94069000
MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN, MATRATZEN, FEDERHOLZRAHMEN, POLSTER UND ÄHNLICHE GEPOLSTERTE EINRICHTUNGSGEGENSTÄNDE; LEUCHTEN UND BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; LEUCHTREKLAME, BELEUCHTETE SCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE›Vorgefertigte Gebäude
Vorgefertigte Gebäude, andere
Untercodes (4)
94069010Zoll: 0-2,7%
Vorgefertigte Gebäude, andere, Mobilheime
94069031Zoll: 0-2,7%
Vorgefertigte Gebäude, andere, andere, aus Eisen oder Stahl, Gewächshäuser
94069038Zoll: 0-2,7%
Vorgefertigte Gebäude, andere, andere, aus Eisen oder Stahl, andere
94069090Zoll: 0-2,7%
Vorgefertigte Gebäude, andere, aus anderen Stoffen
Klassifikationsumfang - Unterposition 940690 Stahl- und Betonfertigbauten
Die KN-Unterposition 940690 umfasst vorgefertigte Gebäude aus anderen Stoffen als Holz. Dazu zählen Stahlhallen und Stahllagergebäude, Stahlbürogebäude und modulare Bausysteme aus Stahl, vorgefertigte Beton- und Stahlbetonelemente, die zu kompletten Gebäuden zusammengesetzt werden, Wohn- und Bürocontainer (umgebaut oder speziell gefertigt), vorgefertigte Stahlkioske und Sanitärcontainer, modulare Wohneinheiten aus Sandwichpaneelen, Blechgaragen und Carports sowie leichte Gebäude aus Kaltprofilen und Blechen. Das entscheidende Klassifikationsmerkmal ist die Werksvorfertigung und ein anderes dominierendes Material als Holz. Unterposition 940690 ist die Restunterposition gegenüber 940610 (Holz) und erfasst alle vorgefertigten Gebäude, bei denen Stahl, Beton, Aluminium, Kunststoff oder ein Verbundwerkstoff den wesentlichen Charakter bestimmt. Seecontainer, die dauerhaft zu Wohn- oder Bürozwecken umgebaut wurden und mit festen Einbauten und Installationen ausgestattet sind, können unter 940690 statt unter 8609 (Transportcontainer) klassifiziert werden. Einzeln gelieferte Bauelemente, die kein vollständiges vorgefertigtes Gebäude darstellen, werden in den jeweiligen Materialkapiteln klassifiziert (Kapitel 72 und 73 für Eisen und Stahl). Bei Klassifikationszweifeln empfiehlt sich eine VZTA.
BauPVO, CE-Kennzeichnung und Anforderungen bei der Einfuhr von Stahl- und Betonfertigbauten
Die Einfuhr vorgefertigter Gebäude der Unterposition 940690 unterliegt der Bauproduktenverordnung (BauPVO), Verordnung (EU) Nr. 305/2011. Von harmonisierten Normen erfasste Bauprodukte müssen CE-gekennzeichnet sein und mit einer Leistungserklärung (DoP) versehen werden. Stahl-Konstruktionsbauteile unterliegen der Norm EN 1090 (Ausführung von Stahltragwerken) und erfordern eine werkseigene Produktionskontrolle (WPK) des Herstellerwerks. Sandwichpaneele für Wände und Dächer vorgefertigter Gebäude unterliegen den Normen EN 14509 und EN 14782, die Anforderungen an Wärmeleitfähigkeit und Brandschutz festlegen. Vorgefertigte Gebäude für den dauerhaften Wohngebrauch unterliegen der Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD, Richtlinie 2010/31/EU in der geänderten Fassung) und müssen die im jeweiligen Mitgliedstaat geltenden Energieleistungsanforderungen erfüllen. Wohn- und Bürocontainer, die für die Nutzung durch Arbeitnehmer bestimmt sind, müssen die arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen an Arbeitsräume erfüllen. In Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten kann die Einfuhr eines kompletten Fertiggebäudes der Unterposition 940690 zur dauerhaften Aufstellung eine Baugenehmigung nach nationalem Baurecht erfordern - die lokalen Vorschriften sollten vor der Einfuhr mit einem Architekten oder der zuständigen Baubehörde geprüft werden. Zollanmeldungen sind mit korrektem KN-Code und EORI-Nummer einzureichen. Zollsätze und Handelsmaßnahmen sind in der TARIC-Datenbank zu prüfen.
Zollsätze, Antidumping und Klassifikationsfallen bei 940690
MFN-Zollsätze für die Unterposition 940690 sind in der aktuellen TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu prüfen. Stahl-Fertiggebäude werden aus China und anderen asiatischen Ländern eingeführt; Einführer müssen in TARIC prüfen, ob Antidumping- oder Ausgleichszölle für den jeweiligen KN-Code und das Ursprungsland für Stahlerzeugnisse gelten. EU-Schutzmaßnahmen für Stahl (Safeguard Measures) können innerhalb von Zollkontingenten zusätzliche Abgaben begründen - der aktuelle Status dieser Maßnahmen ist vor der Einfuhr in TARIC zu prüfen. Präferenzzollsätze können im Rahmen von EU-Freihandelsabkommen oder des APS für Waren mit gültigem Ursprungsnachweis verfügbar sein. Typische Klassifikationsfallen: die Verwechslung vollständiger Fertiggebäude (940690) mit einzeln verkauften Stahl- oder Betonbauteilen (Kapitel 72 und 73) sowie mit Transportcontainern (8609). Für die Klassifikation in 940690 ist die Vollständigkeit des Artikels als vorgefertigtes Gebäude ausschlaggebend, nicht die Transportform. Dauerhaft ausgebaute Wohncontainer unterscheiden sich in ihrer Eigenart von Standard-ISO-Transportcontainern. Einfuhren von Stahl-Fertiggebäuden können Stahl-Safeguard-Maßnahmen unterliegen - eine TARIC-Prüfung ist Pflicht. Bei Klassifikationszweifeln empfehlen sich VZTA und EBTI-Recherche. Alle Zollsätze und Handelsmaßnahmen in TARIC prüfen.
Einreihung und Einfuhr von Stahl Betonfertiggebäude - Unterposition KN 9406 90
Die Unterposition KN 9406 90 umfasst Stahl Betonfertiggebäude. Bei der Einfuhr in die EU sind die geltenden Zollsätze im TARIC zu prüfen, die CE-Kennzeichnungsanforderungen zu beachten (falls zutreffend) und die erforderlichen Zolldokumente vorzubereiten. Die Tarifeinreihung sollte auf den Allgemeinen Vorschriften (AV) der Kombinierten Nomenklatur basieren. Bei Unsicherheit empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde. Prüfen Sie auch, ob das Produkt Einfuhrbeschränkungen, Sanktionen oder Genehmigungspflichten unterliegt.
Häufig gestellte Fragen
Welche Waren werden in Unterposition 940690 des Zolltarifs klassifiziert?
Unterposition 940690 umfasst vorgefertigte Gebäude aus anderen Stoffen als Holz: Stahlhallen und Stahlmodulgebäude, Betonfertigbauten als komplette Gebäude, Wohn- und Bürocontainer (dauerhaft ausgebaut und mit Installationen versehen), Stahlkioske, Blechgaragen, Carports und Gebäude aus Sandwichpaneelen. Sie ist die Restunterposition gegenüber 940610 (Holzgebäude) und erfasst alle Fertiggebäude, bei denen Stahl, Beton, Aluminium oder ein Verbundwerkstoff den wesentlichen Charakter bestimmt. Einzelne Baumaterialien werden in den Kapiteln 72 und 73 klassifiziert, Standard-Transportcontainer unter Position 8609. Zollsätze, Antidumping- und Safeguard-Maßnahmen sind in der TARIC-Datenbank der EU-Kommission zu prüfen.
Welche BauPVO- und CE-Anforderungen gelten bei der Einfuhr von Stahl-Fertiggebäuden?
Stahl-Fertiggebäude der Unterposition 940690 unterliegen der BauPVO, Verordnung (EU) Nr. 305/2011 - von harmonisierten Normen erfasste Bauprodukte erfordern eine Leistungserklärung (DoP) und CE-Kennzeichnung. Stahltragwerke müssen der Norm EN 1090 entsprechen und eine werkseigene Produktionskontrolle (WPK) nachweisen. Sandwichpaneele für Wände und Dächer unterliegen EN 14509 und EN 14782 bezüglich Wärmedämmung und Brandverhalten. Gebäude für den dauerhaften Wohngebrauch müssen die Energieeffizienzanforderungen der EPBD (Richtlinie 2010/31/EU) erfüllen. Einführer sollten vollständige technische Unterlagen und Prüfzertifikate vom Hersteller einholen. Antidumpingzölle und aktuelle MFN-Zollsätze sind stets in TARIC zu prüfen.
Wie werden vorgefertigte Stahlgebäude (940690) von Transportcontainern (8609) abgegrenzt?
Das Abgrenzungskriterium zwischen einem vorgefertigten Gebäude der Unterposition 940690 und einem Transportcontainer der Position 8609 ist die Funktion und der Ausstattungsgrad: Ein Container, der dauerhaft zu Wohn- oder Bürozwecken umgebaut und mit festen Elektro-, Sanitär- und Innenausbauinstallationen ausgestattet wurde, wird als vorgefertigtes Gebäude unter 940690 klassifiziert. Ein Standard-ISO-Container für den Warentransport ohne solche Ausbauten wird hingegen unter Position 8609 klassifiziert. Ausschlaggebend sind die Zweckbestimmung und der dauerhafte Charakter des Ausbauzustands, nicht die äußere Form oder die Transporteignung. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine VZTA und eine Recherche in der EBTI-Datenbank nach vergleichbaren Vorentscheidungen.
Wie werden Stahl Betonfertiggebäude unter KN 9406 90 korrekt eingereiht?
Stahl Betonfertiggebäude werden nach den AV der Kombinierten Nomenklatur unter die Unterposition KN 9406 90 eingereiht. Entscheidende Kriterien sind Material, Verwendungszweck und funktionale Merkmale. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine vZTA.
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