. Das entscheidende Einreihungskriterium ist das klare sportliche Verwendungsziel. Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV), insbesondere AV 1 und 6, auf der Grundlage des Wortlauts der Unterposition und der Anmerkungen zu Abschnitt XX und Kapitel 95. Hanteln und Kettlebells aus Grauguss oder Stahl werden in 950699 eingereiht und nicht im Kapitel 73 (Waren aus Eisen oder Stahl), was durch die Rechtsprechung des EuGH und vZTA-Entscheidungen in der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission bestätigt wird. Widerstandsbänder und Expander aus Latex oder Silikon werden in 950699 eingereiht und nicht in Kapitel 40 (Kautschuk und Kautschukwaren), da der Verwendungszweck für körperliche Übungen das maßgebliche Einreihungskriterium darstellt. Bei Trainings-Sets mit mehreren Zubehörtypen erfolgt die Einreihung nach AV 3b (wesentlicher Charakter) oder nach der letzten numerisch in Betracht kommenden Unterposition.
Regulatorische Anforderungen und Produktsicherheit beim Import von Fitnessgeräten
Einfuhren von Fitnessgeräten und Sportartikeln der Unterposition 950699 unterliegen den Anforderungen der Allgemeinen Produktsicherheitsverordnung (GPSR), Verordnung (EU) 2023/988, die seit dem 13. Dezember 2024 gilt. Importeure müssen für jedes in den Verkehr gebrachte Produkt eine Risikobewertung durchführen, technische Unterlagen mindestens 10 Jahre nach der Inverkehrbringung bereithalten und eine verantwortliche Person mit Niederlassung in der EU als Ansprechpartner für Marktüberwachungsbehörden benennen. Im Fall eines ernsthaften Risikos sind die zuständigen Behörden unverzüglich zu benachrichtigen. Fitnessgeräte sollten der EN ISO 20957 (stationäre Trainingsgeräte) oder dem jeweiligen Teil dieser Norm für das betreffende Gerät entsprechen. Metall-Hanteln, Kettlebells und Gewichtsscheiben unterliegen den Beschränkungen der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006: Bleigehalt in Oberflächenbeschichtungen, Nickelabgabe von Oberflächen bei längerem Hautkontakt sowie SVHC-Gehalt in Kunst- oder Gummistoffkomponenten müssen den Grenzwerten im REACH-Anhang XVII und der ECHA-Kandidatenliste (Schwellenwert 0,1 % w/w) entsprechen. Widerstandsbänder aus Naturlatex können eine Allergenwarnkennzeichnung erfordern. Onlineverkäufe über Marktplätze müssen die GPSR-Informationspflichten erfüllen, insbesondere die eindeutige Angabe der verantwortlichen Person. Anwendbare Zollsätze und Handelsmaßnahmen sind vor jeder Einfuhr in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen.
Zollsätze, Ursprungsregeln und typische Einreihungsfehler bei Unterposition 950699
Die MFN-Zollsätze für die Unterposition 950699 sind in der aktuellen TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen, da sie sich nach Handelsverhandlungen oder neuen Schutzmaßnahmen ändern können. Ein Großteil der Hanteln, Kettlebells und Trainingszubehörteile wird aus China eingeführt - Importeure sollten prüfen, ob Antidumping- oder Ausgleichszölle für den betreffenden KN-Code und das Ursprungsland gelten. Präferenzzollsätze sind im Rahmen der GSP-, GSP+- oder EU-Freihandelsabkommen für begünstigte Waren verfügbar, sofern ein gültiger Ursprungsnachweis vorgelegt wird, etwa ein EUR.1-Ursprungszeugnis oder eine REX-Erklärung auf der Rechnung. Typische Einreihungsfehler sind die Fehleinreihung von Graugusshanteln in Kapitel 73, von Latex-Widerstandsbändern in Kapitel 40 und von Medizinbällen in Position 9504 (Spiele). EuGH-Urteile und vZTA-Entscheidungen in der EBTI-Datenbank bestätigen, dass der Sportzweck, nicht das Material, das maßgebliche Einreihungskriterium innerhalb der Position 9506 ist. Trainings-Sets (Kettlebell plus Widerstandsbänder plus Übungsheft) werden als Ganzes eingereiht - maßgebend ist das Element mit dem wesentlichen Charakter nach AV 3b oder, falls nicht feststellbar, die letzte in Betracht kommende Unterposition in der numerischen Reihenfolge. Alle Zollsätze und Handelsmaßnahmen ausschließlich in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission überprüfen.
Einreihung und Einfuhr von Hanteln Kettlebells Bänder - Unterposition KN 9506 99
Die Unterposition KN 9506 99 umfasst Hanteln Kettlebells Bänder. Bei der Einfuhr in die EU sind die geltenden Zollsätze im TARIC zu prüfen, die CE-Kennzeichnungsanforderungen zu beachten (falls zutreffend) und die erforderlichen Zolldokumente vorzubereiten. Die Tarifeinreihung sollte auf den Allgemeinen Vorschriften (AV) der Kombinierten Nomenklatur basieren. Bei Unsicherheit empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde. Prüfen Sie auch, ob das Produkt Einfuhrbeschränkungen, Sanktionen oder Genehmigungspflichten unterliegt.
Häufig gestellte Fragen
Wie sind Hanteln und Kettlebells in der Kombinierten Nomenklatur einzureihen?
Hanteln, Kettlebells und sonstige Trainingsgewichte werden in der Unterposition 950699 eingereiht, unabhängig vom verwendeten Material - Grauguss, Stahl, Gummibeschichtung oder Kunststoff. Maßgeblich ist ihr klar sportlicher Verwendungszweck, was durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der EU (EuGH) und vZTA-Entscheidungen in der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission bestätigt wird. Die Einreihung von Metallhanteln in Kapitel 73 (Waren aus Eisen oder Stahl) oder gummibeschichteter Gewichte in Kapitel 40 ist ein typischer Fehler. AV 1 der KN verweist auf den Wortlaut der Unterposition 9506. Bei Zweifeln wird eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde empfohlen. Zollsätze sind in TARIC zu überprüfen.
Welche Pflichten legt die GPSR Importeuren von Fitnessgeräten auf?
Seit dem 13. Dezember 2024 verpflichtet die GPSR (EU) 2023/988 Importeure von Fitnessgeräten der Unterposition 950699 zur Durchführung einer Risikobewertung für jedes in den Verkehr gebrachte Produkt, zur Bereithaltung technischer Unterlagen für mindestens 10 Jahre nach der Inverkehrbringung und zur Benennung einer verantwortlichen Person mit Niederlassung in der EU als Ansprechpartner für Marktüberwachungsbehörden. Bei Feststellung eines ernsthaften Risikos ist unverzüglich eine Meldung an die zuständigen Behörden erforderlich. Verkäufe über Online-Marktplätze erfordern die eindeutige Identifizierung der verantwortlichen Person im Produktangebot. Geräte sollten EN ISO 20957 entsprechen. Zollsätze sind in TARIC zu überprüfen.
Gelten für Latex-Widerstandsbänder und Expander besondere EU-Importanforderungen?
Widerstandsbänder und Expander aus Naturlatex der Unterposition 950699 unterliegen den allgemeinen Produktsicherheitsanforderungen der GPSR (EU) 2023/988 sowie den Chemikalienbeschränkungen der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. Produkte, die Naturlatex in relevanten Mengen enthalten, sollten eine Allergenwarnkennzeichnung für latexsensibilisierte Personen tragen. Der SVHC-Gehalt in Gummibauteilen muss den Grenzwerten des REACH-Anhangs XVII und dem Schwellenwert von 0,1 % w/w der ECHA-Kandidatenliste entsprechen. Importeure sollten eine Lieferantenerklärung zur chemischen Zusammensetzung einholen. Onlineverkäufe erfordern die eindeutige Identifizierung der verantwortlichen Person in der EU. Zollsätze und Handelsmaßnahmen sind in der TARIC-Datenbank zu überprüfen.
Wie werden Hanteln Kettlebells Bänder unter KN 9506 99 korrekt eingereiht?
Hanteln Kettlebells Bänder werden nach den AV der Kombinierten Nomenklatur unter die Unterposition KN 9506 99 eingereiht. Entscheidende Kriterien sind Material, Verwendungszweck und funktionale Merkmale. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine vZTA.
Nützliche Tools & Ressourcen
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Verwandte Begriffe