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9Instrumente, Apparate und Geräte für medizinische, chirurgische, zahn- oder tierärztliche Zwecke, einschließlich Szintigrafie-Apparate, andere elektromedizinische Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe

Instrumente, Apparate und Geräte für medizinische, chirurgische, zahn- oder tierärztliche Zwecke, einschließlich Szintigrafie-Apparate, andere elektromedizinische Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe, andere ophthalmologische Instrumente und Apparate

Klassifikationsbereich der Unterposition 9018 50 - Ophthalmologiegeräte

Die Unterposition 9018 50 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Instrumente und Geräte für die Augenheilkunde, bei denen es sich nicht um rein optische Instrumente handelt, die anderweitig in Kapitel 90 klassifiziert werden. Erfasst sind insbesondere Tonometer zur Messung des Augeninnendrucks - berührungslose Luftimpuls-Tonometer, Goldmann-Applanationstonometer für die Verwendung mit der Spaltlampe sowie Rückprall-Tonometer. Direkte und indirekte Ophthalmoskope zur Fundusspiegelung, einschließlich Weitwinkel-Systemen für die indirekte Ophthalmoskopie, und Spaltlampen-Biomikroskope zur Untersuchung von Hornhaut, Linse, Glaskörper und Netzhaut gehören ebenfalls dazu. Automatische Computerperimeter und Handkampimeter zur Gesichtsfeldprüfung, Elektroretinographen (ERG) und Systeme zur Ableitung visuell evozierter Potenziale (VEP), Fluoreszenzangiographie- und Indocyaningrün-Angiographiegeräte zur Netzhautgefäßdarstellung sowie klinische OCT-Scanner (optische Kohärenztomographie) mit vorherrschend klinisch-diagnostischer Funktion sind weitere Beispiele. Instrumente für die ophthalmologische Mikrochirurgie, wie Vitrektomiegeräte und Phakoemulsifikationsanlagen, fallen ebenfalls unter diese Unterposition. Abzugrenzen sind rein optische Instrumente wie Korrektionsgläser und Brillen (Position 9004), Fotoapparate (Position 9006) und rein optisch-messtechnische Instrumente. Die Klassifikation erfolgt nach AV 1 und 6 der KN sowie den Anmerkungen zu Kapitel 90.

MDR-Anforderungen und Einfuhrverfahren für ophthalmologische Instrumente

Ophthalmologische Instrumente der Unterposition 9018 50 sind Medizinprodukte im Sinne der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR) und müssen deren Anforderungen an klinische Bewertung, technische Dokumentation und Marktüberwachung nach Inverkehrbringen erfüllen. Die Risikoklasse des Produkts bestimmt das anzuwendende Konformitätsbewertungsverfahren: Berührungslose Tonometer werden typischerweise als Klasse IIa eingestuft; indirekte Ophthalmoskope und klinische OCT-Scanner können als Klasse IIa oder IIb klassifiziert werden - jedes Gerät erfordert eine individuelle Klassifizierung gemäß den Klassifizierungsregeln in Anhang VIII der MDR. Die CE-Kennzeichnung ist Pflicht; Produkte der Klasse IIa und höher erfordern die Zertifizierung durch eine Benannte Stelle. Importeure benötigen eine EORI-Nummer und müssen eine elektronische Zollanmeldung im System AIS/IMPORT mit dem korrekten 8-stelligen CN-Code einreichen. Erforderliche Einfuhrunterlagen: Handelsrechnung mit technischer Beschreibung, Beförderungsdokument (CMR, AWB oder B/L), EORI-Nummer, EU-Konformitätserklärung und technische Spezifikation. Elektrische Geräte unterliegen zusätzlich der EMV-Richtlinie 2014/30/EU und der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU. Alle Produkte müssen in der EUDAMED-Datenbank der Europäischen Kommission registriert sein. Nicht in der EU ansässige Hersteller müssen einen in der EU niedergelassenen Bevollmächtigten benennen. Anwendbare MFN-Zollsätze und etwaige autonome Aussetzungen sind in der aktuellen TARIC-Datenbank zu überprüfen.

Zollsätze und Handelsabkommen für Unterposition 9018 50

Nichtoptische ophthalmologische Instrumente der Unterposition 9018 50 gehören zum Bereich der Medizin- und Diagnostikgeräte, für den die Europäische Union regelmäßig autonome Zollaussetzungen anwendet, die die Einfuhrzölle auf in der EU nicht ausreichend hergestellte Erzeugnisse senken - in manchen Fällen auf 0%. Diese Aussetzungen werden vom Rat der EU durch jährliche Änderungsverordnungen aktualisiert und können sich damit auch innerhalb eines Haushaltsjahres ändern. Die MFN-Zollsätze für konkrete 8-stellige CN-Codes der Unterposition 9018 50 sind bei jeder geplanten Einfuhr in der aktuellen TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen, da sie sich mit der jährlichen Revision der Kombinierten Nomenklatur und der Aktualisierung der Aussetzungsverordnungen ändern können. Präferenzzollsätze stehen im Rahmen von EU-Freihandelsabkommen zur Verfügung, darunter das EPA mit Japan, das FHA mit Südkorea, CETA (Kanada), das TCA mit dem Vereinigten Königreich und das bilaterale Abkommen mit der Schweiz sowie das Allgemeine Präferenzsystem (APS/GSP und GSP+) für Entwicklungsländer. Voraussetzung ist ein gültiger Ursprungsnachweis: EUR.1-Warenverkehrsbescheinigung, Rechnungserklärung oder REX-Ursprungserklärung. Importeure sollten in TARIC prüfen, ob Antidumping- oder andere Handelsschutzmaßnahmen für das Ursprungsland gelten. Die Mehrwertsteuer wird auf die Zollbemessungsgrundlage nach dem im Einfuhrland geltenden Steuersatz für Medizinprodukte aufgeschlagen.

Ophthalmologische Instrumente KN 9018 50 - Tonometer und Augendiagnostik

Die Unterposition KN 9018 50 umfasst ophthalmologische Instrumente außer optischen: Tonometer (Augeninnendruckmessung), Keratometer, Autorefraktometer, Pachymeter (Hornhautdicke), Spaltlampen mit Kamera und elektrische Ophthalmoskope. Ophthalmologische Lasersysteme fallen unter 9013 20. Zollsatz: 0 %. Alle ophthalmologischen Instrumente sind Medizinprodukte nach MDR 2017/745.

Häufig gestellte Fragen

Welche ophthalmologischen Instrumente werden in der CN-Unterposition 9018 50 klassifiziert?
Die CN-Unterposition 9018 50 umfasst nichtoptische ophthalmologische Instrumente für die Augenuntersuchung und -behandlung: berührungslose Luftimpuls-Tonometer, Goldmann-Applanationstonometer und Rückprall-Tonometer zur Messung des Augeninnendrucks; direkte und indirekte Ophthalmoskope zur Fundusspiegelung, einschließlich Weitwinkel-Systemen; Spaltlampen-Biomikroskope zur Beurteilung des vorderen und hinteren Augenabschnitts; automatische Computerperimeter und manuelle Kampimeter zur Gesichtsfeldprüfung; Elektroretinographen (ERG) und Systeme zur Ableitung visuell evozierter Potenziale (VEP) für die elektrophysiologische Netzhautdiagnostik; Fluoreszenzangiographie- und ICG-Angiographiegeräte sowie klinische OCT-Scanner mit vorherrschend diagnostischer Funktion. Rein optische Instrumente wie Korrektionsgläser und Brillenfassungen werden unter der Position 9004 der Kombinierten Nomenklatur klassifiziert und sind nicht Gegenstand der Unterposition 9018 50. Bei Zweifeln an der zutreffenden Unterposition sollte beim zuständigen Hauptzollamt eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragt werden.
Unterliegen ophthalmologische Instrumente der Unterposition 9018 50 der Verordnung (EU) 2017/745 MDR?
Ja. Ophthalmologische Instrumente der Unterposition 9018 50, wie Tonometer, Ophthalmoskope und Spaltlampen-Biomikroskope, sind Medizinprodukte, die der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR) unterliegen. CE-Kennzeichnung, klinische Bewertung und EU-Konformitätserklärung des Herstellers oder EU-Bevollmächtigten sind vorgeschrieben. Produkte der Klasse IIa und höher müssen durch eine Benannte Stelle zertifiziert und in der EUDAMED-Datenbank registriert sein, bevor sie auf dem EU-Markt bereitgestellt werden dürfen. Nicht in der EU ansässige Hersteller müssen einen EU-Bevollmächtigten benennen. Importeure, die als Wirtschaftsakteure tätig sind, tragen Verantwortung für die Einhaltung der MDR-Anforderungen.
Wie überprüfe ich den Zollsatz für die Einfuhr ophthalmologischer Instrumente in die EU?
Aktuelle MFN- und Präferenzzollsätze für ophthalmologische Instrumente der Unterposition 9018 50 sind in der EU-TARIC-Datenbank (ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/taric) anhand des vollständigen 8-stelligen CN-Codes und des Ursprungslandcodes zu überprüfen. Für viele Medizinprodukte wendet die EU autonome Zollaussetzungen an, die die Einfuhrzölle erheblich reduzieren oder auf null senken können; diese Aussetzungen werden jährlich durch Änderungsverordnungen des Rates der EU aktualisiert. Präferenzzollsätze im Rahmen von EU-Freihandelsabkommen - u.a. dem EPA mit Japan, dem FHA mit Südkorea, CETA (Kanada) und dem TCA mit dem Vereinigten Königreich - erfordern einen gültigen Ursprungsnachweis gemäß den jeweiligen Ursprungsregeln. Etwaige Antidumping- oder Handelsschutzmaßnahmen für das jeweilige Ursprungsland und Produkt sind ebenfalls in TARIC zu überprüfen. Die Mehrwertsteuer wird nach dem im Einfuhrland für Medizinprodukte geltenden Steuersatz auf die Zollbemessungsgrundlage aufgeschlagen.
Werden Autorefraktometer unter KN 9018 50 eingereiht?
Ja, Autorefraktometer und Autokeratometer werden als ophthalmologische Instrumente unter KN 9018 50 eingereiht. Sie sind Medizinprodukte der Klasse IIa (MDR 2017/745). Korrektionsgläser fallen unter Position 9001, Brillenfassungen unter 9003.