Zum Hauptinhalt springen
90311000
9Mess- oder Prüfinstrumente, -apparate und -maschinen, anderweit in diesem Kapitel weder genannt noch inbegriffen; Profilprojektoren

Mess- oder Prüfinstrumente, -apparate und -maschinen, anderweit in diesem Kapitel weder genannt noch inbegriffen; Profilprojektoren, Auswuchtmaschinen für mechanische Teile

EU-Regelzollsatz
0%
MwSt.
19%
Zusatzzölle / Sanktionen
0 Regeln
Erforderliche Dokumente
59 Dok.
Y935X060X061X062X063X064+53
Praferenzen
ERGA OMNES 0%ERGA OMNES 0%AD 0%AL 0%BA 0%CA 0%CAMER 0%CARI 0%CH 0%CI 0%CL 0%CM 0%CO 0%DZ 0%EBA 0%EC 0%EEA 0%EG 0%EH 0%ESA 0%EUCA 0%FJ 0%FO 0%GB 0%GE 0%GH 0%GSP 0%GSP+ 0%IL 0%JO 0%JP 0%KE 0%KR 0%LB 0%LOMB 0%MA 0%MD 0%ME 0%MK 0%MX 0%NZ 0%PG 0%PS 0%SADC EPA 0%SB 0%SM 0%SWITZ 0%SY 0%TN 0%TR 0%VN 0%WS 0%XC 0%XK 0%XL 0%XS 0%ZA 0%
Hinweise
CD333The autonomous Common Customs Tariff duties laid down in Regulation (EEC) No 2658/87 for parts, components and other goods of a kind to be incorporated in or used for aircraft and parts thereof in the course of their manufacture, repair, maintenance, rebuilding, modification or conversion is suspended.In order to benefit from the suspension, the declarant shall present to the customs authorities an Authorised Release Certificate — EASA Form 1, as set out in Appendix I to Annex I to Regulation (EU) No 748/2012, or an equivalent certificate.The certificates which are deemed to be equivalent to Authorised Release Certificates are listed in Annex II to the Regulation (EU) 2018/1517.
CD303The relief from or reduction of customs duties shall be subject to the specific request expressed by the declarant in box 44 "Additional information/Documents produced/Certificates and authorisations", of the Single Administrative Document (SAD)
TM904Preferences granted under the agreement between the European Union and Morocco in force from 19 July 2019.As of 3 October 2025, products originating in Western Sahara subject to controls by the customs authorities of the Kingdom of Morocco shall benefit from trade preferences under the terms of the new Agreement in the form of exchange of letters between the EU and Morocco, The European Union and the Kingdom of Morocco have agreed to allow those products to be identified by reference to the region of origin to be included in the proof of origin and as provided for in Protocol 4.In view of the application of these measures, the origin certificates codes U179 and U180 must be declared.The country code to be entered in the origin declaration when these proofs of origin are used is “EH”.
CD727Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of an origin declaration stating the European Union origin of the goods, in the context of the Canada-European Union Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA).
CD906The list of non-eligible locations and their postal codes is available at the following address: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/technical-arrangement_postal-codes.pdf
CD500Eligibility to benefit from this preference is subject to the presentation of a proof of origin stating the community origin of the goods, in the context of the agreement between the European Union and the Swiss Confederation.
5

Verbindliche Zolltarifauskunft

vZTA Klassifizierungsbeispiele

PLgold4-000043

Wheel balancing machine for vehicles

elektronika (układy scalone, procesory)GRI 1GRI 6
DEgold089/25-1

Portable tire balancing machine, unassembled

unedles MetallGRI 1GRI 2aGRI 5bGRI 6
DEgold715/24-1

Mounting elements for photoelectric sensors

unedles Metall (Stahl)GRI 1GRI 6
DEgold204/24-1

Laser thickness measurement system

AluminiumGRI 1GRI 6
DEgold744/24-1

Resolver sensor for angle measurement

MetallGRI 1GRI 6

Die vZTA ist eine amtliche Entscheidung der EU-Zollbehörde zur Einreihung von Waren. Sie gilt 3 Jahre und ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.

Einreihung und Geltungsbereich der Unterposition 9031 10

Unterposition 9031 10 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Maschinen zum Auswuchten mechanischer Teile, einschließlich statischer und dynamischer Auswuchtmaschinen. Das Auswuchten ist ein Verfahren zur Bestimmung und Beseitigung der Unwucht von rotierenden mechanischen Bauteilen — Rotoren, Rädern, Wellen, Bremsscheiben, Turbinen, Propellern und Kurbelwellen — das in der Automobil-, Luft- und Raumfahrt-, Energie-, Maschinen- und Instandhaltungsindustrie von entscheidender Bedeutung ist. Statische Auswuchtmaschinen arbeiten in einer einzigen Korrekturebene, ohne das Bauteil in Rotation zu versetzen, während dynamische Auswuchtmaschinen mit dem drehenden Bauteil arbeiten und eine Korrektur in zwei oder mehr Ebenen gleichzeitig ermöglichen. Moderne CNC-Auswuchtmaschinen verfügen über digitale Schnittstellen zur automatischen Berechnung von Korrekturmassen und -winkeln; die Ergebnisse werden elektronisch erfasst, protokolliert und archiviert. Die Einreihung in Unterposition 9031 10 gilt ausschließlich für Maschinen, deren kennzeichnende Hauptfunktion das Auswuchten mechanischer Teile ist. Schwingungsmessgeräte ohne Auswuchtfunktion sowie reine Messgeräte werden gesondert eingereiht. Die Einreihung erfolgt gemäß den Allgemeinen Vorschriften AV 1 und 6. Die Anmerkungen zu Kapitel 90 und HS-Erläuterungen sind heranzuziehen. Bei Zweifeln empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA).

Einfuhranforderungen für Auswuchtmaschinen der Unterposition 9031 10

Die Einfuhr von Auswuchtmaschinen der Unterposition 9031 10 in die Europäische Union erfordert die Einhaltung des Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Der Einführer muss über eine EORI-Nummer verfügen und eine Zollanmeldung mit dem korrekten KN-Code abgeben. Erforderliche Unterlagen sind eine Handelsrechnung mit detaillierter technischer Beschreibung (Maschinentyp, auszuwuchtender Massenbereich und Radiusbereich, Betriebsdrehzahl, Hersteller, Seriennummer), eine Packliste, ein Beförderungsdokument (CMR oder AWB) und gegebenenfalls ein Ursprungszeugnis für Präferenzregelungen. Auswuchtmaschinen als Industriemaschinen müssen die Anforderungen der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) oder der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 erfüllen, die ab dem 14. Januar 2027 verbindlich gilt. Die Konformität wird durch die CE-Kennzeichnung mit EU-Konformitätserklärung und vollständiger technischer Dokumentation des Herstellers bestätigt. CNC-gesteuerte Maschinen unterliegen zusätzlich der EMV-Richtlinie (2014/30/EU). Bestimmte Hochrisikokategorien erfordern ein Konformitätsbewertungsverfahren unter Beteiligung einer notifizierten Stelle. Hersteller oder Einführer tragen die Verantwortung für die Risikobewertung und Sicherheit. Für Präferenzzölle ist ein gültiger Ursprungsnachweis (EUR.1, Erklärung auf der Rechnung oder REX) erforderlich. Aktuelle MFN-Sätze in TARIC überprüfen.

Zollsätze und Handelsmaßnahmen für Unterposition 9031 10

MFN-Zollsätze für Auswuchtmaschinen der Unterposition 9031 10 sind in der aktuellen TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen. Präzisionsmaschinen und Mess- und Prüfgeräte aus Kapitel 90 unterliegen in der Regel vergleichsweise niedrigen MFN-Zollsätzen; der konkrete Wert ist jedoch stets in TARIC zu bestätigen, da Sätze sich ändern können. Präferenzzollsätze sind im Rahmen der FTA-Abkommen der EU mit Japan (EPA), Südkorea, Kanada (CETA), dem Vereinigten Königreich (TCA), der Schweiz und weiteren Handelspartnern sowie im Rahmen des APS für Entwicklungsländer verfügbar. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Präferenzzollsatzes ist die Einhaltung der Ursprungsregeln und die Vorlage eines gültigen Ursprungsnachweises (EUR.1, Erklärung auf der Rechnung oder REX-Eintrag). Der Einführer sollte in TARIC prüfen, ob Antidumping- oder Ausgleichsmaßnahmen für das jeweilige Produkt und das Ursprungsland gelten, bevor eine Importtransaktion abgeschlossen wird. Einfuhren aus Russland und Belarus können EU-Sanktionspaketen unterliegen — dies ist vor jeder Transaktion zu überprüfen. Bei der Einfuhr wird die MwSt nach dem nationalen Satz erhoben. Etwaige Zollkontingente und Zollaussetzungen sind ebenfalls in TARIC zu prüfen.

Einreihung und Einfuhr von Auswuchtmaschinen – Unterposition KN 9031 10

Die Unterposition KN 9031 10 umfasst Auswuchtmaschinen. Bei der Einfuhr in die EU sind die geltenden Zollsätze im TARIC zu prüfen, die CE-Kennzeichnungsanforderungen zu beachten (falls zutreffend) und die erforderlichen Zolldokumente vorzubereiten. Die Tarifeinreihung sollte auf den Allgemeinen Vorschriften (AV) der Kombinierten Nomenklatur basieren. Bei Unsicherheit empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bei der zuständigen Zollbehörde. Prüfen Sie auch, ob das Produkt Einfuhrbeschränkungen, Sanktionen oder Genehmigungspflichten unterliegt.

Häufig gestellte Fragen

Was umfasst Unterposition 9031 10 des Zolltarifs?
Unterposition 9031 10 erfasst Maschinen zum Auswuchten mechanischer Teile, sowohl statische Auswuchtmaschinen (Auswuchten in einer einzigen Korrekturebene, ohne Rotation) als auch dynamische Auswuchtmaschinen (zwei oder mehr Ebenen, mit drehendem Bauteil). Sie werden in der Automobil-, Luft- und Raumfahrt-, Energie- und Maschinenbauindustrie zum Auswuchten von Rotoren, Rädern, Bremsscheiben, Turbinen und ähnlichen rotierenden Bauteilen eingesetzt. Die Einreihung gilt ausschließlich für Maschinen, deren Hauptfunktion das Auswuchten ist; Schwingungsmessgeräte ohne Auswuchtfunktion werden gesondert eingereiht. Aktuelle Zollsätze sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen.
Welche technischen Anforderungen gelten für in die EU eingeführte Auswuchtmaschinen?
Auswuchtmaschinen der Unterposition 9031 10, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, müssen die CE-Kennzeichnung tragen und die Anforderungen der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) oder der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, die ab dem 14. Januar 2027 gilt, erfüllen. Eine EU-Konformitätserklärung und vollständige technische Unterlagen sind erforderlich. CNC-gesteuerte Maschinen unterliegen zusätzlich der EMV-Richtlinie (2014/30/EU). Je nach Risikokategorie kann ein Konformitätsbewertungsverfahren unter Beteiligung einer notifizierten Stelle erforderlich sein. Der Hersteller oder Einführer ist für die Risikobewertung und die Sicherheit der Maschine vor dem Inverkehrbringen verantwortlich.
Welche Unterlagen sind bei der Einfuhr von Auswuchtmaschinen der Unterposition 9031 10 erforderlich?
Erforderlich sind: Handelsrechnung mit detaillierter technischer Beschreibung (Typ, auszuwuchtender Massenbereich und Radiusbereich, Betriebsdrehzahl, Hersteller, Seriennummer), Beförderungsdokument (CMR oder AWB), Packliste, EORI-Nummer des Einführers sowie EU-Konformitätserklärung (CE) und Betriebsanleitung in der Sprache des Bestimmungslandes. Die Maschine muss die vollständigen Anforderungen der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) oder der Verordnung (EU) 2023/1230 erfüllen; bei CNC-Steuerung gilt zusätzlich die EMV-Richtlinie (2014/30/EU). Für Präferenzzollsätze ist ein gültiges Ursprungszeugnis oder eine Erklärung auf der Rechnung (EUR.1 oder REX) erforderlich. Aktuelle Zollsätze und Einfuhranforderungen sind in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen.
Wie werden Auswuchtmaschinen unter KN 9031 10 korrekt eingereiht?
Auswuchtmaschinen werden nach den AV der Kombinierten Nomenklatur unter die Unterposition KN 9031 10 eingereiht. Entscheidende Kriterien sind Material, Verwendungszweck und funktionale Merkmale. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine vZTA.