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9Instrumente, Apparate und Geräte für medizinische, chirurgische, zahn- oder tierärztliche Zwecke, einschließlich Szintigrafie-Apparate, andere elektromedizinische Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe

Instrumente, Apparate und Geräte für medizinische, chirurgische, zahn- oder tierärztliche Zwecke, einschließlich Szintigrafie-Apparate, andere elektromedizinische Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe, Spritzen, Nadeln, Katheter, Kanülen und dergleichen, rohrförmige Metallnadeln und Nadeln für Nähte

Anwendungsbereich der Unterposition 9018 32 - rohrförmige Metallnadeln für Injektionen

Die Unterposition 9018 32 der Kombinierten Nomenklatur erfasst rohrförmige Metallnadeln für Spritzen und sonstige Hohlnadeln zur subkutanen, intramuskulären und intravenösen Injektion. Es handelt sich um Hohlkanülen aus chirurgischem Edelstahl mit geschliffenem Anschliff (Normalschliff, Rückschliff oder Huber-Spitze), die in Kunststoff- oder Metallkonen mit Luer- oder Luer-Lock-Anschluss gefasst sind. Zur Unterposition gehören Einmalinjektionsnadeln nach EN ISO 7864, sogenannte Schmetterlingsnadeln für den peripheren Venenzugang, Pennadeln für Insulininjektionsstifte sowie Blutentnahmenadeln. Die Waren müssen ausschließlich für medizinische Zwecke bestimmt sein - industrielle Hohlnadeln, die keine Medizinprodukte darstellen, sind außerhalb der Position 9018 einzureihen. Die wesentliche Abgrenzung zu Kanülen und Kathetern der Unterposition 9018 39 liegt darin, dass die rohrförmige Metallnadel der 9018 32 ein kurzes, starres Punktionselement ist, während ein Katheter ein flexibler Schlauch von größerer Länge für den prolongierten intraluminalen Zugang ist. Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV) 1 und 6 sowie den Anmerkungen zu Abschnitt 90 KN und den HS-Erläuterungen zu Position 9018. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine Verbindliche Zolltarifauskunft (VZTA) bei der zuständigen Zollbehörde - eine VZTA ist drei Jahre lang im gesamten Zollgebiet der EU verbindlich.

MDR-Anforderungen und CE-Kennzeichnung für Injektionsnadeln der Unterposition 9018 32

Rohrförmige Metallinjektionsnadeln der Unterposition 9018 32 sind Medizinprodukte im Sinne der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR). Die Risikoklasse hängt vom Verwendungszweck ab: Einmalnadeln für subkutane oder intramuskuläre Injektionen sind in der Regel Produkte der Klasse IIa (Regel 5 MDR - kurzfristig invasive Produkte), während Nadeln für prolongierten intravenösen Infusionszugang als Klasse IIb eingestuft werden können (Regel 6 MDR - Kontakt mit dem Kreislaufsystem). Vor dem Inverkehrbringen im EU-Markt muss der Hersteller eine Konformitätsbewertung unter Einbeziehung einer Benannten Stelle (Notified Body) gemäß MDR durchführen, eine Technische Dokumentation nach Anhang II MDR erstellen, eine EU-Konformitätserklärung ausstellen, die CE-Kennzeichnung mit der Kennnummer der Benannten Stelle anbringen und das Produkt in der europäischen Datenbank für Medizinprodukte EUDAMED registrieren. Jedes Produkt muss eine Einmaliger Produktidentifikator (UDI) tragen - die UDI-DI zur Identifikation des Produktmodells und die UDI-PI zur Identifikation des konkreten Loses - beide in der UDI-Datenbank von EUDAMED registriert. Hersteller mit Sitz außerhalb der EU müssen einen bevollmächtigten Vertreter in der EU benennen (Art. 11 MDR). Einmalnadeln müssen EN ISO 7864 und die Sterilverpackungsnorm EN ISO 11607 erfüllen. Erforderliche Importdokumente: EORI-Nummer, Zollanmeldung, Handelsrechnung mit KN-Code und Zollwert, Beförderungsdokument, EU-Konformitätserklärung nach MDR, Zertifikat der Benannten Stelle, UDI-Nummer und Sterilitätsnachweis. Ein Ursprungsnachweis (EUR.1, Erklärung des Ausführers oder REX) ist für präferenzielle Zollsätze erforderlich.

Zollsätze und Handelsaspekte für die Unterposition 9018 32

Rohrförmige Metallinjektionsnadeln der Unterposition 9018 32 fallen unter Kapitel 90 KN - Position 9018 umfasst medizinische und chirurgische Instrumente und Apparate. Der MFN-Zollsatz für den konkreten 10-stelligen TARIC-Code ist jeweils in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission zu überprüfen, da die Zollsätze für Medizinprodukte innerhalb von Kapitel 90 je nach Code variieren können. Präferenzielle Nullzollsätze können auf der Grundlage von EU-Freihandelsabkommen verfügbar sein: CETA (Kanada), EPA (Japan), KOREU (Südkorea), EU-UK TCA sowie im Rahmen des APS und APS+ für Entwicklungsländer. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Präferenzzollsatzes ist die Erfüllung der einschlägigen Ursprungsregeln und die Vorlage eines gültigen Ursprungsnachweises (EUR.1, Erklärung des Ausführers oder REX-Eintragung). Bei Sterilprodukten ist besondere Sorgfalt hinsichtlich der Lager- und Transportbedingungen geboten, um die Integrität der Sterilbarriere gemäß EN ISO 11607 zu wahren. Einfuhren aus Russland und Belarus können EU-Sanktionsbeschränkungen unterliegen. Waren des Kapitels 90 unterliegen nicht dem CBAM-Mechanismus. Bei der Einfuhr wird die nationale Mehrwertsteuer erhoben. Alle aktuellen Zollsätze und handelspolitischen Maßnahmen sind vor der Zollanmeldung in der TARIC-Datenbank zu überprüfen.

Injektionsnadeln KN 9018 32 - Nadelstichsicherheit und Richtlinie 2010/32/EU

Rohrförmige Metallnadeln (KN 9018 32) unterliegen der Richtlinie 2010/32/EU zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe medizinische Instrumente. Die Einfuhr von Sicherheitsnadeln (mit Rückzugs- oder Schutzmechanismus) nimmt zu. Nadeln sind Medizinprodukte der Klasse IIa (MDR 2017/745). Dazu gehören subkutane, intramuskuläre, intravenöse und Feinnadelaspirationsnadeln. Akupunkturnadeln werden ebenfalls hier eingereiht. Zollsatz: 0 %.

Häufig gestellte Fragen

Welcher MDR-Risikoklasse sind rohrförmige Metallnadeln der Unterposition 9018 32 zuzuordnen?
Rohrförmige Metallinjektionsnadeln der Unterposition 9018 32 sind in der Regel Medizinprodukte der Klasse IIa gemäß MDR (EU) 2017/745, eingestuft nach Regel 5 des Anhangs VIII MDR als kurzfristig invasive Produkte. Nadeln für prolongierten intravenösen Infusionszugang können als Klasse IIb eingestuft werden (Regel 6 MDR). Die Klassifizierungsentscheidung liegt beim Hersteller und muss von einer Benannten Stelle im Rahmen der Konformitätsbewertung validiert werden. Eine fehlerhafte Klassifizierung führt zur Ungültigkeit des CE-Zertifikats und zum Verbot des Inverkehrbringens in der EU.
Welche EUDAMED- und UDI-Anforderungen gelten für importierte Einmalinjektionsnadeln?
Der Hersteller oder sein bevollmächtigter Vertreter in der EU ist verpflichtet, Injektionsnadeln der Unterposition 9018 32 in der europäischen Datenbank für Medizinprodukte EUDAMED zu registrieren. Jedes Produkt muss eine Einzigartiger Produktidentifikator (UDI) tragen - die UDI-DI zur Identifikation des Produktmodells und die UDI-PI zur Identifikation des konkreten Loses oder der Seriennummer. Die UDI-Codes müssen auf dem Etikett und der Sammelverpackung sowohl maschinenlesbar (GS1-Barcode oder DataMatrix) als auch für das menschliche Auge lesbar angebracht sein. Die EUDAMED-Registrierung ist eine zwingende Voraussetzung für das rechtmäßige Inverkehrbringen in der EU.
Wie unterscheidet sich Unterposition 9018 32 von Kanülen und Kathetern der Unterposition 9018 39?
Die Unterposition 9018 32 erfasst kurze, starre rohrförmige Metallnadeln, die dazu bestimmt sind, Haut und Gewebe zu durchstechen, um Medikamente zu verabreichen oder Blut zu entnehmen - sie werden in der Regel als Einmalartikel auf Spritzen aufgesteckt. Die Unterposition 9018 39 erfasst periphere Venenverweilkanülen (Venflon-Typ mit Kunststoffkatheter), urologische Katheter und sonstige flexible Schläuche größerer Länge. Das Einreihungskriterium ist die Starrheit und Länge: eine kurze, starre Metallnadel gehört in 9018 32, ein flexibler oder längerer Schlauch in 9018 39. Grenzfälle sollten durch eine VZTA geklärt werden.
Müssen Injektionsnadeln KN 9018 32 einen Sicherheitsmechanismus haben?
Die Richtlinie 2010/32/EU verlangt die Verwendung sicherheitstechnischer Nadeln (mit Schutzmechanismus) in Gesundheitseinrichtungen. Die Einfuhr konventioneller Nadeln ist weiterhin erlaubt, aber Krankenhausbeschaffungen fordern zunehmend Sicherheitsvorrichtungen. Alle Nadeln müssen CE-gekennzeichnet sein.