90184900
9›Instrumente, Apparate und Geräte für medizinische, chirurgische, zahn- oder tierärztliche Zwecke, einschließlich Szintigrafie-Apparate, andere elektromedizinische Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe
Instrumente, Apparate und Geräte für medizinische, chirurgische, zahn- oder tierärztliche Zwecke, einschließlich Szintigrafie-Apparate, andere elektromedizinische Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe, andere Instrumente und Apparate für die Zahnheilkunde, andere
Untercodes (2)
90184910Zoll: 0%
Instrumente, Apparate und Geräte für medizinische, chirurgische, zahn- oder tierärztliche Zwecke, einschließlich Szintigrafie-Apparate, andere elektromedizinische Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe, andere Instrumente und Apparate für die Zahnheilkunde, andere, Fräser, Scheiben, Bohrer und Bürsten, zur Verwendung in Dentalbohrmaschinen
90184990Zoll: 0%
Instrumente, Apparate und Geräte für medizinische, chirurgische, zahn- oder tierärztliche Zwecke, einschließlich Szintigrafie-Apparate, andere elektromedizinische Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe, andere Instrumente und Apparate für die Zahnheilkunde, andere, andere
Klassifikationsbereich der Unterposition 9018 49 - sonstige Zahninstrumente
Die Unterposition 9018 49 der Kombinierten Nomenklatur umfasst Zahninstrumente und -geräte, die nicht unter Unterposition 9018 41 (Zahnarztbohrer und Handstücke) fallen. Erfasst sind Wurzelkanalinstrumente wie Handfeilen, Reamer, Nickel-Titan-Rotationsinstrumente für die maschinelle Endodontie, Apex-Locatoren und elektronische Endometer zur Arbeitslängenbestimmung. Ebenfalls klassifiziert werden LED- und Halogen-Polymerisationslampen zur Aushärtung von Composites und Bondingmaterialien sowie Ultraschall- und Pulverstrahl-Scaler zur supra- und subgingivalen Kalksteinentfernung und Biofilmentfernung. Vollständig ausgestattete Zahnarztbehandlungseinheiten mit integriertem Wasser-Luft-Versorgungssystem, chirurgischer und hygienischer Absauganlage, schattenfreier Behandlungsleuchte und Handstückhalterung für Turbinen und Winkelstücke gehören ebenfalls zur Unterposition 9018 49. Professionelle Zahnaufhellungssysteme für die Praxisanwendung, Kofferdamklemmen und -rahmen zur Isolation des Operationsfeldes sowie intraorale Elektrochirurgiesysteme für die Weichgewebekoagulation sind weitere Beispiele klassifizierbarer Erzeugnisse. Entscheidend ist die Abgrenzung zur Unterposition 9018 41 (Zahnarztbohrmaschinen und Handstücke) sowie zu Dentalmaterialien der Position 3006 der Kombinierten Nomenklatur, wie Zemente, Abdruckmassen, Knochenzemente und Knochenersatzmaterialien. Die Klassifikation erfolgt gemäß den Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 6 der Kombinierten Nomenklatur sowie den Anmerkungen zu Abschnitt XVIII und Kapitel 90. Bei Zweifeln empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) beim zuständigen Hauptzollamt.
MDR-Anforderungen und Importdokumentation für Zahninstrumente
Zahninstrumente und -geräte der Unterposition 9018 49 sind Medizinprodukte im Sinne der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR). Der Hersteller oder sein in der EU niedergelassener Bevollmächtigter muss eine klinische Bewertung und eine Konformitätsbewertung durchführen, die vollständige technische Dokumentation erstellen und eine EU-Konformitätserklärung ausstellen, bevor das Produkt auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht wird. Produkte der Klasse IIa und höher erfordern die Einbindung einer Benannten Stelle in das Konformitätsbewertungsverfahren. Die CE-Kennzeichnung ist Pflicht und muss bei Klasse-IIa-, IIb- und III-Produkten von der vierstelligen Kennnummer der Benannten Stelle begleitet werden. Importeure benötigen eine EORI-Nummer und müssen eine elektronische Zollanmeldung im System AIS/IMPORT mit dem korrekten 8-stelligen CN-Code einreichen. Erforderliche Unterlagen: Handelsrechnung mit technischer Produktbeschreibung und Preis, Beförderungsdokument (CMR, AWB oder B/L), technische Spezifikation und EU-Konformitätserklärung. LED-Polymerisationslampen und Ultraschallscaler unterliegen zusätzlich der EMV-Richtlinie (2014/30/EU) und der Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU). Alle Produkte müssen in der EUDAMED-Datenbank der Europäischen Kommission registriert sein. Aktuelle Anforderungen sind stets in der TARIC-Datenbank und bei der zuständigen nationalen Marktüberwachungsbehörde für Medizinprodukte zu überprüfen.
Zollsätze und Handelsabkommen für Unterposition 9018 49
Zahninstrumente der Unterposition 9018 49 fallen in die Kategorie der Medizin- und Präzisionsprodukte, für die die EU autonome Zollaussetzungen anwenden kann, die den Einfuhrzoll - teilweise auf 0% - senken, sofern die betreffenden Erzeugnisse auf dem EU-Markt nicht in ausreichender Menge hergestellt werden. Diese Aussetzungen werden vom Rat der EU jährlich durch Änderungsverordnungen aktualisiert. Die anwendbaren MFN-Zollsätze (Meistbegünstigungszollsätze) für konkrete 8-stellige CN-Codes innerhalb der Unterposition 9018 49 sind bei jeder geplanten Sendung in der aktuellen TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen, da sie sich je nach Produktbeschreibung und jährlicher CN-Revision unterscheiden können. Präferenzzollsätze können im Rahmen von EU-Freihandelsabkommen verfügbar sein, darunter das EPA mit Japan, das FHA mit Südkorea, CETA (Kanada), das TCA mit dem Vereinigten Königreich und die Abkommen mit der Schweiz sowie im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS/GSP und GSP+) für Entwicklungsländer. Voraussetzung ist ein gültiger Ursprungsnachweis: Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Erklärung auf der Rechnung oder REX-Ursprungserklärung. Importeure sollten in TARIC prüfen, ob Antidumping- oder Ausgleichszölle sowie EU-Sanktionsbeschränkungen für das jeweilige Ursprungsland gelten. Zur Zollbemessungsgrundlage kommt die im Einfuhrland geltende Mehrwertsteuer hinzu.
Sonstige Zahninstrumente KN 9018 49 - Einheiten und Diagnostik
Die Unterposition KN 9018 49 umfasst Zahninstrumente, die nicht unter 9018 41 fallen: komplette Dentaleinheiten, Polymerisationslampen (UV/LED), Ultraschall-Scaler, Endomotoren, Apex-Lokalisatoren und intraorale Kameras. Komplette Dentaleinheiten werden als Sets nach AV 3a eingereiht. Zahnaufhellungsgeräte (LED-Lampen) werden ebenfalls hier eingereiht. Zollsatz: 0 %.
Häufig gestellte Fragen
Welche Dentalgeräte umfasst die CN-Unterposition 9018 49?
Die CN-Unterposition 9018 49 umfasst Zahninstrumente und -geräte, bei denen es sich nicht um Zahnarztbohrer oder Handstücke der Unterposition 9018 41 handelt. Dazu zählen Wurzelkanalinstrumente - Handfeilen, Reamer, NiTi-Rotationssysteme, Apex-Locatoren und elektronische Endometer -, LED- und Halogen-Polymerisationslampen zur Photopolymerisation von Composites, Ultraschall- und Pulverstrahl-Scaler zur Kalksteinentfernung, vollständig ausgestattete Zahnarztbehandlungseinheiten mit Wasser-Luft-Versorgung und Absauganlage, professionelle Zahnaufhellungssysteme für die Praxisanwendung sowie Kofferdamklemmen und -rahmen zur Feldabsperrung. Dentalmaterialien der Position 3006 der Kombinierten Nomenklatur, wie Zemente, Abdruckmassen und Knochenersatzmaterialien, fallen nicht unter diese Unterposition. Die Klassifikation sollte stets anhand der aktuellen EU-TARIC-Datenbank oder durch Einholung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) beim zuständigen Hauptzollamt überprüft werden.
Benötigen Zahninstrumente der Unterposition 9018 49 eine CE-Kennzeichnung und EUDAMED-Registrierung?
Ja. Zahninstrumente der Unterposition 9018 49 sind Medizinprodukte, die der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR) unterliegen und vor dem Inverkehrbringen in der EU eine CE-Kennzeichnung erfordern. Der Hersteller oder EU-Bevollmächtigte muss eine Konformitätsbewertung durchführen, die technische Dokumentation erstellen und eine EU-Konformitätserklärung ausstellen. Produkte der Klasse IIa und höher erfordern die Zertifizierung durch eine Benannte Stelle, deren vierstellige Kennnummer neben der CE-Kennzeichnung anzugeben ist. Alle Produkte müssen in der EUDAMED-Datenbank registriert sein. Importeure, die Produkte von außerhalb der EU in Verkehr bringen, gelten als Wirtschaftsakteure und tragen die Verantwortung für die Einhaltung der MDR-Anforderungen.
Welche Unterlagen sind bei der Einfuhr von Dentalgeräten in die EU erforderlich?
Bei der Einfuhr von Zahninstrumenten der Unterposition 9018 49 in die EU sind folgende Unterlagen erforderlich: Handelsrechnung mit vollständiger technischer Produktbeschreibung und Preis, Beförderungsdokument (CMR, AWB oder B/L), EORI-Nummer des Importeurs sowie EU-Konformitätserklärung mit zugehöriger technischer Dokumentation des Herstellers. Für die Inanspruchnahme von Präferenzzollsätzen im Rahmen eines Freihandelsabkommens ist ein gültiger Ursprungsnachweis vorzulegen: eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, eine Rechnungserklärung oder eine REX-Ursprungserklärung eines registrierten Ausführers. Elektrische Geräte, wie LED-Polymerisationslampen und Ultraschallscaler, erfordern zusätzlich Konformitätsnachweise gemäß der EMV-Richtlinie 2014/30/EU und der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU. Aktuelle Einfuhranforderungen sind stets in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission und bei der zuständigen nationalen Marktüberwachungsbehörde für Medizinprodukte zu überprüfen.
Wie werden komplette Dentaleinheiten unter KN 9018 49 eingereiht?
Komplette Dentaleinheiten (Stuhl, Speibecken, Lampe, Turbine) werden als Instrumentensätze unter KN 9018 49 eingereiht. Eigenständige Zahnarztstühle ohne Ausrüstung können unter 9402 10 fallen. Entscheidend ist, ob der Satz eine funktionale Dentaleinheit bildet.
Nützliche Tools & Ressourcen
Zollrechner
Zoll- & MwSt.-RechnerBerechnen Sie Zoll und MwSt. für „Instrumente, Apparate und Geräte für medizinische, chirurgische, zahn- oder tierärztliche Zwecke, einschließlich Szintigrafie-Apparate, andere elektromedizinische Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe, andere Instrumente und Apparate für die Zahnheilkunde, andere“ und sehen Sie die gesamten Importkosten.Import-RentabilitätsrechnerPrüfen Sie die Rentabilität des Imports von „Instrumente, Apparate und Geräte für medizinische, chirurgische, zahn- oder tierärztliche Zwecke, einschließlich Szintigrafie-Apparate, andere elektromedizinische Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe, andere Instrumente und Apparate für die Zahnheilkunde, andere“ unter Berücksichtigung aller Kosten.
Verwandte Begriffe