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9Instrumente, Apparate und Geräte für medizinische, chirurgische, zahn- oder tierärztliche Zwecke, einschließlich Szintigrafie-Apparate, andere elektromedizinische Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe

Instrumente, Apparate und Geräte für medizinische, chirurgische, zahn- oder tierärztliche Zwecke, einschließlich Szintigrafie-Apparate, andere elektromedizinische Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe, elektrodiagnostische Apparate (einschließlich Apparate für die funktionelle Untersuchung oder für die Kontrolle physiologischer Parameter), andere

Einreihungsbereich der Unterposition 9018 19 - Mehrparameter-Monitore

Die Unterposition 9018 19 der Kombinierten Nomenklatur erfasst elektrodiagnostische Apparate, die nicht unter die Unterpositionen 9018 11 (Elektrokardiographen) oder 9018 12 (Ultraschalldiagnostik) fallen, einschließlich Patientenmonitore für die simultane Messung und Aufzeichnung von zwei oder mehr physiologischen Parametern. Typische Parameter sind: Sauerstoffsättigung des Blutes (SpO2), nichtinvasiver Blutdruck (NIBP), Elektrokardiographie (EKG), Herzfrequenz, Körpertemperatur, Atemfrequenz, Kapnographie (etCO2) und Herzminutenvolumen. Diese Geräte werden auf Intensivstationen (ITS), in Operationssälen, Notaufnahmen, kardiologischen Stationen und im Medizintransport eingesetzt. Entscheidendes Einreihungskriterium ist die simultane Überwachung mindestens zweier unterschiedlicher physiologischer Parameter in einem Gerät. Separat gelieferte Messmodule und Zubehör (Elektroden, Blutdruckmanschetten, SpO2-Sensoren) können als Teile unter Unterposition 9018 90 eingereiht werden. Die Einreihung erfolgt nach AV 1 und 6. Bei Zweifeln empfiehlt sich die Beantragung einer vZTA.

MDR-Konformitätsanforderungen für Mehrparameter-Patientenmonitore

Mehrparameter-Patientenmonitore der Unterposition 9018 19 sind Medizinprodukte, die der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR) seit dem 26. Mai 2021 unterliegen. Diese Geräte werden nach Anhang VIII MDR in der Regel in Klasse IIa oder IIb eingestuft - ITS-Monitore mit invasiver Druckmessung etwa in Klasse IIb - was die Einbeziehung einer Benannten Stelle in das Konformitätsbewertungsverfahren und die Ausstellung eines MDR-Zertifikats erfordert. Der Hersteller oder sein EU-Bevollmächtigter stellt eine EU-Konformitätserklärung aus und bringt die CE-Kennzeichnung an. Der UDI muss vergeben und in EUDAMED registriert werden. Mehrparameter-Monitore müssen harmonisierte Normen einhalten - insbesondere IEC 60601-1 (elektrische Sicherheit), IEC 60601-1-2 (elektromagnetische Verträglichkeit) und IEC 60601-1-6 (Gebrauchstauglichkeit) sowie funktionsspezifische Normen wie ISO 80601-2-61 (Pulsoxymetrie) und ISO 80601-2-55 (Kapnographie). Ab dem 1. Juni 2024 dürfen nur noch Geräte mit gültigen MDR-Zertifikaten in der EU in Verkehr gebracht werden. Importeure sollten MDR-Zertifikate von Benannten Stellen anfordern, die in der NANDO-Datenbank der Europäischen Kommission gelistet sind.

Einfuhr von Patientenmonitoren in die EU - Zollverfahren und Dokumentation

Die Einfuhr von Patientenüberwachungsapparaten der Unterposition 9018 19 in die Europäische Union unterliegt dem Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013). Die elektronische Zollanmeldung muss den 8-stelligen KN-Code und den 10-stelligen TARIC-Code enthalten, um alle anwendbaren Zollmaßnahmen zu ermitteln. Für Medizinprodukte des Kapitels 90 KN können autonome Zollaussetzungen oder ITA-Nullsätze gelten - der Zollsatz ist stets in der TARIC-Datenbank zu prüfen. Der MFN-Zollsatz gilt ohne Präferenzabkommen; Präferenzzölle erfordern einen gültigen Ursprungsnachweis (EUR.1, Erklärung auf der Rechnung, REX). Erforderliche Einfuhrdokumente: Handelsrechnung, Packliste, EU-Konformitätserklärung, Zertifikat der Benannten Stelle (Klasse IIa/IIb), Gebrauchsanweisung in der Sprache des Bestimmungsmitgliedstaats (MDR Anhang I). Marktüberwachungsbehörden des jeweiligen Mitgliedstaats sind für nachgelagerte Konformitätsprüfungen zuständig. Eichzertifikate und Validierungsberichte können von öffentlichen Auftraggebern zusätzlich gefordert werden.

Patientenmonitore KN 9018 19 - Multiparameter-Überwachungssysteme

Die Unterposition KN 9018 19 umfasst Multiparameter-Patientenmonitore zur Messung von EKG, SpO2, Blutdruck, Temperatur und Atmung. Es handelt sich um Medizinprodukte der Klasse IIb (MDR 2017/745) mit strenger klinischer Bewertung und Marktüberwachung. Der Zollsatz beträgt 0 %. Vollständige MDR-Dokumentation, UDI-Nummerierung und EUDAMED-Registrierung sind erforderlich.

Häufig gestellte Fragen

Was unterscheidet die Unterpositionen 9018 12 und 9018 19 zolltariflich?
Die Unterposition 9018 12 erfasst ausschließlich Ultraschalldiagnostikapparate zur medizinischen Bildgebung. Die Unterposition 9018 19 erfasst sonstige elektrodiagnostische Apparate, die nicht unter 9018 11 oder 9018 12 fallen, einschließlich Patientenmonitore, die simultan zwei oder mehr physiologische Parameter messen (EKG, SpO2, Blutdruck, Temperatur, Kapnographie). Das entscheidende Abgrenzungskriterium ist das Funktionsprinzip und die klinische Zweckbestimmung. Im Zweifelsfall sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragt werden.
Welche harmonisierten Normen gelten für Mehrparameter-Monitore bei der Einfuhr in die EU?
Mehrparameter-Patientenmonitore der Unterposition 9018 19 müssen harmonisierte Normen zur MDR (EU) 2017/745 erfüllen. Die wesentlichen Normen sind IEC 60601-1 (allgemeine Sicherheit elektromedizinischer Geräte), IEC 60601-1-2 (elektromagnetische Verträglichkeit) und IEC 60601-1-6 (Gebrauchstauglichkeit). Funktionsspezifische Normen umfassen ISO 80601-2-61 (Pulsoxymetrie), ISO 80601-2-55 (Kapnographie) und IEC 60601-2-30 (nichtinvasive Blutdruckmessung). Die Einhaltung harmonisierter Normen begründet die Konformitätsvermutung mit den grundlegenden Anforderungen des MDR-Anhangs I.
Gelten für einen Patientenmonitor zur häuslichen Nutzung dieselben MDR-Anforderungen?
Ja. Alle Medizinprodukte zur Überwachung physiologischer Parameter beim Menschen - unabhängig vom Verwendungsort (Krankenhaus, häusliche Pflege, Krankentransport) - unterliegen der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR). Die anwendbare Risikoklasse kann sich unterscheiden (Klasse I oder IIa für den Heimbereich), jedoch sind CE-Kennzeichnung, EU-Konformitätserklärung und UDI-Registrierung in EUDAMED stets erforderlich. Hersteller oder EU-Bevollmächtigte tragen die Verantwortung für die vollständige MDR-Konformität vor dem Inverkehrbringen, unabhängig vom Vertriebsweg.
Welche Medizinprodukteklasse haben Patientenmonitore KN 9018 19?
Multiparameter-Patientenmonitore sind typischerweise Medizinprodukte der Klasse IIb nach MDR 2017/745. Sie erfordern eine Bewertung durch eine Benannte Stelle, klinische Bewertung und einen PMCF-Plan. Einfachere Pulsoximeter können in die Klasse IIa eingestuft werden.